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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Neue Rechnungsangaben

    Angabe des Lieferzeitpunkts als Bestandteil der Rechnung

    | Zum 1. Juli 2004 ist die Übergangsfrist für die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen ausgelaufen. Rechnungen müssen jetzt sämtliche in § 14, 14a Umsatzsteuer-Gesetz (UStG) geforderten Angaben enthalten, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Die Angaben müssen vollständig und richtig sein. |