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  • 28.04.2008 | Nach Unternehmensteuerreform und Jahressteuergesetz 2008

    Stellen Sie Ihre Betriebsaufspaltung für 2009 auf den Prüfstand!

    Die Änderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 und das Jahressteuergesetz 2008 zwingen Sie zu prüfen, ob eine Betriebsaufspaltung in Ihrem Autohaus weiterhin steuerlich vorteilhaft ist. Dazu stellen wir für Sie nachfolgend die Besteuerung einer Betriebsaufspaltung der einer GmbH auf Basis der für 2009 geltenden Rechtslage gegenüber. 

    Die Eckpunkte der Besteuerung

    Für einen Vergleich ist es zweckmäßig, sich zunächst die wichtigsten Eckpunkte der Besteuerung in Erinnerung zu rufen: 

     

    • Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer mit 15 Prozent zuzüg-lich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Hinzu kommt bei der Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent und einem unterstellten Hebesatz von 400 Prozent ein Gewerbesteuersatz von 14 Prozent. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt somit 29,83 Prozent.

     

    • Für Gewinnausschüttungen einer GmbH, deren Anteile zum Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens rechnen, gilt ab 2009 das Teileinkünfteverfahren. 60 Prozent der Dividenden unterliegen damit dem individuellen Steuersatz des Gesellschafters. Betriebsausgaben sind entsprechend zu 60 Prozent abzugsfähig.

     

    • Gehören die GmbH-Anteile dagegen zum Privatvermögen, werden die Dividenden der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag unterworfen. Der Abzug von Werbungskosten scheidet im Regelfall aus.

     

    • Der Gewinn des Besitzunternehmens unterliegt bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer mit einem Höchstsatz von 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die vom Besitzunternehmen gezahlte Gewerbesteuer ist in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer der Gesellschafter anrechenbar. Bilanzierende Besitzunternehmen können Gewinne thesaurieren und mit 28,25 Prozent versteuern.

    Beispiel für einen Steuerbelastungsvergleich