Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.04.2010 | Mietwagen

    Zahlreiche neue Urteile zum Ersatz von Mietwagenkosten bei Unfallschäden

    Der Ersatz der Mietwagenkosten im Unfallregulierungsgeschäft ist zurzeit das zentrale Thema in der Rechtsprechung rund um das Unfallschadenrecht. Darunter sind auch einige wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) - oft zugunsten des Geschädigten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick, gegliedert nach Streitpunkten mit den Versicherern.  

     

    Preisvergleich ja, Marktforschung nein

    Der BGH erwartet vom Geschädigten, dass er vor Anmietung zwei oder drei Vergleichsangebote einholt. Dabei muss er nicht das billigste Angebot am Markt finden, sondern nur eins zu einem „üblichen“ Preis (Urteil vom 24.6.2008, Az: VI ZR 234/07; Abruf-Nr. 082725). Holt der Geschädigte keine Vergleichsangebote ein, ist der Schadenersatzanspruch auf „übliche“ Mietwagenkosten begrenzt. (BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az: VI ZR 308/07; Abruf-Nr. 083569).  

     

    Schwacke oder Fraunhofer?

    Um den üblichen Preis zu ermitteln, greifen die Gerichte zu Marktpreislisten als Schätzgrundlage gemäß § 287 Zivilprozessordnung. Sie stützen sich dabei auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24.6.2008, Az: VI ZR 234/07; Abruf-Nr. 082725). Überwiegend wenden die Gerichte dabei den Schwacke- Mietpreisspiegel an; der Fraunhofer-Marktpreisspiegel stößt dagegen meist auf Ablehnung.