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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftliche Lieferungen

    Beurteilung als "missing trader" reicht für Aberkennung der Steuerfreiheit nicht aus

    | Die nachträgliche Aberkennung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) des Abnehmers und dessen Beurteilung als "missing trader" rechtfertigt alleine nicht die Aberkennung der Steuerfreiheit. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH). Die Richter haben in der Revision die negative Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Bremen in einigen Punkten angegriffen und das Verfahren zur näheren Prüfung an das FG zurückverwiesen (Beschluss vom 5.2.2004; Az: V B 180/03; Abruf-Nr. 041139). |