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  • 30.10.2008 | Differenzbesteuerung

    Differenzbesteuerung bei Fahrzeug im Anlagevermögen

    Ein Leser fragt: „Kann ich einen von privat in Zahlung genommenen Gebrauchtwagen (kein Steuerausweis) nach Umwidmung ins Anlagevermögen bzw. nach Nutzung für eine gewisse Zeit als Kundenersatzwagen auch unter Anwendung der Differenzbesteuerung wieder veräußern? Oder ist Voraussetzung beim Wiederverkauf, dass das Fahrzeug im Umlaufvermögen geblieben ist? Sicher ist, dass auch dieses Fahrzeug verkauft werden wird, aber erst nach Nutzung als Kundenersatzwagen für eine bestimmte Zeit: Wie kann ich dann das Fahrzeug veräußern (mit oder ohne Steuerausweis)?“  

    Unsere Antwort: Für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist es unerheblich, ob es sich bei dem in Zahlung genommenen Gebrauchtwagen um Umlauf- oder Anlagevermögen handelt (siehe Abschnitt 276a Absatz 4 Satz 3 Umsatzsteuer-Richtlinien). Voraussetzung ist lediglich, dass der Unternehmer ein Wiederverkäufer ist (ist natürlich beim Pkw-Händler erfüllt) und dass der Veräußerer keine Umsatzsteuer für die Inzahlunggabe schuldet. Das ist auch der Fall, weil der Verkäufer ein Nichtunternehmer ist. Also ist die Differenzbesteuerung anwendbar, ein Steuerausweis erfolgt nicht.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 1 | ID 122523