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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Betriebsgrundstück

    Rückstellung bei Kontaminierung des Grundstücks

    | Wenn Ihr Betriebsgrundstück schadstoffbelastet ist, können Sie für die voraussichtlichen Sanierungskosten eine Gewinn mindernde Rückstellung bilden. Voraussetzung: Sie sind öffentlich-rechtlich zur Sanierung verpflichtet und müssen damit rechnen, dass Sie dazu behördlich aufgefordert werden. Dafür reicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs, dass die zuständige Behörde von der Kontaminierung erfahren hat. Sie müssen nicht warten, bis die Behörde Sie zur Sanierung auffordert. Begründung: Dass sich die Behörde Zeit lässt, heißt nicht, dass sie nichts mehr unternehmen wird. |