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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Autokauf

    Was muss ein CD-Player abspielen können?

    | Die Tatsache, dass sich mit einem CD-Player in einem Neuwagen nicht alle am Markt befindlichen CD abspielen lassen, ist kein Sachmangel und berechtigt nicht zur Kaufpreisminderung. Das hat das Amtsgericht (AG) Aachen in folgendem Fall entschieden: Im März 2002 kaufte der Kläger vom beklagten Autohaus einen neuen Opel Corsa mit Radio und CD-Player. Mit der Begründung, nicht alle CD abspielen zu können, insbesondere Musik-CD mit Kopierschutz, verlangte er 350 Euro zurück. Das AG wies die Klage ab. Beim Kauf eines Fahrzeugs mit Radio und gewöhnlichem CD-Player könne ein Kunde nicht erwarten, dass damit jede auf dem Markt erhältliche CD abgespielt werden könne. In den Jahren 2001 bis 2003 habe der Anteil kopiergeschützter CD in Deutschland weniger als zehn Prozent ausgemacht. Bei dieser geringfügigen Einschränkung der Nutzbarkeit habe der Autohändler auch nicht von sich aus auf das Problem hinweisen müssen. |