Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2007 | Autokauf

    eBay: Privatverkäufer oder Unternehmer?

    Wer innerhalb eines Jahres 484 bewertete Geschäfte über eBay abwickelt und dabei stets als Verkäufer auftritt, ist in der Regel nicht mehr als Privatverkäufer anzusehen (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.3.2007, Az: 6 W 27/07; Abruf-Nr. 071315). Wer sich selbst in die Kategorie „Powerseller“ einordnet, setzt ein gewichtiges Indiz, als gewerblicher Verkäufer angesehen zu werden. 

    Beachten Sie: Unterlässt der gewerbliche Verkäufer die erforderlichen Widerrufsbelehrungen oder bezeichnet er sich nach wie vor als privater Verkäufer und schließt die Sachmangelhaftung aus, passiert Folgendes:  

    • Der Käufer kann auch noch nach Wochen vom Kauf zurücktreten oder Sachmangelhaftungsansprüche durchsetzen. Denn die Widerrufsfrist läuft mangels Belehrung ewig. Und der Sachmangelhaftungsausschluss ist unwirksam.
    • Der ehrlich gewerblich auftretende Wettbewerber kann Unterlassungsansprüche durchsetzen.

    Das OLG Frankfurt hat aber angedeutet, dass bei Verkäufen aus Privatvermögen das für die Unternehmereigenschaft erforderliche Merkmal der Dauerhaftigkeit fehlen kann. Beispiel: Nach dem Tod der Oma wird deren Haushalt aufgelöst. Jede Tasse und jeder Silberlöffel wird einzeln veräußert. So kommt es auch zu einer Häufung bewerteter Geschäfte in kurzer Zeit. Die Unternehmereigenschaft kann der Verkäufer dann wohl widerlegen. (Beschluss vom 27.7.2004, Az: 6 W 54/04)(Abruf-Nr. 071316

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 2 | ID 111525