Wirtschaftlichkeitsprüfungen kommen oft überraschend. Um als Vertragszahnarzt darauf vorbereitet zu sein, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Welche Nachlässigkeiten in einem Prüfverfahren zu Beanstandungen führen und wie sie Beanstandungen vorbeugen, zeigt dieses Fallbeispiel aus der Füllungstherapie.
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört in der Zahnarztpraxis zum Tagesgeschäft. Doch denken wir immer auch daran, die flankierenden Leistungen zu berechnen? Welche Leistungen im Rahmen der PZR ggf.
Es gibt Behandlungssituationen, bei denen verschiedene Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz zeitgleich anfallen. Wie die dann bei der Abrechnung die zum Tragen kommenden Gebührennummern und ...
Seit dem 01.07.2016 können Adhäsivbrücken (auch: Klebe- oder Marylandbrücken) zulasten der GKV mit entsprechend zu gewährenden Festzuschüssen abgerechnet werden. Möglich machten dies ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die Neuregelung der Zahnersatzrichtlinien 22 und 24. Welche Unterschiede es bei der Abrechnung von Adhäsivbrücken gibt und für welche Befundsituationen diese zutreffen, klärt dieser Beitrag.
Die Befestigung von Vollprothesen auf Implantaten mittels Locator ist eine beliebte Versorgungsform. Unter Umständen kann es notwendig werden, einen Locator vollständig zu erneuern, das Primär- oder Sekundärteil des ...
Bei der Hemisektion (Teilextraktion) teilt man den zwei- oder mehrwurzligen Zahn und extrahiert eine Zahnhälfte. Die verbliebene Zahnhälfte wird dann häufig mit einer Krone versorgt (vgl. AAZ 08/2023, Seite 6 f.).
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Die Behandlung pflegebedürftiger Patienten gewinnt in Zahnarztpraxen immer mehr an Bedeutung. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell macht Sie fit für die komplexen Abrechnungsmodalitäten. Profitieren Sie von konkreten Abrechnungsbeispielen, Expertenantworten auf aktuelle Praxisfragen u.v.m.
Worauf kommt es wirklich an? Was wird besonders intensiv geprüft? Welches sind die häufigsten Fehler? Die Sonderausgabe von ZP Zahnarztpraxis professionell liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden zu allen wichtigen Fragen rund um die Praxisbegehung – mit konkreten Anleitungen, Checklisten u.v.m.
Laut Zahnersatz-Richtlinie 35 ist bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen die Versorgung mit einer Wurzelstiftkappe nach BEMA-Nr. 90 eine Vertragsleistung. Der Patient erhält in diesem Fall je Wurzelstiftkappe den Festzuschussbefund 4.8 (AAZ 01/2024, Seite 16 ff.) Wie aber wird abgerechnet, wenn mehr als drei Zähne vorhanden sind und somit die Zahnersatz-Richtlinie 35 nicht greift? Dies erläutert der folgende Beitrag.