Zahnimplantate zählen grundsätzlich nicht zum Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Katalog von Ausnahmeindikationen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eng auszulegen, Wie streng die Rechtsprechung insofern ist, zeigt eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (Az. L 5 KR 739/22).
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Internetseite eine überarbeitete Ausgabe ihres bewährten Festzuschuss-Kompendiums zum Download bereitgestellt (online unter iww.de/s10521 ).
Ein Zahnarzt aus München wurde wegen jahrelanger falscher Abrechnungen in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sprach den 60-Jährigen am ...
Frage: „Eine GKV-Patientin hat ein Langzeitprovisorium (LZP). Im Rahmen einer jetzt notwendig gewordenen Wurzelkanalbehandlung wurde das LZP abgenommen und provisorisch rezementiert. Welche Möglichkeit der Abrechnung habe ich dafür? Darf ich die Leistung überhaupt abrechnen?“
Die Zulassung eines Zahnarztes zur vertragszahnärztlichen Versorgung ist nach § 95 Abs. 6 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 1 Zulassungsordnung für Vertragszahnärzte zu entziehen, wenn der ...
Seit Einführung der neuen PAR-Versorgungsstrecke im Juli 2021 gab es bis vor Kurzem viel Unruhe bei der Privatabrechnung der modernen PAR-Leistungspositionen. Die längst etablierten Leistungen im BEMA lassen sich auf ...
Behandlung Pflegebedürftiger: So rechnen Sie korrekt ab
Die Behandlung pflegebedürftiger Patienten gewinnt in Zahnarztpraxen immer mehr an Bedeutung. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell macht Sie fit für die komplexen Abrechnungsmodalitäten. Profitieren Sie von konkreten Abrechnungsbeispielen, Expertenantworten auf aktuelle Praxisfragen u.v.m.
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Aus Kostengründen entscheidet sich so mancher Patient für eine Zahnbehandlung im Ausland. Doch ist die vermeintlich billigere Alternative nicht immer die bessere. Und wenn es um Behandlungen in Russland geht, sind diese auch schwerer zu bezahlen. Denn die wegen des Ukrainekriegs gegen Russland verhängten EU-Wirtschaftssanktionen umfassen auch die Ausfuhr von Bargeld, das zur Bezahlung einer Zahnbehandlung bestimmt ist. Dabei ist egal, ob die Behandlung medizinisch indiziert ist (Amtsgericht [AG] Frankfurt/Main, ...