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  • · Fachbeitrag · Desinfektionsmittel

    Wurzelkanalspülung: Ob auf CHX verzichtet werden kann, bleibt unklar

    | An die im Rahmen des endodontischen Desinfektionsprotokolls verwendeten Spüllösungen werden zahlreiche Anforderungen gestellt. So sind Spüllösungen essenziell für das Infektionsmanagement, die Entfernung der Schmierschicht und des Biofilms. Da jedoch keine Spüllösung allein diese genannten Anforderungen abdeckt, müssen während der endodontischen Behandlung mehrere Spüllösungen verwendet werden. |

     

    Da Natriumhypochlorit als einzige Lösung in der Lage ist, vitales und nekrotisches Gewebe aufzulösen, sollte es in keinem Desinfektionsprotokoll in der Endodontie fehlen. Anders als sein antibakterieller Effekt sind die gewebelösenden Eigenschaften abhängig von der Konzentration, der Menge und der Temperatur. Chlorhexidin (CHX) wirkt antibakteriell und zeichnet sich durch eine hohe Substantivität aus. Die Aktivierung von Spüllösungen verbessert zusätzlich die Wirksamkeit und das Ergebnis.

     

    Kombiniert mit EDTA oder Zitronensäure sind Natriumhypochlorit und CHX in der Lage, Pulpagewebe, Mikroorganismen, Toxine und die durch die mechanische Aufbereitung entstandene Schmierschicht effektiv zu beseitigen. Natriumhypochlorit stellt die Hauptspülflüssigkeit dar, die aktuell in keinem Desinfektionsprotokoll fehlen sollte. Die empfehlenswerte Konzentration des Natriumhypochlorits für die klinische Anwendung liegt bei 3 %. Höhere Konzentrationen bergen ein erhöhtes Risiko für Spülunfälle.