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  • · Fachbeitrag · Gesundheitsdatenschutz

    DS-GVO-Bilanz: erste Erfahrungen, aktuelle Entwicklungen und Abmahnrisiken in der Praxis

    von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Alexander Maur, Köln, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | In den Monaten seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Erfahrungen im Umgang mit den Neuregelungen gewonnen worden. In vielerlei Hinsicht war unklar, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben zu interpretieren und in der Praxis umzusetzen sind. Damit einher ging die Sorge vor Abmahnwellen. Zeit für ein erstes Zwischenfazit und einen Ausblick auf die kommenden Monate. |

    Erste Abmahnungen rügten fehlende Informationen

    Wenn es bisher zu Abmahnungen kam, wurden in erster Linie Internetseiten angegriffen. So wurde etwa gegen das Fehlen datenschutzrechtlicher Informationen bzw. von Cookie-Hinweisen vorgegangen. Auch das Fehlen einer SSL-Verschlüsselung wurde beanstandet, wenn Kontaktformulare das Übermitteln personenbezogener Angaben erlaubten.

     

    Künftig wird aber sicher auch intensiver diskutiert werden, inwiefern datenschutzrechtliche Informationen inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Als besonders abmahnanfällig hat sich hier bereits das Verwenden sogenannter Plug-ins oder Erweiterungen (z. B. Google Analytics, Google Fonts, „Share-Buttons“ zum Teilen von Inhalten oder „Like-Buttons“ von Facebook) im Rahmen der eigenen Internetpräsenz erwiesen. Häufig ist Praxisinhabern nicht bewusst, dass diese Programmierhilfen vielfach personenbezogene Daten der Besucher einer Seite an den Anbieter der Hilfsmittel übermitteln. Mitunter besteht nicht einmal Kenntnis, dass die typischerweise extern programmierte Webpräsenz auf diese Programme Dritter zurückgreift. Datenschutzrechtliche Defizite sind die Folge.