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  • 13.06.2017 · Fachbeitrag · Datenschutzrecht

    OVG Berlin-Brandenburg: Überwachung des Eingangsbereichs einer Zahnarztpraxis per Kamera ist unzulässig

    | Der Eingangsbereich einer Zahnarztpraxis darf während des laufenden Praxisbetriebs nicht mit einer Videokamera überwacht werden. Zu diesem Urteil kam jüngst das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz (siehe ZP 09/2016, Seite 18 ff.). Die Klage einer Zahnärztin aus Brandenburg, der der Betrieb einer Kamera im Eingangsbereich von der Datenschutzaufsicht untersagt worden war, blieb damit ohne Erfolg. (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2017, Az. 12 B 7.16, Abruf-Nr. 194400 194400 ). |