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  • · Lohngestaltung

    Aktuelles zu Gehalts-Extras und Praxis-Fahrrad

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    von Steuerberater Björn Ziegler, LZS Steuerberater, www.lzs.de

    | Für die Gehalts-Extras für Ihre Mitarbeiter bringt der Jahreswechsel drei Neuerungen (zu der Gestaltung an sich s. ZP 11/2018, Seite 15 ). Betroffen sind Lohngestaltungen und Sie selbst, wenn Sie „elektrisch“ in die Praxis fahren. |

     

    „Jobtickets“ und Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei

    Bislang mussten Jobtickets oder Zuschüsse zu Fahrkarten für den täglichen Weg zur Arbeit mindestens mit pauschaler Lohnsteuer abgerechnet werden. Seit dem 01.01.2019 gibt es einen neuen § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG). Er stellt die Jobtickets steuerfrei, selbst wenn sie zusätzlich auch privat mitgenutzt werden können. Gleiches gilt für Zuschüsse zu den Fahrkosten. Beides ist auf den Linienverkehr (Bus und Bahn) beschränkt.

     

    Mit der Steuerbefreiung bleibt das Jobticket nun bei der Prüfung der monatlichen 44-Euro-Grenze außen vor; dieser Betrag kann für andere Zuwendungen genutzt werden. Die Steuerbefreiung bringt es allerdings mit sich, dass auf Arbeitnehmerseite die Entfernungspauschale um die steuerfreien Zuschüsse gekürzt wird. Anders als bei den Kinderbetreuungskosten steht dies ausdrücklich im Gesetz.