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    <title>Zahnarztpraxis professionell</title>
    <description>Erfolgsrezepte für den wirtschaftlich denkenden Praxisinhaber</description>
    <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:30:10 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 11 Aug 2026 08:02:54 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Kurzumfrage | KI in der Zahnarztpraxis: Segen oder Haftungsfalle? Wie ist Ihre Erfahrung?</title>
      <description><![CDATA[In immer mehr Zahnarztpraxen schleicht sie sich Künstliche Intelligenz (KI) fast unbemerkt in den Praxisalltag. Mal analysiert sie Röntgenbilder, mal optimiert sie die Terminplanung. Doch während die Technik den Zahnärzten sowie dem Praxispersonal den Rücken freihalten soll, wachsen auch die rechtlichen Herausforderungen für die Nutzung von KI-Tools. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Nutzen Sie KI bereits aktiv oder überwiegt die Skepsis? Beantworten Sie 5 kurze Fragen und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns – die Beantwortung der Fragen dauert weniger als zwei Minuten und ist selbstverständlich komplett anonym (zur  Kurzumfrage ).]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:30:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/kurzumfrage-ki-in-der-zahnarztpraxis-segen-oder-haftungsfalle-wie-ist-ihre-erfahrung-n175583</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In immer mehr Zahnarztpraxen schleicht sie sich Künstliche Intelligenz (KI) fast unbemerkt in den Praxisalltag. Mal analysiert sie Röntgenbilder, mal optimiert sie die Terminplanung. Doch während die Technik den Zahnärzten sowie dem Praxispersonal den Rücken freihalten soll, wachsen auch die rechtlichen Herausforderungen für die Nutzung von KI-Tools. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Nutzen Sie KI bereits aktiv oder überwiegt die Skepsis? Beantworten Sie 5 kurze Fragen und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns ? die Beantwortung der Fragen dauert weniger als zwei Minuten und ist selbstverständlich komplett anonym (zur  Kurzumfrage ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxis-Pkw | E-Firmenwagen zu Hause laden: Das müssen Zahnärzte jetzt beachten</title>
      <description><![CDATA[Viele Zahnärzte laden ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen regelmäßig zu Hause. Bislang konnten die dafür entstehenden Stromkosten unkompliziert über eine monatliche Ladestrompauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Diese Vereinfachung ist seit dem 01.08.2026 Geschichte. Wer den häuslichen Ladestrom weiterhin steuerlich geltend machen möchte, muss künftig die geladene Strommenge nachweisen. Für die Bewertung der Stromkosten hat das Bundesfinanzministerium jedoch gleichzeitig eine neue Strompreispauschale eingeführt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:06:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/steuern/praxis-pkw-e-firmenwagen-zu-hause-laden-das-muessen-zahnaerzte-jetzt-beachten-f175596</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Zahnärzte laden ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen regelmäßig zu Hause. Bislang konnten die dafür entstehenden Stromkosten unkompliziert über eine monatliche Ladestrompauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Diese Vereinfachung ist seit dem 01.08.2026 Geschichte. Wer den häuslichen Ladestrom weiterhin steuerlich geltend machen möchte, muss künftig die geladene Strommenge nachweisen. Für die Bewertung der Stromkosten hat das Bundesfinanzministerium jedoch gleichzeitig eine neue Strompreispauschale eingeführt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Datenschutz | Kündigung wegen Diebstahls: Dürfen Gerichte illegal erlangte Beweise berücksichtigen?</title>
      <description><![CDATA[Diebstahl in der Praxis ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen kann. Problematisch ist oft, dass der Diebstahl teilweise nur schwer nachgewiesen werden kann. Häufig steht der Datenschutz „im Weg“. Ob datenschutzrechtliche Aspekte gleichzeitig ein „Beweisverwertungsverbot“ darstellen, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt (Urteil vom 18.06.2026, Az. C-484/24).]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:06:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/datenschutz-kuendigung-wegen-diebstahls-duerfen-gerichte-illegal-erlangte-beweise-beruecksichtigen-f175594</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Diebstahl in der Praxis ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen kann. Problematisch ist oft, dass der Diebstahl teilweise nur schwer nachgewiesen werden kann. Häufig steht der Datenschutz ?im Weg?. Ob datenschutzrechtliche Aspekte gleichzeitig ein ?Beweisverwertungsverbot? darstellen, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt (Urteil vom 18.06.2026, Az. C-484/24).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Luxussportwagen als Praxisfahrzeug? Eher unangemessen als üblich!</title>
      <description><![CDATA[Wenn Sie als Zahnarzt umsatzsteuerpflichtig sind und sich die Umsatzsteuer aus dem Kauf eines Luxussportwagens vom Finanzamt erstatten lassen wollen, sollten Sie damit rechnen, dass die Finanzbeamten die Anschaffung vielleicht nicht für „verkehrsüblich“ halten und zumindest den vollständigen Vorsteuerabzug verweigern. So geschehen in einem aktuellen Fall eines Unternehmers, den das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg zu entscheiden hatten (Urteil v. 25.02.2026, Az. 7 K 7033/25).]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:05:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/steuern/umsatzsteuer-luxussportwagen-als-praxisfahrzeug-eher-unangemessen-als-ueblich-f175593</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wenn Sie als Zahnarzt umsatzsteuerpflichtig sind und sich die Umsatzsteuer aus dem Kauf eines Luxussportwagens vom Finanzamt erstatten lassen wollen, sollten Sie damit rechnen, dass die Finanzbeamten die Anschaffung vielleicht nicht für ?verkehrsüblich? halten und zumindest den vollständigen Vorsteuerabzug verweigern. So geschehen in einem aktuellen Fall eines Unternehmers, den das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg zu entscheiden hatten (Urteil v. 25.02.2026, Az. 7 K 7033/25).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lohnzahlung | So gehen Sie als Praxisinhaber mit  Lohnpfändungen gegen Angestellte um</title>
      <description><![CDATA[Privatinsolvenzen sind in Deutschland mittlerweile ein Massenphänomen: Nach Angaben von  tagesschau.de  (Meldung vom 13.03.2026, online unter  iww.de/s15338 ) gab es im Jahr 2025 über 77.000 Fälle. Das sind 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Gründe hierfür reichen von den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie über explodierende Verbraucherpreise bis hin zu einem veränderten Kaufverhalten im Internet („Kaufe jetzt – zahle später!“). Eine Folge der Privatinsolvenz ist meist die Lohnpfändung. Dann sind auch Sie als Praxisinhaber und Arbeitgeber eingebunden.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:05:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/praxismanagement/lohnzahlung-so-gehen-sie-als-praxisinhaber-mit-lohnpfaendungen-gegen-angestellte-um-f175592</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Privatinsolvenzen sind in Deutschland mittlerweile ein Massenphänomen: Nach Angaben von  tagesschau.de  (Meldung vom 13.03.2026, online unter  iww.de/s15338 ) gab es im Jahr 2025 über 77.000 Fälle. Das sind 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Gründe hierfür reichen von den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie über explodierende Verbraucherpreise bis hin zu einem veränderten Kaufverhalten im Internet (?Kaufe jetzt ? zahle später!?). Eine Folge der Privatinsolvenz ist meist die Lohnpfändung. Dann sind auch Sie als Praxisinhaber und Arbeitgeber eingebunden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebswirtschaft | Gute Mitarbeitende finden und binden – Teil 1: Der optimale Recruiting-Prozess</title>
      <description><![CDATA[Zahnarztpraxen stehen in einem verschärften Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und können diesen nur bestehen, wenn sie professionelles Recruiting mit echter Arbeitgeberattraktivität verbinden. Wer klare Anforderungsprofile formuliert, passende Kanäle nutzt und einen strukturierten Bewerbungs- und Onboarding-Prozess etabliert, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Personalgewinnung. In diesem ersten Teil unseres zweiteiligen Beitrags erklären wir Ihnen, wie Sie mit einem gut strukturierten Recruiting-Prozess die Basis für die perfekt besetzte Stelle legen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:05:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/praxismanagement/betriebswirtschaft-gute-mitarbeitende-finden-und-binden-teil-1-der-optimale-recruiting-prozess-f175591</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Zahnarztpraxen stehen in einem verschärften Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und können diesen nur bestehen, wenn sie professionelles Recruiting mit echter Arbeitgeberattraktivität verbinden. Wer klare Anforderungsprofile formuliert, passende Kanäle nutzt und einen strukturierten Bewerbungs- und Onboarding-Prozess etabliert, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Personalgewinnung. In diesem ersten Teil unseres zweiteiligen Beitrags erklären wir Ihnen, wie Sie mit einem gut strukturierten Recruiting-Prozess die Basis für die perfekt besetzte Stelle legen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxisabgabe | Der Praxisverkauf (Teil 3): Methoden der Praxiswertberechnung &amp; steuerliche Aspekte</title>
      <description><![CDATA[Im ersten Teil dieser Reihe (ZP 06/2026, Seite 8) haben wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Praxisabgabe beleuchtet und die zentralen Regelungsbereiche eines Praxiskaufvertrages vorgestellt. Im zweiten Teil (ZP 07/2026, Seite 8) ging es um weitere unverzichtbare Vertragsbestandteile und wir haben Ihnen eine Checkliste für die rechtssichere Praxisabgabe zur Verfügung gestellt. In diesem dritten Teil erläutern wir die gängigen Methoden der Praxiswertberechnung und beleuchten zentrale steuerliche Aspekte der Praxisabgabe.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:05:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/praxisabgabe-der-praxisverkauf-teil-3-methoden-der-praxiswertberechnung-steuerliche-aspekte-f175590</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Im ersten Teil dieser Reihe (ZP 06/2026, Seite 8) haben wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Praxisabgabe beleuchtet und die zentralen Regelungsbereiche eines Praxiskaufvertrages vorgestellt. Im zweiten Teil (ZP 07/2026, Seite 8) ging es um weitere unverzichtbare Vertragsbestandteile und wir haben Ihnen eine Checkliste für die rechtssichere Praxisabgabe zur Verfügung gestellt. In diesem dritten Teil erläutern wir die gängigen Methoden der Praxiswertberechnung und beleuchten zentrale steuerliche Aspekte der Praxisabgabe.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Verordnung | Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab August 2026</title>
      <description><![CDATA[Ab dem 02.08.2026 sind bestimmte KI-generierte und bearbeitete Bild-, Ton- und Videoinhalte, die öffentlich zugänglich sind und/oder in einem beruflichen Kontext stehen, als solche zu kennzeichnen. Auch für bestimmte veröffentlichte Texte, die von einer KI erstellt oder bearbeitet wurden, gilt dann eine Kennzeichnungspflicht. Zudem haben Anbieter von KI-Chatbots und KI-Avataren diese als solche auszuweisen. Darauf weist die Bayerische Landeszahnärztekammer auf ihrer Internetseite  blzk.de  hin.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 17:05:22 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/ki-verordnung-kennzeichnungspflicht-fuer-ki-generierte-inhalte-ab-august-2026-f175595</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ab dem 02.08.2026 sind bestimmte KI-generierte und bearbeitete Bild-, Ton- und Videoinhalte, die öffentlich zugänglich sind und/oder in einem beruflichen Kontext stehen, als solche zu kennzeichnen. Auch für bestimmte veröffentlichte Texte, die von einer KI erstellt oder bearbeitet wurden, gilt dann eine Kennzeichnungspflicht. Zudem haben Anbieter von KI-Chatbots und KI-Avataren diese als solche auszuweisen. Darauf weist die Bayerische Landeszahnärztekammer auf ihrer Internetseite  blzk.de  hin.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kindergeld | BFH: Dreimonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung</title>
      <description><![CDATA[Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung i. S. v. § 32 Abs. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), weil sie kürzer als ein Jahr dauert. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 22.04.2026, Az. III R 7/24). Eltern können deshalb auch für Kinder, die die Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert haben, weiter Anspruch auf Kindergeld haben.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 15:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/steuern/kindergeld-bfh-dreimonatige-ausbildung-zum-rettungssanitaeter-ist-keine-erstausbildung-f175582</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung i. S. v. § 32 Abs. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), weil sie kürzer als ein Jahr dauert. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 22.04.2026, Az. III R 7/24). Eltern können deshalb auch für Kinder, die die Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert haben, weiter Anspruch auf Kindergeld haben.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IT-Sicherheitsrichtlinie | Cyberangriffe auf Praxen: BSI unterstützt bei der Umsetzung neuer IT-Sicherheitsvorgaben</title>
      <description><![CDATA[Viele Praxen unterschätzen das Risiko von Cyberangriffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen mit konkreten Handlungsempfehlungen und Checklisten dabei, die durch die neue IT-Sicherheitsrichtlinie entstehenden Anforderungen an die Cybersicherheit umzusetzen und dauerhaft zu verankern.]]></description>
      <pubDate>Fri, 24 Jul 2026 14:38:43 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/digitalisierung/it-sicherheitsrichtlinie-cyberangriffe-auf-praxen-bsi-unterstuetzt-bei-der-umsetzung-neuer-it-sicherheitsvorgaben-n175311</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Viele Praxen unterschätzen das Risiko von Cyberangriffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen mit konkreten Handlungsempfehlungen und Checklisten dabei, die durch die neue IT-Sicherheitsrichtlinie entstehenden Anforderungen an die Cybersicherheit umzusetzen und dauerhaft zu verankern.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Neupatienten | Die erste 01-Sitzung oder Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance</title>
      <description><![CDATA[Fast jede Praxis betreibt Patientengewinnung. Internetseite und Social-Media-Kampagnen wecken Erwartungen bei neuen Patientinnen und Patienten, die dann beim ersten Praxisbesuch auf Wahrhaftigkeit überprüft werden. So gebührt dem ersten Besuch, der ersten 01-Sitzung, höchste Aufmerksamkeit. Denn nicht das schnelle Honorar für den ersten Behandlungstermin ist entscheidend, sondern ob aus dem ersten Besuch eine langjährige, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung wird, die für beide Seiten erfüllend ist. So betrachtet muss jedem Behandler klar sein, dass der erste Termin eine unwiederbringliche Chance bedeutet.]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Jul 2026 12:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/kommunikation/neupatienten-die-erste-01-sitzung-oder-fuer-den-ersten-eindruck-gibt-es-keine-zweite-chance-f175261</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Fast jede Praxis betreibt Patientengewinnung. Internetseite und Social-Media-Kampagnen wecken Erwartungen bei neuen Patientinnen und Patienten, die dann beim ersten Praxisbesuch auf Wahrhaftigkeit überprüft werden. So gebührt dem ersten Besuch, der ersten 01-Sitzung, höchste Aufmerksamkeit. Denn nicht das schnelle Honorar für den ersten Behandlungstermin ist entscheidend, sondern ob aus dem ersten Besuch eine langjährige, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung wird, die für beide Seiten erfüllend ist. So betrachtet muss jedem Behandler klar sein, dass der erste Termin eine unwiederbringliche Chance bedeutet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Berufsrecht | Anerkennung ausländischer Heilberufsqualifikationen: Gesetz bringt Paradigmenwechsel</title>
      <description><![CDATA[Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll qualifizierten Gesundheitsfachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und gleichzeitig dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenwirken. Die am 26.03.2026 vom Bundestag beschlossene und am 08.05.2026 vom Bundesrat gebilligte Reform tritt zum 01.11.2026 in Kraft. Betroffen sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Hebammen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Die wohl einschneidendste Änderung betrifft die Anerkennung von Drittstaatenqualifikationen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Jul 2026 12:19:03 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/berufsrecht-anerkennung-auslaendischer-heilberufsqualifikationen-gesetz-bringt-paradigmenwechsel-f175262</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll qualifizierten Gesundheitsfachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und gleichzeitig dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenwirken. Die am 26.03.2026 vom Bundestag beschlossene und am 08.05.2026 vom Bundesrat gebilligte Reform tritt zum 01.11.2026 in Kraft. Betroffen sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Hebammen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Die wohl einschneidendste Änderung betrifft die Anerkennung von Drittstaatenqualifikationen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Terminhinweis | Webinar „Abrechnungspraxis“ am 04.09.2026:  Honorarverluste vermeiden</title>
      <description><![CDATA[In diesem Webinar aus der Reihe „Abrechnungspraxis“ geht es um die finanzielle Bedeutung von 70 GOZ-Ziffern, die vergleichbaren Positionen aus dem BEMA gegenübergestellt werden. Das Ergebnis ist sehr ernüchternd, wenn nicht sogar trostlos. Honorardefizite erkennen, mit der eigenen Praxis abgleichen und Einsatz zeigen. Welche optionalen Möglichkeiten die Liquidität erhalten und das Honorar verbessern, erläutert Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn am Freitag, 04.09.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung online unter  iww.de/webinar/abrechnungspraxis]]></description>
      <pubDate>Mon, 20 Jul 2026 05:15:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaz/abrechnungswissen/terminhinweis-webinar-abrechnungspraxis-am-04092026-honorarverluste-vermeiden-f175137</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Praxisabgabe — Heute noch möglich und wenn ja, wie? | Der Praxisverkauf (Teil 2): Unverzichtbare Vertragsbestandteile und Checkliste</title>
      <description><![CDATA[Im ersten Teil dieser Reihe (ZP 06/2026, Seite 8) haben wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Praxisabgabe beleuchtet und die zentralen Regelungsbereiche eines Praxiskaufvertrages vorgestellt: Kaufpreis, Patientenkartei, Mietvertrag, Übergabe, Gefahrübergang, Gewährleistung und Konkurrenzschutz. Dieser zweite Teil knüpft unmittelbar daran an. Wir vertiefen zunächst weitere unverzichtbare Vertragsbestandteile – insbesondere den Übergang von Arbeitsverhältnissen, die Kaufpreissicherung, das Bedingungswerk sowie die Zustimmung des Ehegatten. Zudem stellen wir ausgewählte Musterklauseln für den Konkurrenzschutz, die Mitarbeiterinformation sowie eine Checkliste für die rechtssichere Praxisabgabe zur Verfügung. Im nächsten Teil folgt u. a. die Praxiswertberechnung.]]></description>
      <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:16:17 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/praxisabgabe-heute-noch-moeglich-und-wenn-ja-wie-der-praxisverkauf-teil-2-unverzichtbare-vertragsbestandteile-und-checkliste-f175009</link>
      <guid>https://www.iww.de/zp/recht/praxisabgabe-heute-noch-moeglich-und-wenn-ja-wie-der-praxisverkauf-teil-2-unverzichtbare-vertragsbestandteile-und-checkliste-f175009</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im ersten Teil dieser Reihe (ZP 06/2026, Seite 8) haben wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Praxisabgabe beleuchtet und die zentralen Regelungsbereiche eines Praxiskaufvertrages vorgestellt: Kaufpreis, Patientenkartei, Mietvertrag, Übergabe, Gefahrübergang, Gewährleistung und Konkurrenzschutz. Dieser zweite Teil knüpft unmittelbar daran an. Wir vertiefen zunächst weitere unverzichtbare Vertragsbestandteile ? insbesondere den Übergang von Arbeitsverhältnissen, die Kaufpreissicherung, das Bedingungswerk sowie die Zustimmung des Ehegatten. Zudem stellen wir ausgewählte Musterklauseln für den Konkurrenzschutz, die Mitarbeiterinformation sowie eine Checkliste für die rechtssichere Praxisabgabe zur Verfügung. Im nächsten Teil folgt u. a. die Praxiswertberechnung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertragsrecht | Vereinbarung zum Ausfallhonorar rechtssicher formulieren, denn sonst entfällt der Anspruch!</title>
      <description><![CDATA[Eine in einem Anamnesebogen enthaltene Ausfallhonorarregelung  ,,Ansonsten müssen wir Ihnen die freigehaltene Zeit in Rechnung stellen.‘‘ lässt für den Patienten nicht hinreichend erkennen, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien eine Gebühr für ausgefallene Behandlungstermine anfällt. Eine solche Klausel ist wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Bad Urach in seinem Urteil vom 12.06.2026 (Az. 1 C 3/26).]]></description>
      <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:15:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/vertragsrecht-vereinbarung-zum-ausfallhonorar-rechtssicher-formulieren-denn-sonst-entfaellt-der-anspruch-f175008</link>
      <guid>https://www.iww.de/zp/recht/vertragsrecht-vereinbarung-zum-ausfallhonorar-rechtssicher-formulieren-denn-sonst-entfaellt-der-anspruch-f175008</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine in einem Anamnesebogen enthaltene Ausfallhonorarregelung  ,,Ansonsten müssen wir Ihnen die freigehaltene Zeit in Rechnung stellen.?? lässt für den Patienten nicht hinreichend erkennen, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien eine Gebühr für ausgefallene Behandlungstermine anfällt. Eine solche Klausel ist wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Bad Urach in seinem Urteil vom 12.06.2026 (Az. 1 C 3/26).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxisimmobilien | Steuerliche Optimierung der Zahnarztpraxis im Privathaus</title>
      <description><![CDATA[Es kommt häufig vor, dass eine eigentlich private Immobilie durch die Nutzung für die Zahnarztpraxis steuerlich zum Betriebsvermögen wird – man spricht hier von einer „gewerblichen Infizierung“. Das hat Folgen: Wird die Immobilie später verkauft, kann es zu einer hohen Steuerbelastung kommen, weil der Verkauf steuerlich wie ein betrieblicher Gewinn behandelt wird. Auch die Entnahme der Immobilie aus dem Betriebsvermögen kann Steuern auslösen, weil Wertsteigerungen („stille Reserven“) versteuert werden müssen. Im Beitrag lesen Sie, wie Sie dieses Problem umgehen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:15:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/steuern/praxisimmobilien-steuerliche-optimierung-der-zahnarztpraxis-im-privathaus-f175007</link>
      <guid>https://www.iww.de/zp/steuern/praxisimmobilien-steuerliche-optimierung-der-zahnarztpraxis-im-privathaus-f175007</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es kommt häufig vor, dass eine eigentlich private Immobilie durch die Nutzung für die Zahnarztpraxis steuerlich zum Betriebsvermögen wird ? man spricht hier von einer ?gewerblichen Infizierung?. Das hat Folgen: Wird die Immobilie später verkauft, kann es zu einer hohen Steuerbelastung kommen, weil der Verkauf steuerlich wie ein betrieblicher Gewinn behandelt wird. Auch die Entnahme der Immobilie aus dem Betriebsvermögen kann Steuern auslösen, weil Wertsteigerungen (?stille Reserven?) versteuert werden müssen. Im Beitrag lesen Sie, wie Sie dieses Problem umgehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxismarketing | Gezielte Vermarktung Ihrer Leistungen durch spezielle Landingpages</title>
      <description><![CDATA[In Zeiten von „Dr. Google“ und generativen KI-Chatbots suchen immer mehr Internetnutzer gezielt nach konkreten Antworten auf ganz bestimmte gesundheitliche Fragestellungen. Damit tritt neben die klassische Suche nach „(Zahnarzt-)Praxis Name + Ort“ eine weitere Art der Suche, die auf ein bestimmtes Thema, also monothematisch ausgelegt ist. Dieser Entwicklung kann durch sogenannte Landingpages (einfache, meist einseitige Websites) begegnet werden, die Nutzern Antworten und Informationen zu einer speziellen Frage liefern. Zugleich können diese Landingpages als Zielseiten von Google- und/oder Social-Media-Werbekampagnen fungieren, die für die jeweilige Praxis genau die richtigen Zielgruppen adressieren.]]></description>
      <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:15:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/kommunikation/praxismarketing-gezielte-vermarktung-ihrer-leistungen-durch-spezielle-landingpages-f175006</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In Zeiten von ?Dr. Google? und generativen KI-Chatbots suchen immer mehr Internetnutzer gezielt nach konkreten Antworten auf ganz bestimmte gesundheitliche Fragestellungen. Damit tritt neben die klassische Suche nach ?(Zahnarzt-)Praxis Name + Ort? eine weitere Art der Suche, die auf ein bestimmtes Thema, also monothematisch ausgelegt ist. Dieser Entwicklung kann durch sogenannte Landingpages (einfache, meist einseitige Websites) begegnet werden, die Nutzern Antworten und Informationen zu einer speziellen Frage liefern. Zugleich können diese Landingpages als Zielseiten von Google- und/oder Social-Media-Werbekampagnen fungieren, die für die jeweilige Praxis genau die richtigen Zielgruppen adressieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mutterschutz | Stillbeschäftigungsverbot für Zahnärztinnen ist stets eine Einzelfallentscheidung</title>
      <description><![CDATA[Es gibt kein absolutes Beschäftigungsverbot für stillende Zahnärztinnen. Ein Stillbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) setzt eine unverantwortbare Gefährdung voraus, die auch nicht durch vorrangige Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden kann. Maßgebliches Instrument zur Feststellung, ob eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, ist die Gefährdungsbeurteilung. Dies entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2025, Az. 5 Ca 95/25.]]></description>
      <pubDate>Fri, 10 Jul 2026 11:15:17 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/mutterschutz-stillbeschaeftigungsverbot-fuer-zahnaerztinnen-ist-stets-eine-einzelfallentscheidung-f175005</link>
      <guid>https://www.iww.de/zp/recht/mutterschutz-stillbeschaeftigungsverbot-fuer-zahnaerztinnen-ist-stets-eine-einzelfallentscheidung-f175005</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es gibt kein absolutes Beschäftigungsverbot für stillende Zahnärztinnen. Ein Stillbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) setzt eine unverantwortbare Gefährdung voraus, die auch nicht durch vorrangige Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden kann. Maßgebliches Instrument zur Feststellung, ob eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, ist die Gefährdungsbeurteilung. Dies entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2025, Az. 5 Ca 95/25.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Versicherungsrecht | Makler sagt irrtümlich Versicherungsschutz zu – besteht Anspruch auf Schadenersatz?</title>
      <description><![CDATA[Frage: „ Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zum Wasserschaden an einem ausgelagerten Praxisraum gelesen (Abruf-Nr.  50860672 ). Im Gespräch mit den Praxisinhabern hatte die Maklerin fälschlicherweise den Eindruck vermittelt, der streitgegenständliche Praxisstandort sei vom Versicherungsschutz erfasst. Haben Praxisinhaber in solchen Fällen einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Makler wegen Falschberatung?“]]></description>
      <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 14:22:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/versicherungsrecht-makler-sagt-irrtuemlich-versicherungsschutz-zu-besteht-anspruch-auf-schadenersatz-f174967</link>
      <guid>https://www.iww.de/zp/recht/versicherungsrecht-makler-sagt-irrtuemlich-versicherungsschutz-zu-besteht-anspruch-auf-schadenersatz-f174967</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Frage: ? Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zum Wasserschaden an einem ausgelagerten Praxisraum gelesen (Abruf-Nr.  50860672 ). Im Gespräch mit den Praxisinhabern hatte die Maklerin fälschlicherweise den Eindruck vermittelt, der streitgegenständliche Praxisstandort sei vom Versicherungsschutz erfasst. Haben Praxisinhaber in solchen Fällen einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Makler wegen Falschberatung??]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wettbewerbsrecht | Werbung für ein Medikament mit der Aussage „macht nicht müde“ ist irreführend, wenn eine Nebenwirkung..</title>
      <description><![CDATA[Ein Pharmaunternehmen darf für Allergietabletten nicht mit der Erklärung „macht nicht müde“ werben, wenn in den Fachinformationen für das Medikament Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen beschrieben werden. Die Wettbewerbskammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main hat dies als irreführende Werbung angesehen (Urteil vom 23.04.2026 (Az. 2-06 O 135/26).]]></description>
      <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 14:20:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/wettbewerbsrecht-werbung-fuer-ein-medikament-mit-der-aussage-macht-nicht-muede-ist-irrefuehrend-wenn-eine-nebenwirkung-f174966</link>
      <guid>https://www.iww.de/zp/recht/wettbewerbsrecht-werbung-fuer-ein-medikament-mit-der-aussage-macht-nicht-muede-ist-irrefuehrend-wenn-eine-nebenwirkung-f174966</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Pharmaunternehmen darf für Allergietabletten nicht mit der Erklärung ?macht nicht müde? werben, wenn in den Fachinformationen für das Medikament Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen beschrieben werden. Die Wettbewerbskammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main hat dies als irreführende Werbung angesehen (Urteil vom 23.04.2026 (Az. 2-06 O 135/26).]]></content:encoded>
    </item>
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