Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Verordnungen

    Eigene Heilmittel-Richtlinie und -Katalog für Zahnärzte ab 01.07.2017

    von Dipl.-Volkswirt Wolfgang Schmid, Berlin

    | Zusammen mit einer eigenen Heilmittel-Richtlinie wird es künftig auch einen eigenen Heilmittel-Katalog für die vertragszahnärztliche Versorgung geben. Dieser Katalog enthält weitgehend die physiotherapeutischen und sprachtherapeutischen Leistungen, die bereits seit 2002 aufgrund einer Übereinkunft zwischen der KZBV und den Krankenkassen verordnet werden konnten und somit bereits Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung waren - insofern nichts Neues. Richtlinie und Katalog sollen zum 01.07.2017 in Kraft treten. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte. |

    Anwendungsspektrum von Heilmitteln in der Zahnmedizin

    Heilmittelverordnungen können in der Zahnheilkunde dann notwendig sein, wenn es im Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich zu Heilungs- oder Funktionsstörungen kommt. Einsatzgebiete sind z. B. Physiotherapie bei Craniomandibulärer Dysfunktion (CMD) und Bewegungsstörungen sowie bei neurologischen Erkrankungen, die Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich haben, manuelle Therapie bei Gelenkblockaden, Lymphdrainagen zur Ableitung gestauter Gewebeflüssigkeit sowie Sprech- oder Sprachtherapie bei Lautbildungs- und Schluckstörungen nach zahnmedizinischen Eingriffen. Neben dem Mund- und Kieferbereich selbst können mit zahnärztlich verordneten Heilmitteln auch die anatomisch direkt angrenzenden oder funktionell unmittelbar mit der Kau- und Kiefermuskulatur in Zusammenhang stehenden Strukturen (Craniomandibuläres System) mitbehandelt werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Damit bei CMD Heilmittel verordnet werden können, muss die Ursache der Funktionsstörung im Mund- und Kieferbereich liegen („absteigende Läsion“). Verordnungen bei Funktionsstörungen, die außerhalb des Mund- und Kieferbereichs ihre Ursache haben und im Sinne einer „aufsteigenden Läsion“ fernausgelöste Störungen des Kausystems hervorrufen, sind keine Indikation und gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Dies sind z. B. chronische Haltungsänderungen durch verschiedene Länge der Beinknochen, die aufsteigend über Becken, Lendenwirbelsäule, Brustwirbelsäule, Schultergürtel und Halswirbelsäule bis zum Kiefer ausstrahlende Funktionsstörungen hervorrufen können.