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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Schuldzinsen für Mietobjekt auch nach Verkauf abziehbar

    | Schuldzinsen mit Bezug zu Einkünften sind steuerlich abzugsfähig. Wird die Einkunftsquelle verkauft, fällt der Finanzierungszusammenhang weg. Bei Mietobjekten führte das bisher dazu, dass nachlaufende Schuldzinsen steuerlich nicht mehr abzugsfähig waren. Mit Urteil vom 20. Juni 2012 (Az. IX R 67/10, Abruf-Nr. 122762 ) änderte der Bundesfinanzhof dies. Nachlaufende Schuldzinsen sind danach steuerlich abzugsfähig, soweit der Verkaufserlös aus der Immobilie nicht zur Schuldentilgung ausreichend war. |

     

    Im Urteilsfall erfolgte der Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist. Das Niedersächsische Finanzgericht erweiterte diese Rechtsprechung nun und erkannte nachträgliche Schuldzinsen auch an, obwohl der Verkauf nach Ende der Spekulationsfrist erfolgte (30. August 2013, Az. 11 K 31/13).

     

    Die Richter hebelten dabei auch eine gegenteilige Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums aus (BMF vom 28. März 2013). Das Urteil ist noch nicht bestandskräftig.

     

    PRAXISHINWEIS |  Strittige Fälle mit ähnlicher Fragestellung sollten unter Verweis auf dieses Verfahren unbedingt offen gehalten werden.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 1 | ID 42380862