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  • 06.05.2019 · Fachbeitrag · Datenschutz

    BVerwG stoppt Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis

    | Um sich vor Diebstahl von Rezeptblöcken, Betäubungsmitteln, Zahngold oder der Telematikinfrastruktur (Connector oder stationäres/mobiles ehealth-Kartenterminal) zu schützen, würde so mancher Zahnarzt gern auf eine Videoüberwachung zurückgreifen wollen. Die Streitfrage der Zulässigkeit einer solchen Videoüberwachung hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a. F.) verneint – mit Folgen zur aktuellen Rechtslage nach dem BDSG n. F. (Urteil vom 27.03.2019, Az. 6 C 2.18, Urteil unter dejure.org ). |