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  • 06.08.2018 · Fachbeitrag · Altersvorsorge

    Auszahlung aus Kapitalversorgung des Versorgungswerks kann steuerfrei sein

    | Ist eine zur Basisversorgung hinzutretende und von dieser getrennte Kapitalversorgung aus einem berufsständischen Versorgungswerk als Kapitallebensversicherung ausgestaltet, sind auf die darauf entfallenden Auszahlungen die Regelungen über Erträge aus Kapitallebensversicherungen anzuwenden. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 12.12.2017, Az. X R 39/15, Abruf-Nr. 202415 ). Positive Folge für den betroffenen Zahnarzt: Diesen Teil der Auszahlungen aus dem Versorgungswerk erhält er steuerfrei. |