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· Nachricht · Sozialversicherung

Stundungsmöglichkeit von SV-Beiträgen für März

| Am 24.03.2020 hat der GKV Spitzenverband beschlossen, dass den von der aktuellen Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen/Betrieben aufgrund der besonderen Ausnahmesituation ein erleichterter Stundungszugang angeboten werden soll. Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens heute, 26.03.2020, formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. |

 

Weiterführender Hinweis

  • Ein Musterantrag für die Krankenkasse hat die IHK Würzburg als Word und PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Sie finden ihn unter der Abruf- Nr. 214968 (Word) und 214969 (pdf)
Quelle: ID 46463523