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22.05.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

LSG nimmt „Wie-Beschäftigung“ der mitarbeitenden Ehefrau an

| Arbeitet die erwerbstätige Ehefrau in ihrer Freizeit regelmäßig im Betrieb ihres Ehemanns mit und erleidet dabei einen Unfall, ist sie als „Wie-Beschäftigte“ in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden. |