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01.10.2018 · Nachricht · Personalmanagement

Verfallklausel ohne Einschränkung bei Mindestlohn unwirksam

| Eine vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vorformulierte Verfallklausel kann gegen das Transparenzgebot verstoßen. Das gilt dann, wenn die Klausel ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den seit dem 01.01.2015 garantierten Mindestlohn erfasst. In dem Fall ist sie jedenfalls dann insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag seit dem 01.01.2015 geschlossen wurde. Damit hat das BAG eine wichtige Frage geklärt. |