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    <title>Versicherungsvermittlung professionell</title>
    <description>Aktuelle Informationen für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter</description>
    <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 08:01:29 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 27 Jun 2026 04:14:58 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Arbeitgeberleistungen | Job-Bike: Abzug vom Nettogehalt bei Kostenüberschreitung ist keine Gehaltsumwandlung</title>
      <description><![CDATA[Ein Vermittlerbetrieb überlässt seinen Mitarbeitern E-Bikes zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Übersteigen die Anschaffungskosten für das Bike 2.500 Euro, wird vereinbart, dass die Mitarbeiter die anteiligen Leasingkosten als Abzug vom Nettogehalt tragen. Handelt es sich bei diesem Nettoabzug um eine schädliche Gehaltsumwandlung, die die Steuerfreiheit gefährdet? Oder mindert der Abzug die pauschale Versteuerung (Ein-Prozent- bzw. 0,25-Prozent-Regel)? VVP antwortet.]]></description>
      <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 08:01:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/arbeitgeberleistungen-job-bike-abzug-vom-nettogehalt-bei-kostenueberschreitung-ist-keine-gehaltsumwandlung-f174689</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Vermittlerbetrieb überlässt seinen Mitarbeitern E-Bikes zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Übersteigen die Anschaffungskosten für das Bike 2.500 Euro, wird vereinbart, dass die Mitarbeiter die anteiligen Leasingkosten als Abzug vom Nettogehalt tragen. Handelt es sich bei diesem Nettoabzug um eine schädliche Gehaltsumwandlung, die die Steuerfreiheit gefährdet? Oder mindert der Abzug die pauschale Versteuerung (Ein-Prozent- bzw. 0,25-Prozent-Regel)? VVP antwortet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 21.09.2026 | Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen: Spielregeln kennen und Fehler vermeiden</title>
      <description><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand – so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 11:21:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-sozialversicherungspflicht-von-bestimmten-berufs-und-personengruppen-spielregeln-kennen-und-fehler-vermeiden-n174684</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand ? so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebliche Altersversorgung | Musterprozess beim BVerfG: Fünftel-Regelung auch bei Kapitalleistung durch Pensionskassen und Direktversicherungen?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 30.10.2025, X R 28/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 372/26 eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die Frage beantwortet haben will, ob es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt, dass die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nicht bei Kapitalleistungen aus sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung gewährt wird.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:04:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/betriebliche-altersversorgung-musterprozess-beim-bverfg-fuenftel-regelung-auch-bei-kapitalleistung-durch-pensionskassen-und-direktversicherungen-f174517</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 372/26 eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die Frage beantwortet haben will, ob es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt, dass die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nicht bei Kapitalleistungen aus sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung gewährt wird.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kfz-Kosten | Über-Kreuz-Nutzung: Fahrtkosten von  Privatwagen nicht mehr abzugsfähig</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 30/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die steuerliche „Über-Kreuz-Nutzung“ – den Betriebs-Pkw/Dienstwagen privat der Familie überlassen und für betriebliche Fahrten das Privatfahrzeug nutzen – galt lange als geschickter Weg, um zusätzliche Steuervorteile zu generieren. Doch der BFH hat diesem Modell jetzt eine klare Absage erteilt: Steht ein Betriebs-Pkw/Dienstwagen zur Verfügung, ist der Aufwand für den Privat-Pkw trotz betrieblicher Nutzung als „unangemessen“ einzustufen und damit nicht abzugsfähig. Diese Entscheidung trifft Versicherungsvermittler in doppelter Hinsicht: als Unternehmer beim eigenen Betriebsausgabenabzug und als Arbeitgeber bei Reisekostenerstattungen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 09:54:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/kfz-kosten-ueber-kreuz-nutzung-fahrtkosten-von-privatwagen-nicht-mehr-abzugsfaehig-f174507</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/kfz-kosten-ueber-kreuz-nutzung-fahrtkosten-von-privatwagen-nicht-mehr-abzugsfaehig-f174507</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die steuerliche ?Über-Kreuz-Nutzung? ? den Betriebs-Pkw/Dienstwagen privat der Familie überlassen und für betriebliche Fahrten das Privatfahrzeug nutzen ? galt lange als geschickter Weg, um zusätzliche Steuervorteile zu generieren. Doch der BFH hat diesem Modell jetzt eine klare Absage erteilt: Steht ein Betriebs-Pkw/Dienstwagen zur Verfügung, ist der Aufwand für den Privat-Pkw trotz betrieblicher Nutzung als ?unangemessen? einzustufen und damit nicht abzugsfähig. Diese Entscheidung trifft Versicherungsvermittler in doppelter Hinsicht: als Unternehmer beim eigenen Betriebsausgabenabzug und als Arbeitgeber bei Reisekostenerstattungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Courtagerückforderung | Courtagerückforderung beim Versicherungsmakler: Das sind die Grundsätze</title>
      <description><![CDATA[Versicherer können zu Unrecht gezahlte Courtagen vom Versicherungsmakler zurückfordern. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Rückforderung. Das hängt von zwei Dingen ab:]]></description>
      <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 14:40:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/courtage/courtagerueckforderung-courtagerueckforderung-beim-versicherungsmakler-das-sind-die-grundsaetze-f174505</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Versicherer können zu Unrecht gezahlte Courtagen vom Versicherungsmakler zurückfordern. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Rückforderung. Das hängt von zwei Dingen ab:]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzliche Unfallversicherung | Basketballturnier auf Kreuzfahrtschiff: SG Hannover sieht in Verletzung eines Crewmitglieds keinen Arbeitsunfall</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: SG Hannover 19.5.2026, S 58 U 169/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Verletzt sich ein Crewmitglied auf einem Kreuzfahrtschiff bei einem freiwilligen Basketballturnier am Knie, ist das kein Arbeitsunfall. So entschied das 
SG Hannover im Fall eines Schiffsarztes, der auf Anerkennung einer Knieverletzung geklagt hatte.]]></description>
      <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 11:16:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/kundenberatung/gesetzliche-unfallversicherung-basketballturnier-auf-kreuzfahrtschiff-sg-hannover-sieht-in-verletzung-eines-crewmitglieds-keinen-arbeitsunfall-n174489</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Verletzt sich ein Crewmitglied auf einem Kreuzfahrtschiff bei einem freiwilligen Basketballturnier am Knie, ist das kein Arbeitsunfall. So entschied das 
SG Hannover im Fall eines Schiffsarztes, der auf Anerkennung einer Knieverletzung geklagt hatte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertretervertrag | Rechtsprechung 2000 bis 2025: Außerordentliche Kündigung – Allgemeine Grundsätze</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LG Frankfurt a. M. 11.1.2013, 3-14 O 109/12, Urteil; OLG München 7.3.2001, 7 U 6132/99, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Für Versicherungsvermittler hat sich in den letzten 25 Jahren viel verändert. Weitgehend unberührt sind die §§ 84 ff., 92 HGB, die das Innenverhältnis zwischen selbstständig tätigem Vermittler und Versicherer oder Vermittlerorganisation regeln. Gerichte konnten daher Leitlinien zu klassischen „Dauerbrennern“ im Vertriebsrechtsalltag wie der fristlosen Kündigung 
weiter ausformen. VVP liefert als Rüstzeug für den Ernstfall in einer dreiteiligen Reihe einen Rechtsprechungsreport zur fristlosen Kündigung über die letzten 25 Jahre. Teil 1 behandelt die allgemeinen Grundsätze.]]></description>
      <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 08:38:35 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/vertreterrecht/vertretervertrag-rechtsprechung-2000-bis-2025-ausserordentliche-kuendigung-allgemeine-grundsaetze-f174455</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/vertreterrecht/vertretervertrag-rechtsprechung-2000-bis-2025-ausserordentliche-kuendigung-allgemeine-grundsaetze-f174455</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für Versicherungsvermittler hat sich in den letzten 25 Jahren viel verändert. Weitgehend unberührt sind die §§ 84 ff., 92 HGB, die das Innenverhältnis zwischen selbstständig tätigem Vermittler und Versicherer oder Vermittlerorganisation regeln. Gerichte konnten daher Leitlinien zu klassischen ?Dauerbrennern? im Vertriebsrechtsalltag wie der fristlosen Kündigung 
weiter ausformen. VVP liefert als Rüstzeug für den Ernstfall in einer dreiteiligen Reihe einen Rechtsprechungsreport zur fristlosen Kündigung über die letzten 25 Jahre. Teil 1 behandelt die allgemeinen Grundsätze.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | GmbH-Anteilsverkauf bei weiterer Gf-Tätigkeit:  Wie müssen Sie Gewinne versteuern?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Köln 4.12.2024, 12 K 1271/23, Urteil; BFH 3.3.2026, IX R 1/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Es ist verbreitete Praxis, dass ein (Mit-)Inhaber, der sein Unternehmen verkauft, danach vertraglich gebunden noch ein paar Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen verbleibt. Der BFH hat sich jetzt mit der Frage befasst, wie der Ex-Inhaber in einer solchen Konstellation den Gewinn aus der Veräußerung versteuern muss.]]></description>
      <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 12:30:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/einkommensteuer-gmbh-anteilsverkauf-bei-weiterer-gf-taetigkeit-wie-muessen-sie-gewinne-versteuern-f174431</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es ist verbreitete Praxis, dass ein (Mit-)Inhaber, der sein Unternehmen verkauft, danach vertraglich gebunden noch ein paar Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen verbleibt. Der BFH hat sich jetzt mit der Frage befasst, wie der Ex-Inhaber in einer solchen Konstellation den Gewinn aus der Veräußerung versteuern muss.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vorweggenommene Erbfolge/Lebens-/Rentenversicherung | Schenkung von Versicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt: Das sagen die Gerichte</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 28.1.2026, II R 27/22, Urteil; FG Köln 4.9.2025, 7 K 330/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die unentgeltliche Übertragung von Lebens- und Rentenversicherungen unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist ein beliebtes Instrument der vorweggenommenen Erbfolge. Auch die erbschaft- und schenkungsteuerliche Rechtsprechung interessiert sich dafür. VVP stellt sie Ihnen vor und erläutert, welche Gestaltungen steuerlich interessant sind und von welchen man besser die Finger lassen sollte.]]></description>
      <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 10:40:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/vorweggenommene-erbfolgelebens-rentenversicherung-schenkung-von-versicherungen-unter-niessbrauchsvorbehalt-das-sagen-die-gerichte-f174425</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die unentgeltliche Übertragung von Lebens- und Rentenversicherungen unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist ein beliebtes Instrument der vorweggenommenen Erbfolge. Auch die erbschaft- und schenkungsteuerliche Rechtsprechung interessiert sich dafür. VVP stellt sie Ihnen vor und erläutert, welche Gestaltungen steuerlich interessant sind und von welchen man besser die Finger lassen sollte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gehaltstransparenz | EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Warum sie auch Sie betrifft und was jetzt zu tun ist</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG 16.2.2023, 8 AZR 450/21, Urteil; BAG 23.10.2025, 8 AZR 300/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Inhaber von Vermittlerbetrieben gehen davon aus, dass ihr Vermittlerbetrieb „zu klein“ dafür sei – ein Trugschluss, denn zentrale Pflichten – vom Auskunftsanspruch jedes Mitarbeiters bis zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen – gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Erfahren Sie, was auf Ihren Vermittlerbetrieb zukommt und wie Sie die Anforderungen pragmatisch umsetzen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 04 Jun 2026 11:02:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/buero-organisation/gehaltstransparenz-eu-entgelttransparenzrichtlinie-warum-sie-auch-sie-betrifft-und-was-jetzt-zu-tun-ist-f174096</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Inhaber von Vermittlerbetrieben gehen davon aus, dass ihr Vermittlerbetrieb ?zu klein? dafür sei ? ein Trugschluss, denn zentrale Pflichten ? vom Auskunftsanspruch jedes Mitarbeiters bis zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen ? gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Erfahren Sie, was auf Ihren Vermittlerbetrieb zukommt und wie Sie die Anforderungen pragmatisch umsetzen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Berufsunfähigkeitsversicherung | OLG Celle: Wertschöpfender Kernbereich der Tätigkeit zählt bei BU und nicht Stundenquote</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Celle 18.9.2025, 11 U 97/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das OLG Celle hat einem selbstständigen Hufschmied Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zugesprochen, obwohl der eigentliche Hufbeschlag nicht die Hälfte der Arbeitszeit ausmachte. Entscheidend sei, dass der Mann den wertschöpfenden Kern seiner Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. VVP zeigt, warum das Urteil die BGH-Linie zur qualitativen BU-Prüfung stärkt und was das für Ihre Praxis bedeutet.]]></description>
      <pubDate>Mon, 18 May 2026 09:57:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/berufsunfaehigkeitsversicherung-olg-celle-wertschoepfender-kernbereich-der-taetigkeit-zaehlt-bei-bu-und-nicht-stundenquote-f174026</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Celle hat einem selbstständigen Hufschmied Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zugesprochen, obwohl der eigentliche Hufbeschlag nicht die Hälfte der Arbeitszeit ausmachte. Entscheidend sei, dass der Mann den wertschöpfenden Kern seiner Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. VVP zeigt, warum das Urteil die BGH-Linie zur qualitativen BU-Prüfung stärkt und was das für Ihre Praxis bedeutet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Altersversorgung | Reform der privaten Altersvorsorge nimmt letzte Hürde</title>
      <description><![CDATA[Der Bundesrat hat am 08.05.2026 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) zugestimmt. Die neue private Altersvorsorge wird somit die bisherige Riester-Rente ersetzen oder ergänzen und zum 01.01.2027 starten. Gleichzeitig haben die Länder am 08.05.2026 Vorschläge zum Verwalten und Ausgestalten des neuen Angebots unterbreitet.]]></description>
      <pubDate>Fri, 15 May 2026 09:46:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/kundenberatung/altersversorgung-reform-der-privaten-altersvorsorge-nimmt-letzte-huerde-f174025</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/kundenberatung/altersversorgung-reform-der-privaten-altersvorsorge-nimmt-letzte-huerde-f174025</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Bundesrat hat am 08.05.2026 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) zugestimmt. Die neue private Altersvorsorge wird somit die bisherige Riester-Rente ersetzen oder ergänzen und zum 01.01.2027 starten. Gleichzeitig haben die Länder am 08.05.2026 Vorschläge zum Verwalten und Ausgestalten des neuen Angebots unterbreitet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Personalmanagement | Arbeitszeugnis immer auf Geschäftspapier ausdrucken</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Hamm 19.2.2026, 9 Ta 319/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. V. a. sei Ihnen dringend empfohlen, das Arbeitszeugnis auf dem Briefbogen Ihres Vermittlerbetriebs auszustellen. Tun Sie das nicht, könnte das als „Distanzierung“ angesehen werden, mit der Folge, dass kein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis vorliegt. Das lehrt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm.]]></description>
      <pubDate>Wed, 13 May 2026 08:32:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/buero-organisation/personalmanagement-arbeitszeugnis-immer-auf-geschaeftspapier-ausdrucken-f173942</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. V. a. sei Ihnen dringend empfohlen, das Arbeitszeugnis auf dem Briefbogen Ihres Vermittlerbetriebs auszustellen. Tun Sie das nicht, könnte das als ?Distanzierung? angesehen werden, mit der Folge, dass kein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis vorliegt. Das lehrt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elementar-Versicherung | Ostsee-Hochwasser im Oktober 2023 war rechtlich „Sturmflut“</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Schleswig-Holstein 4.5.2026, 16 U 83/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Überflutung beim Ostsee-Hochwasser am 20./21.10.2023 wurde durch eine „Sturmflut“ im versicherungsrechtlichen Sinne verursacht. Dies hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden und die Klage des VN abgewiesen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 13:59:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/elementar-versicherung-ostsee-hochwasser-im-oktober-2023-war-rechtlich-sturmflut-f173917</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/elementar-versicherung-ostsee-hochwasser-im-oktober-2023-war-rechtlich-sturmflut-f173917</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Überflutung beim Ostsee-Hochwasser am 20./21.10.2023 wurde durch eine ?Sturmflut? im versicherungsrechtlichen Sinne verursacht. Dies hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden und die Klage des VN abgewiesen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sonderzahlung | Corona-Sonderzahlung auch bei Anrechnung auf andere freiwillige AG-Leistung steuerfrei</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 25/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden. VVP nennt die Details.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 09:21:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/sonderzahlung-corona-sonderzahlung-auch-bei-anrechnung-auf-andere-freiwillige-ag-leistung-steuerfrei-f173908</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/sonderzahlung-corona-sonderzahlung-auch-bei-anrechnung-auf-andere-freiwillige-ag-leistung-steuerfrei-f173908</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden. VVP nennt die Details.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Carsharing | Moderne Dienstwagenüberlassung 2.0 durch Carsharing: Das sind die steuerlichen Regeln</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 3.3.2022, IV C 5 – S-2334/21/10004 :001, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Carsharing kommt v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode und ist in der Praxis bei nur seltener Pkw-Nutzung oft viel günstiger als der Erwerb eines Pkw. Kein Wunder, dass sich auch Arbeitnehmer vermehrt fürs 
Carsharing interessieren. Doch worum geht es beim Carsharing überhaupt und welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern im Vermittlerbetrieb einen Carsharing-Account zur Nutzung überlassen – v. a. mit Blick auf die private Mitbenutzung? Gilt hier z. B. ebenfalls die Ein-Prozent-Regelung? Praxisfragen, die VVP beantwortet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 08:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/carsharing-moderne-dienstwagenueberlassung-20-durch-carsharing-das-sind-die-steuerlichen-regeln-f173871</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Carsharing kommt v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode und ist in der Praxis bei nur seltener Pkw-Nutzung oft viel günstiger als der Erwerb eines Pkw. Kein Wunder, dass sich auch Arbeitnehmer vermehrt fürs 
Carsharing interessieren. Doch worum geht es beim Carsharing überhaupt und welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern im Vermittlerbetrieb einen Carsharing-Account zur Nutzung überlassen ? v. a. mit Blick auf die private Mitbenutzung? Gilt hier z. B. ebenfalls die Ein-Prozent-Regelung? Praxisfragen, die VVP beantwortet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Maklerrecht/Korrespondenzpflicht | Muss Versicherer Kundenwunsch nach Doppelversand der Korrespondenz beachten?</title>
      <description><![CDATA[Die Korrespondenzpflicht des Versicherers wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Aktuell hat VVP die Frage erreicht, inwieweit sich der Versicherer an die Kundenverfügung in der Maklervollmacht halten muss.]]></description>
      <pubDate>Mon, 11 May 2026 20:07:06 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/maklerrechtkorrespondenzpflicht-muss-versicherer-kundenwunsch-nach-doppelversand-der-korrespondenz-beachten-f173902</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/maklerrechtkorrespondenzpflicht-muss-versicherer-kundenwunsch-nach-doppelversand-der-korrespondenz-beachten-f173902</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Korrespondenzpflicht des Versicherers wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Aktuell hat VVP die Frage erreicht, inwieweit sich der Versicherer an die Kundenverfügung in der Maklervollmacht halten muss.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pensionszusage | Weiterarbeit des GGf nach Vollendung des  Pensionsalters: Fälligkeit der Pensionsleistung?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 10.12.2025, 10 K 10135/21, Urteil; BMF 30.8.2024, IV C 2 – S 2742/22/10003: 009, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Viele (Gesellschafter-)Geschäftsführer (G)Gf, die die Altersgrenze erreichen, sind weiter für das Unternehmen tätig. In einem Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg war fraglich, ob die Voraussetzung für die Fälligkeit der 
Pensionsleistung erfüllt ist, wenn der Versorgungsberechtigte weiter für das Unternehmen tätig und die Pensionsleistung an das Ausscheiden aus dem Unternehmen gekoppelt ist. Das Urteil zeigt, dass hier genau zu 
analysieren ist, was die weitere Tätigkeit für die Pensionsleistungen bedeutet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:25:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/pensionszusage-weiterarbeit-des-ggf-nach-vollendung-des-pensionsalters-faelligkeit-der-pensionsleistung-f173772</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/pensionszusage-weiterarbeit-des-ggf-nach-vollendung-des-pensionsalters-faelligkeit-der-pensionsleistung-f173772</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele (Gesellschafter-)Geschäftsführer (G)Gf, die die Altersgrenze erreichen, sind weiter für das Unternehmen tätig. In einem Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg war fraglich, ob die Voraussetzung für die Fälligkeit der 
Pensionsleistung erfüllt ist, wenn der Versorgungsberechtigte weiter für das Unternehmen tätig und die Pensionsleistung an das Ausscheiden aus dem Unternehmen gekoppelt ist. Das Urteil zeigt, dass hier genau zu 
analysieren ist, was die weitere Tätigkeit für die Pensionsleistungen bedeutet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Agenturrecht | Ausstattungspflicht des Versicherers: Was der Versicherer kostenlos bereitstellen muss</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGB 31.5.2011, VIII ZR 11/10, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Versicherer muss dem Versicherungsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen. In der Praxis stellt sich dabei die Frage, was das für Computer, EDV und sonstige Hard- und Software bedeutet. Und was gilt für Büroausstattung, Werbeartikel, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen? Maßgeblich für die Antwort ist hier § 86a HGB (i. V. m. § 84 ff. HGB) sowie die dazu entwickelte Rechtsprechung.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 12:09:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/vertreterrecht/agenturrecht-ausstattungspflicht-des-versicherers-was-der-versicherer-kostenlos-bereitstellen-muss-f173676</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/vertreterrecht/agenturrecht-ausstattungspflicht-des-versicherers-was-der-versicherer-kostenlos-bereitstellen-muss-f173676</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Versicherer muss dem Versicherungsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen. In der Praxis stellt sich dabei die Frage, was das für Computer, EDV und sonstige Hard- und Software bedeutet. Und was gilt für Büroausstattung, Werbeartikel, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen? Maßgeblich für die Antwort ist hier § 86a HGB (i. V. m. § 84 ff. HGB) sowie die dazu entwickelte Rechtsprechung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ausgleichsanspruch | FG Münster: Gesplittete Ausgleichszahlung nach § 89b HGB ist Tarifbegünstigung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.3.1998, XI R 46/97, Urteil; FG Münster 13.2.2026, 4 K 1985/22 F, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die steuerliche Begünstigung von Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB steht oft auf der Kippe, wenn Gelder über zwei Jahre verteilt fließen. Das Finanzamt wittert dann meist eine schädliche Ratenzahlung und versagt die „Fünftel-Regelung“. Doch das FG Münster schafft nun Klarheit für die Praxis: Werden Teilbestände rechtlich eigenständig und zu variablen 
Werten übertragen, bleibt der Steuervorteil auch bei Zahlungen in aufeinanderfolgenden Jahren erhalten. VVP liefert die Details.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 06:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/ausgleichsanspruch-fg-muenster-gesplittete-ausgleichszahlung-nach-89b-hgb-ist-tarifbeguenstigung-f173625</link>
      <guid>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/ausgleichsanspruch-fg-muenster-gesplittete-ausgleichszahlung-nach-89b-hgb-ist-tarifbeguenstigung-f173625</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die steuerliche Begünstigung von Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB steht oft auf der Kippe, wenn Gelder über zwei Jahre verteilt fließen. Das Finanzamt wittert dann meist eine schädliche Ratenzahlung und versagt die ?Fünftel-Regelung?. Doch das FG Münster schafft nun Klarheit für die Praxis: Werden Teilbestände rechtlich eigenständig und zu variablen 
Werten übertragen, bleibt der Steuervorteil auch bei Zahlungen in aufeinanderfolgenden Jahren erhalten. VVP liefert die Details.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
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