<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <title type="text">Versicherungsvermittlung professionell</title>
  <subtitle type="text">Aktuelle Informationen für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter</subtitle>
  <updated>2026-08-07T15:27:54+02:00</updated>
  <generator uri="http://www.vogel.de">Vogel Communications Group</generator>
  <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp"/>
  <link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.iww.de/vvp/feeds/atom"/>
  <id>https://www.iww.de/vvp</id>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Künstliche Intelligenz | Stichtag 02.08.: Für diese KI-Inhalte im Vermittlerbetrieb besteht Kennzeichnungspflicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-VO für KI-generierte Inhalte. Besonders Vermittlerbetriebe laufen Gefahr, Visualisierungen zu erstellen, die als „Deepfakes“ kennzeichnungspflichtig sind. Ein fehlendes Label fällt sofort auf – das macht Verstöße leicht angreifbar. Der folgende Beitrag zeigt, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie diese umsetzen.]]></summary>
    <updated>2026-08-07T15:27:54+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/buero-organisation/kuenstliche-intelligenz-stichtag-0208-fuer-diese-ki-inhalte-im-vermittlerbetrieb-besteht-kennzeichnungspflicht-f175564"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/buero-organisation/kuenstliche-intelligenz-stichtag-0208-fuer-diese-ki-inhalte-im-vermittlerbetrieb-besteht-kennzeichnungspflicht-f175564</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-VO für KI-generierte Inhalte. Besonders Vermittlerbetriebe laufen Gefahr, Visualisierungen zu erstellen, die als ?Deepfakes? kennzeichnungspflichtig sind. Ein fehlendes Label fällt sofort auf ? das macht Verstöße leicht angreifbar. Der folgende Beitrag zeigt, welche Pflichten jetzt gelten und wie Sie diese umsetzen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Aktivrente | FAQ zur Aktivrente: BMF schafft Klarheit  bei untermonatlichen Wechseln und Midijobs]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der Aktualisierung seines FAQ-Katalogs (Stand: 25.06.2026) hat das BMF zwei bislang noch offene Praxisfragen zur Aktivrente beantwortet. Betroffen sind untermonatliche Arbeitgeber-Wechselszenarien sowie Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs). VVP zeigt, worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen.]]></summary>
    <updated>2026-08-06T09:00:27+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/aktivrente-faq-zur-aktivrente-bmf-schafft-klarheit-bei-untermonatlichen-wechseln-und-midijobs-f175531"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/aktivrente-faq-zur-aktivrente-bmf-schafft-klarheit-bei-untermonatlichen-wechseln-und-midijobs-f175531</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit der Aktualisierung seines FAQ-Katalogs (Stand: 25.06.2026) hat das BMF zwei bislang noch offene Praxisfragen zur Aktivrente beantwortet. Betroffen sind untermonatliche Arbeitgeber-Wechselszenarien sowie Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs). VVP zeigt, worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Vertretervertrag | Rechtsprechung 2000 bis 2025: Außerordentliche Kündigung durch Versicherungsvertreter]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Köln 9.2.2000, 5 U 92/99, Urteil; OLG Düsseldorf 21.10.2005, I-16 U 161/04, Urteil; OLG Köln 12.4.2013, 19 U 101/12, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Für Versicherungsvermittler hat sich in den letzten 25 Jahren viel verändert. Weitgehend unberührt sind die §§ 84 ff., 92 HGB, die das Innenverhältnis zwischen selbstständig tätigem Vermittler und Versicherer oder Vermittlerorganisation regeln. Gerichte konnten daher Leitlinien zu klassischen „Dauerbrennern“ im Vertriebsrechtsalltag wie der fristlosen Kündigung 
weiter ausformen. VVP liefert als Rüstzeug für den Ernstfall in einer dreiteiligen Reihe einen Rechtsprechungsreport zur fristlosen Kündigung über die letzten 25 Jahre. In Teil 3 geht es um die Gründe des Vertreters.]]></summary>
    <updated>2026-08-05T14:35:09+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/vertreterrecht/vertretervertrag-rechtsprechung-2000-bis-2025-ausserordentliche-kuendigung-durch-versicherungsvertreter-f175527"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/vertreterrecht/vertretervertrag-rechtsprechung-2000-bis-2025-ausserordentliche-kuendigung-durch-versicherungsvertreter-f175527</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Für Versicherungsvermittler hat sich in den letzten 25 Jahren viel verändert. Weitgehend unberührt sind die §§ 84 ff., 92 HGB, die das Innenverhältnis zwischen selbstständig tätigem Vermittler und Versicherer oder Vermittlerorganisation regeln. Gerichte konnten daher Leitlinien zu klassischen ?Dauerbrennern? im Vertriebsrechtsalltag wie der fristlosen Kündigung 
weiter ausformen. VVP liefert als Rüstzeug für den Ernstfall in einer dreiteiligen Reihe einen Rechtsprechungsreport zur fristlosen Kündigung über die letzten 25 Jahre. In Teil 3 geht es um die Gründe des Vertreters.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kfz-Kosten | Inhaber lädt betriebliches E-Auto zu Hause: Neue Aufzeichnungspflichten für BA-Abzug]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 21.7.2026, IV C 6 – S 2177/00016/042/056 + IV C 5 – S 2334/0008, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Auch Inhaber von Vermittlerbetrieben, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Sie müssen dem Finanzamt die tatsächlich geladene Strommenge nachweisen. Das hat das BMF verfügt. Die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. VVP klärt auf.]]></summary>
    <updated>2026-08-05T10:26:01+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/kfz-kosten-inhaber-laedt-betriebliches-e-auto-zu-hause-neue-aufzeichnungspflichten-fuer-ba-abzug-f175520"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/kfz-kosten-inhaber-laedt-betriebliches-e-auto-zu-hause-neue-aufzeichnungspflichten-fuer-ba-abzug-f175520</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch Inhaber von Vermittlerbetrieben, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Sie müssen dem Finanzamt die tatsächlich geladene Strommenge nachweisen. Das hat das BMF verfügt. Die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. VVP klärt auf.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Maklerwechsel | Bestandsübertragung bei Maklerwechsel: Muss Versicherer Kundenwunsch nachkommen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 29.5.2013, IV ZR 165/12, Urteil; LG Potsdam 14.10.2011, 51 O 46/11, Urteil; LG Wuppertal 3.3.2017, 13 O 53/16, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Folgen der Beendigung einer Zusammenarbeit zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsmakler wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Aktuell hat VVP die Frage erreicht, inwieweit sich der Versicherer dem Kundenwunsch nach einer Bestandsübertragung auf seinen Makler verweigern darf und welche Konsequenz das für den Makler bei der Betreuung seines Kunden hat.]]></summary>
    <updated>2026-08-05T09:43:48+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/maklerwechsel-bestandsuebertragung-bei-maklerwechsel-muss-versicherer-kundenwunsch-nachkommen-f175516"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/maklerwechsel-bestandsuebertragung-bei-maklerwechsel-muss-versicherer-kundenwunsch-nachkommen-f175516</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Folgen der Beendigung einer Zusammenarbeit zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsmakler wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Aktuell hat VVP die Frage erreicht, inwieweit sich der Versicherer dem Kundenwunsch nach einer Bestandsübertragung auf seinen Makler verweigern darf und welche Konsequenz das für den Makler bei der Betreuung seines Kunden hat.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 21.09.2026 | Spezial-Webinar zur Sozialversicherungspflicht bestimmter Berufs- und Personengruppen von A bis Z am 21.09.2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und Beschäftigungsgruppen vor und gibt Tipps zur rechtssicheren Anwendung der Regeln.]]></summary>
    <updated>2026-08-04T08:54:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-spezial-webinar-zur-sozialversicherungspflicht-bestimmter-berufs-und-personengruppen-von-a-bis-z-am-21092026-f174874"/>
    <id>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-spezial-webinar-zur-sozialversicherungspflicht-bestimmter-berufs-und-personengruppen-von-a-bis-z-am-21092026-f174874</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und Beschäftigungsgruppen vor und gibt Tipps zur rechtssicheren Anwendung der Regeln.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Bilanz | Nachbetreuungsrückstellung: Allgemeine „Bemühensklauseln“ genügen nicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 28.7.2004, XI R 63/03, Urteil; BMF 20.11.2012, IV B 2 – S 2137 – 73/06, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die meisten Versicherungsvermittler kümmern sich nach einem Vertragsschluss um die Vertragsnachbetreuung. Das kostet zukünftig Geld, weshalb für den erwarteten Aufwand bei Bilanzierung eine Rückstellung gebildet wird. Das ist aber nur zulässig, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Nachbetreuung besteht. Damit kommt es in der Praxis auf eine hinreichend konkrete vertragliche Verpflichtung zur Nachbetreuung an. Aus diesem Grund hat das FG Schleswig-Holstein jüngst die Bildung einer Rückstellung versagt. VVP erläutert die Entscheidung und gibt relevante Praxishinweise.]]></summary>
    <updated>2026-07-31T08:38:29+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/bilanz-nachbetreuungsrueckstellung-allgemeine-bemuehensklauseln-genuegen-nicht-f175446"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/bilanz-nachbetreuungsrueckstellung-allgemeine-bemuehensklauseln-genuegen-nicht-f175446</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die meisten Versicherungsvermittler kümmern sich nach einem Vertragsschluss um die Vertragsnachbetreuung. Das kostet zukünftig Geld, weshalb für den erwarteten Aufwand bei Bilanzierung eine Rückstellung gebildet wird. Das ist aber nur zulässig, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Nachbetreuung besteht. Damit kommt es in der Praxis auf eine hinreichend konkrete vertragliche Verpflichtung zur Nachbetreuung an. Aus diesem Grund hat das FG Schleswig-Holstein jüngst die Bildung einer Rückstellung versagt. VVP erläutert die Entscheidung und gibt relevante Praxishinweise.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Sozialversicherungspflicht | Status eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers mit echter Sperrminorität vor dem BSG]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg 10.2.2026, L 11 BA 253/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.]]></summary>
    <updated>2026-07-29T16:45:41+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/kundenberatung/sozialversicherungspflicht-status-eines-minderheitsgesellschafter-geschaeftsfuehrers-mit-echter-sperrminoritaet-vor-dem-bsg-f175396"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/kundenberatung/sozialversicherungspflicht-status-eines-minderheitsgesellschafter-geschaeftsfuehrers-mit-echter-sperrminoritaet-vor-dem-bsg-f175396</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ist eine umfassende Sperrminorität, die die abhängige Beschäftigung eines GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ausschließt, auch dann anzunehmen, wenn sein Vetorecht für den Fall ausgeschlossen ist, dass bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter mit Mehrheitsbeschluss anstelle der Einziehung oder der Übernahme der Geschäftsanteile auch beschließen können, die Gesellschaft aufzulösen? Mit dieser Frage muss sich das BSG befassen. Das Az. lautet: B 12 BA 4/26 R.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kfz-Schadenregulierung | Wenn nur ein einziger Vermieter etwas Passendes hatte: AG Wolfratshausen zur Erstattung der Mietwagenkosten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: AG Wolfratshausen 13.5.2026, 5 C 348/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die Geschädigte, die mit dem Fahrzeug gewerbsmäßig stark demente Menschen transportiert, verunfallt an einem Freitag kurz vor Geschäftsschluss. Montagfrüh braucht sie ein Ersatzfahrzeug mit vier Türen und einem großen Innen- und Kofferraum für die Rollatoren. Ihre Werkstatt hatte kein passendes Fahrzeug, der ADAC konnte auch nicht helfen. Bei dem einen erreichbaren überregionalen Vermieter gab es nichts Passendes, der andere hatte einen VW Touran. Den hat die Geschädigte gemietet. Dass unter diesen Umständen über den Preis nicht verhandelt wurde, ist für das AG Wolfratshausen nachvollziehbar.]]></summary>
    <updated>2026-07-28T16:28:21+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/kfz-schadenregulierung-wenn-nur-ein-einziger-vermieter-etwas-passendes-hatteag-wolfratshausen-zur-erstattung-der-mietwagenkosten-f175379"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/kfz-schadenregulierung-wenn-nur-ein-einziger-vermieter-etwas-passendes-hatteag-wolfratshausen-zur-erstattung-der-mietwagenkosten-f175379</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Geschädigte, die mit dem Fahrzeug gewerbsmäßig stark demente Menschen transportiert, verunfallt an einem Freitag kurz vor Geschäftsschluss. Montagfrüh braucht sie ein Ersatzfahrzeug mit vier Türen und einem großen Innen- und Kofferraum für die Rollatoren. Ihre Werkstatt hatte kein passendes Fahrzeug, der ADAC konnte auch nicht helfen. Bei dem einen erreichbaren überregionalen Vermieter gab es nichts Passendes, der andere hatte einen VW Touran. Den hat die Geschädigte gemietet. Dass unter diesen Umständen über den Preis nicht verhandelt wurde, ist für das AG Wolfratshausen nachvollziehbar.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Vermittlerrecht | Auch bei Vertragsumstellung ist Unterschied zwischen Neu- und Zeitwert zu erklären]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Stuttgart 5.3.2026, 7 U 22/25, Hinweisbeschluss; LG Stuttgart 29.1.2025, 18 O 438/20, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über die Unterschiede zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertversicherung bei der nachträglichen Umstellung eines Versicherungsvertrags vom Erblasser auf die Erben aufzuklären. Er hat bereits bei der Bedarfsermittlung darauf zu achten, ob der Versicherungsnehmer die Unterschiede verstanden hat. Und wer dokumentiert, muss vollständig dokumentieren – sonst kommt es zur Beweislastumkehr. Dies entschied das OLG Stuttgart. Dabei hat es weitreichende Pflichten für Versicherungsvermittler präzisiert.]]></summary>
    <updated>2026-07-27T12:44:20+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/vertreterrecht/vermittlerrecht-auch-bei-vertragsumstellung-ist-unterschied-zwischen-neu-und-zeitwert-zu-erklaeren-f175343"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/vertreterrecht/vermittlerrecht-auch-bei-vertragsumstellung-ist-unterschied-zwischen-neu-und-zeitwert-zu-erklaeren-f175343</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über die Unterschiede zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertversicherung bei der nachträglichen Umstellung eines Versicherungsvertrags vom Erblasser auf die Erben aufzuklären. Er hat bereits bei der Bedarfsermittlung darauf zu achten, ob der Versicherungsnehmer die Unterschiede verstanden hat. Und wer dokumentiert, muss vollständig dokumentieren ? sonst kommt es zur Beweislastumkehr. Dies entschied das OLG Stuttgart. Dabei hat es weitreichende Pflichten für Versicherungsvermittler präzisiert.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Pflegezusatzversicherung | Nachversicherung eines behinderten Neugeborenen in privater Pflegezusatzversicherung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Karlsruhe 7.7.2026, 12 U 131/25, Urteil; LG Karlsruhe 7.10.2025, 8 O 111/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Kindernachversicherung eines mit einer Behinderung geborenen Kindes in der privaten Pflegezusatzversicherung ist nach einem Urteil des OLG Karlsruhe selbst dann wirksam, wenn der Elternteil die pränatal bekannte Trisomie 21 beim eigenen Vertragsschluss nicht offenbart hat.]]></summary>
    <updated>2026-07-20T18:47:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/pflegezusatzversicherung-nachversicherung-eines-behinderten-neugeborenen-in-privater-pflegezusatzversicherung-f175243"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/pflegezusatzversicherung-nachversicherung-eines-behinderten-neugeborenen-in-privater-pflegezusatzversicherung-f175243</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Kindernachversicherung eines mit einer Behinderung geborenen Kindes in der privaten Pflegezusatzversicherung ist nach einem Urteil des OLG Karlsruhe selbst dann wirksam, wenn der Elternteil die pränatal bekannte Trisomie 21 beim eigenen Vertragsschluss nicht offenbart hat.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Unfallschaden | Grob verkehrswidrige Nutzung eines E-Scooters: AG München bejaht 100-prozentige Haftung des Fahrers]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: AG München16.3.2026, 331 C 25435/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ein E-Scooter-Fahrer haftet nach einem Zusammenstoß mit einem abbiegenden Taxi laut einem Urteil des AG München zu 100 Prozent für den Schaden, weil er grob verkehrswidrig handelte. Die Betriebsgefahr des Taxis tritt unter diesen Umständen wegen des ganz überwiegenden Verschulden des Scooter-Fahrers vollständig zurück.]]></summary>
    <updated>2026-07-16T08:23:53+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/unfallschaden-grob-verkehrswidrige-nutzung-eines-e-scooters-ag-muenchen-bejaht-100-prozentige-haftung-des-fahrers-f175165"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/unfallschaden-grob-verkehrswidrige-nutzung-eines-e-scooters-ag-muenchen-bejaht-100-prozentige-haftung-des-fahrers-f175165</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein E-Scooter-Fahrer haftet nach einem Zusammenstoß mit einem abbiegenden Taxi laut einem Urteil des AG München zu 100 Prozent für den Schaden, weil er grob verkehrswidrig handelte. Die Betriebsgefahr des Taxis tritt unter diesen Umständen wegen des ganz überwiegenden Verschulden des Scooter-Fahrers vollständig zurück.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></summary>
    <updated>2026-07-15T13:03:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031"/>
    <id>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien ? und erklären die Gestaltungen für die Praxis.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Versicherungsrecht | Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Nürnberg 1.6.2026, 8 U 92/26 Ver, Urteil; OLG Frankfurt 9.7.2025, 7 U 190/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Monat für Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung.]]></summary>
    <updated>2026-07-15T12:25:01+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/versicherungsrecht-aktuelles-aus-dem-versicherungsrecht-von-a-bis-z-f175141"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/versicherungsrecht-aktuelles-aus-dem-versicherungsrecht-von-a-bis-z-f175141</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Monat für Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z ? sortiert nach Personen- und Sachversicherung.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Elternzeit | LAG Düsseldorf: Nachträglicher Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen führt zum automatischen Ende der Elternzeit]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Düsseldorf 26.8.2025, 3 SLa 136/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Fällt nach Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, etwa wegen Trennung der Eltern und damit Wegfall des gemeinsamen Haushalts, endet die Elternzeit automatisch sofort. Ihrer Zustimmung als Arbeitgeber bedarf dies nicht, und jenseits des Ausnahmefalls des § 16 Abs. 4 BEEG bei Tod des Kindes gelangt auch keine „Auslauffrist“ zur Anwendung. Zu diesem Schluss gelangt das LAG Düsseldorf.]]></summary>
    <updated>2026-07-15T10:00:07+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/buero-organisation/elternzeit-lag-duesseldorf-nachtraeglicher-wegfall-der-anspruchsvoraussetzungen-fuehrt-zum-automatischen-ende-der-elternzeit-f175136"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/buero-organisation/elternzeit-lag-duesseldorf-nachtraeglicher-wegfall-der-anspruchsvoraussetzungen-fuehrt-zum-automatischen-ende-der-elternzeit-f175136</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Fällt nach Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, etwa wegen Trennung der Eltern und damit Wegfall des gemeinsamen Haushalts, endet die Elternzeit automatisch sofort. Ihrer Zustimmung als Arbeitgeber bedarf dies nicht, und jenseits des Ausnahmefalls des § 16 Abs. 4 BEEG bei Tod des Kindes gelangt auch keine ?Auslauffrist? zur Anwendung. Zu diesem Schluss gelangt das LAG Düsseldorf.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Altersversorgung | Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027 – ein Überblick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz wird die klassische private Altersvorsorge, die bisherige Riester-Rente, ab dem 01.01.2027 grundlegend modernisiert und reformiert. Der Gesetzgeber zielt dabei auf mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und geänderte Förderregelungen. Allesamt Punkte, die bei der Riester-Rente in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert wurden.]]></summary>
    <updated>2026-07-14T10:05:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/altersversorgung-reform-der-steuerlich-gefoerderten-privaten-altersvorsorge-ab-2027-ein-ueberblick-f175065"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/altersversorgung-reform-der-steuerlich-gefoerderten-privaten-altersvorsorge-ab-2027-ein-ueberblick-f175065</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz wird die klassische private Altersvorsorge, die bisherige Riester-Rente, ab dem 01.01.2027 grundlegend modernisiert und reformiert. Der Gesetzgeber zielt dabei auf mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und geänderte Förderregelungen. Allesamt Punkte, die bei der Riester-Rente in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert wurden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Krankenversicherung | bAV-Kapitalleistung an DRV Bund zur Vermeidung von Rentenabschlägen weitergeleitet: LSG NRW sieht Leistung als..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Nordrhein-Westfalen 26.11.2025, L 10 KR 366/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Einmalige Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung sind für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner in der GKV beitragspflichtig. Das gilt auch dann, wenn sie zur Vermeidung von Rentenabschlägen an die Rentenversicherung gezahlt werden. Diese Auffassung vertritt das LSG Nordrhein-Westfalen. Das letzte Wort hat aber das BSG.]]></summary>
    <updated>2026-07-14T07:24:51+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/krankenversicherung-bav-kapitalleistung-an-drv-bund-zur-vermeidung-von-rentenabschlaegen-weitergeleitet-lsg-nrw-sieht-leistung-als-f175050"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/krankenversicherung-bav-kapitalleistung-an-drv-bund-zur-vermeidung-von-rentenabschlaegen-weitergeleitet-lsg-nrw-sieht-leistung-als-f175050</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Einmalige Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung sind für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner in der GKV beitragspflichtig. Das gilt auch dann, wenn sie zur Vermeidung von Rentenabschlägen an die Rentenversicherung gezahlt werden. Diese Auffassung vertritt das LSG Nordrhein-Westfalen. Das letzte Wort hat aber das BSG.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Krankenversicherung | Reform der GKV: Änderungen bei der Familienversicherung ab dem Jahr 2028]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 10.07.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Das Gesetz bringt u. a. Änderungen bei der Familienversicherung ab 2028.]]></summary>
    <updated>2026-07-13T11:51:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/krankenversicherung-reform-der-gkv-aenderungen-bei-der-familienversicherung-ab-dem-jahr-2028-n175109"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/steuergestaltung/krankenversicherung-reform-der-gkv-aenderungen-bei-der-familienversicherung-ab-dem-jahr-2028-n175109</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 10.07.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Das Gesetz bringt u. a. Änderungen bei der Familienversicherung ab 2028.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Maklerrecht/Wettbewerbsrecht | Unabhängigkeitswerbung von Versicherungsmaklern: OLG Köln setzt enge Grenzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Köln 11.3.2026, 6 U 63/25, Urteil; OLG Dresden 28.10.2025, 14 U 1740/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Versicherungsvertreter werden von Versicherern beauftragt, Versicherungsmakler von ihren Kunden, den Versicherungsnehmern. Daraus schließen einige Makler, dass sie von Versicherern unabhängige Versicherungsvermittler sind und mit ihrer Unabhängigkeit auch entsprechend werben dürfen, etwa auf ihrer Internetseite. Gegen das Werben mit der (vermeintlichen) Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern wird zunehmend geklagt – und das mit Erfolg, wie ein aktuelles Urteil des OLG Köln zeigt.]]></summary>
    <updated>2026-07-13T08:52:15+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/maklerrechtwettbewerbsrecht-unabhaengigkeitswerbung-von-versicherungsmaklern-olg-koeln-setzt-enge-grenzen-f175026"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/maklerrecht/maklerrechtwettbewerbsrecht-unabhaengigkeitswerbung-von-versicherungsmaklern-olg-koeln-setzt-enge-grenzen-f175026</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Versicherungsvertreter werden von Versicherern beauftragt, Versicherungsmakler von ihren Kunden, den Versicherungsnehmern. Daraus schließen einige Makler, dass sie von Versicherern unabhängige Versicherungsvermittler sind und mit ihrer Unabhängigkeit auch entsprechend werben dürfen, etwa auf ihrer Internetseite. Gegen das Werben mit der (vermeintlichen) Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern wird zunehmend geklagt ? und das mit Erfolg, wie ein aktuelles Urteil des OLG Köln zeigt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kfz-Haftpflichtversicherung | OLG Oldenburg: Bei Kollision zwischen Motorradhelm des Sozius und Fasan greift die Betriebsgefahr des Motorrads]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Oldenburg 24.9.2025, 5 U 30/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Es verwirklicht sich die spezifische Gefahr eines Kraftfahrzeugs, wenn ein fliegender Fasan den Soziusfahrer auf einem Motorrad zu Fall bringt. Das hat zur Folge, dass der Haftpflichtversicherer des Fahrers für das Schmerzensgeld aufkommen muss. Das entschied das OLG Oldenburg.]]></summary>
    <updated>2026-07-13T07:54:16+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/kfz-haftpflichtversicherung-olg-oldenburg-bei-kollision-zwischen-motorradhelm-des-sozius-und-fasan-greift-die-betriebsgefahr-des-motorrads-f175024"/>
    <id>https://www.iww.de/vvp/schadenregulierung/kfz-haftpflichtversicherung-olg-oldenburg-bei-kollision-zwischen-motorradhelm-des-sozius-und-fasan-greift-die-betriebsgefahr-des-motorrads-f175024</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Es verwirklicht sich die spezifische Gefahr eines Kraftfahrzeugs, wenn ein fliegender Fasan den Soziusfahrer auf einem Motorrad zu Fall bringt. Das hat zur Folge, dass der Haftpflichtversicherer des Fahrers für das Schmerzensgeld aufkommen muss. Das entschied das OLG Oldenburg.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
</feed>
