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  • · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    Wasseraustritt in der gefliesten Dusche ist ein Leitungswasserschaden

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln

    | Wasser ist aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung bestimmungswidrig ausgetreten, wenn es in der Dusche am Fliesenspiegel herunterläuft und über den nicht versiegelten Fliesendurchgang der Duscharmaturen in die dahinter liegende Zwischenwand gelangt. |

     

    Sachverhalt

    Der VN macht nach einem Leitungswasserschaden Entschädigungsleistungen aus einer Wohngebäudeversicherung geltend. Er unterhält für das von ihm bewohnte Einfamilienhaus (Baujahr 2007) eine Wohngebäudeversicherung, die auch Leitungswasserschäden mitumfasst. In den zugrunde liegenden VGB 88 heißt es wie folgt:

     

    • Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88)

    § 4 Versicherte Gefahren und Schäden

    • 1. Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch ...
    • b) Leitungswasser (§ 6) ...
    • zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

     

    § 6 Leitungswasser

    • 1. Leitungswasser ist Wasser, das aus
    • a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
    • b) mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung ….
    • bestimmungswidrig ausgetreten ist.

     

    § 9 Nichtversicherte Sachen und Schäden

    ...

    • 4. Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch
    • a) Plansch- oder Reinigungswasser; ...“.