<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
  <channel>
    <title>Versicherung und Recht kompakt</title>
    <description>Praxishinweise für die professionelle Schadensbearbeitung</description>
    <pubDate>Fri, 03 Jul 2026 12:48:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 07 Jul 2026 02:21:52 +0200</lastBuildDate>
    <generator>Vogel Communications Group (http://www.vogel.de)</generator>
    <link>https://www.iww.de/vk</link>
    <atom:link rel="self" type="application/rss+xml" href="https://www.iww.de/vk/feeds/rss"/>
    <item>
      <title>IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)</title>
      <description><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Fri, 03 Jul 2026 12:48:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien ? und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Datenschutzrecht | PKV: Diagnosen dürfen nicht verarbeitet werden, um Vorsorgeprogramm anzubieten</title>
      <description><![CDATA[Private Krankenversicherungsunternehmen sind ohne Einwilligung der betroffenen Versicherten nicht befugt, die von diesen zum Zweck der 
Erstattung eingereichten Rechnungen hinsichtlich der darin enthaltenen Diagnosen zu analysieren, um potenzielle Teilnehmer an Vorsorgeprogrammen zu ermitteln. Dies hat das BVerwG mit Urteil entschieden.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Jul 2026 12:05:47 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/datenschutzrecht-pkv-diagnosen-duerfen-nicht-verarbeitet-werden-um-vorsorgeprogramm-anzubieten-f174824</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/datenschutzrecht-pkv-diagnosen-duerfen-nicht-verarbeitet-werden-um-vorsorgeprogramm-anzubieten-f174824</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Private Krankenversicherungsunternehmen sind ohne Einwilligung der betroffenen Versicherten nicht befugt, die von diesen zum Zweck der 
Erstattung eingereichten Rechnungen hinsichtlich der darin enthaltenen Diagnosen zu analysieren, um potenzielle Teilnehmer an Vorsorgeprogrammen zu ermitteln. Dies hat das BVerwG mit Urteil entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>FAO-Fortbildung · Ihre Meinung ist gefragt | Bewerten Sie das FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle</title>
      <description><![CDATA[Wie praxistauglich ist das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle als FAO-Fortbildungsformat? Wir erheben aktuell Rückmeldungen aus der Anwaltschaft — Ihr Feedback fließt direkt in die nächste Überarbeitung ein, vor allem mit Blick auf Aufwand, Praxisnähe und Inhaltsrelevanz.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 12:28:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pstr/fao-fortbildung/fao-fortbildung-ihre-meinung-ist-gefragt-bewerten-sie-das-fao-selbststudium-mit-lernerfolgskontrolle-n174639</link>
      <guid>https://www.iww.de/pstr/fao-fortbildung/fao-fortbildung-ihre-meinung-ist-gefragt-bewerten-sie-das-fao-selbststudium-mit-lernerfolgskontrolle-n174639</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wie praxistauglich ist das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle als FAO-Fortbildungsformat? Wir erheben aktuell Rückmeldungen aus der Anwaltschaft ? Ihr Feedback fließt direkt in die nächste Überarbeitung ein, vor allem mit Blick auf Aufwand, Praxisnähe und Inhaltsrelevanz.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Widerspruch | Widersprüchliche Ausübung beim Widerspruch im Policenmodell</title>
      <description><![CDATA[Entscheidet sich ein auf Policenaufkäufe spezialisiertes Unternehmen als 
Inhaberin sämtlicher Rechte eines Versicherungsvertrags in – für die beklagte Versicherung angesichts der Abtretungsanzeige erkennbar – Kenntnis von der Möglichkeit eines Widerspruchs für eine Kündigung anstelle eines Widerspruchs, erscheint ein zu einem späteren Zeitpunkt erfolgter Widerspruch als widersprüchliches und daher unzulässiges Verhalten im Sinne des § 242 BGB.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 10:02:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/widerspruch-widerspruechliche-ausuebung-beim-widerspruch-im-policenmodell-f174735</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/widerspruch-widerspruechliche-ausuebung-beim-widerspruch-im-policenmodell-f174735</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Entscheidet sich ein auf Policenaufkäufe spezialisiertes Unternehmen als 
Inhaberin sämtlicher Rechte eines Versicherungsvertrags in ? für die beklagte Versicherung angesichts der Abtretungsanzeige erkennbar ? Kenntnis von der Möglichkeit eines Widerspruchs für eine Kündigung anstelle eines Widerspruchs, erscheint ein zu einem späteren Zeitpunkt erfolgter Widerspruch als widersprüchliches und daher unzulässiges Verhalten im Sinne des § 242 BGB.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Berufshaftpflichtversicherung | Ausschlussfrist für die Geltendmachung  von Schäden ist einschränkend auszulegen</title>
      <description><![CDATA[Schäden aus einer Berufshaftpflichtversicherung müssen nicht unbedingt innerhalb des Versicherungszeitraums geltend gemacht werden. Weil sie sich oft erst später zeigen, können sie auch noch nach Vertragsende beim VR angezeigt werden. Allerdings sind auch hier Fristen zu berücksichtigen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 09:15:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/haftpflichtversicherung/berufshaftpflichtversicherung-ausschlussfrist-fuer-die-geltendmachung-von-schaeden-ist-einschraenkend-auszulegen-f174521</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/haftpflichtversicherung/berufshaftpflichtversicherung-ausschlussfrist-fuer-die-geltendmachung-von-schaeden-ist-einschraenkend-auszulegen-f174521</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Schäden aus einer Berufshaftpflichtversicherung müssen nicht unbedingt innerhalb des Versicherungszeitraums geltend gemacht werden. Weil sie sich oft erst später zeigen, können sie auch noch nach Vertragsende beim VR angezeigt werden. Allerdings sind auch hier Fristen zu berücksichtigen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – 6.8.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 08:49:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-6826-f171711</link>
      <guid>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-6826-f171711</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:27:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174533</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174533</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung | „Erdrutsch“ verlangt einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbaren Vorgang</title>
      <description><![CDATA[Ist ein Erdrutsch in AVB definiert als „naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen“, verlangt die Klausel in beiden Varianten einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbaren Vorgang. Sie schließt daher solche Erdbewegungen aus, die sich für einen Beobachter unmerklich über einen längeren Zeitraum vollziehen. So entschied es das OLG Hamm.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:27:44 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/sachwertversicherung/wohngebaeude-und-elementarschadenversicherung-erdrutsch-verlangt-einen-mit-den-menschlichen-sinnesorganen-erfassbaren-vorgang-f174532</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/sachwertversicherung/wohngebaeude-und-elementarschadenversicherung-erdrutsch-verlangt-einen-mit-den-menschlichen-sinnesorganen-erfassbaren-vorgang-f174532</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ist ein Erdrutsch in AVB definiert als ?naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen?, verlangt die Klausel in beiden Varianten einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbaren Vorgang. Sie schließt daher solche Erdbewegungen aus, die sich für einen Beobachter unmerklich über einen längeren Zeitraum vollziehen. So entschied es das OLG Hamm.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zahlungsverkehr | Wer hat‘s geprüft?  Wachsame Augen bei Banküberweisungen</title>
      <description><![CDATA[Egal, ob man als Anwalt Vorschüsse anweist, an eine gegnerische Versicherung zahlt oder Versicherten Geld überweist: Eine fristgerechte Zahlung ist sicherzustellen. Zuletzt haben die Echtzeitüberweisung bzw. der IBAN-Namensabgleich für mehr Tempo und Sicherheit im Zahlungsverkehr gesorgt. Aber es lauern Fallen, auch bei den noch zulässigen Papier-Überweisungen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:27:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/zahlungsverkehr-wer-hats-geprueft-wachsame-augen-bei-bankueberweisungen-f174531</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/zahlungsverkehr-wer-hats-geprueft-wachsame-augen-bei-bankueberweisungen-f174531</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Egal, ob man als Anwalt Vorschüsse anweist, an eine gegnerische Versicherung zahlt oder Versicherten Geld überweist: Eine fristgerechte Zahlung ist sicherzustellen. Zuletzt haben die Echtzeitüberweisung bzw. der IBAN-Namensabgleich für mehr Tempo und Sicherheit im Zahlungsverkehr gesorgt. Aber es lauern Fallen, auch bei den noch zulässigen Papier-Überweisungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kfz-Versicherung | Nach einem Unfall auf der Autobahn muss ein Weiterfahren keine Unfallflucht sein</title>
      <description><![CDATA[Das LG Darmstadt hat sich jetzt mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem Unfall auf einer Autobahn befasst. Das AG hatte die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Das LG hat diese Entscheidung aufgehoben. Die Frage stellt sich auch bei einem Regress der Kfz-Versicherung.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:27:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/kfz-versicherung/kfz-versicherung-nach-einem-unfall-auf-der-autobahn-muss-ein-weiterfahren-keine-unfallflucht-sein-f174530</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/kfz-versicherung/kfz-versicherung-nach-einem-unfall-auf-der-autobahn-muss-ein-weiterfahren-keine-unfallflucht-sein-f174530</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das LG Darmstadt hat sich jetzt mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem Unfall auf einer Autobahn befasst. Das AG hatte die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Das LG hat diese Entscheidung aufgehoben. Die Frage stellt sich auch bei einem Regress der Kfz-Versicherung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kfz-Kaskoversicherung | Immer wieder: Arglistiges Verschweigen zahlt sich nicht aus</title>
      <description><![CDATA[Das Verschweigen eines Gewährleistungsprozesses, der zu einem Teilerfolg geführt hatte, kann beim Geltendmachen eines Kaskoversicherungsanspruchs nur auf die Absicht der Klägerin schließen lassen, den weitgehenden Misserfolg dort in der Gewährleistung nun hier mit der Versicherungsleistung auszugleichen und zu diesem Zwecke dem Fahrzeugversicherer das zu verschweigen, was die Klägerin zugleich im Gewährleistungsprozess für richtig und beweisbar hielt, nämlich zahlreiche wertmindernde Mängel des Fahrzeugs.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:27:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/kfz-versicherung/kfz-kaskoversicherung-immer-wieder-arglistiges-verschweigen-zahlt-sich-nicht-aus-f174529</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/kfz-versicherung/kfz-kaskoversicherung-immer-wieder-arglistiges-verschweigen-zahlt-sich-nicht-aus-f174529</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Verschweigen eines Gewährleistungsprozesses, der zu einem Teilerfolg geführt hatte, kann beim Geltendmachen eines Kaskoversicherungsanspruchs nur auf die Absicht der Klägerin schließen lassen, den weitgehenden Misserfolg dort in der Gewährleistung nun hier mit der Versicherungsleistung auszugleichen und zu diesem Zwecke dem Fahrzeugversicherer das zu verschweigen, was die Klägerin zugleich im Gewährleistungsprozess für richtig und beweisbar hielt, nämlich zahlreiche wertmindernde Mängel des Fahrzeugs.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Private Unfallversicherung | Eintritt des Versicherungsfalls bei einer Infektion mit Borreliose</title>
      <description><![CDATA[Legen die Bedingungen einer privaten Unfallversicherung fest, dass auch der „Ausbruch“ der Infektionskrankheit Borreliose als versicherter Unfall gilt, so stellt das für den Eintritt des Versicherungsfalls erkennbar auf den Zeitpunkt ab, in dem die ersten Symptome dieser Erkrankung auftraten.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:27:03 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/private-unfallversicherung-eintritt-des-versicherungsfalls-bei-einer-infektion-mit-borreliose-f174528</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/private-unfallversicherung-eintritt-des-versicherungsfalls-bei-einer-infektion-mit-borreliose-f174528</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Legen die Bedingungen einer privaten Unfallversicherung fest, dass auch der ?Ausbruch? der Infektionskrankheit Borreliose als versicherter Unfall gilt, so stellt das für den Eintritt des Versicherungsfalls erkennbar auf den Zeitpunkt ab, in dem die ersten Symptome dieser Erkrankung auftraten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Versicherungsnehmereigenschaft | Vertragsrückabwicklung und Wechsel der Eigenschaft als VN</title>
      <description><![CDATA[Für die Überlassung der Unterlagen und den Erhalt einer ordnungsgemäßen Belehrung nach § 5a Abs. 2 VVG a. F. ist nicht auf die versicherte Person oder auf den Zeitpunkt des Wechsels der Versicherungsnehmereigenschaft, sondern auf die Person des VN sowie auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, in dem die Auswahlentscheidung hinsichtlich des VR und des Produkts getroffen wurde, abzustellen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:26:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/versicherungsnehmereigenschaft-vertragsrueckabwicklung-und-wechsel-der-eigenschaft-als-vn-f174527</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/versicherungsnehmereigenschaft-vertragsrueckabwicklung-und-wechsel-der-eigenschaft-als-vn-f174527</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für die Überlassung der Unterlagen und den Erhalt einer ordnungsgemäßen Belehrung nach § 5a Abs. 2 VVG a. F. ist nicht auf die versicherte Person oder auf den Zeitpunkt des Wechsels der Versicherungsnehmereigenschaft, sondern auf die Person des VN sowie auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, in dem die Auswahlentscheidung hinsichtlich des VR und des Produkts getroffen wurde, abzustellen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Krankenversicherung | Wie ist die Auszahlung aus einer Lebensversicherung bei  freiwilligem Mitglied der GKV zu verbeitragen?</title>
      <description><![CDATA[Ein Kunde ist freiwilliges Mitglied der GKV. Seine Lebens- bzw. Rentenversicherung läuft ab; er ist VN und VP. Die Ablaufleistung sind 100.000 EUR (inkl. 50.000 EUR Überschüsse). Alternativ hat er ein Wahlrecht auf eine 
lebenslange monatliche Rente von 400 EUR. Besteht Beitragspflicht in der GKV für die Kapitalzahlung aus der LV? Falls ja, in welcher Höhe? Ist die 
laufende Rente von 400 EUR in voller Höhe beitragspflichtig? Dr. Claudia Veh von Deloitte in München antwortet.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:26:43 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/krankenversicherung-wie-ist-die-auszahlung-aus-einer-lebensversicherung-bei-freiwilligem-mitglied-der-gkv-zu-verbeitragen-f174526</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/krankenversicherung-wie-ist-die-auszahlung-aus-einer-lebensversicherung-bei-freiwilligem-mitglied-der-gkv-zu-verbeitragen-f174526</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Kunde ist freiwilliges Mitglied der GKV. Seine Lebens- bzw. Rentenversicherung läuft ab; er ist VN und VP. Die Ablaufleistung sind 100.000 EUR (inkl. 50.000 EUR Überschüsse). Alternativ hat er ein Wahlrecht auf eine 
lebenslange monatliche Rente von 400 EUR. Besteht Beitragspflicht in der GKV für die Kapitalzahlung aus der LV? Falls ja, in welcher Höhe? Ist die 
laufende Rente von 400 EUR in voller Höhe beitragspflichtig? Dr. Claudia Veh von Deloitte in München antwortet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rechtsschutzversicherung | Umfang des Versicherungsschutzes  bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs</title>
      <description><![CDATA[Lässt sich den vereinbarten Klauseln einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht eindeutig entnehmen, dass der versprochene Deckungsschutz auch im Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs auf Versicherungsfälle begrenzt werden soll, die nach Zulassung dieses Fahrzeugs eintreten, sondern ist auch eine Auslegung möglich, dass in diesem Fall 
Deckungsschutz ebenfalls für Versicherungsfälle gewährt wird, die vor Zulassung des Fahrzeugs auf den VN eingetreten sind (hier: Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs), sind die Klauseln unklar (§ 305c Abs. 2 BGB).]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:26:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-umfang-des-versicherungsschutzes-bei-anschaffung-eines-ersatzfahrzeugs-f174525</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-umfang-des-versicherungsschutzes-bei-anschaffung-eines-ersatzfahrzeugs-f174525</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Lässt sich den vereinbarten Klauseln einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht eindeutig entnehmen, dass der versprochene Deckungsschutz auch im Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs auf Versicherungsfälle begrenzt werden soll, die nach Zulassung dieses Fahrzeugs eintreten, sondern ist auch eine Auslegung möglich, dass in diesem Fall 
Deckungsschutz ebenfalls für Versicherungsfälle gewährt wird, die vor Zulassung des Fahrzeugs auf den VN eingetreten sind (hier: Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs), sind die Klauseln unklar (§ 305c Abs. 2 BGB).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Reiseabbruchversicherung | Abbruch einer Reise setzt voraus, dass  Reiseplanung vollständig aufgegeben wird</title>
      <description><![CDATA[Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten. Wenn der Reisende aber die Reise angetreten hat und nur Teilleistungen nicht in Anspruch nimmt, aber mit dem gebuchten Beförderungsmittel zurückkehrt, liegt in der Regel kein Abbruch vor, sondern nur eine nicht mitversicherte Unterbrechung der Reise.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:26:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/sachwertversicherung/reiseabbruchversicherung-abbruch-einer-reise-setzt-voraus-dass-reiseplanung-vollstaendig-aufgegeben-wird-f174524</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/sachwertversicherung/reiseabbruchversicherung-abbruch-einer-reise-setzt-voraus-dass-reiseplanung-vollstaendig-aufgegeben-wird-f174524</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten. Wenn der Reisende aber die Reise angetreten hat und nur Teilleistungen nicht in Anspruch nimmt, aber mit dem gebuchten Beförderungsmittel zurückkehrt, liegt in der Regel kein Abbruch vor, sondern nur eine nicht mitversicherte Unterbrechung der Reise.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebliche Altersversorgung | Kapitalleistung aus Direktversicherung – BFH verneint Fünftel-Regelung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 12.8.2021, IV C 5 – S 2333/19/10008 :017, Schreiben; BFH 30.10.2025, X R 25/23, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei einmaligen Kapitalleistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt es regelmäßig zu einer höheren steuerlichen Belastung aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs. In bestimmten Fällen kann die Fünftel-Regelung eine Entlastung bringen. Nicht jedoch bei der Kapitalleistung aus einer Direktversicherung, wie der BFH nun entschieden hat.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:26:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/betriebliche-altersversorgung-kapitalleistung-aus-direktversicherung-bfh-verneint-fuenftel-regelung-f174523</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/betriebliche-altersversorgung-kapitalleistung-aus-direktversicherung-bfh-verneint-fuenftel-regelung-f174523</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einmaligen Kapitalleistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt es regelmäßig zu einer höheren steuerlichen Belastung aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs. In bestimmten Fällen kann die Fünftel-Regelung eine Entlastung bringen. Nicht jedoch bei der Kapitalleistung aus einer Direktversicherung, wie der BFH nun entschieden hat.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Versicherungsrecht | Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z</title>
      <description><![CDATA[Monat für Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VR und VN. Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:26:05 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/versicherungsrecht-aktuelles-aus-dem-versicherungsrecht-von-a-bis-z-f174522</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/versicherungsrecht-aktuelles-aus-dem-versicherungsrecht-von-a-bis-z-f174522</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Monat für Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VR und VN. Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z ? sortiert nach Personen- und Sachversicherung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Private Lebensversicherung | Klauseln zum kapitalmarktabhängigen  Stornoabzug bei Kündigung sind wirksam</title>
      <description><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass die von einem VR in seinen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nicht gegen das in § 169 Abs. 5 S. 1 VVG enthaltene Erfordernis der Bezifferung verstoßen und nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sind.]]></description>
      <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:36:37 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/private-lebensversicherung-klauseln-zum-kapitalmarktabhaengigen-stornoabzug-bei-kuendigung-sind-wirksam-f174352</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/personenversicherung/private-lebensversicherung-klauseln-zum-kapitalmarktabhaengigen-stornoabzug-bei-kuendigung-sind-wirksam-f174352</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass die von einem VR in seinen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nicht gegen das in § 169 Abs. 5 S. 1 VVG enthaltene Erfordernis der Bezifferung verstoßen und nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sind.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Zwischenfeststellungsklage im Rahmen der Stufenklage</title>
      <description><![CDATA[Eine Zwischenfeststellungsklage im Rahmen der Stufenklage ist nur dann zulässig, wenn die Entscheidung über die Hauptklage das Rechtsverhältnis nicht erschöpfend klarstellt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:59:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/prozessrecht-zwischenfeststellungsklage-im-rahmen-der-stufenklage-f174255</link>
      <guid>https://www.iww.de/vk/allgemeines-versicherungsvertragsrecht/prozessrecht-zwischenfeststellungsklage-im-rahmen-der-stufenklage-f174255</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Zwischenfeststellungsklage im Rahmen der Stufenklage ist nur dann zulässig, wenn die Entscheidung über die Hauptklage das Rechtsverhältnis nicht erschöpfend klarstellt.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
</rss>
