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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Die Rechtsprobleme bei Kasko und Teilkasko rund um den Wildschaden im Überblick

    von RA Joachim Otting, Hünxe

    | Verkehrsunfälle mit Haarwild sind keine Seltenheit. Je nach Fallsituation geht der VN jedoch leer aus, wenn er den Schaden durch seinen VR reguliert haben möchte. Die folgende Übersicht über die wiederkehrenden Probleme rund um die Regulierung eines Wildschadens bringt Ihr Wissen auf den aktuellen Stand. |

    1. Der „Wildschaden“ in den Musterbedingungen

    In den Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) ist der der Teilkaskokomponente zugeordnete Wildschaden wie folgt definiert:

     

    • „Zusammenstoß mit Haarwild“

    A.2.2.4: Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesforstgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein).“