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    <title>Vollstreckung effektiv</title>
    <description>Gläubigern zeit- und kostensparend zum Erfolg verhelfen</description>
    <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 12:41:01 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Thu, 13 Aug 2026 16:10:23 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats</title>
      <description><![CDATA[Gläubiger haben oft ihre liebe Not mit Schuldnern, die unregelmäßigen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nachgehen. Unsere Leserin Carmen Lusch, Berlin, kennt das Problem. Sie berichtete uns davon, wie sie zuletzt erfolgreich einem Dozentenhonorar „hinterherlief“. Und sie sagt: Viel wichtiger sind bei bestimmten Schuldnern Absprachen, die häufig stärker wirken, als die Pfändung selbst.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 12:41:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/leser-erfahrungsaustausch/vollstreckungspraxis-vollstreckungs-tipp-des-monats-f175395</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Gläubiger haben oft ihre liebe Not mit Schuldnern, die unregelmäßigen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nachgehen. Unsere Leserin Carmen Lusch, Berlin, kennt das Problem. Sie berichtete uns davon, wie sie zuletzt erfolgreich einem Dozentenhonorar ?hinterherlief?. Und sie sagt: Viel wichtiger sind bei bestimmten Schuldnern Absprachen, die häufig stärker wirken, als die Pfändung selbst.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gerichtsvollziehervollstreckung | Ermächtigung des Gerichtsvollziehers ohne Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung</title>
      <description><![CDATA[Mit Wirkung zum 1.10.26 erhält § 754 ZPO eine grundlegende Neuausrichtung. Während bislang die Ermächtigung des Gerichtsvollziehers regelmäßig an den Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung geknüpft wurde, schafft die Neuregelung die Voraussetzungen für eine vollständig elektronische Legitimation des Gerichtsvollziehers. Die Änderung steht in engem Zusammenhang mit § 754a ZPO n. F., der ab 1.10.26 bei elektronischen Vollstreckungsaufträgen den Nachweis des Vollstreckungstitels ohne Vorlage der papiergebundenen vollstreckbaren Ausfertigung ermöglicht.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 12:40:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/gerichtsvollziehervollstreckung-ermaechtigung-des-gerichtsvollziehers-ohne-besitz-der-vollstreckbaren-ausfertigung-f175394</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit Wirkung zum 1.10.26 erhält § 754 ZPO eine grundlegende Neuausrichtung. Während bislang die Ermächtigung des Gerichtsvollziehers regelmäßig an den Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung geknüpft wurde, schafft die Neuregelung die Voraussetzungen für eine vollständig elektronische Legitimation des Gerichtsvollziehers. Die Änderung steht in engem Zusammenhang mit § 754a ZPO n. F., der ab 1.10.26 bei elektronischen Vollstreckungsaufträgen den Nachweis des Vollstreckungstitels ohne Vorlage der papiergebundenen vollstreckbaren Ausfertigung ermöglicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gerichtsvollziehervollstreckung | § 753a ZPO n. F.: Die neue Versicherung der Geldempfangsvollmacht</title>
      <description><![CDATA[Nach derzeit geltendem Recht regelt § 753a ZPO ausschließlich die Versicherung der Vollmacht für durch die Zwangsvollstreckung veranlasste Prozesshandlungen. Eine ausdrückliche Regelung zur Versicherung einer Geldempfangsvollmacht enthält das Gesetz bislang nicht. In der Praxis stellt sich daher regelmäßig die Frage, ob ein Gerichtsvollzieher Gelder an einen Vertreter auszahlen darf, wenn dieser lediglich seine Bevollmächtigung versichert, ohne die Originalvollmacht vorzulegen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 12:40:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/gerichtsvollziehervollstreckung--753a-zpo-nf-die-neue-versicherung-der-geldempfangsvollmacht-f175393</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach derzeit geltendem Recht regelt § 753a ZPO ausschließlich die Versicherung der Vollmacht für durch die Zwangsvollstreckung veranlasste Prozesshandlungen. Eine ausdrückliche Regelung zur Versicherung einer Geldempfangsvollmacht enthält das Gesetz bislang nicht. In der Praxis stellt sich daher regelmäßig die Frage, ob ein Gerichtsvollzieher Gelder an einen Vertreter auszahlen darf, wenn dieser lediglich seine Bevollmächtigung versichert, ohne die Originalvollmacht vorzulegen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Künstliche Intelligenz | KI in der Zwangsvollstreckung – Chancen, Risiken und Kontrollpflichten</title>
      <description><![CDATA[Die Zwangsvollstreckung lebt von Geschwindigkeit, Standardisierung und gleichzeitig hoher Einzelfallgenauigkeit. Genau hier setzen KI-gestützte Tools an: Sie liefern automatisierte Vorschläge für Vollstreckungsmaßnahmen, erstellen Anträge und priorisieren Vorgehensweisen. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass sich der angeblich gewonnene Zeitgewinn durch erhöhte Fehleranfälligkeit oft ins Gegenteil verkehrt. Ohne klare Kontrollmechanismen droht aus gewonnener Effizienz zudem ein Haftungsrisiko zu werden.]]></description>
      <pubDate>Sat, 25 Jul 2026 09:43:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/kuenstliche-intelligenz-ki-in-der-zwangsvollstreckung-chancen-risiken-und-kontrollpflichten-f174420</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Zwangsvollstreckung lebt von Geschwindigkeit, Standardisierung und gleichzeitig hoher Einzelfallgenauigkeit. Genau hier setzen KI-gestützte Tools an: Sie liefern automatisierte Vorschläge für Vollstreckungsmaßnahmen, erstellen Anträge und priorisieren Vorgehensweisen. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass sich der angeblich gewonnene Zeitgewinn durch erhöhte Fehleranfälligkeit oft ins Gegenteil verkehrt. Ohne klare Kontrollmechanismen droht aus gewonnener Effizienz zudem ein Haftungsrisiko zu werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elektronischer Vollstreckungsauftrag | Ende des hybriden Vollstreckungsauftrags: Und nun?</title>
      <description><![CDATA[Zum 1.10.26 wird § 754a ZPO grundlegend neu gefasst. Ziel des Gesetzgebers ist die weitgehende Vermeidung hybrider Vollstreckungsaufträge und die vollständige Einbindung des Gerichtsvollziehers in den elektronischen Rechtsverkehr. Der Anwendungsbereich der bisherigen Vorschrift, die bislang auf bestimmte Vollstreckungsbescheide bis 5.000 EUR Forderungshöhe beschränkt war, wird erheblich erweitert. Daraus folgen erhebliche Erleichterungen, aber auch neue Organisations- und Sorgfaltspflichten.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 11:06:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/elektronischer-vollstreckungsauftrag-ende-des-hybriden-vollstreckungsauftrags-und-nun-f174827</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zum 1.10.26 wird § 754a ZPO grundlegend neu gefasst. Ziel des Gesetzgebers ist die weitgehende Vermeidung hybrider Vollstreckungsaufträge und die vollständige Einbindung des Gerichtsvollziehers in den elektronischen Rechtsverkehr. Der Anwendungsbereich der bisherigen Vorschrift, die bislang auf bestimmte Vollstreckungsbescheide bis 5.000 EUR Forderungshöhe beschränkt war, wird erheblich erweitert. Daraus folgen erhebliche Erleichterungen, aber auch neue Organisations- und Sorgfaltspflichten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Drittschuldner | Müssen Gläubiger an Pfändungsabteilungen zustellen?</title>
      <description><![CDATA[Viele Banken und Kreditinstitute führen zentralisierte Pfändungsabteilungen, in denen sie gebündelt Vollstreckungssachen bearbeiten. Immer wieder taucht die Frage auf: Sind Gläubiger verpflichtet, ausschließlich die Anschriften solcher Zentralstellen zu nutzen, wenn sie an den Drittschuldner zustellen wollen? Antwort: Nein, das müssen sie nicht. Aber: Wer dies tut, muss auf aktuelle Anschriften achten.]]></description>
      <pubDate>Sun, 19 Jul 2026 14:40:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/fehlervermeidung/drittschuldner-muessen-glaeubiger-an-pfaendungsabteilungen-zustellen-f174828</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Banken und Kreditinstitute führen zentralisierte Pfändungsabteilungen, in denen sie gebündelt Vollstreckungssachen bearbeiten. Immer wieder taucht die Frage auf: Sind Gläubiger verpflichtet, ausschließlich die Anschriften solcher Zentralstellen zu nutzen, wenn sie an den Drittschuldner zustellen wollen? Antwort: Nein, das müssen sie nicht. Aber: Wer dies tut, muss auf aktuelle Anschriften achten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzliche Neuordnung | Vollmachtsversicherung nach § 752a ZPO: Erleichterungen und Fallstricke</title>
      <description><![CDATA[Mit der Einführung des § 752a ZPO n. F. zum 1.10.26 wird die bisherige Praxis der Vollmachtsversicherung in der Zwangsvollstreckung neu geordnet. Vor allem entscheidend: Vollmachtsfragen werden künftig klarer, aber auch formstrenger behandelt. Das hat zahlreiche praktische Konsequenzen.]]></description>
      <pubDate>Sun, 19 Jul 2026 10:00:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/gesetzliche-neuordnung-vollmachtsversicherung-nach-752a-zpo-erleichterungen-und-fallstricke-f174656</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der Einführung des § 752a ZPO n. F. zum 1.10.26 wird die bisherige Praxis der Vollmachtsversicherung in der Zwangsvollstreckung neu geordnet. Vor allem entscheidend: Vollmachtsfragen werden künftig klarer, aber auch formstrenger behandelt. Das hat zahlreiche praktische Konsequenzen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Digitalisierung der Zwangsvollstreckung | Das ändert sich bei § 750 ZPO n. F.</title>
      <description><![CDATA[Bereits in VE 07, 128, haben wir die Neuerungen zusammengefasst, die das „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ mit sich bringt. Der folgende Beitrag knüpft daran an und erklärt die praxisrelevanten Details der Änderungen des § 750 ZPO n. F. zum 1.10.26.]]></description>
      <pubDate>Sat, 18 Jul 2026 11:40:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/digitalisierung-der-zwangsvollstreckung-das-aendert-sich-bei-750-zpo-n-f-f174652</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bereits in VE 07, 128, haben wir die Neuerungen zusammengefasst, die das ?Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung? mit sich bringt. Der folgende Beitrag knüpft daran an und erklärt die praxisrelevanten Details der Änderungen des § 750 ZPO n. F. zum 1.10.26.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gerichtsvollziehervollstreckung | § 753 ZPO n. F.: Neue Spielregeln für elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern</title>
      <description><![CDATA[Mit § 753 ZPO n. F. ordnet der Gesetzgeber zum 1.10.26 den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern neu. Denn bei der bisherigen Rechtslage, vor allem zur elektronischen Einreichung von Gerichtsvollzieheraufträgen, zu den Anforderungen an elektronische Dokumente und zu den zulässigen Übermittlungswegen, gab es Unsicherheiten. Die Novelle schafft zwar mehr Rechtssicherheit, verschärft aber auch die Anforderungen an die Vollstreckungspraxis. Künftig ist geregelt, welche Dokumente elektronisch eingereicht werden müssen, wann ein Dokument als „elektronisch“ gilt und in welchen Fällen Vollstreckungstitel und Klauseln weiter im Original vorzulegen sind. Fehler bei der Übermittlung können damit die Wirksamkeit des Vollstreckungsauftrags und den Vollstreckungserfolg gefährden.]]></description>
      <pubDate>Sat, 18 Jul 2026 10:36:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/gerichtsvollziehervollstreckung--753-zpo-nf-neue-spielregeln-fuer-elektronischen-rechtsverkehr-mit-gerichtsvollziehern-f174658</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/gerichtsvollziehervollstreckung--753-zpo-nf-neue-spielregeln-fuer-elektronischen-rechtsverkehr-mit-gerichtsvollziehern-f174658</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit § 753 ZPO n. F. ordnet der Gesetzgeber zum 1.10.26 den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern neu. Denn bei der bisherigen Rechtslage, vor allem zur elektronischen Einreichung von Gerichtsvollzieheraufträgen, zu den Anforderungen an elektronische Dokumente und zu den zulässigen Übermittlungswegen, gab es Unsicherheiten. Die Novelle schafft zwar mehr Rechtssicherheit, verschärft aber auch die Anforderungen an die Vollstreckungspraxis. Künftig ist geregelt, welche Dokumente elektronisch eingereicht werden müssen, wann ein Dokument als ?elektronisch? gilt und in welchen Fällen Vollstreckungstitel und Klauseln weiter im Original vorzulegen sind. Fehler bei der Übermittlung können damit die Wirksamkeit des Vollstreckungsauftrags und den Vollstreckungserfolg gefährden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)</title>
      <description><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 13:03:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien ? und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Neues Angebot des IWW | AS Advostart für junge Rechtsanwälte und Berufseinsteiger</title>
      <description><![CDATA[Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive juristische Ausbildung die Berufsanfänger selten vorbereitet. Daher stellen sich viele Fragen mit dem Eintritt in den Anwaltsberuf. AS Advostart beantwortet diese Fragen und unterstützt beim Berufseinstieg.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/neues-angebot-des-iww-as-advostart-fuer-junge-rechtsanwaelte-und-berufseinsteiger-f174734</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Leser-Service | Vertiefungsgespräch mit dem Schriftleiter</title>
      <description><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/leser-service-vertiefungsgespraech-mit-dem-schriftleiter-f174733</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/leser-service-vertiefungsgespraech-mit-dem-schriftleiter-f174733</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv ? ohne weitere Kosten ? mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174732</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174732</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitszeugnisse | Ein titulierter „Entwurf“ ist ein vollstreckbarer Titel</title>
      <description><![CDATA[Wie oft wird mit Vollstreckungsgerichten gestritten, ob ein Titel hinreichend bestimmt ist, wenn es um einen Zeugnisanspruch geht? Nun hat das BAG Klartext gesprochen (7.5.26, 8 AZB 25/25, Abruf-Nr.  254008 ): Ein Zeugnistext muss nicht zwingend im Titel stehen. Sogar ein erst noch vorzulegender Entwurf kann genügen, wenn dies vereinbart wurde.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:05 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/fehlervermeidung/arbeitszeugnisse-ein-titulierter-entwurf-ist-ein-vollstreckbarer-titel-f174731</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Auslandsvollstreckung | Überraschungsentscheidungen unzulässig</title>
      <description><![CDATA[Im Vollstreckungsversagungsverfahren nach Art. 45, 46 Brüssel Ia-VO stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner die ihm im Ursprungsstaat zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Besonders praxisrelevant wird dies, wenn deutsche Gerichte zur Begründung der Zumutbarkeit auf ausländische Rechtsbehelfe abstellen. Erfolgt dies ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis, droht eine verfahrensrechtliche Überraschungsentscheidung – mit erheblichen Folgen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel. Der BGH hat entschieden: Will ein Gericht die Vollstreckungsversagung wegen nicht genutzter Rechtsmittel im Ursprungsstaat ablehnen, muss es auf die hierfür maßgeblichen ausländischen Vorschriften ausdrücklich hinweisen, sofern diese bislang nicht Verfahrensgegenstand waren.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:59 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/auslandsvollstreckung-ueberraschungsentscheidungen-unzulaessig-f174730</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Vollstreckungsversagungsverfahren nach Art. 45, 46 Brüssel Ia-VO stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner die ihm im Ursprungsstaat zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Besonders praxisrelevant wird dies, wenn deutsche Gerichte zur Begründung der Zumutbarkeit auf ausländische Rechtsbehelfe abstellen. Erfolgt dies ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis, droht eine verfahrensrechtliche Überraschungsentscheidung ? mit erheblichen Folgen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel. Der BGH hat entschieden: Will ein Gericht die Vollstreckungsversagung wegen nicht genutzter Rechtsmittel im Ursprungsstaat ablehnen, muss es auf die hierfür maßgeblichen ausländischen Vorschriften ausdrücklich hinweisen, sofern diese bislang nicht Verfahrensgegenstand waren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Drittschuldnererklärung | Was Gläubiger jetzt beachten müssen</title>
      <description><![CDATA[Das Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2026 Nr. 152) tritt überwiegend am 1.10.26 in Kraft. Eine der Änderungen betrifft die Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) als zentrales Instrument von Informationen bei der Forderungsvollstreckung. Für Gläubiger entscheidet sie häufig kurzfristig über die wirtschaftliche Erfolgsaussicht, z. B. bei einer Lohn- oder Kontopfändung. In der Praxis ist das Einholen solcher Informationen jedoch bislang mit einem hohen Zustellungsformalismus belastet. Die Änderung verschiebt den Schwerpunkt weg von der persönlichen Übergabe mit sofortiger Erklärungsaufnahme hin zu einer flexibleren Zustellung und beschleunigt damit die Praxis spürbar.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/drittschuldnererklaerung-was-glaeubiger-jetzt-beachten-muessen-f174729</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2026 Nr. 152) tritt überwiegend am 1.10.26 in Kraft. Eine der Änderungen betrifft die Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) als zentrales Instrument von Informationen bei der Forderungsvollstreckung. Für Gläubiger entscheidet sie häufig kurzfristig über die wirtschaftliche Erfolgsaussicht, z. B. bei einer Lohn- oder Kontopfändung. In der Praxis ist das Einholen solcher Informationen jedoch bislang mit einem hohen Zustellungsformalismus belastet. Die Änderung verschiebt den Schwerpunkt weg von der persönlichen Übergabe mit sofortiger Erklärungsaufnahme hin zu einer flexibleren Zustellung und beschleunigt damit die Praxis spürbar.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats</title>
      <description><![CDATA[Warum Gläubiger gerade bei Räumungstiteln auf einen korrekten Vollstreckungstenor achten müssen, zeigen Gerichtsentscheidungen immer wieder (VE 26, 24). Unsere Leserin, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Annette Meyer-Göcking, Herne, berichtet uns, wie sie mittels KI schon im Räumungsverfahren einen zuverlässigen Tenor formuliert und dabei sogar einen wichtigen, unentdeckten Vertragsteil offengelegt hatte.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/leser-erfahrungsaustausch/vollstreckungspraxis-vollstreckungs-tipp-des-monats-f174727</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Warum Gläubiger gerade bei Räumungstiteln auf einen korrekten Vollstreckungstenor achten müssen, zeigen Gerichtsentscheidungen immer wieder (VE 26, 24). Unsere Leserin, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Annette Meyer-Göcking, Herne, berichtet uns, wie sie mittels KI schon im Räumungsverfahren einen zuverlässigen Tenor formuliert und dabei sogar einen wichtigen, unentdeckten Vertragsteil offengelegt hatte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vollstreckungspraxis | Zwangsräumung: Keine Pfändung unter dieser Nummer …</title>
      <description><![CDATA[Ein Fall vor dem LG Wuppertal zeigt, wann selbst ein Bauplan nicht hilft, um eine zu räumende Wohnung zu bezeichnen (11.4.25, 16 T 165/24, Abruf-Nr.  254283 ). Nützt dann vielleicht eine „Hilfsperson“, die das Gebäude gut kennt? Vielleicht, aber Gerichte akzeptieren nicht jede Person, nur weil diese mit dem Gebäude vertraut ist.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:22 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/vollstreckungspraxis-zwangsraeumung-keine-pfaendung-unter-dieser-nummer--f174724</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Fall vor dem LG Wuppertal zeigt, wann selbst ein Bauplan nicht hilft, um eine zu räumende Wohnung zu bezeichnen (11.4.25, 16 T 165/24, Abruf-Nr.  254283 ). Nützt dann vielleicht eine ?Hilfsperson?, die das Gebäude gut kennt? Vielleicht, aber Gerichte akzeptieren nicht jede Person, nur weil diese mit dem Gebäude vertraut ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vermögensarrest | Arrest, Einziehung, Auskehrung: Der Weg des Gläubigers zum arrestierten Geld</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis geschieht oft Folgendes: Ein Beschuldigter hat durch eine Straftat Geld erlangt oder beiseite geschafft. Die Staatsanwaltschaft sichert Konten oder Guthaben. Der geschädigte Gläubiger erwirkt danach einen vollstreckbaren Titel gegen den Beschuldigten als Schuldner. Dann stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob der Zugriff auf das Geld über Freigabe, Auskehrung oder einen zivilrechtlichen Pfändungsversuch (z. B. PfÜB) läuft. Die Antwort darauf hängt entscheidend davon ab, ob das Vermögen noch nur arrestiert, bereits eingezogen oder schon auskehrungsreif ist. Diese Stufen sind sauber auseinanderzuhalten.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/vermoegensarrest-arrest-einziehung-auskehrung-der-weg-des-glaeubigers-zum-arrestierten-geld-f174723</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/vermoegensarrest-arrest-einziehung-auskehrung-der-weg-des-glaeubigers-zum-arrestierten-geld-f174723</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis geschieht oft Folgendes: Ein Beschuldigter hat durch eine Straftat Geld erlangt oder beiseite geschafft. Die Staatsanwaltschaft sichert Konten oder Guthaben. Der geschädigte Gläubiger erwirkt danach einen vollstreckbaren Titel gegen den Beschuldigten als Schuldner. Dann stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob der Zugriff auf das Geld über Freigabe, Auskehrung oder einen zivilrechtlichen Pfändungsversuch (z. B. PfÜB) läuft. Die Antwort darauf hängt entscheidend davon ab, ob das Vermögen noch nur arrestiert, bereits eingezogen oder schon auskehrungsreif ist. Diese Stufen sind sauber auseinanderzuhalten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hausgelder in der Zwangsversteigerung | Das unterschätzte Problem bei der  Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum</title>
      <description><![CDATA[Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist ein Standardinstrument, um rückständige Hausgeldforderungen durchzusetzen. Die dogmatische Verschränkung von Rangklassenprivileg, geringstem Gebot und titulierten sowie nicht titulierten Forderungen wird dabei häufig falsch eingeschätzt. Ein fataler Fehler mit erheblichem wirtschaftlichem Risiko!]]></description>
      <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 08:33:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/hausgelder-in-der-zwangsversteigerung-das-unterschaetzte-problem-bei-der-zwangsversteigerung-von-wohnungseigentum-f174267</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist ein Standardinstrument, um rückständige Hausgeldforderungen durchzusetzen. Die dogmatische Verschränkung von Rangklassenprivileg, geringstem Gebot und titulierten sowie nicht titulierten Forderungen wird dabei häufig falsch eingeschätzt. Ein fataler Fehler mit erheblichem wirtschaftlichem Risiko!]]></content:encoded>
    </item>
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