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    <title>Vollstreckung effektiv</title>
    <description>Gläubigern zeit- und kostensparend zum Erfolg verhelfen</description>
    <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:20 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Mon, 29 Jun 2026 14:56:04 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Neues Angebot des IWW | AS Advostart für junge Rechtsanwälte und Berufseinsteiger</title>
      <description><![CDATA[Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive juristische Ausbildung die Berufsanfänger selten vorbereitet. Daher stellen sich viele Fragen mit dem Eintritt in den Anwaltsberuf. AS Advostart beantwortet diese Fragen und unterstützt beim Berufseinstieg.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/neues-angebot-des-iww-as-advostart-fuer-junge-rechtsanwaelte-und-berufseinsteiger-f174734</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Leser-Service | Vertiefungsgespräch mit dem Schriftleiter</title>
      <description><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/leser-service-vertiefungsgespraech-mit-dem-schriftleiter-f174733</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174732</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Arbeitszeugnisse | Ein titulierter „Entwurf“ ist ein vollstreckbarer Titel</title>
      <description><![CDATA[Wie oft wird mit Vollstreckungsgerichten gestritten, ob ein Titel hinreichend bestimmt ist, wenn es um einen Zeugnisanspruch geht? Nun hat das BAG Klartext gesprochen (7.5.26, 8 AZB 25/25, Abruf-Nr.  254008 ): Ein Zeugnistext muss nicht zwingend im Titel stehen. Sogar ein erst noch vorzulegender Entwurf kann genügen, wenn dies vereinbart wurde.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:58:05 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/fehlervermeidung/arbeitszeugnisse-ein-titulierter-entwurf-ist-ein-vollstreckbarer-titel-f174731</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wie oft wird mit Vollstreckungsgerichten gestritten, ob ein Titel hinreichend bestimmt ist, wenn es um einen Zeugnisanspruch geht? Nun hat das BAG Klartext gesprochen (7.5.26, 8 AZB 25/25, Abruf-Nr.  254008 ): Ein Zeugnistext muss nicht zwingend im Titel stehen. Sogar ein erst noch vorzulegender Entwurf kann genügen, wenn dies vereinbart wurde.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Auslandsvollstreckung | Überraschungsentscheidungen unzulässig</title>
      <description><![CDATA[Im Vollstreckungsversagungsverfahren nach Art. 45, 46 Brüssel Ia-VO stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner die ihm im Ursprungsstaat zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Besonders praxisrelevant wird dies, wenn deutsche Gerichte zur Begründung der Zumutbarkeit auf ausländische Rechtsbehelfe abstellen. Erfolgt dies ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis, droht eine verfahrensrechtliche Überraschungsentscheidung – mit erheblichen Folgen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel. Der BGH hat entschieden: Will ein Gericht die Vollstreckungsversagung wegen nicht genutzter Rechtsmittel im Ursprungsstaat ablehnen, muss es auf die hierfür maßgeblichen ausländischen Vorschriften ausdrücklich hinweisen, sofern diese bislang nicht Verfahrensgegenstand waren.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:59 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/auslandsvollstreckung-ueberraschungsentscheidungen-unzulaessig-f174730</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Vollstreckungsversagungsverfahren nach Art. 45, 46 Brüssel Ia-VO stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner die ihm im Ursprungsstaat zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Besonders praxisrelevant wird dies, wenn deutsche Gerichte zur Begründung der Zumutbarkeit auf ausländische Rechtsbehelfe abstellen. Erfolgt dies ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis, droht eine verfahrensrechtliche Überraschungsentscheidung ? mit erheblichen Folgen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel. Der BGH hat entschieden: Will ein Gericht die Vollstreckungsversagung wegen nicht genutzter Rechtsmittel im Ursprungsstaat ablehnen, muss es auf die hierfür maßgeblichen ausländischen Vorschriften ausdrücklich hinweisen, sofern diese bislang nicht Verfahrensgegenstand waren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Drittschuldnererklärung | Was Gläubiger jetzt beachten müssen</title>
      <description><![CDATA[Das Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2026 Nr. 152) tritt überwiegend am 1.10.26 in Kraft. Eine der Änderungen betrifft die Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) als zentrales Instrument von Informationen bei der Forderungsvollstreckung. Für Gläubiger entscheidet sie häufig kurzfristig über die wirtschaftliche Erfolgsaussicht, z. B. bei einer Lohn- oder Kontopfändung. In der Praxis ist das Einholen solcher Informationen jedoch bislang mit einem hohen Zustellungsformalismus belastet. Die Änderung verschiebt den Schwerpunkt weg von der persönlichen Übergabe mit sofortiger Erklärungsaufnahme hin zu einer flexibleren Zustellung und beschleunigt damit die Praxis spürbar.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/drittschuldnererklaerung-was-glaeubiger-jetzt-beachten-muessen-f174729</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2026 Nr. 152) tritt überwiegend am 1.10.26 in Kraft. Eine der Änderungen betrifft die Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) als zentrales Instrument von Informationen bei der Forderungsvollstreckung. Für Gläubiger entscheidet sie häufig kurzfristig über die wirtschaftliche Erfolgsaussicht, z. B. bei einer Lohn- oder Kontopfändung. In der Praxis ist das Einholen solcher Informationen jedoch bislang mit einem hohen Zustellungsformalismus belastet. Die Änderung verschiebt den Schwerpunkt weg von der persönlichen Übergabe mit sofortiger Erklärungsaufnahme hin zu einer flexibleren Zustellung und beschleunigt damit die Praxis spürbar.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats</title>
      <description><![CDATA[Warum Gläubiger gerade bei Räumungstiteln auf einen korrekten Vollstreckungstenor achten müssen, zeigen Gerichtsentscheidungen immer wieder (VE 26, 24). Unsere Leserin, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Annette Meyer-Göcking, Herne, berichtet uns, wie sie mittels KI schon im Räumungsverfahren einen zuverlässigen Tenor formuliert und dabei sogar einen wichtigen, unentdeckten Vertragsteil offengelegt hatte.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/leser-erfahrungsaustausch/vollstreckungspraxis-vollstreckungs-tipp-des-monats-f174727</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Warum Gläubiger gerade bei Räumungstiteln auf einen korrekten Vollstreckungstenor achten müssen, zeigen Gerichtsentscheidungen immer wieder (VE 26, 24). Unsere Leserin, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Annette Meyer-Göcking, Herne, berichtet uns, wie sie mittels KI schon im Räumungsverfahren einen zuverlässigen Tenor formuliert und dabei sogar einen wichtigen, unentdeckten Vertragsteil offengelegt hatte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vollstreckungspraxis | Zwangsräumung: Keine Pfändung unter dieser Nummer …</title>
      <description><![CDATA[Ein Fall vor dem LG Wuppertal zeigt, wann selbst ein Bauplan nicht hilft, um eine zu räumende Wohnung zu bezeichnen (11.4.25, 16 T 165/24, Abruf-Nr.  254283 ). Nützt dann vielleicht eine „Hilfsperson“, die das Gebäude gut kennt? Vielleicht, aber Gerichte akzeptieren nicht jede Person, nur weil diese mit dem Gebäude vertraut ist.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:22 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/vollstreckungspraxis-zwangsraeumung-keine-pfaendung-unter-dieser-nummer--f174724</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Fall vor dem LG Wuppertal zeigt, wann selbst ein Bauplan nicht hilft, um eine zu räumende Wohnung zu bezeichnen (11.4.25, 16 T 165/24, Abruf-Nr.  254283 ). Nützt dann vielleicht eine ?Hilfsperson?, die das Gebäude gut kennt? Vielleicht, aber Gerichte akzeptieren nicht jede Person, nur weil diese mit dem Gebäude vertraut ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vermögensarrest | Arrest, Einziehung, Auskehrung: Der Weg des Gläubigers zum arrestierten Geld</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis geschieht oft Folgendes: Ein Beschuldigter hat durch eine Straftat Geld erlangt oder beiseite geschafft. Die Staatsanwaltschaft sichert Konten oder Guthaben. Der geschädigte Gläubiger erwirkt danach einen vollstreckbaren Titel gegen den Beschuldigten als Schuldner. Dann stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob der Zugriff auf das Geld über Freigabe, Auskehrung oder einen zivilrechtlichen Pfändungsversuch (z. B. PfÜB) läuft. Die Antwort darauf hängt entscheidend davon ab, ob das Vermögen noch nur arrestiert, bereits eingezogen oder schon auskehrungsreif ist. Diese Stufen sind sauber auseinanderzuhalten.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:57:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/vermoegensarrest-arrest-einziehung-auskehrung-der-weg-des-glaeubigers-zum-arrestierten-geld-f174723</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis geschieht oft Folgendes: Ein Beschuldigter hat durch eine Straftat Geld erlangt oder beiseite geschafft. Die Staatsanwaltschaft sichert Konten oder Guthaben. Der geschädigte Gläubiger erwirkt danach einen vollstreckbaren Titel gegen den Beschuldigten als Schuldner. Dann stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob der Zugriff auf das Geld über Freigabe, Auskehrung oder einen zivilrechtlichen Pfändungsversuch (z. B. PfÜB) läuft. Die Antwort darauf hängt entscheidend davon ab, ob das Vermögen noch nur arrestiert, bereits eingezogen oder schon auskehrungsreif ist. Diese Stufen sind sauber auseinanderzuhalten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – 6.8.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 08:49:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-6826-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hausgelder in der Zwangsversteigerung | Das unterschätzte Problem bei der  Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum</title>
      <description><![CDATA[Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist ein Standardinstrument, um rückständige Hausgeldforderungen durchzusetzen. Die dogmatische Verschränkung von Rangklassenprivileg, geringstem Gebot und titulierten sowie nicht titulierten Forderungen wird dabei häufig falsch eingeschätzt. Ein fataler Fehler mit erheblichem wirtschaftlichem Risiko!]]></description>
      <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 08:33:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/hausgelder-in-der-zwangsversteigerung-das-unterschaetzte-problem-bei-der-zwangsversteigerung-von-wohnungseigentum-f174267</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist ein Standardinstrument, um rückständige Hausgeldforderungen durchzusetzen. Die dogmatische Verschränkung von Rangklassenprivileg, geringstem Gebot und titulierten sowie nicht titulierten Forderungen wird dabei häufig falsch eingeschätzt. Ein fataler Fehler mit erheblichem wirtschaftlichem Risiko!]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vollstreckungsschutz | § 769 ZPO: hohe Hürden unter Berücksichtigung von Gläubigerinteressen</title>
      <description><![CDATA[Vollstreckungsabwehrklagen werden oft von Anträgen auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO begleitet. Für Gläubiger entsteht dadurch die Gefahr erheblicher Verzögerungen trotz bereits vorhandener Vollstreckungstitel. Der BGH hat erneut seine gläubigerfreundliche Linie bestätigt, dass ein Vollstreckungsstopp substanziierten Schuldnervortrag voraussetzt. Pauschale Hinweise auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, Insolvenzfolgen oder Sanierungschancen genügen nicht. Das wirtschaftliche Interesse von Gläubigern an einer unverzüglichen Vollstreckung bleibt zwingender Bestandteil der gerichtlichen Interessenabwägung.]]></description>
      <pubDate>Sun, 21 Jun 2026 08:48:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/vollstreckungsschutz--769-zpo-hohe-huerden-unter-beruecksichtigung-von-glaeubigerinteressen-f174268</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Vollstreckungsabwehrklagen werden oft von Anträgen auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO begleitet. Für Gläubiger entsteht dadurch die Gefahr erheblicher Verzögerungen trotz bereits vorhandener Vollstreckungstitel. Der BGH hat erneut seine gläubigerfreundliche Linie bestätigt, dass ein Vollstreckungsstopp substanziierten Schuldnervortrag voraussetzt. Pauschale Hinweise auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, Insolvenzfolgen oder Sanierungschancen genügen nicht. Das wirtschaftliche Interesse von Gläubigern an einer unverzüglichen Vollstreckung bleibt zwingender Bestandteil der gerichtlichen Interessenabwägung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Leser-Service | Vertiefungsgespräch mit dem Schriftleiter</title>
      <description><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 09:56:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/leser-service-vertiefungsgespraech-mit-dem-schriftleiter-f174160</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/leser-service-vertiefungsgespraech-mit-dem-schriftleiter-f174160</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv ? ohne weitere Kosten ? mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 09:56:28 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174159</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174159</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Forderungspfändung | VG WORT: Ausschüttungstermine 2026 beachten</title>
      <description><![CDATA[Was es mit den unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften auf sich hat und wie Sie auf jährliche Ausschüttungen an Schuldner zugreifen, haben wir bereits erklärt (VE 24, 39). Vielleicht gehen Sie erst seit Kurzem gegen Schuldner vor, die mit Texten und Büchern ihr Geld verdienen und haben bisher nicht auf die wichtigen Stichtage achten müssen. Achtung: Bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) beginnt in wenigen Wochen die „Ausschüttungszeit“.]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 09:56:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/forderungspfaendung-vg-wort-ausschuettungstermine-2026-beachten-f174158</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Was es mit den unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften auf sich hat und wie Sie auf jährliche Ausschüttungen an Schuldner zugreifen, haben wir bereits erklärt (VE 24, 39). Vielleicht gehen Sie erst seit Kurzem gegen Schuldner vor, die mit Texten und Büchern ihr Geld verdienen und haben bisher nicht auf die wichtigen Stichtage achten müssen. Achtung: Bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) beginnt in wenigen Wochen die ?Ausschüttungszeit?.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats</title>
      <description><![CDATA[Schuldner sind oft findig darin, Nebenverdienste oder gar regelmäßiges Einkommen zu verschleiern oder komplett zu verheimlichen. Angeregt durch unsere jüngeren Vollstreckungs-Tipps nahm sich unser Leser Nikolas Freituhr, Hamburg, die Kontoauszüge eines Schuldners vor. Prompt erlebte er eine Überraschung, die sich für seinen Gläubiger-Mandanten auszahlte.]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 09:56:17 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/leser-erfahrungsaustausch/vollstreckungspraxis-vollstreckungs-tipp-des-monats-f174157</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/leser-erfahrungsaustausch/vollstreckungspraxis-vollstreckungs-tipp-des-monats-f174157</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Schuldner sind oft findig darin, Nebenverdienste oder gar regelmäßiges Einkommen zu verschleiern oder komplett zu verheimlichen. Angeregt durch unsere jüngeren Vollstreckungs-Tipps nahm sich unser Leser Nikolas Freituhr, Hamburg, die Kontoauszüge eines Schuldners vor. Prompt erlebte er eine Überraschung, die sich für seinen Gläubiger-Mandanten auszahlte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vollstreckungsportal | Diese Tipps zu den Browser-Einstellungen sollten Sie beachten</title>
      <description><![CDATA[Das Zentrale Vollstreckungsportal ( www.vollstreckungsportal.de ) soll Gläubigern u. a. den Zugriff auf elektronische Vermögensauskünfte (eVA) erleichtern. Es stößt jedoch häufig auf technische Hürden. Viele Nutzer kämpfen mit Anmeldefehlern, blockierten Downloads und fehlerhaften Anzeigen, oft durch falsche Browser-Einstellungen oder inkompatible Geräte. Diese Praxisprobleme verzögern die Datenverwertung und erhöhen den Verwaltungsaufwand erheblich.]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 09:56:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/vollstreckungsportal-diese-tipps-zu-den-browser-einstellungen-sollten-sie-beachten-f174156</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Zentrale Vollstreckungsportal ( www.vollstreckungsportal.de ) soll Gläubigern u. a. den Zugriff auf elektronische Vermögensauskünfte (eVA) erleichtern. Es stößt jedoch häufig auf technische Hürden. Viele Nutzer kämpfen mit Anmeldefehlern, blockierten Downloads und fehlerhaften Anzeigen, oft durch falsche Browser-Einstellungen oder inkompatible Geräte. Diese Praxisprobleme verzögern die Datenverwertung und erhöhen den Verwaltungsaufwand erheblich.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haftbefehl | Isolierter Haftbefehlsantrag: Amtliches  Vollstreckungsformular nicht verbindlich</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob der Gläubiger beim Antrag auf Erlass eines Haftbefehls unbedingt das amtliche Gerichtsvollzieherformular verwenden muss, oder ob ein solcher Antrag auch isoliert, also ohne Verwendung des amtlichen Formulars direkt beim Vollstreckungsgericht gestellt werden kann.]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 09:56:05 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/haftbefehl-isolierter-haftbefehlsantrag-amtliches-vollstreckungsformular-nicht-verbindlich-f174161</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob der Gläubiger beim Antrag auf Erlass eines Haftbefehls unbedingt das amtliche Gerichtsvollzieherformular verwenden muss, oder ob ein solcher Antrag auch isoliert, also ohne Verwendung des amtlichen Formulars direkt beim Vollstreckungsgericht gestellt werden kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zwangsversteigerung | Gesetzlicher Löschungsanspruch nach § 1179a BGB: Darauf müssen Gläubiger achten</title>
      <description><![CDATA[Der Löschungsanspruch gemäß § 1179a BGB gehört zu den zentralen, jedoch häufig übersehenen Instrumenten des Immobiliarvollstreckungsrechts. Seine besondere Bedeutung entfaltet er im Rahmen der Zwangsversteigerung, wo er nachrangigen Grundpfandrechtsgläubigern ermöglicht, durch Beseitigung vorrangiger, nicht mehr valutierter Rechte einen wirtschaftlich entscheidenden Ranggewinn zu erzielen. Gerade im Verteilungsverfahren entscheidet er oft darüber, ob ein Nachrangiger wirtschaftlich „leer ausgeht“, oder durch Aufrücken im Rang noch (zumindest teilweise) befriedigt wird. Damit wirkt der Anspruch quasi dinglich wie eine Vormerkung und kann selbst im Versteigerungsverfahren und in der Insolvenz des Eigentümers noch „reaktiviert“ werden, vor allem über § 130a ZVG. Der folgende Beitrag klärt auf, was dingliche Gläubiger beachten müssen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 09:55:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/zwangsversteigerung-gesetzlicher-loeschungsanspruch-nach-1179a-bgb-darauf-muessen-glaeubiger-achten-f174155</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/zwangsversteigerung-gesetzlicher-loeschungsanspruch-nach-1179a-bgb-darauf-muessen-glaeubiger-achten-f174155</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Löschungsanspruch gemäß § 1179a BGB gehört zu den zentralen, jedoch häufig übersehenen Instrumenten des Immobiliarvollstreckungsrechts. Seine besondere Bedeutung entfaltet er im Rahmen der Zwangsversteigerung, wo er nachrangigen Grundpfandrechtsgläubigern ermöglicht, durch Beseitigung vorrangiger, nicht mehr valutierter Rechte einen wirtschaftlich entscheidenden Ranggewinn zu erzielen. Gerade im Verteilungsverfahren entscheidet er oft darüber, ob ein Nachrangiger wirtschaftlich ?leer ausgeht?, oder durch Aufrücken im Rang noch (zumindest teilweise) befriedigt wird. Damit wirkt der Anspruch quasi dinglich wie eine Vormerkung und kann selbst im Versteigerungsverfahren und in der Insolvenz des Eigentümers noch ?reaktiviert? werden, vor allem über § 130a ZVG. Der folgende Beitrag klärt auf, was dingliche Gläubiger beachten müssen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der praktische Fall | Nachlasszufluss während laufender  Insolvenz des Erben – Folgen und  Handlungsmöglichkeiten für Gläubiger</title>
      <description><![CDATA[In der Zwangsvollstreckungspraxis treten zunehmend Konstellationen auf, in denen titulierte Forderungen nach dem Tod des Schuldners gegen dessen Erben weiterverfolgt werden sollen. Allerdings kollidiert dies oft mit einer bereits laufenden Insolvenz des Erben. Die zentrale Frage lautet dann: Können Gläubiger noch auf den Nachlass zugreifen oder sind sie nur einfache Insolvenzgläubiger und damit auf eine eventuelle Quote angewiesen? Der folgende Beitrag beleuchtet diese Problematik anhand eines typischen Praxisfalls und zeigt, welche rechtlichen Einordnungen vorzunehmen sind und welche Handlungsmöglichkeiten Gläubigern verbleiben.]]></description>
      <pubDate>Thu, 21 May 2026 09:15:07 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/der-praktische-fall-nachlasszufluss-waehrend-laufender-insolvenz-des-erben-folgen-und-handlungsmoeglichkeiten-fuer-glaeubiger-f173528</link>
      <guid>https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/der-praktische-fall-nachlasszufluss-waehrend-laufender-insolvenz-des-erben-folgen-und-handlungsmoeglichkeiten-fuer-glaeubiger-f173528</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Zwangsvollstreckungspraxis treten zunehmend Konstellationen auf, in denen titulierte Forderungen nach dem Tod des Schuldners gegen dessen Erben weiterverfolgt werden sollen. Allerdings kollidiert dies oft mit einer bereits laufenden Insolvenz des Erben. Die zentrale Frage lautet dann: Können Gläubiger noch auf den Nachlass zugreifen oder sind sie nur einfache Insolvenzgläubiger und damit auf eine eventuelle Quote angewiesen? Der folgende Beitrag beleuchtet diese Problematik anhand eines typischen Praxisfalls und zeigt, welche rechtlichen Einordnungen vorzunehmen sind und welche Handlungsmöglichkeiten Gläubigern verbleiben.]]></content:encoded>
    </item>
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