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  <title type="text">Vollstreckung effektiv</title>
  <subtitle type="text">Gläubigern zeit- und kostensparend zum Erfolg verhelfen</subtitle>
  <updated>2026-03-27T09:43:56+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Oft schlagen Geschäftsideen fehl und Existenzgründungen scheitern. Gerade, wer in der Gastronomiebranche aktiv ist, kämpft mit vielen Herausforderungen. Unsere Leserin Anna Kerner, Berlin, berichtet uns von einem Fall, der zeigt: Wer einmal Gastronom war, kann es (gut getarnt) erneut versuchen.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T09:43:56+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Oft schlagen Geschäftsideen fehl und Existenzgründungen scheitern. Gerade, wer in der Gastronomiebranche aktiv ist, kämpft mit vielen Herausforderungen. Unsere Leserin Anna Kerner, Berlin, berichtet uns von einem Fall, der zeigt: Wer einmal Gastronom war, kann es (gut getarnt) erneut versuchen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Keine Pflicht zur öffentlichen Pfandversteigerung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Gläubiger dürfen sich darauf verlassen, dass hoheitliche Vollstreckungsaufträge ausgeführt werden. Vorsicht: Zu dieser Gruppe zählt aber nicht der Antrag, eine freiwillige Versteigerung durchzuführen. Hier darf der Gerichtsvollzieher „nein“ sagen, ohne Gründe auf den Tisch legen zu müssen. Kann der Gläubiger mit besonderer Eile argumentieren? Diese müsste zunächst einmal konkret dargestellt werden, so das OLG Brandenburg (16.12.25, 11 VA 10/25, Abruf-Nr.  252904 ).]]></summary>
    <updated>2026-03-27T09:43:53+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Gläubiger dürfen sich darauf verlassen, dass hoheitliche Vollstreckungsaufträge ausgeführt werden. Vorsicht: Zu dieser Gruppe zählt aber nicht der Antrag, eine freiwillige Versteigerung durchzuführen. Hier darf der Gerichtsvollzieher ?nein? sagen, ohne Gründe auf den Tisch legen zu müssen. Kann der Gläubiger mit besonderer Eile argumentieren? Diese müsste zunächst einmal konkret dargestellt werden, so das OLG Brandenburg (16.12.25, 11 VA 10/25, Abruf-Nr.  252904 ).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Schiedsspruch | Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs und Ablehnung der Vollstreckbarerklärung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der baurechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit stellt sich häufig die Frage, wie mit behaupteten Gehörsverstößen umzugehen ist: Müssen Parteien bei vereinbarter ergänzender Geltung der ZPO vor einem Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren zunächst eine Anhörungsrüge analog § 321a ZPO beim Schiedsgericht erheben? Und: Ist neben einem bereits anhängigen Antrag auf Vollstreckbarerklärung überhaupt noch Raum für einen selbstständigen Aufhebungsantrag? Eine aktuelle Entscheidung des BGH klärt beide Fragen mit erheblicher Praxisrelevanz für Bau- und Wirtschaftsschiedsverfahren.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T09:43:49+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der baurechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit stellt sich häufig die Frage, wie mit behaupteten Gehörsverstößen umzugehen ist: Müssen Parteien bei vereinbarter ergänzender Geltung der ZPO vor einem Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren zunächst eine Anhörungsrüge analog § 321a ZPO beim Schiedsgericht erheben? Und: Ist neben einem bereits anhängigen Antrag auf Vollstreckbarerklärung überhaupt noch Raum für einen selbstständigen Aufhebungsantrag? Eine aktuelle Entscheidung des BGH klärt beide Fragen mit erheblicher Praxisrelevanz für Bau- und Wirtschaftsschiedsverfahren.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | PfÜB-Zustellungskosten: Antragspflicht oder Automatismus?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein Praxisfall zeigt neue Monierungstendenzen einzelner Vollstreckungsgerichte: Eine Leserin erhielt vom AG Oldenburg den Hinweis, dass die Mitvollstreckung der Zustellungskosten des PfÜB nur auf ausdrücklichen Antrag im Freifeld „Zusätzlich wird beantragt, …“ des Formulars nach Anlage 4 ZVFV erfolge. Eine Anordnung von Amts wegen im Beschlussentwurfsformular sehe die ZPO nicht vor. Für Gläubiger entsteht dadurch Unsicherheit, ob ohne diesen Zusatzantrag eine sachgerechte Kostenerstattung und Zustellung durch das Gericht sichergestellt ist. Zu Recht?]]></summary>
    <updated>2026-03-27T09:43:43+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein Praxisfall zeigt neue Monierungstendenzen einzelner Vollstreckungsgerichte: Eine Leserin erhielt vom AG Oldenburg den Hinweis, dass die Mitvollstreckung der Zustellungskosten des PfÜB nur auf ausdrücklichen Antrag im Freifeld ?Zusätzlich wird beantragt, ?? des Formulars nach Anlage 4 ZVFV erfolge. Eine Anordnung von Amts wegen im Beschlussentwurfsformular sehe die ZPO nicht vor. Für Gläubiger entsteht dadurch Unsicherheit, ob ohne diesen Zusatzantrag eine sachgerechte Kostenerstattung und Zustellung durch das Gericht sichergestellt ist. Zu Recht?</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Prozesspraxis | Bindungswirkung bei Vollstreckungserinnerungen: BGH stärkt Rechtskraft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Gerichtsvollzieher eine Vollstreckung wegen ausländischer Restschuldbefreiung verweigern. Gläubiger riskieren dann im Zweifel jahrelange Instanzenkämpfe, wenn Gerichte eigene rechtskräftige Beschlüsse ignorieren. Der BGH macht damit Schluss, indem er erklärt, dass Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren über eine Erinnerung nach § 766 ZPO materielle Rechtskraft entfalten, sofern sie eine sachliche Entscheidung enthalten. Das betrifft alle Entscheidungen über das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen, da damit der Streit der Parteien abschließend entschieden und Rechtsfrieden hergestellt werden soll. Erwachsen diese Entscheidungen zusätzlich in formelle Rechtskraft (§§ 793, 574 ZPO) unterliegen sie der Bindungswirkung entsprechend § 318 ZPO.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T09:43:38+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Gerichtsvollzieher eine Vollstreckung wegen ausländischer Restschuldbefreiung verweigern. Gläubiger riskieren dann im Zweifel jahrelange Instanzenkämpfe, wenn Gerichte eigene rechtskräftige Beschlüsse ignorieren. Der BGH macht damit Schluss, indem er erklärt, dass Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren über eine Erinnerung nach § 766 ZPO materielle Rechtskraft entfalten, sofern sie eine sachliche Entscheidung enthalten. Das betrifft alle Entscheidungen über das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen, da damit der Streit der Parteien abschließend entschieden und Rechtsfrieden hergestellt werden soll. Erwachsen diese Entscheidungen zusätzlich in formelle Rechtskraft (§§ 793, 574 ZPO) unterliegen sie der Bindungswirkung entsprechend § 318 ZPO.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Kapitalisierte Versorgungsleistungen | Bestimmung des Zeitraums für Pfändungsschutz]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Kapitalisierte Leistungen aus Rückdeckungsversicherungen, Unterstützungskassen oder privaten Rentenversicherungen führen im Insolvenzverfahren vielfach zu erheblichen Einmalzuflüssen. Konfliktträchtig sind dabei die Fälle, in denen dem Schuldner bereits Restschuldbefreiung erteilt wurde und kurz danach Versorgungsansprüche realisiert werden. Während die Insolvenzgläubiger als Gläubigergesamtheit auf eine möglichst hohe Quote angewiesen sind, beruft sich der – oft im Rentenalter stehende – Schuldner auf existenzsichernden Pfändungsschutz. Die zentrale Frage lautet dann: In welchem Umfang und für welchen Zeitraum sind kapitalisierte Versorgungsleistungen noch pfändungsfrei zu belassen? Der BGH konkretisiert hierzu die Maßstäbe für die Ermessensausübung und führt seine Linie aus dem Beschluss vom 29.4.21 (IX ZB 25/20, VE 21, 151) konsequent fort.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T09:43:34+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Kapitalisierte Leistungen aus Rückdeckungsversicherungen, Unterstützungskassen oder privaten Rentenversicherungen führen im Insolvenzverfahren vielfach zu erheblichen Einmalzuflüssen. Konfliktträchtig sind dabei die Fälle, in denen dem Schuldner bereits Restschuldbefreiung erteilt wurde und kurz danach Versorgungsansprüche realisiert werden. Während die Insolvenzgläubiger als Gläubigergesamtheit auf eine möglichst hohe Quote angewiesen sind, beruft sich der ? oft im Rentenalter stehende ? Schuldner auf existenzsichernden Pfändungsschutz. Die zentrale Frage lautet dann: In welchem Umfang und für welchen Zeitraum sind kapitalisierte Versorgungsleistungen noch pfändungsfrei zu belassen? Der BGH konkretisiert hierzu die Maßstäbe für die Ermessensausübung und führt seine Linie aus dem Beschluss vom 29.4.21 (IX ZB 25/20, VE 21, 151) konsequent fort.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Zwangssicherungshypothek | Kein Eintrag kapitalisierter Zinsen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Es soll eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch des Schuldners wegen 5.000 EUR Hauptforderung nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 5.4.25 eingetragen werden. Können bei der Eintragung nun die Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden?]]></summary>
    <updated>2026-03-27T09:43:29+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Es soll eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch des Schuldners wegen 5.000 EUR Hauptforderung nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 5.4.25 eingetragen werden. Können bei der Eintragung nun die Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden?</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Aktivrente | So müssen Gläubiger beim Zugriff vorgehen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der zum 1.1.26 in Kraft getretenen Aktivrente honoriert der Gesetzgeber die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus durch einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 EUR monatlich aus abhängiger Beschäftigung. Für die Zwangsvollstreckung bedeutet dies, dass Schuldner als Rentner länger erwerbstätig mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt bleiben, sodass neben der (pfändbaren) Altersrente ein zusätzlicher pfändbarer Betrag aus Arbeitseinkommen entstehen kann. Dadurch können sich erstmalig oder weitaus höhere pfändbare Beträge ergeben.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T09:43:24+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist verabschiedet]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wurde am 18.3.26 vom Kabinett verabschiedet (BR-Drucksache 21/3737). Es soll im Wesentlichen am 1.10.26 in Kraft treten. Im Folgenden werden stichpunktartig die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst:]]></summary>
    <updated>2026-03-23T10:52:31+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/vollstreckungspraxis-gesetzentwurf-zur-weiteren-digitalisierung-der-zwangsvollstreckung-ist-verabschiedet-f172956"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – nächster Starttermin: 23.4.26]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></summary>
    <updated>2026-03-18T15:26:25+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Neuer Service für Betroffene | Finanzskandal bei der Bayerischen Versorgungskammer: Neue IWW-Website mit Maßnahmenpaket für Betroffene und FAQ]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet Kapitalanlagen von rund 117 Mrd. Euro. Sie führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Versorgungswerken, u. a. für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Zahnärzte, Ärzte und Apotheker. Aktuell steht sie in der Kritik, weil sie aufgrund von Fehlspekulationen Millionenverluste angehäuft haben soll. Versicherte machen sich große Sorgen um ihre Altersversorgung und möchten sich wehren. Das IWW hat vor diesem Hintergrund eine eigene Website erstellt und bietet ein Maßnahmenpaket für Betroffene.]]></summary>
    <updated>2026-03-10T13:45:37+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neuer-service-fuer-betroffene-finanzskandal-bei-der-bayerischen-versorgungskammer-neue-iww-website-mit-massnahmenpaket-fuer-betroffene-und-faq-f172704"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Leser-Service | Kostenlos: Vertiefungsgespräch mit dem Schriftleiter]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></summary>
    <updated>2026-02-27T10:11:33+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Neues Angebot des IWW | AS Advostart für junge Rechtsanwälte und Berufseinsteiger]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive juristische Ausbildung die Berufsanfänger selten vorbereitet. Daher stellen sich viele Fragen mit dem Eintritt in den Anwaltsberuf. AS Advostart beantwortet diese Fragen und unterstützt beim Berufseinstieg.]]></summary>
    <updated>2026-02-27T10:11:26+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive juristische Ausbildung die Berufsanfänger selten vorbereitet. Daher stellen sich viele Fragen mit dem Eintritt in den Anwaltsberuf. AS Advostart beantwortet diese Fragen und unterstützt beim Berufseinstieg.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Auch Konten „in den Miesen“ sind anzugeben]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Schuldner argumentieren oft recht abenteuerlich. Sind manche Konten dauernd im Minus bzw. mit Schuldzinsen belastet, sind sie angeblich nicht anzugeben. Damit liegen Schuldner natürlich falsch. Gläubiger müssen wissen, ob sie in eine Kreditlinie vollstrecken können und der Schuldner noch Zahlungen erwartet, bestätigt das OLG Celle (12.10.23, 1 ORs 4/23, 
Abruf-Nr.  252533 ).]]></summary>
    <updated>2026-02-27T10:11:22+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Schuldner argumentieren oft recht abenteuerlich. Sind manche Konten dauernd im Minus bzw. mit Schuldzinsen belastet, sind sie angeblich nicht anzugeben. Damit liegen Schuldner natürlich falsch. Gläubiger müssen wissen, ob sie in eine Kreditlinie vollstrecken können und der Schuldner noch Zahlungen erwartet, bestätigt das OLG Celle (12.10.23, 1 ORs 4/23, 
Abruf-Nr.  252533 ).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Haftkosten | Neue Haftkostenbeiträge 2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wird ein Schuldner verhaftet (§ 802g ZPO), z. B. weil er dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2026 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT 30.12.25 B1):]]></summary>
    <updated>2026-02-27T10:11:18+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wird ein Schuldner verhaftet (§ 802g ZPO), z. B. weil er dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2026 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT 30.12.25 B1):</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Versteigerung | Sicherheitsleistung und Zuschlagsversagung: strenge Formalien, hohe Fallstricke]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In Versteigerungsverfahren stellt sich häufig die Frage, wann genau eine Sicherheitsleistung nach § 67 Abs. 1 ZVG verlangt werden muss, um wirksam zu sein. Verspätete Sicherheitsverlangen können nämlich erhebliche Folgen haben. Denn wird ein Gebot zu Unrecht ohne Sicherheit zugelassen oder fehlerhaft zurückgewiesen, sind Rechtsmittelverfahren praktisch vorprogrammiert, der Zuschlag gefährdet – oder gar zu versagen.]]></summary>
    <updated>2026-02-27T10:11:08+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In Versteigerungsverfahren stellt sich häufig die Frage, wann genau eine Sicherheitsleistung nach § 67 Abs. 1 ZVG verlangt werden muss, um wirksam zu sein. Verspätete Sicherheitsverlangen können nämlich erhebliche Folgen haben. Denn wird ein Gebot zu Unrecht ohne Sicherheit zugelassen oder fehlerhaft zurückgewiesen, sind Rechtsmittelverfahren praktisch vorprogrammiert, der Zuschlag gefährdet ? oder gar zu versagen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Einstweilige Handlungsverfügung | BGH zum Vollzug einer Beschlussverfügung auf Vornahme einer vertretbaren Handlung: Das müssen Sie beachten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Oft wird die Vollziehung einstweiliger Verfügungen routinemäßig behandelt, nämlich: Zustellung des Beschlusses im Parteibetrieb – „und fertig“. Während dies bei Unterlassungsverfügungen genügt, stellt der BGH bei Verfügungen auf Vornahme vertretbarer Handlungen klar: Diese können nur wirksam vollzogen werden, wenn der Gläubiger innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO zum einen die Parteizustellung des Titels an den Schuldner veranlasst, zum anderen aber zusätzlich einen Vollstreckungsantrag nach § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht stellt. Ein Antrag auf Kostenvorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO ist für die Vollziehung nicht erforderlich und kann – z. B. nach Vorlage eines Kostenvoranschlags – gesondert nachgereicht werden. Die Zustellung des Vollstreckungsantrags durch das Gericht an den Schuldner ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Vollziehung.]]></summary>
    <updated>2026-02-27T10:11:04+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinfachtes Vollstreckungsverfahren | Parallelvollstreckung aus Vollstreckungsbescheid – reicht eine Ausfertigung?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den vereinfachten Vollstreckungsverfahren nach § 754a und § 829a ZPO sollen Gläubiger entlastet und der elektronische Antrag vereinfacht werden. Beide Vorschriften sehen in Absatz 4 vor, dass der Gläubiger versichern muss, dass ihm die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids vorliegt. Dem Antrag wird lediglich eine Kopie beigefügt. In der Praxis stellt sich nun die Frage, ob diese Versicherung die gleichzeitige Beauftragung mehrerer Vollstreckungsorgane – etwa eines PfÜB an das Vollstreckungsgericht heute und eines Sachpfändungsauftrags an den Gerichtsvollzieher morgen – ersetzt. Oder verlangt das Gesetz, wie im herkömmlichen Verfahren nach § 733 ZPO, für jede parallele Maßnahme eine eigene vollstreckbare Ausfertigung? Der folgende Beitrag klärt auf.]]></summary>
    <updated>2026-02-27T10:10:59+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit den vereinfachten Vollstreckungsverfahren nach § 754a und § 829a ZPO sollen Gläubiger entlastet und der elektronische Antrag vereinfacht werden. Beide Vorschriften sehen in Absatz 4 vor, dass der Gläubiger versichern muss, dass ihm die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids vorliegt. Dem Antrag wird lediglich eine Kopie beigefügt. In der Praxis stellt sich nun die Frage, ob diese Versicherung die gleichzeitige Beauftragung mehrerer Vollstreckungsorgane ? etwa eines PfÜB an das Vollstreckungsgericht heute und eines Sachpfändungsauftrags an den Gerichtsvollzieher morgen ? ersetzt. Oder verlangt das Gesetz, wie im herkömmlichen Verfahren nach § 733 ZPO, für jede parallele Maßnahme eine eigene vollstreckbare Ausfertigung? Der folgende Beitrag klärt auf.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Erst kürzlich haben wir darüber berichtetet, wie Gläubiger auf Kryptowerte von Schuldnern zugreifen können (VE 26, 6; siehe auch S. 53 ff. in dieser Ausgabe). Unsere Leserin Andrea Kramer, Hamburg, berichtete nun, wie sie erfolgreich solche Werte aufspürte. Ihr „Erfolgsrezept“ lautet: Oft bewegt sich ein Schuldner erst, wenn er konkrete Strafrisiken erkennt. 
Außerdem ist es vorteilhaft, wenn man wichtige Kürzel auf Bankauszügen interpretieren kann.]]></summary>
    <updated>2026-02-27T10:10:54+01:00</updated>
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Außerdem ist es vorteilhaft, wenn man wichtige Kürzel auf Bankauszügen interpretieren kann.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Live-Prompting-Webinar am 12.03.26 | KI-Anwendung im Kanzleialltag: Praxis-Workshop zu ChatGPT & Co., Live-Prompting und Recht aktuell]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ihre Kanzlei kann mittels Künstlicher Intelligenz (KI) schneller, produktiver und noch besser werden! Weil Sie sich nicht um lästige Routinen, sondern um Ihre Mandanten kümmern können. Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen, wie Künstliche Intelligenz schon heute Ihren Kanzleialltag optimieren kann (Einzelheiten unter  iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater ). Die KI-Landkarte für Juristen wird bunter und interessanter. Im ersten Quartal gibt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Feiler einen Überblick über neue Entwicklungen im deutschen KI-Rechtsmarkt, zum rechtlichen Rahmen der Nutzung von KI, und schaut mit den Teilnehmern wieder auf Anwendungs- und Praxisbeispiele aus der eigenen Arbeit.]]></summary>
    <updated>2026-02-23T16:32:44+01:00</updated>
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