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  <title type="text">Vollstreckung effektiv</title>
  <subtitle type="text">Gläubigern zeit- und kostensparend zum Erfolg verhelfen</subtitle>
  <updated>2026-07-03T12:48:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></summary>
    <updated>2026-07-03T12:48:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Neues Angebot des IWW | AS Advostart für junge Rechtsanwälte und Berufseinsteiger]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive juristische Ausbildung die Berufsanfänger selten vorbereitet. Daher stellen sich viele Fragen mit dem Eintritt in den Anwaltsberuf. AS Advostart beantwortet diese Fragen und unterstützt beim Berufseinstieg.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:58:20+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Leser-Service | Vertiefungsgespräch mit dem Schriftleiter]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:58:16+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:58:11+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Arbeitszeugnisse | Ein titulierter „Entwurf“ ist ein vollstreckbarer Titel]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wie oft wird mit Vollstreckungsgerichten gestritten, ob ein Titel hinreichend bestimmt ist, wenn es um einen Zeugnisanspruch geht? Nun hat das BAG Klartext gesprochen (7.5.26, 8 AZB 25/25, Abruf-Nr.  254008 ): Ein Zeugnistext muss nicht zwingend im Titel stehen. Sogar ein erst noch vorzulegender Entwurf kann genügen, wenn dies vereinbart wurde.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:58:05+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Auslandsvollstreckung | Überraschungsentscheidungen unzulässig]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im Vollstreckungsversagungsverfahren nach Art. 45, 46 Brüssel Ia-VO stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Vollstreckungsschuldner die ihm im Ursprungsstaat zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Besonders praxisrelevant wird dies, wenn deutsche Gerichte zur Begründung der Zumutbarkeit auf ausländische Rechtsbehelfe abstellen. Erfolgt dies ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis, droht eine verfahrensrechtliche Überraschungsentscheidung – mit erheblichen Folgen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel. Der BGH hat entschieden: Will ein Gericht die Vollstreckungsversagung wegen nicht genutzter Rechtsmittel im Ursprungsstaat ablehnen, muss es auf die hierfür maßgeblichen ausländischen Vorschriften ausdrücklich hinweisen, sofern diese bislang nicht Verfahrensgegenstand waren.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:57:59+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Drittschuldnererklärung | Was Gläubiger jetzt beachten müssen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Gesetz zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2026 Nr. 152) tritt überwiegend am 1.10.26 in Kraft. Eine der Änderungen betrifft die Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) als zentrales Instrument von Informationen bei der Forderungsvollstreckung. Für Gläubiger entscheidet sie häufig kurzfristig über die wirtschaftliche Erfolgsaussicht, z. B. bei einer Lohn- oder Kontopfändung. In der Praxis ist das Einholen solcher Informationen jedoch bislang mit einem hohen Zustellungsformalismus belastet. Die Änderung verschiebt den Schwerpunkt weg von der persönlichen Übergabe mit sofortiger Erklärungsaufnahme hin zu einer flexibleren Zustellung und beschleunigt damit die Praxis spürbar.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:57:51+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Warum Gläubiger gerade bei Räumungstiteln auf einen korrekten Vollstreckungstenor achten müssen, zeigen Gerichtsentscheidungen immer wieder (VE 26, 24). Unsere Leserin, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Annette Meyer-Göcking, Herne, berichtet uns, wie sie mittels KI schon im Räumungsverfahren einen zuverlässigen Tenor formuliert und dabei sogar einen wichtigen, unentdeckten Vertragsteil offengelegt hatte.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:57:29+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Zwangsräumung: Keine Pfändung unter dieser Nummer …]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein Fall vor dem LG Wuppertal zeigt, wann selbst ein Bauplan nicht hilft, um eine zu räumende Wohnung zu bezeichnen (11.4.25, 16 T 165/24, Abruf-Nr.  254283 ). Nützt dann vielleicht eine „Hilfsperson“, die das Gebäude gut kennt? Vielleicht, aber Gerichte akzeptieren nicht jede Person, nur weil diese mit dem Gebäude vertraut ist.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:57:22+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vermögensarrest | Arrest, Einziehung, Auskehrung: Der Weg des Gläubigers zum arrestierten Geld]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Praxis geschieht oft Folgendes: Ein Beschuldigter hat durch eine Straftat Geld erlangt oder beiseite geschafft. Die Staatsanwaltschaft sichert Konten oder Guthaben. Der geschädigte Gläubiger erwirkt danach einen vollstreckbaren Titel gegen den Beschuldigten als Schuldner. Dann stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob der Zugriff auf das Geld über Freigabe, Auskehrung oder einen zivilrechtlichen Pfändungsversuch (z. B. PfÜB) läuft. Die Antwort darauf hängt entscheidend davon ab, ob das Vermögen noch nur arrestiert, bereits eingezogen oder schon auskehrungsreif ist. Diese Stufen sind sauber auseinanderzuhalten.]]></summary>
    <updated>2026-06-29T09:57:15+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – 6.8.26]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></summary>
    <updated>2026-06-24T08:49:57+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Hausgelder in der Zwangsversteigerung | Das unterschätzte Problem bei der  Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist ein Standardinstrument, um rückständige Hausgeldforderungen durchzusetzen. Die dogmatische Verschränkung von Rangklassenprivileg, geringstem Gebot und titulierten sowie nicht titulierten Forderungen wird dabei häufig falsch eingeschätzt. Ein fataler Fehler mit erheblichem wirtschaftlichem Risiko!]]></summary>
    <updated>2026-06-22T08:33:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungsschutz | § 769 ZPO: hohe Hürden unter Berücksichtigung von Gläubigerinteressen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vollstreckungsabwehrklagen werden oft von Anträgen auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO begleitet. Für Gläubiger entsteht dadurch die Gefahr erheblicher Verzögerungen trotz bereits vorhandener Vollstreckungstitel. Der BGH hat erneut seine gläubigerfreundliche Linie bestätigt, dass ein Vollstreckungsstopp substanziierten Schuldnervortrag voraussetzt. Pauschale Hinweise auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, Insolvenzfolgen oder Sanierungschancen genügen nicht. Das wirtschaftliche Interesse von Gläubigern an einer unverzüglichen Vollstreckung bleibt zwingender Bestandteil der gerichtlichen Interessenabwägung.]]></summary>
    <updated>2026-06-21T08:48:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/vollstreckungsschutz--769-zpo-hohe-huerden-unter-beruecksichtigung-von-glaeubigerinteressen-f174268"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Vollstreckungsabwehrklagen werden oft von Anträgen auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO begleitet. Für Gläubiger entsteht dadurch die Gefahr erheblicher Verzögerungen trotz bereits vorhandener Vollstreckungstitel. Der BGH hat erneut seine gläubigerfreundliche Linie bestätigt, dass ein Vollstreckungsstopp substanziierten Schuldnervortrag voraussetzt. Pauschale Hinweise auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, Insolvenzfolgen oder Sanierungschancen genügen nicht. Das wirtschaftliche Interesse von Gläubigern an einer unverzüglichen Vollstreckung bleibt zwingender Bestandteil der gerichtlichen Interessenabwägung.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Leser-Service | Vertiefungsgespräch mit dem Schriftleiter]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T09:56:34+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T09:56:28+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Forderungspfändung | VG WORT: Ausschüttungstermine 2026 beachten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Was es mit den unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften auf sich hat und wie Sie auf jährliche Ausschüttungen an Schuldner zugreifen, haben wir bereits erklärt (VE 24, 39). Vielleicht gehen Sie erst seit Kurzem gegen Schuldner vor, die mit Texten und Büchern ihr Geld verdienen und haben bisher nicht auf die wichtigen Stichtage achten müssen. Achtung: Bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) beginnt in wenigen Wochen die „Ausschüttungszeit“.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T09:56:24+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Schuldner sind oft findig darin, Nebenverdienste oder gar regelmäßiges Einkommen zu verschleiern oder komplett zu verheimlichen. Angeregt durch unsere jüngeren Vollstreckungs-Tipps nahm sich unser Leser Nikolas Freituhr, Hamburg, die Kontoauszüge eines Schuldners vor. Prompt erlebte er eine Überraschung, die sich für seinen Gläubiger-Mandanten auszahlte.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T09:56:17+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungsportal | Diese Tipps zu den Browser-Einstellungen sollten Sie beachten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Zentrale Vollstreckungsportal ( www.vollstreckungsportal.de ) soll Gläubigern u. a. den Zugriff auf elektronische Vermögensauskünfte (eVA) erleichtern. Es stößt jedoch häufig auf technische Hürden. Viele Nutzer kämpfen mit Anmeldefehlern, blockierten Downloads und fehlerhaften Anzeigen, oft durch falsche Browser-Einstellungen oder inkompatible Geräte. Diese Praxisprobleme verzögern die Datenverwertung und erhöhen den Verwaltungsaufwand erheblich.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T09:56:10+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Haftbefehl | Isolierter Haftbefehlsantrag: Amtliches  Vollstreckungsformular nicht verbindlich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob der Gläubiger beim Antrag auf Erlass eines Haftbefehls unbedingt das amtliche Gerichtsvollzieherformular verwenden muss, oder ob ein solcher Antrag auch isoliert, also ohne Verwendung des amtlichen Formulars direkt beim Vollstreckungsgericht gestellt werden kann.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T09:56:05+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/haftbefehl-isolierter-haftbefehlsantrag-amtliches-vollstreckungsformular-nicht-verbindlich-f174161"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Zwangsversteigerung | Gesetzlicher Löschungsanspruch nach § 1179a BGB: Darauf müssen Gläubiger achten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Löschungsanspruch gemäß § 1179a BGB gehört zu den zentralen, jedoch häufig übersehenen Instrumenten des Immobiliarvollstreckungsrechts. Seine besondere Bedeutung entfaltet er im Rahmen der Zwangsversteigerung, wo er nachrangigen Grundpfandrechtsgläubigern ermöglicht, durch Beseitigung vorrangiger, nicht mehr valutierter Rechte einen wirtschaftlich entscheidenden Ranggewinn zu erzielen. Gerade im Verteilungsverfahren entscheidet er oft darüber, ob ein Nachrangiger wirtschaftlich „leer ausgeht“, oder durch Aufrücken im Rang noch (zumindest teilweise) befriedigt wird. Damit wirkt der Anspruch quasi dinglich wie eine Vormerkung und kann selbst im Versteigerungsverfahren und in der Insolvenz des Eigentümers noch „reaktiviert“ werden, vor allem über § 130a ZVG. Der folgende Beitrag klärt auf, was dingliche Gläubiger beachten müssen.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T09:55:58+02:00</updated>
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