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  <title type="text">Vollstreckung effektiv</title>
  <subtitle type="text">Gläubigern zeit- und kostensparend zum Erfolg verhelfen</subtitle>
  <updated>2026-10-06T17:10:02+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[KI-Compliance | Aus Theorie wird Praxis: So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag um]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der  IWW-Online-Workshop „KI-Compliance“  am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.]]></summary>
    <updated>2026-10-06T17:10:02+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der  IWW-Online-Workshop ?KI-Compliance?  am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Zwangsvollstreckungsformulare | Der richtige Link zu den neuen Formularen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Eine Never-Ending-Story: Das Chaos um die neuen amtlichen Zwangsvollstreckungsformulare. Zum 1.10.26 sollen Sie Pflicht sein. Aber nach wie vor herrscht Unsicherheit. Jetzt kommt auch noch hinzu, dass die vom BMJV zur Verfügung gestellten editierbaren Formulare nicht auf aktuellem Stand sind. Darum heißt es jetzt besonders aufgepasst!]]></summary>
    <updated>2026-09-29T12:18:10+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden.]]></summary>
    <updated>2026-09-28T08:53:29+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Zustellung | Vollstreckbare Ausfertigung muss qualifiziert elektronisch signiert sein]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Will ein Anwalt eine vollstreckbare Ausfertigung elektronisch von Anwalt zu Anwalt per beA zustellen, darf er den Papier-Titel zwar einscannen. Die Datei muss dann aber zwingend elektronisch signiert sein, sonst ist die Zustellung unzulässig, so das LAG Hamm (30.4.26, 9 Ta 40/26, Abruf-Nr.  254644 ).]]></summary>
    <updated>2026-09-28T08:53:24+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Will ein Anwalt eine vollstreckbare Ausfertigung elektronisch von Anwalt zu Anwalt per beA zustellen, darf er den Papier-Titel zwar einscannen. Die Datei muss dann aber zwingend elektronisch signiert sein, sonst ist die Zustellung unzulässig, so das LAG Hamm (30.4.26, 9 Ta 40/26, Abruf-Nr.  254644 ).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Verzugszinsen | Basiszinssatz ist seit 1.7.26 auf 1,52 % gestiegen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.7.26 auf 1,52 % gestiegen. Die Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) liegen bei 6,52 % und die für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) bei 10,52 %.]]></summary>
    <updated>2026-09-28T08:53:18+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckung des hilfsweisen Geldersatzanspruchs vor Rechtskraft | Sicherheitsleistung nach § 709 ZPO hilft nicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar sein und eine Geldforderung enthalten, die vor Eintritt der Rechtskraft nicht vollstreckt werden kann. Genau diese Konstellation entsteht, wenn der Schuldner zunächst zur Herausgabe einer Sache verurteilt wird, ihm hierfür eine Frist „ab Rechtskraft“ gesetzt und für den Fall der Nichtherausgabe anschließend ein Geldbetrag zugesprochen wird. Die vom Gläubiger geleistete Sicherheit nach § 709 ZPO beseitigt zwar das Vollstreckungshindernis der fehlenden Sicherheitsleistung – sie ersetzt aber nicht ohne Weiteres den im Tenor ausdrücklich angeordneten Eintritt der Rechtskraft. Für die Vollstreckungspraxis stellt sich deshalb die Frage, ob der Gläubiger bereits während eines laufenden Berufungsverfahrens wegen des Ersatzbetrags vollstrecken kann oder er zunächst die Rechtskraft abwarten muss. Der folgende Beitrag klärt auf.]]></summary>
    <updated>2026-09-28T08:53:04+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar sein und eine Geldforderung enthalten, die vor Eintritt der Rechtskraft nicht vollstreckt werden kann. Genau diese Konstellation entsteht, wenn der Schuldner zunächst zur Herausgabe einer Sache verurteilt wird, ihm hierfür eine Frist ?ab Rechtskraft? gesetzt und für den Fall der Nichtherausgabe anschließend ein Geldbetrag zugesprochen wird. Die vom Gläubiger geleistete Sicherheit nach § 709 ZPO beseitigt zwar das Vollstreckungshindernis der fehlenden Sicherheitsleistung ? sie ersetzt aber nicht ohne Weiteres den im Tenor ausdrücklich angeordneten Eintritt der Rechtskraft. Für die Vollstreckungspraxis stellt sich deshalb die Frage, ob der Gläubiger bereits während eines laufenden Berufungsverfahrens wegen des Ersatzbetrags vollstrecken kann oder er zunächst die Rechtskraft abwarten muss. Der folgende Beitrag klärt auf.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Nachlassvollstreckung | Wenn der Titel ins Leere läuft: Vollstreckungsfalle bei der Erbengemeinschaft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die gesetzliche Prozessstandschaft nach § 2039 BGB ermöglicht es einzelnen Miterben, Nachlassforderungen für die gesamte Erbengemeinschaft einzuklagen. Oft wird jedoch im Urteilstenor lediglich eine Leistung „an die Erbengemeinschaft nach dem Tod des …“ ausgesprochen. Eine aktuelle Entscheidung des LG Lübeck zeigt die erhebliche Gefahr dieser Gestaltung: Ein obsiegendes Urteil kann trotz erteilter Vollstreckungsklausel wertlos sein, wenn aus dem Tenor nicht hervorgeht, wer die Mitglieder der Erbengemeinschaft als Gesamtgläubiger sind. Damit rückt die Bestimmtheit des Titels als Vollstreckungsvoraussetzung in den Mittelpunkt.]]></summary>
    <updated>2026-09-28T08:52:50+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ve/fehlervermeidung/nachlassvollstreckung-wenn-der-titel-ins-leere-laeuft-vollstreckungsfalle-bei-der-erbengemeinschaft-f176420"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die gesetzliche Prozessstandschaft nach § 2039 BGB ermöglicht es einzelnen Miterben, Nachlassforderungen für die gesamte Erbengemeinschaft einzuklagen. Oft wird jedoch im Urteilstenor lediglich eine Leistung ?an die Erbengemeinschaft nach dem Tod des ?? ausgesprochen. Eine aktuelle Entscheidung des LG Lübeck zeigt die erhebliche Gefahr dieser Gestaltung: Ein obsiegendes Urteil kann trotz erteilter Vollstreckungsklausel wertlos sein, wenn aus dem Tenor nicht hervorgeht, wer die Mitglieder der Erbengemeinschaft als Gesamtgläubiger sind. Damit rückt die Bestimmtheit des Titels als Vollstreckungsvoraussetzung in den Mittelpunkt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Zwangsversteigerungsverfahren | Rückgewähranspruch ohne Beteiligtenstellung: keine Rechte für den Zessionar]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Abtretung (Zession) von Rückgewähransprüchen an Sicherungsgrundschulden gehört zu den gebräuchlichen Gestaltungsmitteln der Kreditsicherungs- und Vollstreckungspraxis. Oft erfolgt die Zession im Vorfeld oder während eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens, um dem Erwerber der Rückgewährposition eine Einflussnahme auf das Verfahren und letztlich eine Teilhabe am Verwertungserlös zu ermöglichen. Dabei wurde überwiegend angenommen, der Zessionar könne durch Anmeldung seines Rückgewähranspruchs nach § 9 Nr. 2 ZVG Beteiligter des Verfahrens werden. Damit wären ihm Zustellungen, Anhörungsrechte und vor allem die Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss eröffnet. Der BGH hat dieser weit verbreiteten Ansicht eine deutliche Absage erteilt und sich damit von seiner älteren Rechtsprechung distanziert (BGH NJW 02, 1578).]]></summary>
    <updated>2026-09-28T08:52:42+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/zwangsversteigerungsverfahren-rueckgewaehranspruch-ohne-beteiligtenstellung-keine-rechte-fuer-den-zessionar-f176419"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Abtretung (Zession) von Rückgewähransprüchen an Sicherungsgrundschulden gehört zu den gebräuchlichen Gestaltungsmitteln der Kreditsicherungs- und Vollstreckungspraxis. Oft erfolgt die Zession im Vorfeld oder während eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens, um dem Erwerber der Rückgewährposition eine Einflussnahme auf das Verfahren und letztlich eine Teilhabe am Verwertungserlös zu ermöglichen. Dabei wurde überwiegend angenommen, der Zessionar könne durch Anmeldung seines Rückgewähranspruchs nach § 9 Nr. 2 ZVG Beteiligter des Verfahrens werden. Damit wären ihm Zustellungen, Anhörungsrechte und vor allem die Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss eröffnet. Der BGH hat dieser weit verbreiteten Ansicht eine deutliche Absage erteilt und sich damit von seiner älteren Rechtsprechung distanziert (BGH NJW 02, 1578).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[KI-Webinar für Rechtsanwälte und Steuerberater | KI-Praxis-Workshop zu ChatGPT & Co., Live-Prompting und Recht aktuell]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Schluss mit Zeitfressern im Kanzleialltag! Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt heute schon Routineaufgaben – von der Vertragsprüfung bis zum ersten Schriftsatzentwurf. Mehr Zeit für Ihre Mandanten, weniger für Routine: Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen live, wie das gelingt (Details unter  https://www.iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-w124 ).]]></summary>
    <updated>2026-09-22T08:44:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Unterhaltspfändung | Ehegatteneinkommen bei privilegierter  Unterhaltspfändung: BGH macht Kehrtwende]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BGH vollzieht eine wichtige Kehrtwende: Gerade bei der privilegierten Pfändung wegen Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO kommt es entscheidend darauf an, welcher Betrag dem Schuldner als notwendiger Unterhalt verbleiben muss. Besonders lukrativ erschien bislang die Konstellation, dass der Schuldner mit einem gut verdienenden Ehegatten zusammenlebt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (VE 13, 95) konnte dessen Einkommen bei der Bestimmung des notwendigen Unterhalts berücksichtigt werden. Dadurch konnte sich der pfändbare Betrag erheblich erhöhen, weil der notwendige Unterhalt des Schuldners bis auf null herabgesetzt werden konnte! Diese Möglichkeit ist nun entfallen. Der BGH stellt klar: Das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten ist bei der Ermittlung des notwendigen Unterhalts des Schuldners nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO nicht einzubeziehen. Die Entscheidung ist deshalb für die Vollstreckungspraxis von erheblicher Bedeutung.]]></summary>
    <updated>2026-09-21T08:53:27+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/unterhaltspfaendung-ehegatteneinkommen-bei-privilegierter-unterhaltspfaendung-bgh-macht-kehrtwende-f175768"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Unterhaltsvollstreckung | Dynamische Unterhaltstitel: Präzise Forderungsaufstellung als Voraussetzung der erfolgreichen Vollstreckung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Dynamische Unterhaltstitel gehören zum Standard der familienrechtlichen Praxis. Sie weisen keinen festen Eurobetrag aus, sondern knüpfen an den jeweiligen Mindestunterhalt nach § 1612a BGB an und sehen regelmäßig eine Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor. Gerade hierin liegt jedoch eine erhebliche Fehlerquelle: Da sich Mindestunterhalt, Kindergeld und altersabhängige Tabellenstufen ändern können, ist es vor jeder Vollstreckungsmaßnahme erforderlich, die titulierte Forderung sorgfältig zu konkretisieren. Fehler bei der Berechnung führen regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen und können Rangnachteile mit sich bringen.]]></summary>
    <updated>2026-09-18T10:59:01+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ve/fehlervermeidung/unterhaltsvollstreckung-dynamische-unterhaltstitel-praezise-forderungsaufstellung-als-voraussetzung-der-erfolgreichen-vollstreckung-f175004"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Pfändungsfreigrenzen | Anpassung der Altersvorsorgefreibeträge]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit Wirkung zum 1.10.26 wurde § 851c Abs. 2 S. 2 ZPO geändert. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucksache 21/3737, S. 56) handelt es sich zwar lediglich um eine „redaktionelle Anpassung“. Für die Praxis der Zwangsvollstreckung und Insolvenzverwaltung bringt die Neufassung jedoch eine erhebliche Vereinfachung, weil künftig eindeutig feststeht, in welcher Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung die jeweils geltenden Freibeträge veröffentlicht werden.]]></summary>
    <updated>2026-09-13T10:48:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit Wirkung zum 1.10.26 wurde § 851c Abs. 2 S. 2 ZPO geändert. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucksache 21/3737, S. 56) handelt es sich zwar lediglich um eine ?redaktionelle Anpassung?. Für die Praxis der Zwangsvollstreckung und Insolvenzverwaltung bringt die Neufassung jedoch eine erhebliche Vereinfachung, weil künftig eindeutig feststeht, in welcher Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung die jeweils geltenden Freibeträge veröffentlicht werden.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Dass auch Hobbys und Freizeitaktivitäten irgendwann zu barer Münze werden können, weiß unsere Leserin Anja Rethel, Frankfurt, nur zu gut. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Schuldner, der vielleicht ein guter Gamer oder Brettspieler ist, Preisgelder gewinnt oder Spieler gegen Entgelt coacht. Unsere Leserin berichtet, wie sie in so einem Fall einmal „gute Karten“ hatte.]]></summary>
    <updated>2026-09-12T10:08:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Dass auch Hobbys und Freizeitaktivitäten irgendwann zu barer Münze werden können, weiß unsere Leserin Anja Rethel, Frankfurt, nur zu gut. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Schuldner, der vielleicht ein guter Gamer oder Brettspieler ist, Preisgelder gewinnt oder Spieler gegen Entgelt coacht. Unsere Leserin berichtet, wie sie in so einem Fall einmal ?gute Karten? hatte.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Leser-Service | Vertiefungsgespräch mit dem Schriftleiter]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.]]></summary>
    <updated>2026-08-27T16:36:58+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv ? ohne weitere Kosten ? mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Gläubiger darf sich für Folgeantrag auf Drittauskünfte Zeit lassen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Immer wieder bekommen Gläubiger abenteuerliche Entscheidungen von Gerichtsvollziehern und Gerichten zu spüren. So auch in einem Fall vor dem LG Rottweil (17.4.25, 1 T 15/25, Abruf-Nr.  255252 ): Der Gläubiger sollte, nachdem der Schuldner die Vermögensauskunft verweigert hatte, einen anschließenden Antrag auf Drittauskünfte binnen dreier Monate stellen. Natürlich ist diese Ansicht falsch, wie das LG klarstellte.]]></summary>
    <updated>2026-08-27T16:36:53+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Immer wieder bekommen Gläubiger abenteuerliche Entscheidungen von Gerichtsvollziehern und Gerichten zu spüren. So auch in einem Fall vor dem LG Rottweil (17.4.25, 1 T 15/25, Abruf-Nr.  255252 ): Der Gläubiger sollte, nachdem der Schuldner die Vermögensauskunft verweigert hatte, einen anschließenden Antrag auf Drittauskünfte binnen dreier Monate stellen. Natürlich ist diese Ansicht falsch, wie das LG klarstellte.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Von überraschenden Jobs oder Nebenbeschäftigungen der Schuldner berichten unsere Leser immer wieder. Warum es sich lohnt, den Blick für Details zu schärfen und den Gerichtsvollzieher zu fragen, was ihm beim Schuldner aufgefallen ist, zeigt unsere Leserin Daniela B., Nürnberg. Sie schrieb uns, wie ein paar Belege sie auf die richtige Spur führten.]]></summary>
    <updated>2026-08-27T16:36:46+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Neue Anforderungen an PfÜB-Antrag | Editierbare Beschlussentwürfe werden zum Standard]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[§ 829 Abs. 4 ZPO wird zum 1.10.26 neu gefasst. Die Änderung schafft die Grundlage für erhebliche praktische Veränderungen bei der elektronischen Einreichung von Pfändungs- und Überweisungsanträgen. Bislang beschränkt sich die Ermächtigung des Verordnungsgebers auf die Einführung besonderer Formulare. Künftig kann das Bundesministerium der Justiz durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung zusätzlich technische Vorgaben für die Übermittlung und die Bearbeitbarkeit der Formulare festlegen. Ziel ist die medienbruchfreie Weiterverarbeitung durch die Fachverfahren der Gerichte.]]></summary>
    <updated>2026-08-27T16:36:31+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/neue-anforderungen-an-pfueb-antrag-editierbare-beschlussentwuerfe-werden-zum-standard-f175885"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Vermögensauskunft | Haftbefehlsverfahren: Alles wird direkter und elektronischer]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Zum 1.10.26 wird § 802g Abs. 1 ZPO um einen neuen S. 4 ergänzt. Gleichzeitig wird durch die Gesetzesmaterialien klargestellt, dass auch im Verfahren auf Erlass eines Haftbefehls grundsätzlich kein Originaltitel erforderlich ist. Beide Änderungen verfolgen dasselbe Ziel: Medienbrüche und zeitaufwendige Zwischenschritte sollen beseitigt und das Verfahren zur Erzwingung der Vermögensauskunft beschleunigt werden.]]></summary>
    <updated>2026-08-27T16:36:25+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Formerfordernisse | Elektronische Übermittlung von Vermögensverzeichnissen: Das ändert sich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[§ 802d Abs. 2 ZPO n. F. führt ab dem 1.10.26 zu einer erheblichen Vereinfachung bei der elektronischen Übermittlung von Vermögensverzeichnissen und der nach § 802l ZPO erhobenen Daten. Bislang enthielt § 802d Abs. 2 ZPO eigenständige Formerfordernisse hinsichtlich des Übermittlungsantrags und der Sicherung des elektronisch übersandten Vermögensverzeichnisses. Diese Sonderregelungen entfallen künftig und werden durch die allgemeinen Vorschriften des neuen § 753 ZPO n. F. ersetzt.]]></summary>
    <updated>2026-08-27T16:36:18+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Digitaler Vollstreckungsauftrag | § 802a ZPO ab 1.10.26 angepasst: Das sind die praktischen Folgen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch § 802a ZPO wird zum 1.10.26 an die neuen Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung vollstreckbarer Ausfertigungen angepasst. Dies steht im Zusammenhang mit § 754a ZPO n. F. und den erweiterten Vorschriften über elektronische Dokumente nach § 753 Abs. 4 ff. ZPO n. F. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 21/3737 S. 54) soll sichergestellt werden, dass der Gerichtsvollzieher seine gesetzlichen Regelbefugnisse künftig auch ausüben kann, wenn ihm keine körperliche vollstreckbare Ausfertigung übergeben worden ist. Damit wird ein bislang bestehender Medienbruch beseitigt und die Grundlage für einen vollständig digitalen Vollstreckungsauftrag geschaffen.]]></summary>
    <updated>2026-08-27T16:36:12+02:00</updated>
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