24.04.2019 · Musterformulierungen · Pfändung · Amtliche Formulare
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So vollstrecken Sie bei einer OHG
Als Sonderform der BGB-Gesellschaft (vgl. § 105 HGB) kann auch in das Vermögen einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vollstreckt werden. Hierbei gilt es einiges zu beachten, wie die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt.