<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
  <channel>
    <title>VereinsBrief</title>
    <description>Vereinsmandate zeitsparend und erfolgreich bearbeiten</description>
    <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 17:17:31 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Fri, 25 Sep 2026 08:51:10 +0200</lastBuildDate>
    <generator>Vogel Communications Group (http://www.vogel.de)</generator>
    <link>https://www.iww.de/vb</link>
    <atom:link rel="self" type="application/rss+xml" href="https://www.iww.de/vb/feeds/rss"/>
    <item>
      <title>Versicherungsrecht | Autounfall: Wann greift die Versicherung des (Sport-)Vereins?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 26.5.2005, VI ZR 168/04, Urteil; BGH 21.9.2010, VI ZR 265/09, Urteil; OLG München 18.1.2008, 10 U 4156/07, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Haftpflicht oder Kasko, so lautet die regelmäßig gestellte Frage, wenn ein Pkw-Fahrer einen Unfall verursacht. Verursacht er den Unfall als Vereinsmitglied oder als offiziell vom Verein eingesetzter Helfer auf einer „Vereins-Dienstfahrt“, kann das anders aussehen. Dann kann die Versicherung des (Sport-)vereins eintreten, wenn der denn eine hat. Doch nicht jede Fahrt ist versichert.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 17:17:31 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/versicherungsrecht-autounfall-wann-greift-die-versicherung-des-sport-vereins-f175904</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/versicherungsrecht-autounfall-wann-greift-die-versicherung-des-sport-vereins-f175904</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Haftpflicht oder Kasko, so lautet die regelmäßig gestellte Frage, wenn ein Pkw-Fahrer einen Unfall verursacht. Verursacht er den Unfall als Vereinsmitglied oder als offiziell vom Verein eingesetzter Helfer auf einer ?Vereins-Dienstfahrt?, kann das anders aussehen. Dann kann die Versicherung des (Sport-)vereins eintreten, wenn der denn eine hat. Doch nicht jede Fahrt ist versichert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsmanagement | Künstlersozialkasse: Auch Fördervereine sind abgabepflichtig</title>
      <description><![CDATA[„Unternehmer“ im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) können auch gemeinnützige Fördervereine sein. Das entschied das Landessozialgericht NRW im Fall des gemeinnützigen Fördervereins eines naturkundlichen Museums.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:25:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsmanagement-kuenstlersozialkasse-auch-foerdervereine-sind-abgabepflichtig-f175945</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsmanagement-kuenstlersozialkasse-auch-foerdervereine-sind-abgabepflichtig-f175945</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[?Unternehmer? im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) können auch gemeinnützige Fördervereine sein. Das entschied das Landessozialgericht NRW im Fall des gemeinnützigen Fördervereins eines naturkundlichen Museums.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Vereinfachtes Bescheinigungsverfahren für Integrations- und Sprachförderkurse</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FinMin Schleswig-Holstein 8.5.2026, VI 358–S 7179-255974/2026, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Gemeinnützige Träger von Integrations- oder berufsbezogenen Deutschsprachkursen weisen die Umsatzsteuerbefreiung über ihre Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach. Eine zusätzliche Bescheinigung der Landesbehörde muss nicht eingeholt werden. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein verfügt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:20:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/umsatzsteuer-vereinfachtes-bescheinigungsverfahren-fuer-integrations-und-sprachfoerderkurse-f175944</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/umsatzsteuer-vereinfachtes-bescheinigungsverfahren-fuer-integrations-und-sprachfoerderkurse-f175944</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Gemeinnützige Träger von Integrations- oder berufsbezogenen Deutschsprachkursen weisen die Umsatzsteuerbefreiung über ihre Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach. Eine zusätzliche Bescheinigung der Landesbehörde muss nicht eingeholt werden. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein verfügt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Erbschaften | OLG Düsseldorf: Nachfolgeverein erbt anstelle des gelöschten Vereins</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Düsseldorf 5.9.2025, I-3 W 104/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Nachfolgeverein kann erben, auch wenn der im Testament eingesetzte Verein beim Erbfall bereits gelöscht ist. Möglich macht das eine ergänzende Testamentsauslegung. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:16:55 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/erbschaften-olg-duesseldorf-nachfolgeverein-erbt-anstelle-des-geloeschten-vereins-f175941</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/erbschaften-olg-duesseldorf-nachfolgeverein-erbt-anstelle-des-geloeschten-vereins-f175941</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Nachfolgeverein kann erben, auch wenn der im Testament eingesetzte Verein beim Erbfall bereits gelöscht ist. Möglich macht das eine ergänzende Testamentsauslegung. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Übungsleiterfreibetrag | Bloße Lieferung von Mahlzeiten ist nicht begünstigt</title>
      <description><![CDATA[Tätigkeiten im Rahmen von Mahlzeitendiensten können als „pflegerische“ Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) begünstigt sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:16:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/uebungsleiterfreibetrag-blosse-lieferung-von-mahlzeiten-ist-nicht-beguenstigt-f175940</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/uebungsleiterfreibetrag-blosse-lieferung-von-mahlzeiten-ist-nicht-beguenstigt-f175940</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Tätigkeiten im Rahmen von Mahlzeitendiensten können als ?pflegerische? Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) begünstigt sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mitgliederversammlung | LG Erfurt: Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist bei  Satzungsgrundlage ohne Weiteres möglich</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LG Erfurt 6.8.2026, 8 O 1328/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Regelt die Satzung, dass Beschlüsse eines Vereinsorgans auch im Umlaufverfahren gefasst werden können, ist eine Zustimmung der Mitgliederversammlung zu diesem Verfahren nicht erforderlich. Der Vorstand kann allein 
entscheiden, wie die Beschlüsse getroffen werden, also ob eine Präsenzversammlung einberufen wird oder ein schriftlicher Beschluss erfolgt.  Diese Auffassung vertritt das LG Erfurt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:16:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/mitgliederversammlung-lg-erfurt-beschlussfassung-im-umlaufverfahren-ist-bei-satzungsgrundlage-ohne-weiteres-moeglich-f175939</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/mitgliederversammlung-lg-erfurt-beschlussfassung-im-umlaufverfahren-ist-bei-satzungsgrundlage-ohne-weiteres-moeglich-f175939</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Regelt die Satzung, dass Beschlüsse eines Vereinsorgans auch im Umlaufverfahren gefasst werden können, ist eine Zustimmung der Mitgliederversammlung zu diesem Verfahren nicht erforderlich. Der Vorstand kann allein 
entscheiden, wie die Beschlüsse getroffen werden, also ob eine Präsenzversammlung einberufen wird oder ein schriftlicher Beschluss erfolgt.  Diese Auffassung vertritt das LG Erfurt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsrecht | Vorstandssitzungen und Beschlussfassung im Vorstand (Teil 1): Die Grundlagen</title>
      <description><![CDATA[Vorstandsmitglieder verkennen oft die rechtlichen Grundlagen für die Beschlussfassung im Vorstand. Das ist unproblematisch – solange es einen Konsens gibt. Da rechtliche Regelungen aber gerade im Konfliktfall entscheidend sind, ist es wichtig, diese Vorgaben zu kennen und zu gestalten. VB zeigt Ihnen in Teil 1 einer kleinen Beitragsserie, welche Regeln für 
Vorstandsbeschlüsse gelten und wo die Satzung ansetzen sollte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:16:28 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-vorstandssitzungen-und-beschlussfassung-im-vorstand-teil-1-die-grundlagen-f175943</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-vorstandssitzungen-und-beschlussfassung-im-vorstand-teil-1-die-grundlagen-f175943</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vorstandsmitglieder verkennen oft die rechtlichen Grundlagen für die Beschlussfassung im Vorstand. Das ist unproblematisch ? solange es einen Konsens gibt. Da rechtliche Regelungen aber gerade im Konfliktfall entscheidend sind, ist es wichtig, diese Vorgaben zu kennen und zu gestalten. VB zeigt Ihnen in Teil 1 einer kleinen Beitragsserie, welche Regeln für 
Vorstandsbeschlüsse gelten und wo die Satzung ansetzen sollte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kooperationen | Vereinsgemeinschaften (Teil 1): Das sind die rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten</title>
      <description><![CDATA[Vereine schließen sich aus vielen Anlässen zusammen. Sei es dauerhaft, 
z. B. als Spielgemeinschaft zur Teilnahme am Ligabetrieb, sei es zu temporären Anlässen wie zweckbezogenen Veranstaltungen oder Vereinsfesten. Je nach Dauer und Zweck eignen sich unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungsformen. Ohne gezielte rechtliche Gestaltung entsteht meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es gibt aber auch andere Formen, die sich im Einzelfall besser eignen können.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:16:22 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/kooperationen-vereinsgemeinschaften-teil-1-das-sind-die-rechtlichen-ausgestaltungsmoeglichkeiten-f175942</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/kooperationen-vereinsgemeinschaften-teil-1-das-sind-die-rechtlichen-ausgestaltungsmoeglichkeiten-f175942</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vereine schließen sich aus vielen Anlässen zusammen. Sei es dauerhaft, 
z. B. als Spielgemeinschaft zur Teilnahme am Ligabetrieb, sei es zu temporären Anlässen wie zweckbezogenen Veranstaltungen oder Vereinsfesten. Je nach Dauer und Zweck eignen sich unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungsformen. Ohne gezielte rechtliche Gestaltung entsteht meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es gibt aber auch andere Formen, die sich im Einzelfall besser eignen können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuererklärung | Vereine müssen zunehmend die Anlage EÜR einreichen: Kann man sich wehren?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 16.11.2011,  X R 18/09, Urteil; BFH 16.6.2020, VIII R 29/17, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Immer mehr Finanzämter fordern von gemeinnützigen Vereinen eine Erklärung für den Teil der Gewinnermittlung, der den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt, per separater Anlage EÜR auf elektronischem Weg mit 
ELSTER. Das kostet Vereine Zeit, vor allem wegen der Umsatzsteuer. VB zeigt die Forderungsgrundlage und liefert Argumente, mit denen man sich gegen die Abgabe einer EÜR wehren kann.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:16:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/steuererklaerung-vereine-muessen-zunehmend-die-anlage-euer-einreichen-kann-man-sich-wehren-f175938</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/steuererklaerung-vereine-muessen-zunehmend-die-anlage-euer-einreichen-kann-man-sich-wehren-f175938</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Immer mehr Finanzämter fordern von gemeinnützigen Vereinen eine Erklärung für den Teil der Gewinnermittlung, der den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt, per separater Anlage EÜR auf elektronischem Weg mit 
ELSTER. Das kostet Vereine Zeit, vor allem wegen der Umsatzsteuer. VB zeigt die Forderungsgrundlage und liefert Argumente, mit denen man sich gegen die Abgabe einer EÜR wehren kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sportvereine | Firmenfitness – So können Vereine steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers nutzen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BLfS 4.3.2026, § 8 Abs. 2 S. 11 EStG, Erlass -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Firmenfitnessangebote können eine steuerfreie Zuwendung von 
Arbeitgebern an ihre Belegschaft sein. Sportvereine können das durch Kooperationen mit Unternehmen nutzen. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hat das Bayerische Landesamt für Steuern jetzt in einem Erlass klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:16:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/sportvereine-firmenfitness-so-koennen-vereine-steuerfreie-zuwendungen-des-arbeitgebers-nutzen-f175937</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/sportvereine-firmenfitness-so-koennen-vereine-steuerfreie-zuwendungen-des-arbeitgebers-nutzen-f175937</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Firmenfitnessangebote können eine steuerfreie Zuwendung von 
Arbeitgebern an ihre Belegschaft sein. Sportvereine können das durch Kooperationen mit Unternehmen nutzen. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hat das Bayerische Landesamt für Steuern jetzt in einem Erlass klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxisfall | Nutzung von Vereinsanlagen als Mitgliederrecht</title>
      <description><![CDATA[Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt oft Rechte mit sich, die sich aus dessen satzungsmäßiger Tätigkeit ergeben. Diese Rechte können nicht ohne Weiteres entzogen werden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 10:16:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/praxisfall-nutzung-von-vereinsanlagen-als-mitgliederrecht-f175936</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/praxisfall-nutzung-von-vereinsanlagen-als-mitgliederrecht-f175936</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt oft Rechte mit sich, die sich aus dessen satzungsmäßiger Tätigkeit ergeben. Diese Rechte können nicht ohne Weiteres entzogen werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsrecht | Kombination von Minijob und Übungsleiterfreibetrag: Arbeitsrechtliche Folgen kennen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG 29.8.2012, 10 AZR 499/11, Urteil; LAG Sachsen 20.5.2011, 3 Sa 579/10, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Häufig nutzen gemeinnützige Einrichtungen bei Vergütungen die Kombination von Ehrenamts- bzw. Übungsleiterfreibetrag und Minijob (geringfügige Beschäftigung). Dabei übersehen sie nicht selten, dass das arbeitsrechtliche Folgen hat. Regelmäßig liegt nämlich ein Arbeitsvertrag vor, und der zieht arbeitsrechtliche Folgen nach sich: Alle Arbeitnehmerschutzrechte – wie Mindestlohn, Fortzahlung der Vergütung im Krankheits- und Urlaubsfall – gelten dann für die gesamte Vergütung. VB klärt auf.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:37:17 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/arbeitsrecht-kombination-von-minijob-und-uebungsleiterfreibetrag-arbeitsrechtliche-folgen-kennen-f175478</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/arbeitsrecht-kombination-von-minijob-und-uebungsleiterfreibetrag-arbeitsrechtliche-folgen-kennen-f175478</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Häufig nutzen gemeinnützige Einrichtungen bei Vergütungen die Kombination von Ehrenamts- bzw. Übungsleiterfreibetrag und Minijob (geringfügige Beschäftigung). Dabei übersehen sie nicht selten, dass das arbeitsrechtliche Folgen hat. Regelmäßig liegt nämlich ein Arbeitsvertrag vor, und der zieht arbeitsrechtliche Folgen nach sich: Alle Arbeitnehmerschutzrechte ? wie Mindestlohn, Fortzahlung der Vergütung im Krankheits- und Urlaubsfall ? gelten dann für die gesamte Vergütung. VB klärt auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherung | LSG Schleswig-Holstein: Lehrkräfte sind regelmäßig nicht selbstständig tätig</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 28.6.2022, B 12 R 3/20 R, Urteil; LSG Schleswig-Holstein 31.3.2026, L 10 BA 14/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Mit dem Herrenberg-Urteil hatte das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften geändert. Bisher gab es aber wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Einer der ersten kommt vom Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein. Er zeigt: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen gegen eine Selbstständigkeit.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:37:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/sozialversicherung-lsg-schleswig-holstein-lehrkraefte-sind-regelmaessig-nicht-selbststaendig-taetig-f175477</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/sozialversicherung-lsg-schleswig-holstein-lehrkraefte-sind-regelmaessig-nicht-selbststaendig-taetig-f175477</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit dem Herrenberg-Urteil hatte das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften geändert. Bisher gab es aber wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Einer der ersten kommt vom Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein. Er zeigt: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen gegen eine Selbstständigkeit.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | „Kulturkostenzuschüsse“ der öffentlichen Hand sind steuerbar</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Schleswig-Holstein, 23.4.2026, 4 K 112/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
„Kulturkostenzuschüsse“ der öffentlichen Hand sind steuerbare Entgelte und keine echten Zuschüsse, wenn ein Zusammenhang zwischen den Zahlungen und den Leistungen besteht. Dieser Zusammenhang besteht nach Auffassung des FG Schleswig-Holstein, wenn kulturelle Veranstaltungen im Rahmen einer Betriebspflicht für ein Kulturzentrum durchgeführt werden.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:37:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/umsatzsteuer-kulturkostenzuschuesse-der-oeffentlichen-hand-sind-steuerbar-f175476</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/umsatzsteuer-kulturkostenzuschuesse-der-oeffentlichen-hand-sind-steuerbar-f175476</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[?Kulturkostenzuschüsse? der öffentlichen Hand sind steuerbare Entgelte und keine echten Zuschüsse, wenn ein Zusammenhang zwischen den Zahlungen und den Leistungen besteht. Dieser Zusammenhang besteht nach Auffassung des FG Schleswig-Holstein, wenn kulturelle Veranstaltungen im Rahmen einer Betriebspflicht für ein Kulturzentrum durchgeführt werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxisfall | Wer darf einen Verein in der Mitgliederversammlung eines anderen Vereins vertreten?</title>
      <description><![CDATA[Sind Vereine selbst Mitglied in einem Verein, werden sie durch den gesetzlichen Vertreter in der Mitgliederversammlung vertreten. Ein Leser fragt jetzt, wie dieser Grundsatz im konkreten Fall auszulegen ist.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:36:55 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/praxisfall-wer-darf-einen-verein-in-der-mitgliederversammlung-eines-anderen-vereins-vertreten-f175471</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/praxisfall-wer-darf-einen-verein-in-der-mitgliederversammlung-eines-anderen-vereins-vertreten-f175471</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Sind Vereine selbst Mitglied in einem Verein, werden sie durch den gesetzlichen Vertreter in der Mitgliederversammlung vertreten. Ein Leser fragt jetzt, wie dieser Grundsatz im konkreten Fall auszulegen ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gemeinnützigkeit | Bundesfinanzministerium justiert AEAO nach: Das sind die für Vereine wichtigsten Neuerungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 2.7.2026, IV D 5 – S 0170/00082/004/015, Schreiben; BFH 12.12.2024, V R 28/23, Urteil; BFH 17.11.2022, V R 12/20, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) überarbeitet. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf dem Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“. Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz 2025 hat das BMF (leider) noch nicht umfassend kommentiert, die neuen Freigrenzen sind aber bereits integriert. VB zeigt Ihnen, welche Änderungen für Vereine in der Praxis besonders relevant sind.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:36:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-bundesfinanzministerium-justiert-aeao-nach-das-sind-die-fuer-vereine-wichtigsten-neuerungen-f175470</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-bundesfinanzministerium-justiert-aeao-nach-das-sind-die-fuer-vereine-wichtigsten-neuerungen-f175470</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) überarbeitet. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf dem Abschnitt ?Steuerbegünstigte Zwecke?. Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz 2025 hat das BMF (leider) noch nicht umfassend kommentiert, die neuen Freigrenzen sind aber bereits integriert. VB zeigt Ihnen, welche Änderungen für Vereine in der Praxis besonders relevant sind.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsrecht | Vorstand darf satzungsmäßige Kerntätigkeiten nicht ohne Erlaubnis der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Frankfurt a. M. 12.5.2026, 9 U 32/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Verein kann satzungsmäßige Kernaufgaben nicht ohne entsprechende Satzungsregelung oder Zustimmung der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen. Das hat das OLG Frankfurt im Fall eines Bundessportverbands klargestellt, der das Schulungs- und Ausbildungswesen für Trainer und Schiedsrichter und die dazugehörige Lizenzvergabe auf einen anderen Verein übertragen hatte.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:36:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-vorstand-darf-satzungsmaessige-kerntaetigkeiten-nicht-ohne-erlaubnis-der-mitgliederversammlung-auf-dritte-uebertragen-f175475</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-vorstand-darf-satzungsmaessige-kerntaetigkeiten-nicht-ohne-erlaubnis-der-mitgliederversammlung-auf-dritte-uebertragen-f175475</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Verein kann satzungsmäßige Kernaufgaben nicht ohne entsprechende Satzungsregelung oder Zustimmung der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen. Das hat das OLG Frankfurt im Fall eines Bundessportverbands klargestellt, der das Schulungs- und Ausbildungswesen für Trainer und Schiedsrichter und die dazugehörige Lizenzvergabe auf einen anderen Verein übertragen hatte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsrecht | Schmähkritik gegen Verein: Wann sind Persönlichkeitsrechte des Vereins verletzt und wann ist es noch freie Meinungsäußerung?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Frankfurt a. M. 12.6.2026, 25 U 165/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Auch Vereine und Stiftungen sind Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dadurch vor Falschbehauptungen, Formalbeleidigungen und Schmähkritik geschützt. Sie können dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 und 1004 BGB geltend machen. Das hat das OLG Frankfurt a. M. klargestellt. Im konkreten Fall – ein Verein war von einem Kreisverband einer Partei öffentlich als „linksextrem“ bezeichnet worden – hat es den Unterlassungsanspruch aber verneint.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:36:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-schmaehkritik-gegen-verein-wann-sind-persoenlichkeitsrechte-des-vereins-verletzt-und-wann-ist-es-noch-freie-meinungsaeusserung-f175474</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-schmaehkritik-gegen-verein-wann-sind-persoenlichkeitsrechte-des-vereins-verletzt-und-wann-ist-es-noch-freie-meinungsaeusserung-f175474</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch Vereine und Stiftungen sind Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dadurch vor Falschbehauptungen, Formalbeleidigungen und Schmähkritik geschützt. Sie können dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 und 1004 BGB geltend machen. Das hat das OLG Frankfurt a. M. klargestellt. Im konkreten Fall ? ein Verein war von einem Kreisverband einer Partei öffentlich als ?linksextrem? bezeichnet worden ? hat es den Unterlassungsanspruch aber verneint.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ausländervereine | Ausländervereinsregister soll systematisch einheitlich geregelt werden</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: Deutscher Bundestag 1.7.2026, Drucksache 21/6805 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die Bundesregierung will den gesamten Komplex zum Ausländervereinsregister erstmals vollständig im Vereinsgesetz regeln. Dazu hat sie den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vorgelegt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:36:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/auslaendervereine-auslaendervereinsregister-soll-systematisch-einheitlich-geregelt-werden-f175473</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/auslaendervereine-auslaendervereinsregister-soll-systematisch-einheitlich-geregelt-werden-f175473</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Bundesregierung will den gesamten Komplex zum Ausländervereinsregister erstmals vollständig im Vereinsgesetz regeln. Dazu hat sie den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vorgelegt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsrecht | Monopolverein darf Aufnahme von Mitgliedern von Erfüllung zumutbarer Anforderungen abhängig machen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Brandenburg 28.5.2024, 17 U 1/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Verbände und Vereinigungen sind nicht verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung hat und der Bewerber ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an der Mitgliedschaft nachweist. Das ist bei Sportverbänden der Fall, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für den Ligabetrieb ist. Dennoch dürfen Monopolverbände per Satzung Anforderungen an Bewerber stellen, urteilte das OLG Brandenburg.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:36:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-monopolverein-darf-aufnahme-von-mitgliedern-von-erfuellung-zumutbarer-anforderungen-abhaengig-machen-f175472</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-monopolverein-darf-aufnahme-von-mitgliedern-von-erfuellung-zumutbarer-anforderungen-abhaengig-machen-f175472</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Verbände und Vereinigungen sind nicht verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung hat und der Bewerber ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an der Mitgliedschaft nachweist. Das ist bei Sportverbänden der Fall, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für den Ligabetrieb ist. Dennoch dürfen Monopolverbände per Satzung Anforderungen an Bewerber stellen, urteilte das OLG Brandenburg.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
</rss>
