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    <title>VereinsBrief</title>
    <description>Vereinsmandate zeitsparend und erfolgreich bearbeiten</description>
    <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:09:06 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Thu, 25 Jun 2026 23:31:32 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Gemeinnützigkeit | BFH: Selbstlosigkeitsgebot ist nicht auf  wirtschaftliche Vorteile beschränkt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.12.2025, V R 11/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
An der Selbstlosigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft fehlt es auch dann, wenn Mitglieder oder Stifter durch die Organisation private Kosten sparen oder Vorteile in ihrem Privatbereich erlangen. Das hat der BFH im Fall einer Stiftung klargestellt, die offensichtlich nur dazu diente, die wirtschaftlichen Interessen der Stifterin oder verbundener Firmen zu fördern. Sie kann nicht gemeinnützig sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:09:06 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/gemeinnuetzigkeit-bfh-selbstlosigkeitsgebot-ist-nicht-auf-wirtschaftliche-vorteile-beschraenkt-f174276</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[An der Selbstlosigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft fehlt es auch dann, wenn Mitglieder oder Stifter durch die Organisation private Kosten sparen oder Vorteile in ihrem Privatbereich erlangen. Das hat der BFH im Fall einer Stiftung klargestellt, die offensichtlich nur dazu diente, die wirtschaftlichen Interessen der Stifterin oder verbundener Firmen zu fördern. Sie kann nicht gemeinnützig sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxisfall | Verein stellt Landkreis Leistungen in Rechnungen: Echter oder unechter Zuschuss?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 18.12.2008, V R 38/06, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei einem unechten Zuschuss kommt es nicht auf die Form an, mit der der Zuwendungsempfänger die Mittel abruft. Entscheidend ist, ob es zu einem Leistungstausch zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger kommt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:59 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/praxisfall-verein-stellt-landkreis-leistungen-in-rechnungen-echter-oder-unechter-zuschuss-f174275</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einem unechten Zuschuss kommt es nicht auf die Form an, mit der der Zuwendungsempfänger die Mittel abruft. Entscheidend ist, ob es zu einem Leistungstausch zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger kommt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gemeinnützigkeit | Der Entzug der Gemeinnützigkeit (Teil 2): Das sind die steuerlichen Folgen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 13.3.2020, V R 5/17, Urteil; EuGH, 21.3.2002, C-174/00, Urteil; BFH 10.9.2003, XI R 58/01, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Soweit die Gemeinnützigkeit nicht wegen Verstößen gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung entzogen wird, ist die einschlägige Vorschrift für die Aberkennung § 63 AO – die tatsächliche Geschäftsführung erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 51 ff. AO. VB zeigt, wann § 63 AO zum Tragen kommt und welche steuerlichen Folgen der Entzug der Gemeinnützigkeit für den Verein hat.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:54 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-der-entzug-der-gemeinnuetzigkeit-teil-2-das-sind-die-steuerlichen-folgen-f174274</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Soweit die Gemeinnützigkeit nicht wegen Verstößen gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung entzogen wird, ist die einschlägige Vorschrift für die Aberkennung § 63 AO ? die tatsächliche Geschäftsführung erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 51 ff. AO. VB zeigt, wann § 63 AO zum Tragen kommt und welche steuerlichen Folgen der Entzug der Gemeinnützigkeit für den Verein hat.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsrecht | Wann ist eine Vereinssatzung insgesamt nichtig?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: VG Dresden 9.2.2026, 6 L 1014/25,Beschluss; OLG Celle 18.10.1994, 20 W 20/94, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Es kommt im Vereinsrecht häufig vor, dass einzelne Satzungsklauseln oder Beschlüsse als nichtig, also von Anfang an als unwirksam, bewertet werden. Das berührt aber grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der gesamten 
Satzung. Es kann aber auch die Satzung als solche nichtig sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/vereinsrecht-wann-ist-eine-vereinssatzung-insgesamt-nichtig-f174270</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/vereinsrecht-wann-ist-eine-vereinssatzung-insgesamt-nichtig-f174270</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es kommt im Vereinsrecht häufig vor, dass einzelne Satzungsklauseln oder Beschlüsse als nichtig, also von Anfang an als unwirksam, bewertet werden. Das berührt aber grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der gesamten 
Satzung. Es kann aber auch die Satzung als solche nichtig sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherung | Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Wann sind Lehrkräfte selbstständig tätig?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 28.6.2022, B 12 R 3/20 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Nachdem das Bundessozialgericht mit dem sog. Herrenberg-Urteil zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften für große Verunsicherung gesorgt hat, will die Bundesregierung jetzt mit dem Konzept einer „Neuen Selbstständigkeit“ für Rechtsicherheit sorgen. Umgesetzt werden soll das im „Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht“, das als Referentenentwurf 
vorliegt. VB stellt Hintergründe und Inhalt vor.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:32 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/sozialversicherung-gesetzesentwurf-der-bundesregierung-wann-sind-lehrkraefte-selbststaendig-taetig-f174269</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/sozialversicherung-gesetzesentwurf-der-bundesregierung-wann-sind-lehrkraefte-selbststaendig-taetig-f174269</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nachdem das Bundessozialgericht mit dem sog. Herrenberg-Urteil zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften für große Verunsicherung gesorgt hat, will die Bundesregierung jetzt mit dem Konzept einer ?Neuen Selbstständigkeit? für Rechtsicherheit sorgen. Umgesetzt werden soll das im ?Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht?, das als Referentenentwurf 
vorliegt. VB stellt Hintergründe und Inhalt vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mitgliederversammlung | Abstimmung in der Mitgliederversammlung: Feststellung der anwesenden Mitglieder nicht erforderlich</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Brandenburg 8.10.2025, 10 U 1/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Trifft die Satzung keine besonderen Regelungen, muss die Zahl der anwesenden Mitglieder bei Abstimmungen nicht festgestellt werden. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:31 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/mitgliederversammlung-abstimmung-in-der-mitgliederversammlung-feststellung-der-anwesenden-mitglieder-nicht-erforderlich-f174278</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/mitgliederversammlung-abstimmung-in-der-mitgliederversammlung-feststellung-der-anwesenden-mitglieder-nicht-erforderlich-f174278</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Trifft die Satzung keine besonderen Regelungen, muss die Zahl der anwesenden Mitglieder bei Abstimmungen nicht festgestellt werden. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gemeinnützigkeit | BFH-Urteil: Nicht alle Vermögensregelungen in der Satzung sind gemeinnützigkeitsrelevant</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 21.11.2014, IV C 4 – S 2121/07/0010 :032, Schreiben; BFH 4.12.2025, V R 11/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Verstöße gegen Satzungsbestimmungen, die nicht durch die §§ 51 bis 68 AO vorgegeben sind, sind für die Steuerbefreiung ohne Bedeutung. Das hat der BFH bei einer Stiftung klargestellt, die gegen eine Klausel in der eigenen Satzung verstoßen hatte, nach der das Stiftungsvermögen erhalten werden muss.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-bfh-urteil-nicht-alle-vermoegensregelungen-in-der-satzung-sind-gemeinnuetzigkeitsrelevant-f174277</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-bfh-urteil-nicht-alle-vermoegensregelungen-in-der-satzung-sind-gemeinnuetzigkeitsrelevant-f174277</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Verstöße gegen Satzungsbestimmungen, die nicht durch die §§ 51 bis 68 AO vorgegeben sind, sind für die Steuerbefreiung ohne Bedeutung. Das hat der BFH bei einer Stiftung klargestellt, die gegen eine Klausel in der eigenen Satzung verstoßen hatte, nach der das Stiftungsvermögen erhalten werden muss.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuern aktuell | FG Düsseldorf: Tätigkeit eines Fußballers als „Markenbotschafter“ ist nicht immer gewerblich</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 31.3.2026, 10 K 48/25 E, G, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als „Markenbotschafter“ ist keine gewerbliche Tätigkeit, wenn durch Honorarzahlungen ausschließlich besondere Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/steuern-aktuell-fg-duesseldorf-taetigkeit-eines-fussballers-als-markenbotschafter-ist-nicht-immer-gewerblich-f174273</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/steuern-aktuell-fg-duesseldorf-taetigkeit-eines-fussballers-als-markenbotschafter-ist-nicht-immer-gewerblich-f174273</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als ?Markenbotschafter? ist keine gewerbliche Tätigkeit, wenn durch Honorarzahlungen ausschließlich besondere Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsrecht | Von Vereinsausschluss betroffene Mitglieder müssen Klagen zeitnah erheben</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: KG Berlin 15.4.2026, 26 U 14/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Aus der Mitgliedschaft ergibt sich eine Treuepflicht des Mitglieds. Feststellungsklagen muss es deswegen zumutbar schnell erheben. Das hat das KG Berlin im Fall eines Parteiausschlussverfahrens festgestellt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:12 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/vereinsrecht-von-vereinsausschluss-betroffene-mitglieder-muessen-klagen-zeitnah-erheben-f174272</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/vereinsrecht-von-vereinsausschluss-betroffene-mitglieder-muessen-klagen-zeitnah-erheben-f174272</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Aus der Mitgliedschaft ergibt sich eine Treuepflicht des Mitglieds. Feststellungsklagen muss es deswegen zumutbar schnell erheben. Das hat das KG Berlin im Fall eines Parteiausschlussverfahrens festgestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zuwendungen | Vereinsfinanzierung über Bußgeldmarketing: Insolvenzverwalter kann Bußgelder vom Verein zurückfordern</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 12.03.2026, IX ZR 18/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Zahlt ein späterer Schuldner eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung, kann der Insolvenzverwalter die Zahlung anfechten. Die Forderung richtet sich dabei direkt gegen die Einrichtung und nicht etwa gegen die Staatskasse. Das entschied der BGH in einem Insolvenzfall, bei dem der Schuldner zuvor eine Geldauflage bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn in Höhe von 100.000 Euro an das Land Hessen und drei gemeinnützige Vereine gezahlt hatte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:08:05 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/zuwendungen-vereinsfinanzierung-ueber-bussgeldmarketing-insolvenzverwalter-kann-bussgelder-vom-verein-zurueckfordern-f174271</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zahlt ein späterer Schuldner eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung, kann der Insolvenzverwalter die Zahlung anfechten. Die Forderung richtet sich dabei direkt gegen die Einrichtung und nicht etwa gegen die Staatskasse. Das entschied der BGH in einem Insolvenzfall, bei dem der Schuldner zuvor eine Geldauflage bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn in Höhe von 100.000 Euro an das Land Hessen und drei gemeinnützige Vereine gezahlt hatte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | Neue Übergangsregelung zur SV-Pflicht von Honorarkräften: Wie geht es weiter?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 28.6.2022, B 12 R 3/20 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Mit § 127 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für den Sozialversicherungsstatus von Lehrtätigkeiten geschaffen. Diese Regelung war zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Sie ist jetzt bis zum 31.12.2027 verlängert worden.  VB stellt Ihnen die Hintergründe der Verlängerung und deren Praxisfolgen vor.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:23:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/sozialversicherungspflicht-neue-uebergangsregelung-zur-sv-pflicht-von-honorarkraeften-wie-geht-es-weiter-f174251</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Mit § 127 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für den Sozialversicherungsstatus von Lehrtätigkeiten geschaffen. Diese Regelung war zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Sie ist jetzt bis zum 31.12.2027 verlängert worden.  VB stellt Ihnen die Hintergründe der Verlängerung und deren Praxisfolgen vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzesinitiativen | „Sportvereinsentlastungsgesetz“: AfD will Sportvereine, Feuerwehren und THW stärken</title>
      <description><![CDATA[„Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (Drucksache 21/6034, Abruf-Nr.  254080 ). Darin fordern die Abgeordneten in einem „Sportvereinsentlastungsgesetz“ ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW).]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 11:45:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/gesetzesinitiativen-sportvereinsentlastungsgesetz-afd-will-sportvereine-feuerwehren-und-thw-staerken-f174190</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[?Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken ? Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern? lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (Drucksache 21/6034, Abruf-Nr.  254080 ). Darin fordern die Abgeordneten in einem ?Sportvereinsentlastungsgesetz? ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsrecht | Schießsportverein: Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitgliedschaft in einem Verein mit nichtiger Satzung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: VG Dresden 9.2.2026, 6 L 1014/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 14 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) wird Mitgliedern eines Schießsportvereins grundsätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenschein) erteilt, wenn der Verein einem anerkannten Schießsportverband angehört. Ist die Satzung des Vereins aber nicht rechtswirksam, entfällt auch die Begründung für die waffenrechtliche Erlaubnis. Die Mitgliedschaft in dem Verband muss nämlich fortlaufend bestehen und nicht nur zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Waffenerlaubnis, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Dresden.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 09:39:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-schiesssportverein-keine-waffenrechtliche-erlaubnis-fuer-mitgliedschaft-in-einem-verein-mit-nichtiger-satzung-f173748</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-schiesssportverein-keine-waffenrechtliche-erlaubnis-fuer-mitgliedschaft-in-einem-verein-mit-nichtiger-satzung-f173748</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach § 14 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) wird Mitgliedern eines Schießsportvereins grundsätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenschein) erteilt, wenn der Verein einem anerkannten Schießsportverband angehört. Ist die Satzung des Vereins aber nicht rechtswirksam, entfällt auch die Begründung für die waffenrechtliche Erlaubnis. Die Mitgliedschaft in dem Verband muss nämlich fortlaufend bestehen und nicht nur zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Waffenerlaubnis, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Dresden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zeitnahe Mittelverwendung | BFH: Gegen eine Fristsetzung zur Mittelverwendung kann der Verein nicht klagen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.12.2025, V R 25/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen. Gegen diesen Bescheid kann der Verein nicht klagen, entschied jetzt der BFH. Erst wenn das Finanzamt deswegen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat die Körperschaft eine Rechtsschutzmöglichkeit durch Klage.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 09:39:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/zeitnahe-mittelverwendung-bfh-gegen-eine-fristsetzung-zur-mittelverwendung-kann-der-verein-nicht-klagen-f173747</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/zeitnahe-mittelverwendung-bfh-gegen-eine-fristsetzung-zur-mittelverwendung-kann-der-verein-nicht-klagen-f173747</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen. Gegen diesen Bescheid kann der Verein nicht klagen, entschied jetzt der BFH. Erst wenn das Finanzamt deswegen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat die Körperschaft eine Rechtsschutzmöglichkeit durch Klage.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinsrecht | Keine Beschränkung der Vorstandsvergütungen bei Cannabis-Anbauvereinigungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: VG Hamburg 27.3.2026, 3 K 39/26, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Eine behördliche Auflage, nach der die Vorstandsmitglieder einer Cannabis-Anbauvereinigung keine Vergütung erhalten dürfen, die über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) hinausgeht, ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 09:39:17 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/vereinsrecht-keine-beschraenkung-der-vorstandsverguetungen-bei-cannabis-anbauvereinigungen-f173746</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine behördliche Auflage, nach der die Vorstandsmitglieder einer Cannabis-Anbauvereinigung keine Vergütung erhalten dürfen, die über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) hinausgeht, ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gemeinnützigkeit | Der Entzug der Gemeinnützigkeit (Teil 1): Die rechtlichen Grundlagen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.11.2025, V R 27/23, Urteil; FG Hamburg 13.4.2007, 5 V 152/06, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den gesetzlichen 
Regelungen zum Entzug der Gemeinnützigkeit befasst. VB nimmt das zum Anlass, das Thema im Detail darzustellen. Im ersten Teil geht es um die rechtlichen Grundlagen des Entzugs der Gemeinnützigkeit.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 09:39:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-der-entzug-der-gemeinnuetzigkeit-teil-1-die-rechtlichen-grundlagen-f173750</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-der-entzug-der-gemeinnuetzigkeit-teil-1-die-rechtlichen-grundlagen-f173750</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den gesetzlichen 
Regelungen zum Entzug der Gemeinnützigkeit befasst. VB nimmt das zum Anlass, das Thema im Detail darzustellen. Im ersten Teil geht es um die rechtlichen Grundlagen des Entzugs der Gemeinnützigkeit.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | BMF: Organschaft entsteht auch bei Leistungen in nichtunternehmerischen Bereich</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 1.4.2026, III C 2 – S 7105/00035/008/056, Schreiben; BFH 29.8.2024, V R 14/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Durch eine Regelung der Finanzverwaltung stand bisher in Frage, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft auch dann besteht, wenn die Leistungen in den nichtunternehmerischen Bereich des Organträgers erbracht werden.Diese Auffassung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt mit Bezug auf die anderslautende Rechtsprechung des BFH geändert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 09:39:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/umsatzsteuer-bmf-organschaft-entsteht-auch-bei-leistungen-in-nichtunternehmerischen-bereich-f173749</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Durch eine Regelung der Finanzverwaltung stand bisher in Frage, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft auch dann besteht, wenn die Leistungen in den nichtunternehmerischen Bereich des Organträgers erbracht werden.Diese Auffassung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt mit Bezug auf die anderslautende Rechtsprechung des BFH geändert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Praxisfall | Vereinsbeitritt durch einseitige Erklärung?</title>
      <description><![CDATA[Die Mitgliedschaft im Verein ist ein zweiseitiger Vertrag. Nur bei sehr 
speziellen Aufnahmeregelungen könnte sie zustande kommen, ohne dass der Verein ausdrücklich zustimmt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 09:39:03 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/praxisfall-vereinsbeitritt-durch-einseitige-erklaerung-f173745</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Mitgliedschaft im Verein ist ein zweiseitiger Vertrag. Nur bei sehr 
speziellen Aufnahmeregelungen könnte sie zustande kommen, ohne dass der Verein ausdrücklich zustimmt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vorstand | Schadenersatzansprüche an den Vorstand: So macht der Verein sie geltend</title>
      <description><![CDATA[Wenn Vorstandsmitglieder sich ohne Erlaubnis Zahlungen aus der Vereinskasse gönnen oder nach Amtsende Vereinseigentum nicht herausgeben wollen, hat der Verein durchaus rechtliche Mittel. Ein Urteil des Landgerichts (LG) Essen zeigt anschaulich die praktischen rechtlichen Fragen und Probleme, wenn ein Verein seinen Vorstand auf Herausgabe von Gegenständen und Rückzahlung ungerechtfertigter Vergütungen verklagt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 09:38:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/vorstand-schadenersatzansprueche-an-den-vorstand-so-macht-der-verein-sie-geltend-f173744</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/vorstand-schadenersatzansprueche-an-den-vorstand-so-macht-der-verein-sie-geltend-f173744</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wenn Vorstandsmitglieder sich ohne Erlaubnis Zahlungen aus der Vereinskasse gönnen oder nach Amtsende Vereinseigentum nicht herausgeben wollen, hat der Verein durchaus rechtliche Mittel. Ein Urteil des Landgerichts (LG) Essen zeigt anschaulich die praktischen rechtlichen Fragen und Probleme, wenn ein Verein seinen Vorstand auf Herausgabe von Gegenständen und Rückzahlung ungerechtfertigter Vergütungen verklagt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherung | LSG Mecklenburg-Vorpommern: Schul- betreuer können selbstständig tätig sein</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Mecklenburg-Vorpommern 11.2.2026, L 7 BA 3/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Schulbetreuer können selbst dann sozialversicherungsrechtlich selbstständig tätig sein, wenn die Schulbehörde detaillierte Vorgaben zu ihrer Tätigkeit macht. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 09:38:52 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/sozialversicherung-lsg-mecklenburg-vorpommern-schul-betreuer-koennen-selbststaendig-taetig-sein-f173743</link>
      <guid>https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/sozialversicherung-lsg-mecklenburg-vorpommern-schul-betreuer-koennen-selbststaendig-taetig-sein-f173743</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
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