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  <title type="text">VereinsBrief</title>
  <subtitle type="text">Vereinsmandate zeitsparend und erfolgreich bearbeiten</subtitle>
  <updated>2026-06-26T10:14:50+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | Der Entzug der Gemeinnützigkeit (Teil 3): Das sind Gründe für den Entzug]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.11.2025, V R 27/23, Urteil; BFH 17.11.2025, V B 37/24, Beschluss; FG Münster 30.6.2011, 9 2649/10 K, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Für den Entzug der Gemeinnützigkeit gibt es eine Vielzahl von Gründen – die meisten betreffen die tatsächliche Geschäftsführung. Schon ein einzelner Verstoß gegen die grundlegenden Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts kann dem Finanzamt Anlass zur Aberkennung geben. Das betrifft die drei Grundsätze Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit. Auch Gesetzesverstöße außerhalb des Gemeinnützigkeitsrechts rechtfertigen den Entzug. VB stellt die wesentlichen Fallgruppen vor und zeigt, wie Vereine den Verlust vermeiden.]]></summary>
    <updated>2026-06-26T10:14:50+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Tanzkurse:  Auf die Regelungen können Sie sich berufen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 7.10.2010, V R 12/10, UIrteil; EuGH 21.10.2021, C-373/19, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das Sächsische Finanzministerium hat sich in einem aktuellen Erlass mit der Steuerbefreiung von Tanzschulen bzw. Tanzkursen nach § 4 Nr. 21 UStG befasst. Weil für Tanzkurse aber weitere Steuerbefreiungsregelungen infrage kommen, stellt VB nachfolgend alle Befreiungsregelungen vor, die auch gemeinnützige Anbieter nutzen können.]]></summary>
    <updated>2026-06-26T10:14:15+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/umsatzsteuer-umsatzsteuerbefreiung-fuer-tanzkurse-auf-die-regelungen-koennen-sie-sich-berufen-f174706"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | Gemeinnützige Holding: FG Berlin äußert sich zu satzungsmäßigen Voraussetzungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 28.4.2026, 8 K 8128/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Reine Holding- und Beteiligungsgesellschaften können seit dem Jahressteuergesetz 2020 gemeinnützig sein (§ 57 Abs. 4 AO). Die Frage der Ausgestaltung der Satzungszwecke hat die Finanzverwaltung bislang offengelassen. Das FG Berlin-Brandenburg trifft dazu jetzt Klarstellungen: Eine gemeinnützige Holding muss einen eigenen, konkreten Zweck nennen - der bloße Verweis auf die Öffnungsklausel genügt nicht.]]></summary>
    <updated>2026-06-26T10:13:07+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-gemeinnuetzige-holding-fg-berlin-aeussert-sich-zu-satzungsmaessigen-voraussetzungen-f174707"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | BFH: Selbstlosigkeitsgebot ist nicht auf  wirtschaftliche Vorteile beschränkt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.12.2025, V R 11/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
An der Selbstlosigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft fehlt es auch dann, wenn Mitglieder oder Stifter durch die Organisation private Kosten sparen oder Vorteile in ihrem Privatbereich erlangen. Das hat der BFH im Fall einer Stiftung klargestellt, die offensichtlich nur dazu diente, die wirtschaftlichen Interessen der Stifterin oder verbundener Firmen zu fördern. Sie kann nicht gemeinnützig sein.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:09:06+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/gemeinnuetzigkeit-bfh-selbstlosigkeitsgebot-ist-nicht-auf-wirtschaftliche-vorteile-beschraenkt-f174276"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Praxisfall | Verein stellt Landkreis Leistungen in Rechnungen: Echter oder unechter Zuschuss?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 18.12.2008, V R 38/06, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei einem unechten Zuschuss kommt es nicht auf die Form an, mit der der Zuwendungsempfänger die Mittel abruft. Entscheidend ist, ob es zu einem Leistungstausch zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger kommt.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:59+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/praxisfall-verein-stellt-landkreis-leistungen-in-rechnungen-echter-oder-unechter-zuschuss-f174275"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | Der Entzug der Gemeinnützigkeit (Teil 2): Das sind die steuerlichen Folgen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 13.3.2020, V R 5/17, Urteil; EuGH, 21.3.2002, C-174/00, Urteil; BFH 10.9.2003, XI R 58/01, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Soweit die Gemeinnützigkeit nicht wegen Verstößen gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung entzogen wird, ist die einschlägige Vorschrift für die Aberkennung § 63 AO – die tatsächliche Geschäftsführung erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 51 ff. AO. VB zeigt, wann § 63 AO zum Tragen kommt und welche steuerlichen Folgen der Entzug der Gemeinnützigkeit für den Verein hat.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:54+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-der-entzug-der-gemeinnuetzigkeit-teil-2-das-sind-die-steuerlichen-folgen-f174274"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsrecht | Wann ist eine Vereinssatzung insgesamt nichtig?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VG Dresden 9.2.2026, 6 L 1014/25,Beschluss; OLG Celle 18.10.1994, 20 W 20/94, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Es kommt im Vereinsrecht häufig vor, dass einzelne Satzungsklauseln oder Beschlüsse als nichtig, also von Anfang an als unwirksam, bewertet werden. Das berührt aber grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der gesamten 
Satzung. Es kann aber auch die Satzung als solche nichtig sein.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/vereinsrecht-wann-ist-eine-vereinssatzung-insgesamt-nichtig-f174270"/>
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Satzung. Es kann aber auch die Satzung als solche nichtig sein.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Sozialversicherung | Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Wann sind Lehrkräfte selbstständig tätig?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 28.6.2022, B 12 R 3/20 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Nachdem das Bundessozialgericht mit dem sog. Herrenberg-Urteil zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften für große Verunsicherung gesorgt hat, will die Bundesregierung jetzt mit dem Konzept einer „Neuen Selbstständigkeit“ für Rechtsicherheit sorgen. Umgesetzt werden soll das im „Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht“, das als Referentenentwurf 
vorliegt. VB stellt Hintergründe und Inhalt vor.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:32+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/sozialversicherung-gesetzesentwurf-der-bundesregierung-wann-sind-lehrkraefte-selbststaendig-taetig-f174269"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nachdem das Bundessozialgericht mit dem sog. Herrenberg-Urteil zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften für große Verunsicherung gesorgt hat, will die Bundesregierung jetzt mit dem Konzept einer ?Neuen Selbstständigkeit? für Rechtsicherheit sorgen. Umgesetzt werden soll das im ?Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht?, das als Referentenentwurf 
vorliegt. VB stellt Hintergründe und Inhalt vor.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Mitgliederversammlung | Abstimmung in der Mitgliederversammlung: Feststellung der anwesenden Mitglieder nicht erforderlich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Brandenburg 8.10.2025, 10 U 1/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Trifft die Satzung keine besonderen Regelungen, muss die Zahl der anwesenden Mitglieder bei Abstimmungen nicht festgestellt werden. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:31+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/mitgliederversammlung-abstimmung-in-der-mitgliederversammlung-feststellung-der-anwesenden-mitglieder-nicht-erforderlich-f174278"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | BFH-Urteil: Nicht alle Vermögensregelungen in der Satzung sind gemeinnützigkeitsrelevant]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 21.11.2014, IV C 4 – S 2121/07/0010 :032, Schreiben; BFH 4.12.2025, V R 11/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Verstöße gegen Satzungsbestimmungen, die nicht durch die §§ 51 bis 68 AO vorgegeben sind, sind für die Steuerbefreiung ohne Bedeutung. Das hat der BFH bei einer Stiftung klargestellt, die gegen eine Klausel in der eigenen Satzung verstoßen hatte, nach der das Stiftungsvermögen erhalten werden muss.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:25+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-bfh-urteil-nicht-alle-vermoegensregelungen-in-der-satzung-sind-gemeinnuetzigkeitsrelevant-f174277"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Steuern aktuell | FG Düsseldorf: Tätigkeit eines Fußballers als „Markenbotschafter“ ist nicht immer gewerblich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 31.3.2026, 10 K 48/25 E, G, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als „Markenbotschafter“ ist keine gewerbliche Tätigkeit, wenn durch Honorarzahlungen ausschließlich besondere Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:19+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/steuern-aktuell-fg-duesseldorf-taetigkeit-eines-fussballers-als-markenbotschafter-ist-nicht-immer-gewerblich-f174273"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsrecht | Von Vereinsausschluss betroffene Mitglieder müssen Klagen zeitnah erheben]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: KG Berlin 15.4.2026, 26 U 14/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Aus der Mitgliedschaft ergibt sich eine Treuepflicht des Mitglieds. Feststellungsklagen muss es deswegen zumutbar schnell erheben. Das hat das KG Berlin im Fall eines Parteiausschlussverfahrens festgestellt.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:12+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/vereinsrecht-von-vereinsausschluss-betroffene-mitglieder-muessen-klagen-zeitnah-erheben-f174272"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Zuwendungen | Vereinsfinanzierung über Bußgeldmarketing: Insolvenzverwalter kann Bußgelder vom Verein zurückfordern]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 12.03.2026, IX ZR 18/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Zahlt ein späterer Schuldner eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung, kann der Insolvenzverwalter die Zahlung anfechten. Die Forderung richtet sich dabei direkt gegen die Einrichtung und nicht etwa gegen die Staatskasse. Das entschied der BGH in einem Insolvenzfall, bei dem der Schuldner zuvor eine Geldauflage bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn in Höhe von 100.000 Euro an das Land Hessen und drei gemeinnützige Vereine gezahlt hatte.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:08:05+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/zuwendungen-vereinsfinanzierung-ueber-bussgeldmarketing-insolvenzverwalter-kann-bussgelder-vom-verein-zurueckfordern-f174271"/>
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      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
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    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zahlt ein späterer Schuldner eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung, kann der Insolvenzverwalter die Zahlung anfechten. Die Forderung richtet sich dabei direkt gegen die Einrichtung und nicht etwa gegen die Staatskasse. Das entschied der BGH in einem Insolvenzfall, bei dem der Schuldner zuvor eine Geldauflage bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn in Höhe von 100.000 Euro an das Land Hessen und drei gemeinnützige Vereine gezahlt hatte.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Sozialversicherungspflicht | Neue Übergangsregelung zur SV-Pflicht von Honorarkräften: Wie geht es weiter?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 28.6.2022, B 12 R 3/20 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Mit § 127 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für den Sozialversicherungsstatus von Lehrtätigkeiten geschaffen. Diese Regelung war zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Sie ist jetzt bis zum 31.12.2027 verlängert worden.  VB stellt Ihnen die Hintergründe der Verlängerung und deren Praxisfolgen vor.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T10:23:36+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/sozialversicherungspflicht-neue-uebergangsregelung-zur-sv-pflicht-von-honorarkraeften-wie-geht-es-weiter-f174251"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit § 127 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für den Sozialversicherungsstatus von Lehrtätigkeiten geschaffen. Diese Regelung war zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Sie ist jetzt bis zum 31.12.2027 verlängert worden.  VB stellt Ihnen die Hintergründe der Verlängerung und deren Praxisfolgen vor.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Gesetzesinitiativen | „Sportvereinsentlastungsgesetz“: AfD will Sportvereine, Feuerwehren und THW stärken]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[„Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (Drucksache 21/6034, Abruf-Nr.  254080 ). Darin fordern die Abgeordneten in einem „Sportvereinsentlastungsgesetz“ ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW).]]></summary>
    <updated>2026-05-27T11:45:01+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/gesetzesinitiativen-sportvereinsentlastungsgesetz-afd-will-sportvereine-feuerwehren-und-thw-staerken-f174190"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">?Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken ? Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern? lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (Drucksache 21/6034, Abruf-Nr.  254080 ). Darin fordern die Abgeordneten in einem ?Sportvereinsentlastungsgesetz? ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW).</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsrecht | Schießsportverein: Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitgliedschaft in einem Verein mit nichtiger Satzung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VG Dresden 9.2.2026, 6 L 1014/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 14 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) wird Mitgliedern eines Schießsportvereins grundsätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenschein) erteilt, wenn der Verein einem anerkannten Schießsportverband angehört. Ist die Satzung des Vereins aber nicht rechtswirksam, entfällt auch die Begründung für die waffenrechtliche Erlaubnis. Die Mitgliedschaft in dem Verband muss nämlich fortlaufend bestehen und nicht nur zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Waffenerlaubnis, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Dresden.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T09:39:34+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-schiesssportverein-keine-waffenrechtliche-erlaubnis-fuer-mitgliedschaft-in-einem-verein-mit-nichtiger-satzung-f173748"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Zeitnahe Mittelverwendung | BFH: Gegen eine Fristsetzung zur Mittelverwendung kann der Verein nicht klagen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.12.2025, V R 25/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen. Gegen diesen Bescheid kann der Verein nicht klagen, entschied jetzt der BFH. Erst wenn das Finanzamt deswegen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat die Körperschaft eine Rechtsschutzmöglichkeit durch Klage.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T09:39:23+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/zeitnahe-mittelverwendung-bfh-gegen-eine-fristsetzung-zur-mittelverwendung-kann-der-verein-nicht-klagen-f173747"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsrecht | Keine Beschränkung der Vorstandsvergütungen bei Cannabis-Anbauvereinigungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VG Hamburg 27.3.2026, 3 K 39/26, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Eine behördliche Auflage, nach der die Vorstandsmitglieder einer Cannabis-Anbauvereinigung keine Vergütung erhalten dürfen, die über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) hinausgeht, ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg klargestellt.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T09:39:17+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/vereinsrecht-keine-beschraenkung-der-vorstandsverguetungen-bei-cannabis-anbauvereinigungen-f173746"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | Der Entzug der Gemeinnützigkeit (Teil 1): Die rechtlichen Grundlagen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.11.2025, V R 27/23, Urteil; FG Hamburg 13.4.2007, 5 V 152/06, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den gesetzlichen 
Regelungen zum Entzug der Gemeinnützigkeit befasst. VB nimmt das zum Anlass, das Thema im Detail darzustellen. Im ersten Teil geht es um die rechtlichen Grundlagen des Entzugs der Gemeinnützigkeit.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T09:39:16+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzigkeit-der-entzug-der-gemeinnuetzigkeit-teil-1-die-rechtlichen-grundlagen-f173750"/>
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Regelungen zum Entzug der Gemeinnützigkeit befasst. VB nimmt das zum Anlass, das Thema im Detail darzustellen. Im ersten Teil geht es um die rechtlichen Grundlagen des Entzugs der Gemeinnützigkeit.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | BMF: Organschaft entsteht auch bei Leistungen in nichtunternehmerischen Bereich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 1.4.2026, III C 2 – S 7105/00035/008/056, Schreiben; BFH 29.8.2024, V R 14/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Durch eine Regelung der Finanzverwaltung stand bisher in Frage, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft auch dann besteht, wenn die Leistungen in den nichtunternehmerischen Bereich des Organträgers erbracht werden.Diese Auffassung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt mit Bezug auf die anderslautende Rechtsprechung des BFH geändert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T09:39:09+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/umsatzsteuer-bmf-organschaft-entsteht-auch-bei-leistungen-in-nichtunternehmerischen-bereich-f173749"/>
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