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  <title type="text">VereinsBrief</title>
  <subtitle type="text">Vereinsmandate zeitsparend und erfolgreich bearbeiten</subtitle>
  <updated>2026-09-30T08:50:23+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Mitgliederversammlung | Minderheitenbegehren auch im Insolvenzverfahren möglich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Karlsruhe 30.6.2026, 19 W 20/26, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die Einberufung der Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit ist auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich. Für die Herausgabe der Mitgliederliste kommt grundsätzlich weiterhin der Verein, vertreten durch den Vorstand, als Anspruchsgegner in Betracht. Der Verein kann trotz des Insolvenzverfahrens auf Herausgabe verklagt werden.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:50:23+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Einberufung der Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit ist auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich. Für die Herausgabe der Mitgliederliste kommt grundsätzlich weiterhin der Verein, vertreten durch den Vorstand, als Anspruchsgegner in Betracht. Der Verein kann trotz des Insolvenzverfahrens auf Herausgabe verklagt werden.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Schenkungsteuer | Zuwendung an Stiftung mit gemischten Stiftungszwecken:  BFH verneint Steuerbefreiung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 30.7.2025, II R 12/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Zuwendungen an eine Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die in der Satzung festgelegten Zwecke nicht ausschließlich steuerbegünstigt sind. Das hat der BFH entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:45:41+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zuwendungen an eine Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die in der Satzung festgelegten Zwecke nicht ausschließlich steuerbegünstigt sind. Das hat der BFH entschieden.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Zuwendungen | Behörde widerruft Zuwendungsbescheid an Verein: Wann er sich auf „Ermessensfehlerhaftigkeit“ berufen kann]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VG Stuttgart 22.4.2026, 3 K 4843/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Erfasst der Widerruf eines Zuwendungsbescheids lange zurückliegende Zeiträume und löst er beim gemeinnützigen Verein hohe Rückzahlungen aus, muss die Behörde prüfen, ob sie den Widerruf beschränkt. Das gilt etwa, wenn dem Verein sonst das wirtschaftliche Aus drohen würde. Unterlässt die Behörde diese Prüfung, ist der Widerruf für das VG Stuttgart ermessensfehlerhaft.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:45:09+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/zuwendungen-behoerde-widerruft-zuwendungsbescheid-an-verein-wann-er-sich-auf-ermessensfehlerhaftigkeit-berufen-kann-f176478"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Erfasst der Widerruf eines Zuwendungsbescheids lange zurückliegende Zeiträume und löst er beim gemeinnützigen Verein hohe Rückzahlungen aus, muss die Behörde prüfen, ob sie den Widerruf beschränkt. Das gilt etwa, wenn dem Verein sonst das wirtschaftliche Aus drohen würde. Unterlässt die Behörde diese Prüfung, ist der Widerruf für das VG Stuttgart ermessensfehlerhaft.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsrecht | OLG Karlsruhe: Bestellung eines Notvorstands erfordert fehlenden Vorstand und dringenden Fall]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Karlsruhe 30.6.2026, 19 W 20/26, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die Bestellung eines Notvorstands ist nicht schon dann möglich, wenn sich der vorhandene Vorstand weigert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Regelung des § 29 BGB dient nicht dazu, in vereinsinterne Streitigkeiten einzugreifen. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. Die Bestellung eines Notvorstands setzt voraus, dass die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen und ein dringender Fall vorliegt.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:44:26+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsrecht/vereinsrecht-olg-karlsruhe-bestellung-eines-notvorstands-erfordert-fehlenden-vorstand-und-dringenden-fall-f176475"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Bestellung eines Notvorstands ist nicht schon dann möglich, wenn sich der vorhandene Vorstand weigert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Regelung des § 29 BGB dient nicht dazu, in vereinsinterne Streitigkeiten einzugreifen. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. Die Bestellung eines Notvorstands setzt voraus, dass die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen und ein dringender Fall vorliegt.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Praxisfall | Wie muss ein Verein an ihn gespendeten Solarstrom behandeln?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Strom aus Photovoltaikanlagen, der nicht selbst verbraucht wird, wird in der Regel ins Netz eingespeist. Mittlerweile gibt es aber auch Erzeuger, die den Strom an gemeinnützige Abnehmer spenden. Daraus resultiert 
die Frage eines VB-Lesers.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:41:44+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/spendenrecht/praxisfall-wie-muss-ein-verein-an-ihn-gespendeten-solarstrom-behandeln-f176476"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Strom aus Photovoltaikanlagen, der nicht selbst verbraucht wird, wird in der Regel ins Netz eingespeist. Mittlerweile gibt es aber auch Erzeuger, die den Strom an gemeinnützige Abnehmer spenden. Daraus resultiert 
die Frage eines VB-Lesers.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Sozialversicherungspflicht | Sozialpädagogische Familienhelfer als  abhängig Beschäftigte]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Sozialpädagogische Familienhelfer sind außer für Kommunen auch für Freie Wohlfahrtsverbände und eine Vielzahl gemeinnütziger Träger tätig, die sich auf ambulante Erziehungshilfen spezialisiert haben. Für sie alle ist eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen relevant, in der das LSG die Tätigkeit einer sozialpädagogischen Familienhelferin als nicht selbstständige Tätigkeit bewertet hat. Erfahren Sie, was das Gericht dazu veranlasst hat und welche Schlüsse betroffene Einrichtungen daraus ziehen sollten.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:39:51+02:00</updated>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsrecht | Vorstandssitzungen (Teil 2):  So führen Sie sie rechtssicher durch]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vorstandsmitglieder verkennen oft die rechtlichen Grundlagen für die Beschlussfassung im Vorstand. Das ist vielfach unproblematisch – solange es einen Konsens gibt. Da rechtliche Regelungen aber gerade im Konfliktfall entscheidend sind, ist es wichtig, diese Vorgaben zu kennen und 
zu gestalten. In Teil 2 der Beitragsreihe erfahren Sie deshalb, wie Sie 
Vorstandssitzungen rechtssicher durchführen und welche Satzungsregelungen dazu beitragen können.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:35:33+02:00</updated>
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zu gestalten. In Teil 2 der Beitragsreihe erfahren Sie deshalb, wie Sie 
Vorstandssitzungen rechtssicher durchführen und welche Satzungsregelungen dazu beitragen können.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Bundesfinanzhof: Mitgliedsbeiträge an einen Förderverein können Schulgeld sein]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OFD Koblenz 10.12.2003, S 2221 A – St 32 3, Schreiben; BFH 12.8.1999, XI R 65/98, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Schule ihres Kindes können als Schulgeld steuerlich abgezogen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt. Das Urteil ist in zweierlei Hinsicht relevant: weil es sich zum einen mit der Behandlung der Schulgeldzahlungen bei den Eltern befasst und zum anderen auch auf die spendenrechtliche Behandlung der Förderbeiträge eingeht.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:33:44+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/einkommensteuer-bundesfinanzhof-mitgliedsbeitraege-an-einen-foerderverein-koennen-schulgeld-sein-f176471"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Schule ihres Kindes können als Schulgeld steuerlich abgezogen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt. Das Urteil ist in zweierlei Hinsicht relevant: weil es sich zum einen mit der Behandlung der Schulgeldzahlungen bei den Eltern befasst und zum anderen auch auf die spendenrechtliche Behandlung der Förderbeiträge eingeht.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsgemeinschaften | Vereinsgemeinschaften (Teil 2):  So werden sie steuerlich behandelt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vereine schließen sich aus vielen Anlässen zusammen. Sei es dauerhaft, z. B. als Spielgemeinschaft zur Teilnahme am Ligabetrieb, sei es zu temporären Anlässen wie zweckbezogenen Veranstaltungen oder Vereinsfesten. Im zweiten Teil unseres Beitrags stellen wir die steuerliche Behandlung der Vereinsgemeinschaft und der Beteiligung an ihr dar.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T08:31:36+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/vereinsgemeinschaften-vereinsgemeinschaften-teil-2-so-werden-sie-steuerlich-behandelt-f176472"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Versicherungsrecht | Autounfall: Wann greift die Versicherung des (Sport-)Vereins?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 26.5.2005, VI ZR 168/04, Urteil; BGH 21.9.2010, VI ZR 265/09, Urteil; OLG München 18.1.2008, 10 U 4156/07, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Haftpflicht oder Kasko, so lautet die regelmäßig gestellte Frage, wenn ein Pkw-Fahrer einen Unfall verursacht. Verursacht er den Unfall als Vereinsmitglied oder als offiziell vom Verein eingesetzter Helfer auf einer „Vereins-Dienstfahrt“, kann das anders aussehen. Dann kann die Versicherung des (Sport-)vereins eintreten, wenn der denn eine hat. Doch nicht jede Fahrt ist versichert.]]></summary>
    <updated>2026-09-24T17:17:31+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/versicherungsrecht-autounfall-wann-greift-die-versicherung-des-sport-vereins-f175904"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Haftpflicht oder Kasko, so lautet die regelmäßig gestellte Frage, wenn ein Pkw-Fahrer einen Unfall verursacht. Verursacht er den Unfall als Vereinsmitglied oder als offiziell vom Verein eingesetzter Helfer auf einer ?Vereins-Dienstfahrt?, kann das anders aussehen. Dann kann die Versicherung des (Sport-)vereins eintreten, wenn der denn eine hat. Doch nicht jede Fahrt ist versichert.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsmanagement | Künstlersozialkasse: Auch Fördervereine sind abgabepflichtig]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[„Unternehmer“ im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) können auch gemeinnützige Fördervereine sein. Das entschied das Landessozialgericht NRW im Fall des gemeinnützigen Fördervereins eines naturkundlichen Museums.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:25:08+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Vereinfachtes Bescheinigungsverfahren für Integrations- und Sprachförderkurse]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FinMin Schleswig-Holstein 8.5.2026, VI 358–S 7179-255974/2026, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Gemeinnützige Träger von Integrations- oder berufsbezogenen Deutschsprachkursen weisen die Umsatzsteuerbefreiung über ihre Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach. Eine zusätzliche Bescheinigung der Landesbehörde muss nicht eingeholt werden. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein verfügt.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:20:27+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/umsatzsteuer-vereinfachtes-bescheinigungsverfahren-fuer-integrations-und-sprachfoerderkurse-f175944"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Erbschaften | OLG Düsseldorf: Nachfolgeverein erbt anstelle des gelöschten Vereins]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Düsseldorf 5.9.2025, I-3 W 104/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Nachfolgeverein kann erben, auch wenn der im Testament eingesetzte Verein beim Erbfall bereits gelöscht ist. Möglich macht das eine ergänzende Testamentsauslegung. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:16:55+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/erbschaften-olg-duesseldorf-nachfolgeverein-erbt-anstelle-des-geloeschten-vereins-f175941"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Übungsleiterfreibetrag | Bloße Lieferung von Mahlzeiten ist nicht begünstigt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Tätigkeiten im Rahmen von Mahlzeitendiensten können als „pflegerische“ Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) begünstigt sein.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:16:49+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Tätigkeiten im Rahmen von Mahlzeitendiensten können als ?pflegerische? Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) begünstigt sein.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Mitgliederversammlung | LG Erfurt: Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist bei  Satzungsgrundlage ohne Weiteres möglich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LG Erfurt 6.8.2026, 8 O 1328/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Regelt die Satzung, dass Beschlüsse eines Vereinsorgans auch im Umlaufverfahren gefasst werden können, ist eine Zustimmung der Mitgliederversammlung zu diesem Verfahren nicht erforderlich. Der Vorstand kann allein 
entscheiden, wie die Beschlüsse getroffen werden, also ob eine Präsenzversammlung einberufen wird oder ein schriftlicher Beschluss erfolgt.  Diese Auffassung vertritt das LG Erfurt.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:16:39+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/satzungsrecht/mitgliederversammlung-lg-erfurt-beschlussfassung-im-umlaufverfahren-ist-bei-satzungsgrundlage-ohne-weiteres-moeglich-f175939"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Regelt die Satzung, dass Beschlüsse eines Vereinsorgans auch im Umlaufverfahren gefasst werden können, ist eine Zustimmung der Mitgliederversammlung zu diesem Verfahren nicht erforderlich. Der Vorstand kann allein 
entscheiden, wie die Beschlüsse getroffen werden, also ob eine Präsenzversammlung einberufen wird oder ein schriftlicher Beschluss erfolgt.  Diese Auffassung vertritt das LG Erfurt.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vereinsrecht | Vorstandssitzungen und Beschlussfassung im Vorstand (Teil 1): Die Grundlagen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vorstandsmitglieder verkennen oft die rechtlichen Grundlagen für die Beschlussfassung im Vorstand. Das ist unproblematisch – solange es einen Konsens gibt. Da rechtliche Regelungen aber gerade im Konfliktfall entscheidend sind, ist es wichtig, diese Vorgaben zu kennen und zu gestalten. VB zeigt Ihnen in Teil 1 einer kleinen Beitragsserie, welche Regeln für 
Vorstandsbeschlüsse gelten und wo die Satzung ansetzen sollte.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:16:28+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Vorstandsmitglieder verkennen oft die rechtlichen Grundlagen für die Beschlussfassung im Vorstand. Das ist unproblematisch ? solange es einen Konsens gibt. Da rechtliche Regelungen aber gerade im Konfliktfall entscheidend sind, ist es wichtig, diese Vorgaben zu kennen und zu gestalten. VB zeigt Ihnen in Teil 1 einer kleinen Beitragsserie, welche Regeln für 
Vorstandsbeschlüsse gelten und wo die Satzung ansetzen sollte.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Kooperationen | Vereinsgemeinschaften (Teil 1): Das sind die rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vereine schließen sich aus vielen Anlässen zusammen. Sei es dauerhaft, 
z. B. als Spielgemeinschaft zur Teilnahme am Ligabetrieb, sei es zu temporären Anlässen wie zweckbezogenen Veranstaltungen oder Vereinsfesten. Je nach Dauer und Zweck eignen sich unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungsformen. Ohne gezielte rechtliche Gestaltung entsteht meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es gibt aber auch andere Formen, die sich im Einzelfall besser eignen können.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:16:22+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/vereinsmanagement/kooperationen-vereinsgemeinschaften-teil-1-das-sind-die-rechtlichen-ausgestaltungsmoeglichkeiten-f175942"/>
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z. B. als Spielgemeinschaft zur Teilnahme am Ligabetrieb, sei es zu temporären Anlässen wie zweckbezogenen Veranstaltungen oder Vereinsfesten. Je nach Dauer und Zweck eignen sich unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungsformen. Ohne gezielte rechtliche Gestaltung entsteht meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es gibt aber auch andere Formen, die sich im Einzelfall besser eignen können.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Steuererklärung | Vereine müssen zunehmend die Anlage EÜR einreichen: Kann man sich wehren?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 16.11.2011,  X R 18/09, Urteil; BFH 16.6.2020, VIII R 29/17, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Immer mehr Finanzämter fordern von gemeinnützigen Vereinen eine Erklärung für den Teil der Gewinnermittlung, der den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt, per separater Anlage EÜR auf elektronischem Weg mit 
ELSTER. Das kostet Vereine Zeit, vor allem wegen der Umsatzsteuer. VB zeigt die Forderungsgrundlage und liefert Argumente, mit denen man sich gegen die Abgabe einer EÜR wehren kann.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:16:14+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/vb/steuergestaltung/steuererklaerung-vereine-muessen-zunehmend-die-anlage-euer-einreichen-kann-man-sich-wehren-f175938"/>
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ELSTER. Das kostet Vereine Zeit, vor allem wegen der Umsatzsteuer. VB zeigt die Forderungsgrundlage und liefert Argumente, mit denen man sich gegen die Abgabe einer EÜR wehren kann.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Sportvereine | Firmenfitness – So können Vereine steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers nutzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BLfS 4.3.2026, § 8 Abs. 2 S. 11 EStG, Erlass -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Firmenfitnessangebote können eine steuerfreie Zuwendung von 
Arbeitgebern an ihre Belegschaft sein. Sportvereine können das durch Kooperationen mit Unternehmen nutzen. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hat das Bayerische Landesamt für Steuern jetzt in einem Erlass klargestellt.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:16:08+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Praxisfall | Nutzung von Vereinsanlagen als Mitgliederrecht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt oft Rechte mit sich, die sich aus dessen satzungsmäßiger Tätigkeit ergeben. Diese Rechte können nicht ohne Weiteres entzogen werden.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T10:16:00+02:00</updated>
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