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    <title>Verkehrsrecht aktuell</title>
    <description>Unfälle optimal regulieren und Mandanten in Straf- &amp; OWi-Sachen vertreten</description>
    <pubDate>Fri, 03 Apr 2026 08:25:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Wed, 08 Apr 2026 08:51:00 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Feiertage | Frohe Ostern!</title>
      <description><![CDATA[Die Redaktion wünscht allen Lesern ein schönes Osterfest!]]></description>
      <pubDate>Fri, 03 Apr 2026 08:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/feiertage-frohe-ostern-n166705</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Redaktion wünscht allen Lesern ein schönes Osterfest!]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | „Alleinrennen“: Darlegungsanforderungen an die Urteilsgründe</title>
      <description><![CDATA[Die verbotswidrigen Rennen nach § 315d StGB, insbesondere die sog. Alleinrennen, beschäftigen die Rechtsprechung der Obergerichte immer wieder. Hinzuweisen ist dazu auf ein Urteil des KG, das zu den Anforderungen an die Urteilsgründe Stellung genommen hat.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 13:10:17 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-alleinrennen-darlegungsanforderungen-an-die-urteilsgruende-f173139</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Unfallregulierung am 17.04.2026 | Wissens-Update für mehr Ertrag im Unfallschadengeschäft</title>
      <description><![CDATA[Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar „Unfallregulierung“ einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren – mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.]]></description>
      <pubDate>Fri, 27 Mar 2026 13:51:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/iww-webinar-unfallregulierung-am-17042026-wissens-update-fuer-mehr-ertrag-im-unfallschadengeschaeft-f172872</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar ?Unfallregulierung? einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren ? mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Restwert | Restwert bei finanziertem Fahrzeug, wenn er vor der BGH-Entscheidung lokal ermittelt wurde</title>
      <description><![CDATA[Für Fahrzeuge, die von einer auf die Autofinanzierung ausgerichteten Bank finanziert und an die Bank sicherungsübereignet sind, gilt seit BGH 25.3.25, VI ZR 174/24 prima facie: Der Restwert muss unter Einbeziehung des Restwertmarkts im Internet ermittelt werden. Vor den Gerichten laufen derzeit Fälle, bei denen die Restwertermittlung vor der BGH-Entscheidung lokal erfolgte und die Abrechnung danach. Zwei Rettungsanker sind greifbar.]]></description>
      <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 13:06:43 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/restwert-restwert-bei-finanziertem-fahrzeug-wenn-er-vor-der-bgh-entscheidung-lokal-ermittelt-wurde-f172836</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für Fahrzeuge, die von einer auf die Autofinanzierung ausgerichteten Bank finanziert und an die Bank sicherungsübereignet sind, gilt seit BGH 25.3.25, VI ZR 174/24 prima facie: Der Restwert muss unter Einbeziehung des Restwertmarkts im Internet ermittelt werden. Vor den Gerichten laufen derzeit Fälle, bei denen die Restwertermittlung vor der BGH-Entscheidung lokal erfolgte und die Abrechnung danach. Zwei Rettungsanker sind greifbar.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsgefahr eines geparkten Autos | Halter eines falsch geparkten Autos trägt Mitschuld an Unfall</title>
      <description><![CDATA[Wer sein Fahrzeug falsch parkt, trägt aufgrund der Betriebsgefahr eine Mitschuld an einem Schaden an dem Wagen, der durch einen Dritte beim Rangieren verursacht wird.]]></description>
      <pubDate>Fri, 20 Mar 2026 11:51:40 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/betriebsgefahr-eines-geparkten-autos-halter-eines-falsch-geparkten-autos-traegt-mitschuld-an-unfall-f172928</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – nächster Starttermin: 23.4.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 15:26:25 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-naechster-starttermin-23426-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Werkvertrag/Regress | Die Üblichkeit gemäß § 632 Abs. 2 BGB und die Legende vom Mittelwert als Obergrenze</title>
      <description><![CDATA[Wurde beim Werkvertrag keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart, § 632 BGB. Die immer häufiger werdenden Regressstreitigkeiten zwischen Versicherern auf der einen und Abschleppunternehmern, Reparaturwerkstätten, Schadengutachtern auf der anderen Seite werden häufig auf die „Teurer als üblich und damit zu teuer“-Behauptung aufgebaut. Alle hier angestellten Erwägungen zur Üblichkeit treffen auf Aktivprozesse der Rechnungssteller aus abgetretenem Recht ebenso zu.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:55:48 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/werkvertragregress-die-ueblichkeit-gemaess-632-abs-2-bgb-und-die-legende-vom-mittelwert-als-obergrenze-f172841</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wurde beim Werkvertrag keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart, § 632 BGB. Die immer häufiger werdenden Regressstreitigkeiten zwischen Versicherern auf der einen und Abschleppunternehmern, Reparaturwerkstätten, Schadengutachtern auf der anderen Seite werden häufig auf die ?Teurer als üblich und damit zu teuer?-Behauptung aufgebaut. Alle hier angestellten Erwägungen zur Üblichkeit treffen auf Aktivprozesse der Rechnungssteller aus abgetretenem Recht ebenso zu.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Reparaturkostenübernahmebestätigung | Reichweite einer Reparaturkosten-Übernahmebestätigung</title>
      <description><![CDATA[Eine vom eintrittspflichtigen Versicherer übersandte Bestätigung der Übernahme der Reparaturkosten mit dem Inhalt „Hiermit erteilen wir eine Reparaturkostenübernahmebestätigung für den unfallbedingten Fahrzeugschaden. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein, oder lassen die Rechnung nebst Abtretung von der Werkstatt einreichen.“ schließt nach Auffassung des OLG Dresden nicht aus, dass der Versicherer nach Vorlage der Reparaturrechnung Einwendungen im Hinblick auf reparierte oder unreparierte Altschäden erhebt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:55:41 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/reparaturkostenuebernahmebestaetigung-reichweite-einer-reparaturkosten-uebernahmebestaetigung-f172840</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine vom eintrittspflichtigen Versicherer übersandte Bestätigung der Übernahme der Reparaturkosten mit dem Inhalt ?Hiermit erteilen wir eine Reparaturkostenübernahmebestätigung für den unfallbedingten Fahrzeugschaden. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein, oder lassen die Rechnung nebst Abtretung von der Werkstatt einreichen.? schließt nach Auffassung des OLG Dresden nicht aus, dass der Versicherer nach Vorlage der Reparaturrechnung Einwendungen im Hinblick auf reparierte oder unreparierte Altschäden erhebt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aktivlegitimation | Eigentumsvermutung auch bei abgestelltem Fahrzeug</title>
      <description><![CDATA[Auch ein abgestelltes und vorübergehend zurückgelassenes Fahrzeug bleibt im unmittelbaren Besitz des berechtigten Besitzers. Es ist nicht „herrenlos“. Zugunsten des Besitzers greift die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB. Den Gegenbeweis muss der Schädiger führen, den Geschädigten trifft jedoch eine sekundäre Vortragslast zum Eigentumserwerb (OLG Hamm 23.9.25, I-7 U 29/25, Abruf-Nr.  252989 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:55:35 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/aktivlegitimation-eigentumsvermutung-auch-bei-abgestelltem-fahrzeug-f172839</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch ein abgestelltes und vorübergehend zurückgelassenes Fahrzeug bleibt im unmittelbaren Besitz des berechtigten Besitzers. Es ist nicht ?herrenlos?. Zugunsten des Besitzers greift die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB. Den Gegenbeweis muss der Schädiger führen, den Geschädigten trifft jedoch eine sekundäre Vortragslast zum Eigentumserwerb (OLG Hamm 23.9.25, I-7 U 29/25, Abruf-Nr.  252989 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haftung | Haftungsverteilung zwischen Rückwärtsausparker versus  unvorschriftsmäßig geparktem Fahrzeug</title>
      <description><![CDATA[Wer rückwärts aus einer 90 Grad zur Fahrbahn angeordneten Parkbucht ausfährt und das auf der gegenüberliegenden Straßenseite außerhalb der dort eingezeichneten Parkflächen stehende Fahrzeug erst beim Anstoß bemerkt, haftet voll.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:55:29 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/haftung-haftungsverteilung-zwischen-rueckwaertsausparker-versus-unvorschriftsmaessig-geparktem-fahrzeug-f172838</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer rückwärts aus einer 90 Grad zur Fahrbahn angeordneten Parkbucht ausfährt und das auf der gegenüberliegenden Straßenseite außerhalb der dort eingezeichneten Parkflächen stehende Fahrzeug erst beim Anstoß bemerkt, haftet voll.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kaufrecht | Auslegung von Anfechtung und Widerruf auch als konkludente Rücktrittserklärung</title>
      <description><![CDATA[Erklärt ein Käufer ausdrücklich (nur) die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, schließt dies eine Auslegung dahin gehend, dass er damit (konkludent) auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat, nicht aus. Das gilt auch, wenn die Erklärung nicht von dem Käufer persönlich, sondern von seinem Rechtsanwalt abgegeben wurde. So entschied es der VIII. Senat des BGH.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:55:22 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/kaufrecht-auslegung-von-anfechtung-und-widerruf-auch-als-konkludente-ruecktrittserklaerung-f172837</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Erklärt ein Käufer ausdrücklich (nur) die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, schließt dies eine Auslegung dahin gehend, dass er damit (konkludent) auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat, nicht aus. Das gilt auch, wenn die Erklärung nicht von dem Käufer persönlich, sondern von seinem Rechtsanwalt abgegeben wurde. So entschied es der VIII. Senat des BGH.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Reparaturkosten | Vortragslast bei der Behauptung eines Großkundenrabatts</title>
      <description><![CDATA[In VA 26, 44 haben wir einen Hinweisbeschluss des LG Duisburg vorgestellt, nachdem es nicht ausreichend sei, zu behaupten, der Kläger sei „ein größeres Unternehmen“ und habe „einen umfangreichen Fuhrpark“, weshalb er sicher einen Großkundenrabatt bekomme. In einem Verfahren beim LG München I war der Vortrag des Versicherers noch um die Behauptung ergänzt, solche Rabattvereinbarungen seien üblich, weshalb er das Fehlen einer solchen Vereinbarung bestreite.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:54:59 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/reparaturkosten-vortragslast-bei-der-behauptung-eines-grosskundenrabatts-f172835</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In VA 26, 44 haben wir einen Hinweisbeschluss des LG Duisburg vorgestellt, nachdem es nicht ausreichend sei, zu behaupten, der Kläger sei ?ein größeres Unternehmen? und habe ?einen umfangreichen Fuhrpark?, weshalb er sicher einen Großkundenrabatt bekomme. In einem Verfahren beim LG München I war der Vortrag des Versicherers noch um die Behauptung ergänzt, solche Rabattvereinbarungen seien üblich, weshalb er das Fehlen einer solchen Vereinbarung bestreite.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haftungsrecht | BGH: Wenn bei unterschiedlichen Haltern  der Anhänger das Zugfahrzeug beschädigt</title>
      <description><![CDATA[Beim Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger haften die jeweiligen Halter im Verhältnis zueinander gemäß § 19 Abs. 4 S. 5 StVG nicht aus Gefährdung, sondern nach allgemeinem vertraglichen und deliktischen Haftungsrecht. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger im Unfallzeitpunkt oder kurz zuvor unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug gelöst hat. Denn es 
muss zwischen Schäden im Außenverhältnis und im Innenverhältnis unterschieden werden. Hierauf wies aktuell der BGH hin (10.2.26, VI ZR 155/25, Abruf-Nr.  252672 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:54:43 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/haftungsrecht-bgh-wenn-bei-unterschiedlichen-haltern-der-anhaenger-das-zugfahrzeug-beschaedigt-f172834</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Beim Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger haften die jeweiligen Halter im Verhältnis zueinander gemäß § 19 Abs. 4 S. 5 StVG nicht aus Gefährdung, sondern nach allgemeinem vertraglichen und deliktischen Haftungsrecht. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger im Unfallzeitpunkt oder kurz zuvor unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug gelöst hat. Denn es 
muss zwischen Schäden im Außenverhältnis und im Innenverhältnis unterschieden werden. Hierauf wies aktuell der BGH hin (10.2.26, VI ZR 155/25, Abruf-Nr.  252672 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wiederbeschaffungswert | WBW auf Grundlage 3er lokaler Offerten versus rechnerischem Wert</title>
      <description><![CDATA[Das AG Ahrensburg hatte entschieden, der Wiederbeschaffungswert unterfalle dem subjektbezogenen Schadenbegriff, wenn der Geschädigte eine Ersatzbeschaffung vorgenommen und dabei den Wiederbeschaffungsaufwand für dessen Finanzierung eingeplant hat. In der Berufung hat das LG Lübeck diese Entscheidung gestützt, jedoch mit anderer Begründung.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:54:36 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/wiederbeschaffungswert-wbw-auf-grundlage-3er-lokaler-offerten-versus-rechnerischem-wert-f172833</link>
      <guid>https://www.iww.de/va/zivilrecht/wiederbeschaffungswert-wbw-auf-grundlage-3er-lokaler-offerten-versus-rechnerischem-wert-f172833</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das AG Ahrensburg hatte entschieden, der Wiederbeschaffungswert unterfalle dem subjektbezogenen Schadenbegriff, wenn der Geschädigte eine Ersatzbeschaffung vorgenommen und dabei den Wiederbeschaffungsaufwand für dessen Finanzierung eingeplant hat. In der Berufung hat das LG Lübeck diese Entscheidung gestützt, jedoch mit anderer Begründung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt</title>
      <description><![CDATA[Verteidiger müssen sich sowohl in Verkehrsstrafsachen als auch in Bußgeldverfahren immer wieder mit der Wirksamkeit von Zustellungen befassen. Sei es, dass es bei der Frage um die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels um die Frage des Fristbeginns geht, sei es, dass die für die Verjährungsunterbrechung rechtzeitige Zustellung eines Bußgeldbescheids zu prüfen ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:54:26 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-zustellung-bei-unbekanntem-aufenthalt-f172832</link>
      <guid>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-zustellung-bei-unbekanntem-aufenthalt-f172832</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Verteidiger müssen sich sowohl in Verkehrsstrafsachen als auch in Bußgeldverfahren immer wieder mit der Wirksamkeit von Zustellungen befassen. Sei es, dass es bei der Frage um die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels um die Frage des Fristbeginns geht, sei es, dass die für die Verjährungsunterbrechung rechtzeitige Zustellung eines Bußgeldbescheids zu prüfen ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Strafrecht | Die Rechtsprechung in Verkehrs-OWi-Sachen zum Verfahrensrecht in 2025</title>
      <description><![CDATA[Der Beitrag stellt Ihnen im Anschluss an VA 25, 71 die wichtigsten Entscheidungen aus dem verfahrensrechtlichen Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2025 vor. Über das materielle Recht haben wir in VA 26, 58 berichtet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:54:18 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/strafrecht-die-rechtsprechung-in-verkehrs-owi-sachen-zum-verfahrensrecht-in-2025-f172831</link>
      <guid>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/strafrecht-die-rechtsprechung-in-verkehrs-owi-sachen-zum-verfahrensrecht-in-2025-f172831</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Aktenvorlage an das Amtsgericht als Verfahrensvoraussetzung</title>
      <description><![CDATA[Die willentliche Zuleitung der Akten durch die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 4 S. 2 OWiG ist Verfahrensvoraussetzung für das gerichtliche Bußgeldverfahren.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:54:02 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-aktenvorlage-an-das-amtsgericht-als-verfahrensvoraussetzung-f172830</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die willentliche Zuleitung der Akten durch die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 4 S. 2 OWiG ist Verfahrensvoraussetzung für das gerichtliche Bußgeldverfahren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Beginn der Rechtsbeschwerdefrist nach Abwesenheitsverhandlung</title>
      <description><![CDATA[Ist der Betroffene in der Hauptverhandlung nicht anwesend, beginnt bei einem in seiner Abwesenheit verkündeten Urteil die Frist zur Anbringung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann bereits mit der Verkündung des Urteils zu laufen, wenn der Betroffene bei der Urteilsverkündung von einem nach § 73 Abs. 3 OWiG mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht versehenen Verteidiger vertreten worden ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:53:54 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-beginn-der-rechtsbeschwerdefrist-nach-abwesenheitsverhandlung-f172829</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ist der Betroffene in der Hauptverhandlung nicht anwesend, beginnt bei einem in seiner Abwesenheit verkündeten Urteil die Frist zur Anbringung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann bereits mit der Verkündung des Urteils zu laufen, wenn der Betroffene bei der Urteilsverkündung von einem nach § 73 Abs. 3 OWiG mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht versehenen Verteidiger vertreten worden ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verwaltungsrecht | Verbrenner-Kfz darf vor offensichtlich defekter E-Lade-Säule nicht abgeschleppt werden</title>
      <description><![CDATA[Es ist unverhältnismäßig, ein verbotswidrig auf einem (Lade-)Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge abgestelltes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abzuschleppen, wenn offensichtlich ist, dass die zu dem Parkplatz gehörende Ladesäule längerfristig funktionsunfähig ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:53:39 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/verwaltungsrecht-verbrenner-kfz-darf-vor-offensichtlich-defekter-e-lade-saeule-nicht-abgeschleppt-werden-f172828</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es ist unverhältnismäßig, ein verbotswidrig auf einem (Lade-)Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge abgestelltes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abzuschleppen, wenn offensichtlich ist, dass die zu dem Parkplatz gehörende Ladesäule längerfristig funktionsunfähig ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Neue Postlaufzeiten und Wiedereinsetzung</title>
      <description><![CDATA[Das OLG Hamm hat jetzt auch zu den Auswirkungen der am 1.1.25 durch das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (PostModG; BGBl. 2024 I Nr. 236) in Kraft getretene Änderungen des § 18 Abs. 1 PostG Stellung genommen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 09:53:34 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-neue-postlaufzeiten-und-wiedereinsetzung-f172827</link>
      <guid>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-neue-postlaufzeiten-und-wiedereinsetzung-f172827</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Hamm hat jetzt auch zu den Auswirkungen der am 1.1.25 durch das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (PostModG; BGBl. 2024 I Nr. 236) in Kraft getretene Änderungen des § 18 Abs. 1 PostG Stellung genommen.]]></content:encoded>
    </item>
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