<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <title type="text">Verkehrsrecht aktuell</title>
  <subtitle type="text">Unfälle optimal regulieren und Mandanten in Straf- &amp; OWi-Sachen vertreten</subtitle>
  <updated>2026-10-27T08:12:36+01:00</updated>
  <generator uri="http://www.vogel.de">Vogel Communications Group</generator>
  <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va"/>
  <link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.iww.de/va/feeds/atom"/>
  <id>https://www.iww.de/va</id>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Haftungsrecht | LG Lübeck: Alleinhaftung des Auffahrenden bei Zweitunfall]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wer Anzeichen für einen Verkehrsunfall auf der eigenen Fahrbahn ignoriert und mit voller Geschwindigkeit auf die Unfallstelle zufährt, kann keinen Schadensersatz wegen einer Kollision verlangen. Das hat das LG Lübeck entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-10-27T08:12:36+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/haftungsrecht-lg-luebeck-alleinhaftung-des-auffahrenden-bei-zweitunfall-n162742"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/haftungsrecht-lg-luebeck-alleinhaftung-des-auffahrenden-bei-zweitunfall-n162742</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wer Anzeichen für einen Verkehrsunfall auf der eigenen Fahrbahn ignoriert und mit voller Geschwindigkeit auf die Unfallstelle zufährt, kann keinen Schadensersatz wegen einer Kollision verlangen. Das hat das LG Lübeck entschieden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Autokauf | § 475e Abs. 5 BGB und das Verhältnis  von Garantiearbeiten zur Nachbesserung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der für einen nach dem 31.7.26 geschlossenen Verbrauchsgüterkauf geltende § 475e Abs. 5 BGB knüpft an die gewährleistungsrechtliche Nachbesserung an. Wird Nacherfüllung gemäß § 439 durch Nachbesserung geleistet, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate. Das führt in eine Fragestellung, die bei mit einer Neu – oder Gebrauchtwagengarantie im Verbrauchsgüterkauf verkauften Fahrzeugen auftreten kann.]]></summary>
    <updated>2026-10-22T09:39:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-475e-abs5-bgb-und-das-verhaeltnis-von-garantiearbeiten-zur-nachbesserung-f176721"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-475e-abs5-bgb-und-das-verhaeltnis-von-garantiearbeiten-zur-nachbesserung-f176721</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der für einen nach dem 31.7.26 geschlossenen Verbrauchsgüterkauf geltende § 475e Abs. 5 BGB knüpft an die gewährleistungsrechtliche Nachbesserung an. Wird Nacherfüllung gemäß § 439 durch Nachbesserung geleistet, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate. Das führt in eine Fragestellung, die bei mit einer Neu ? oder Gebrauchtwagengarantie im Verbrauchsgüterkauf verkauften Fahrzeugen auftreten kann.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Pflicht mit Mehrwert | Anwaltliches Berufsrecht online – der Kenntnisnachweis nach § 43f BRAO ab dem 27.10.26]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht – aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.]]></summary>
    <updated>2026-10-21T13:30:01+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-anwaltliches-berufsrecht-online-der-kenntnisnachweis-nach-43f-brao-ab-dem-271026-f171711"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-anwaltliches-berufsrecht-online-der-kenntnisnachweis-nach-43f-brao-ab-dem-271026-f171711</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Berufsrecht ist Pflicht ? aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Leserforum | Der feine Unterschied zwischen „Betrieb“ und „Gebrauch“ des Kraftfahrzeugs]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bei manchem Schadenhergang kann man zweifeln, ob man beim Kfz-Versicherer ansetzen muss oder beim Privathaftpflichtversicherer. Dazu erreichte uns eine Leserfrage.]]></summary>
    <updated>2026-10-19T11:17:54+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/leserforum-der-feine-unterschied-zwischen-betrieb-und-gebrauch-des-kraftfahrzeugs-f176796"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/leserforum-der-feine-unterschied-zwischen-betrieb-und-gebrauch-des-kraftfahrzeugs-f176796</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei manchem Schadenhergang kann man zweifeln, ob man beim Kfz-Versicherer ansetzen muss oder beim Privathaftpflichtversicherer. Dazu erreichte uns eine Leserfrage.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Autokauf | Rücktritt wegen eines Mangels bereits vor Gefahrübergang]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der vorvertraglichen Information und im Kaufvertrag über einen VW T6 gibt es die Eintragung „Ölverbrauch von 0,7 bis 1,0 Liter auf 1.000 km“. Darüber, dass der erhöhte Ölverbrauch im Zusammenhang mit einem Motorschaden stehen könnte, sprachen die Vertragsparteien nicht. Insbesondere fand diesbezüglich keine Aufklärung durch den Autohändler statt. Noch vor der Übergabe erfährt der Käufer, dass der Ölverbrauch bei dem betreffenden Motor ein sehr typisches Symptom für einen beginnenden Motorschaden sei. Er erklärt den Rücktritt und die Anfechtung.]]></summary>
    <updated>2026-10-15T10:56:10+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-ruecktritt-wegen-eines-mangels-bereits-vor-gefahruebergang-f176759"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-ruecktritt-wegen-eines-mangels-bereits-vor-gefahruebergang-f176759</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der vorvertraglichen Information und im Kaufvertrag über einen VW T6 gibt es die Eintragung ?Ölverbrauch von 0,7 bis 1,0 Liter auf 1.000 km?. Darüber, dass der erhöhte Ölverbrauch im Zusammenhang mit einem Motorschaden stehen könnte, sprachen die Vertragsparteien nicht. Insbesondere fand diesbezüglich keine Aufklärung durch den Autohändler statt. Noch vor der Übergabe erfährt der Käufer, dass der Ölverbrauch bei dem betreffenden Motor ein sehr typisches Symptom für einen beginnenden Motorschaden sei. Er erklärt den Rücktritt und die Anfechtung.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Rotlichtverstoß | Berechnung der Rotlichtzeit durch Schätzungen eines Zeugen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Berechnung der Dauer der Rotphase bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß aus der Beschleunigung des Busses seit seinem letzten verkehrsbedingten Halt und seiner Entfernung vor der Haltlinie im Moment des Umschaltens der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht beruht – jedenfalls in einem Bereich von weniger als zwei Sekunden – nicht auf einer tragfähigen und verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage, wenn die Beschleunigung und die Entfernung auf der Schätzung eines Zufallszeugen beruhen.]]></summary>
    <updated>2026-10-08T15:09:48+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/strafrechtowi/rotlichtverstoss-berechnung-der-rotlichtzeit-durch-schaetzungen-eines-zeugen-f176616"/>
    <id>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/rotlichtverstoss-berechnung-der-rotlichtzeit-durch-schaetzungen-eines-zeugen-f176616</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Berechnung der Dauer der Rotphase bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß aus der Beschleunigung des Busses seit seinem letzten verkehrsbedingten Halt und seiner Entfernung vor der Haltlinie im Moment des Umschaltens der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht beruht ? jedenfalls in einem Bereich von weniger als zwei Sekunden ? nicht auf einer tragfähigen und verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage, wenn die Beschleunigung und die Entfernung auf der Schätzung eines Zufallszeugen beruhen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Autokauf | Button Beschriftung mit „Bestellen“ statt „Kostenpflichtig bestellen“ löst keinen..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Kläger bestellte online ein Elektroauto. Die abschließende Schaltfläche war entgegen dem Gesetzeswortlaut allein mit „Bestellen“ statt mit „zahlungspflichtig bestellen“ bezeichnet worden. Da der online-Bestellvorgang im Übrigen transparent und ersichtlich auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Kaufvertrags gerichtet war, kann sich der Käufer hier nicht mit Erfolg auf die unvollständige Beschriftung berufen, entschied das OLG Frankfurt a. M.]]></summary>
    <updated>2026-10-07T15:23:56+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-button-beschriftung-mit-bestellen-statt-kostenpflichtig-bestellen-loest-keinen-f176604"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-button-beschriftung-mit-bestellen-statt-kostenpflichtig-bestellen-loest-keinen-f176604</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Kläger bestellte online ein Elektroauto. Die abschließende Schaltfläche war entgegen dem Gesetzeswortlaut allein mit ?Bestellen? statt mit ?zahlungspflichtig bestellen? bezeichnet worden. Da der online-Bestellvorgang im Übrigen transparent und ersichtlich auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Kaufvertrags gerichtet war, kann sich der Käufer hier nicht mit Erfolg auf die unvollständige Beschriftung berufen, entschied das OLG Frankfurt a. M.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Prozessrecht | Verwerfungsurteil  nach Erkrankung des Verteidigers]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Brandenburg, 4.2.2026, 2 ORbs 195/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Konnte der Betroffene, der auf Antrag seines Verteidigers vom persönlichen Erscheinen entbunden worden war, darauf vertrauen, dass er in der Hauptverhandlung von diesem vertreten werde, ist es für den Betroffenen nicht zumutbar, sich auf eine Hauptverhandlung ohne seinen gewählten Verteidiger, der erkrankt ist, einzulassen.]]></summary>
    <updated>2026-10-05T11:50:36+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-verwerfungsurteil-nach-erkrankung-des-verteidigers-f176554"/>
    <id>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/prozessrecht-verwerfungsurteil-nach-erkrankung-des-verteidigers-f176554</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Konnte der Betroffene, der auf Antrag seines Verteidigers vom persönlichen Erscheinen entbunden worden war, darauf vertrauen, dass er in der Hauptverhandlung von diesem vertreten werde, ist es für den Betroffenen nicht zumutbar, sich auf eine Hauptverhandlung ohne seinen gewählten Verteidiger, der erkrankt ist, einzulassen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Aktuelle Gesetzgebung | Neue Regeln für Haftung bei Verkehrsunfällen: Bundesjustizministerium schlägt Änderungen vor]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Haftung und Absicherung für Beteiligte an einem Verkehrsunfall sollen in bestimmten Fällen klarer und fairer geregelt werden. Künftig soll es beispielsweise beim Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall keinen Unterschied machen, wenn das andere Auto ein Leasingwagen ist. Nach geltendem Recht ist der Unfallgegner in solchen Fällen unter Umständen höheren Ansprüchen auf Schadenersatz ausgesetzt. Außerdem sollen Betroffene einer Straftat leichter Schadenersatz bekommen, wenn ein Auto als Waffe eingesetzt wurde. Weitere Änderungen im Entwurf betreffen das Haftungs- und Versicherungsrecht bei großen Verkehrsunfällen.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T13:41:14+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-neue-regeln-fuer-haftung-bei-verkehrsunfaellen-bundesjustizministerium-schlaegt-aenderungen-vor-f176541"/>
    <id>https://www.iww.de/va/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-neue-regeln-fuer-haftung-bei-verkehrsunfaellen-bundesjustizministerium-schlaegt-aenderungen-vor-f176541</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Haftung und Absicherung für Beteiligte an einem Verkehrsunfall sollen in bestimmten Fällen klarer und fairer geregelt werden. Künftig soll es beispielsweise beim Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall keinen Unterschied machen, wenn das andere Auto ein Leasingwagen ist. Nach geltendem Recht ist der Unfallgegner in solchen Fällen unter Umständen höheren Ansprüchen auf Schadenersatz ausgesetzt. Außerdem sollen Betroffene einer Straftat leichter Schadenersatz bekommen, wenn ein Auto als Waffe eingesetzt wurde. Weitere Änderungen im Entwurf betreffen das Haftungs- und Versicherungsrecht bei großen Verkehrsunfällen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Aktuelle Gesetzgebung | Öffentliche Anhörung zur geplanten Führerscheinreform]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Verkehrsausschuss befasst sich bei einer öffentlichen Anhörung am Montag, 5.10.26, ab 11 Uhr im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses mit der von der Bundesregierung geplanten Führerscheinreform. Sieben Sachverständige, Interessenvertreter und andere Auskunftspersonen sind nach aktuellem Stand zu der Anhörung geladen.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T11:37:41+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-oeffentliche-anhoerung-zur-geplanten-fuehrerscheinreform-f176497"/>
    <id>https://www.iww.de/va/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-oeffentliche-anhoerung-zur-geplanten-fuehrerscheinreform-f176497</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Verkehrsausschuss befasst sich bei einer öffentlichen Anhörung am Montag, 5.10.26, ab 11 Uhr im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses mit der von der Bundesregierung geplanten Führerscheinreform. Sieben Sachverständige, Interessenvertreter und andere Auskunftspersonen sind nach aktuellem Stand zu der Anhörung geladen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Nach einem Unfall auf der Autobahn muss ein Weiterfahren keine Unfallflucht sein]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das LG Darmstadt hat sich jetzt mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem Unfall auf einer Autobahn befasst. Das AG hatte die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Das LG hat diese Entscheidung aufgehoben.]]></summary>
    <updated>2026-09-28T11:19:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/strafrechtowi/unerlaubtes-entfernen-vom-unfallort-nach-einem-unfall-auf-der-autobahn-muss-ein-weiterfahren-keine-unfallflucht-sein-f176440"/>
    <id>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/unerlaubtes-entfernen-vom-unfallort-nach-einem-unfall-auf-der-autobahn-muss-ein-weiterfahren-keine-unfallflucht-sein-f176440</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das LG Darmstadt hat sich jetzt mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem Unfall auf einer Autobahn befasst. Das AG hatte die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Das LG hat diese Entscheidung aufgehoben.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Aktuelle Gesetzgebung | Neue Haftungsregeln für E-Scooter passieren den Bundesrat]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch die Halter von E-Scootern – etwa Verleihfirmen – müssen künftig für Schäden aufkommen: Die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln zur Haftung bei Unfällen mit elektrischen Tret- und Stehrollern (E-Scooter) haben am 25. September 2026 den Bundesrat passiert.]]></summary>
    <updated>2026-09-25T11:41:43+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-neue-haftungsregeln-fuer-e-scooter-passieren-den-bundesrat-f176384"/>
    <id>https://www.iww.de/va/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-neue-haftungsregeln-fuer-e-scooter-passieren-den-bundesrat-f176384</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch die Halter von E-Scootern ? etwa Verleihfirmen ? müssen künftig für Schäden aufkommen: Die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln zur Haftung bei Unfällen mit elektrischen Tret- und Stehrollern (E-Scooter) haben am 25. September 2026 den Bundesrat passiert.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Öffentlicher Verkehrsraum | Öffentlicher Straßenverkehr im Parkhaus?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BayObLG,13.2.2026, 204 StRR 102/26, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
In einem Beschluss des BayObLG geht es um die Frage, ob ein Parkhaus zum sog. „öffentlichen Straßenverkehr“ gehört.]]></summary>
    <updated>2026-09-24T14:30:17+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/strafrechtowi/oeffentlicher-verkehrsraum-oeffentlicher-strassenverkehr-im-parkhaus-f176355"/>
    <id>https://www.iww.de/va/strafrechtowi/oeffentlicher-verkehrsraum-oeffentlicher-strassenverkehr-im-parkhaus-f176355</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In einem Beschluss des BayObLG geht es um die Frage, ob ein Parkhaus zum sog. ?öffentlichen Straßenverkehr? gehört.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Anwaltskosten | Anwaltskosten beim Rücktritt vom Kaufvertrag]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Anwaltskosten können als erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 2 BGB und damit verschuldensunabhängig beansprucht werden (LG Koblenz 2.4.25, 15 O 263/22, Abruf-Nr.  253254 ).]]></summary>
    <updated>2026-09-21T15:45:09+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/anwaltskosten-anwaltskosten-beim-ruecktritt-vom-kaufvertrag-f176291"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/anwaltskosten-anwaltskosten-beim-ruecktritt-vom-kaufvertrag-f176291</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Anwaltskosten können als erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 2 BGB und damit verschuldensunabhängig beansprucht werden (LG Koblenz 2.4.25, 15 O 263/22, Abruf-Nr.  253254 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Autokauf | Der private Leasingnehmer hat keinen  kaufrechtlichen Verbrauchersonderschutz]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der noch einmal angehobene Verbraucherschutz aus den neuen § 475e und § 475 Abs. 5 BGB gilt nicht für den privaten Leasingnehmer. Denn der ist kein Käufer, sondern nur Mieter eines Fahrzeugs. Ein Leasingvertrag mit einem Verbraucher, der die leasingtypische Abtretungskonstruktion enthält, ist auch kein unzulässiges Umgehungsgeschäft nach § 476 Abs. 1 S. 1 BGB. Das hat der BGH bereits vor langer Zeit entschieden (21.12.05, VIII ZR 85/05, Abruf-Nr.  060314 ). Es ist aus Anlass der BGB-Änderung wichtig, sich das wieder in Erinnerung zu rufen.]]></summary>
    <updated>2026-09-21T08:52:55+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-der-private-leasingnehmer-hat-keinen-kaufrechtlichen-verbrauchersonderschutz-f176083"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-der-private-leasingnehmer-hat-keinen-kaufrechtlichen-verbrauchersonderschutz-f176083</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der noch einmal angehobene Verbraucherschutz aus den neuen § 475e und § 475 Abs. 5 BGB gilt nicht für den privaten Leasingnehmer. Denn der ist kein Käufer, sondern nur Mieter eines Fahrzeugs. Ein Leasingvertrag mit einem Verbraucher, der die leasingtypische Abtretungskonstruktion enthält, ist auch kein unzulässiges Umgehungsgeschäft nach § 476 Abs. 1 S. 1 BGB. Das hat der BGH bereits vor langer Zeit entschieden (21.12.05, VIII ZR 85/05, Abruf-Nr.  060314 ). Es ist aus Anlass der BGB-Änderung wichtig, sich das wieder in Erinnerung zu rufen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-09-17T15:27:25+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f176248"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f176248</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Beweistermin | In einer Grafik: Wenn der Verkehrsanwalt Termine wahrnimmt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Verkehrsanwälte und Terminsvertreter sind nicht dasselbe. Aber es kann geschehen, dass Sie als Verkehrsanwalt plötzlich einen Termin wahrnehmen müssen. Die Grafik zeigt auf einen Blick, wie Sie in solchen Fällen korrekt abrechnen und keinen Fehler bei den Auslagenpauschalen machen.]]></summary>
    <updated>2026-09-17T15:27:19+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/beweistermin-in-einer-grafik-wenn-der-verkehrsanwalt-termine-wahrnimmt-f176247"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/beweistermin-in-einer-grafik-wenn-der-verkehrsanwalt-termine-wahrnimmt-f176247</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Verkehrsanwälte und Terminsvertreter sind nicht dasselbe. Aber es kann geschehen, dass Sie als Verkehrsanwalt plötzlich einen Termin wahrnehmen müssen. Die Grafik zeigt auf einen Blick, wie Sie in solchen Fällen korrekt abrechnen und keinen Fehler bei den Auslagenpauschalen machen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Autokauf | Ein kritischer Blick auf das  Agenturgeschäft beim Autoverkauf]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Verschärfung des Kaufrechts mit der einjährigen Verlängerung der Gewährleistungsverjährung, wenn es beim Verbrauchsgüterkauf zu einer Nachbesserung kommt, lässt vermuten, dass mancher Händler sein Heil im Agenturgeschäfts suchen wird. Das zeichnet sich dadurch aus, dass der Autohändler nicht der Verkäufer ist, sondern lediglich der Vermittler. Weil bei einem privaten Eigentümer eines Autos, das der loswerden möchte, auf der Verkäuferseite die Privatperson, nicht aber der Autohändler als Verkäufer steht, ist der Gewährleistungsausschluss zulässig.]]></summary>
    <updated>2026-09-17T15:26:40+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-ein-kritischer-blick-auf-das-agenturgeschaeft-beim-autoverkauf-f176246"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/autokauf-ein-kritischer-blick-auf-das-agenturgeschaeft-beim-autoverkauf-f176246</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Verschärfung des Kaufrechts mit der einjährigen Verlängerung der Gewährleistungsverjährung, wenn es beim Verbrauchsgüterkauf zu einer Nachbesserung kommt, lässt vermuten, dass mancher Händler sein Heil im Agenturgeschäfts suchen wird. Das zeichnet sich dadurch aus, dass der Autohändler nicht der Verkäufer ist, sondern lediglich der Vermittler. Weil bei einem privaten Eigentümer eines Autos, das der loswerden möchte, auf der Verkäuferseite die Privatperson, nicht aber der Autohändler als Verkäufer steht, ist der Gewährleistungsausschluss zulässig.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Nutzungsausfall | AG Stuttgart: Versicherer muss bei  Ersatzteilrückstand gewarnt werden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Eine Reparaturverzögerung wegen eines Ersatzteilrückstands ist an der Tagesordnung. Ist eine solche Verzögerung ein Anlass, den Versicherer wegen einer drohenden Erweiterung des (Ausfall-)Schadens zu warnen? Das AG Stuttgart sagt Ja. Auch, wenn das Urteil in einem zentralen Punkt nicht zu Ende gedacht ist, kann es der anwaltlichen Vorsicht geschuldet sein, eine solche Warnung abzusetzen. Das vermeidet spätere Streitigkeiten mit dem Mandanten.]]></summary>
    <updated>2026-09-17T15:26:31+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/nutzungsausfall-ag-stuttgart-versicherer-muss-bei-ersatzteilrueckstand-gewarnt-werden-f176245"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/nutzungsausfall-ag-stuttgart-versicherer-muss-bei-ersatzteilrueckstand-gewarnt-werden-f176245</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Eine Reparaturverzögerung wegen eines Ersatzteilrückstands ist an der Tagesordnung. Ist eine solche Verzögerung ein Anlass, den Versicherer wegen einer drohenden Erweiterung des (Ausfall-)Schadens zu warnen? Das AG Stuttgart sagt Ja. Auch, wenn das Urteil in einem zentralen Punkt nicht zu Ende gedacht ist, kann es der anwaltlichen Vorsicht geschuldet sein, eine solche Warnung abzusetzen. Das vermeidet spätere Streitigkeiten mit dem Mandanten.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Anwaltskostenerstattung | Anspruchsanmeldung, Prüfbericht mit Kürzung: Das ist keine unterdurchschnittliche Angelegenheit]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Reagiert der Versicherer auf die Anspruchsanmeldung mit einem Prüfbericht und einer Kürzung der Reparaturkostenerstattung, liegt keine unterdurchschnittliche Angelegenheit vor, die nur eine 1,0-Gebühr rechtfertigt. Das gilt auch, wenn der Kürzungsbetrag auf die erste Gegenwehr hin nachgezahlt wird.]]></summary>
    <updated>2026-09-17T15:26:22+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/va/zivilrecht/anwaltskostenerstattung-anspruchsanmeldung-pruefbericht-mit-kuerzung-das-ist-keine-unterdurchschnittliche-angelegenheit-f176244"/>
    <id>https://www.iww.de/va/zivilrecht/anwaltskostenerstattung-anspruchsanmeldung-pruefbericht-mit-kuerzung-das-ist-keine-unterdurchschnittliche-angelegenheit-f176244</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Reagiert der Versicherer auf die Anspruchsanmeldung mit einem Prüfbericht und einer Kürzung der Reparaturkostenerstattung, liegt keine unterdurchschnittliche Angelegenheit vor, die nur eine 1,0-Gebühr rechtfertigt. Das gilt auch, wenn der Kürzungsbetrag auf die erste Gegenwehr hin nachgezahlt wird.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
</feed>
