Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Editorial Juli 2109

    Wenn der Versicherer die Schadenminderungspflicht neu interpretiert ...

    | Und wieder können wir Ihnen ein Schmankerl aus der Gedankenwelt der Versicherungswirtschaft präsentieren. Ein westfälischer Versicherer interpretiert die Schadenminderungspflicht so, dass Kürzungen des Schadenersatzanspruchs hinzunehmen sind. Das glauben Sie nicht? Lesen Sie: |

     

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.04.19.

     

    Leider lassen Sie den Aspekt der Schadenminderungspflicht hier vollständig außer Acht. Der Grundsatz der Schadenminderungspflicht verlangt, den Schaden im Rahmen des Möglichen so klein wie möglich zu halten.

     

    Wir können daher nicht einsehen, dass der doch geringfügige Abzug nicht akzeptiert werden kann.

     

    Bitte überdenken Sie Ihre Auffassung nochmal.

     

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen ...“

     

    Wenn so ein Versicherer eine sechsstellige Anzahl an Schäden per anno reguliert, sind „geringfügige Abzüge“ aufsummiert ein deutlicher Millionenbetrag. Angesichts des Nullzins-Desasters, unter dem die Versicherungswirtschaft leidet, ist das eine Menge Holz.

     

    Doch lässt sich das Problem nicht mit einer Neuinterpretation der Schadenminderungspflicht lösen. Der Versicherer sollte wissen, mit welchen Anwälten man das Spielchen treiben kann und mit welchen nicht. Wir jedenfalls kennen den einsendenden Anwalt gut genug, um zu wissen, dass der sich so nicht beeindrucken lässt.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 45998270