<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
  <channel>
    <title>Unfallregulierung effektiv</title>
    <description>Professionelles Schadenmanagement in der Kfz-Branche</description>
    <pubDate>Mon, 11 May 2026 11:12:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Fri, 15 May 2026 22:26:34 +0200</lastBuildDate>
    <generator>Vogel Communications Group (http://www.vogel.de)</generator>
    <link>https://www.iww.de/ue</link>
    <atom:link rel="self" type="application/rss+xml" href="https://www.iww.de/ue/feeds/rss"/>
    <item>
      <title>IWW-Webinare Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe | Webinar-Reihe liefert Wissens-Update zur Umsatzsteuer für Autohäuser – nächster Termin ist am 02.06.2026</title>
      <description><![CDATA[Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“. Der nächste Termin ist am 02.06.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.]]></description>
      <pubDate>Mon, 11 May 2026 11:12:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/iww-webinare-umsatzsteuer-im-kfz-gewerbe-webinar-reihe-liefert-wissens-update-zur-umsatzsteuer-fuer-autohaeuser-naechster-termin-ist-am-02062026-f171273</link>
      <guid>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/iww-webinare-umsatzsteuer-im-kfz-gewerbe-webinar-reihe-liefert-wissens-update-zur-umsatzsteuer-fuer-autohaeuser-naechster-termin-ist-am-02062026-f171273</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass &amp; Co. ? das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe ?Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe?. Der nächste Termin ist am 02.06.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Unfallregulierung am 10.07.2026 | Wissens-Update für mehr Ertrag im Unfallschadengeschäft</title>
      <description><![CDATA[Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar „Unfallregulierung“ einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren – mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 07:51:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/iww-webinar-unfallregulierung-am-10072026-wissens-update-fuer-mehr-ertrag-im-unfallschadengeschaeft-f172872</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/iww-webinar-unfallregulierung-am-10072026-wissens-update-fuer-mehr-ertrag-im-unfallschadengeschaeft-f172872</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar ?Unfallregulierung? einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren ? mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fiktive Abrechnung | BGH: Stundenverrechnungssätze der Marke auch dann, wenn der Geschädigte woanders reparieren lässt</title>
      <description><![CDATA[Die Berufung des Geschädigten auf die Unzumutbarkeit einer Reparatur des Unfallfahrzeugs in einer vom Schädiger im Rahmen des sogenannten Werkstattverweises benannten freien Fachwerkstatt wird bei fiktiver Schadensabrechnung nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Geschädigte das Fahrzeug nach dem Unfall in einer freien Werkstatt reparieren lässt. So lautet der Leitsatz einer aktuellen BGH-Entscheidung zur fiktiven Abrechnung.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 13:54:22 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/fiktive-abrechnung-bgh-stundenverrechnungssaetze-der-marke-auch-dann-wenn-der-geschaedigte-woanders-reparieren-laesst-f173789</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/fiktive-abrechnung-bgh-stundenverrechnungssaetze-der-marke-auch-dann-wenn-der-geschaedigte-woanders-reparieren-laesst-f173789</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Berufung des Geschädigten auf die Unzumutbarkeit einer Reparatur des Unfallfahrzeugs in einer vom Schädiger im Rahmen des sogenannten Werkstattverweises benannten freien Fachwerkstatt wird bei fiktiver Schadensabrechnung nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Geschädigte das Fahrzeug nach dem Unfall in einer freien Werkstatt reparieren lässt. So lautet der Leitsatz einer aktuellen BGH-Entscheidung zur fiktiven Abrechnung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Standkosten | AG Schwandorf ist konsequent und wendet neben dem Mietwagenrisiko nun auch das „Standkostenrisiko“ an</title>
      <description><![CDATA[Das zum Totalschaden verunfallte Fahrzeug steht beim Abschleppunternehmer. Die Herausgabe an den Restwertkäufer scheitert, weil das Standgeld noch nicht beglichen ist. Es laufen also weitere Standkosten auf, bis der Geschädigte selbst in Vorleistung getreten ist. Das ist der Stoff, der zum Urteil des AG Schwandorf führte.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 16:46:47 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/standkosten-ag-schwandorf-ist-konsequent-und-wendet-neben-dem-mietwagenrisiko-nun-auch-das-standkostenrisiko-an-f173695</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/standkosten-ag-schwandorf-ist-konsequent-und-wendet-neben-dem-mietwagenrisiko-nun-auch-das-standkostenrisiko-an-f173695</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das zum Totalschaden verunfallte Fahrzeug steht beim Abschleppunternehmer. Die Herausgabe an den Restwertkäufer scheitert, weil das Standgeld noch nicht beglichen ist. Es laufen also weitere Standkosten auf, bis der Geschädigte selbst in Vorleistung getreten ist. Das ist der Stoff, der zum Urteil des AG Schwandorf führte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Leserforum | Welchen Einfluss hat Werkstattrisiko auf Nachbesichtigungsverlangen des Versicherers?</title>
      <description><![CDATA[Die anwaltliche Vertretung des Geschädigten übersendet die Reparaturrechnung und das Angebot des Geschädigten, eventuelle Rückforderungsansprüche gegen die Werkstatt an den Versicherer abzutreten. Statt mit vollständiger Erstattung der Reparaturkosten reagiert der Versicherer mit einem Nachbesichtigungsverlangen. Zu dieser Sachlage erreicht UE eine Leserfrage.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 15:55:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/leserforum-welchen-einfluss-hat-werkstattrisiko-auf-nachbesichtigungsverlangen-des-versicherers-f173644</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/leserforum-welchen-einfluss-hat-werkstattrisiko-auf-nachbesichtigungsverlangen-des-versicherers-f173644</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die anwaltliche Vertretung des Geschädigten übersendet die Reparaturrechnung und das Angebot des Geschädigten, eventuelle Rückforderungsansprüche gegen die Werkstatt an den Versicherer abzutreten. Statt mit vollständiger Erstattung der Reparaturkosten reagiert der Versicherer mit einem Nachbesichtigungsverlangen. Zu dieser Sachlage erreicht UE eine Leserfrage.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wiederbeschaffungswert | BGH: Bei lange andauernder Schadenregulierung zählt der WBW „von heute“</title>
      <description><![CDATA[Der Zeitpunkt der außergerichtlichen vollständigen Schadenregulierung oder der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung und nicht der Zeitpunkt der Anschaffung des Ersatzfahrzeugs durch den Kläger ist für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes (WBW) maßgeblich. Das gilt dann, wenn der Geschädigte auf Gutachtenbasis abrechnet, entschied der BGH im Fall einer Schadenregulierung, die sich über stolze sechs Jahre hinzog. Dieses Urteil des BGH vom 24.03.2026 (Az. VI ZR 165/25, Abruf-Nr. 253576) wirft Folgefragen auf.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 15:55:03 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/wiederbeschaffungswert-bgh-bei-lange-andauernder-schadenregulierung-zaehlt-der-wbw-von-heute-f173643</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/wiederbeschaffungswert-bgh-bei-lange-andauernder-schadenregulierung-zaehlt-der-wbw-von-heute-f173643</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Zeitpunkt der außergerichtlichen vollständigen Schadenregulierung oder der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung und nicht der Zeitpunkt der Anschaffung des Ersatzfahrzeugs durch den Kläger ist für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes (WBW) maßgeblich. Das gilt dann, wenn der Geschädigte auf Gutachtenbasis abrechnet, entschied der BGH im Fall einer Schadenregulierung, die sich über stolze sechs Jahre hinzog. Dieses Urteil des BGH vom 24.03.2026 (Az. VI ZR 165/25, Abruf-Nr. 253576) wirft Folgefragen auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kasko | Kosten der farbangleichenden Beilackierung bei Kaskoschäden</title>
      <description><![CDATA[Immer wieder verweigern Versicherer die Erstattung der Kosten einer farbangleichenden Beilackierung bei Kaskoschäden mit der lakonischen Begründung, das sei eben so bei Kaskoschäden. In aller Regel ist das aber unzutreffend.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 13:48:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/kasko-kosten-der-farbangleichenden-beilackierung-bei-kaskoschaeden-f173640</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/kasko-kosten-der-farbangleichenden-beilackierung-bei-kaskoschaeden-f173640</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Immer wieder verweigern Versicherer die Erstattung der Kosten einer farbangleichenden Beilackierung bei Kaskoschäden mit der lakonischen Begründung, das sei eben so bei Kaskoschäden. In aller Regel ist das aber unzutreffend.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Subjektbezogener Schadenbegriff | Plausibilitätskontrolle der abgerechneten und ggf. vereinbarten Kosten durch Geschädigten</title>
      <description><![CDATA[Der Schutz des Geschädigten durch den subjektbezogenen Schadenbegriff in den jeweiligen Ausprägungsformen des Werkstatt-, Sachverständigen-, Haken-, Mietwagenrisikos etc. geht nicht so weit, dass der Geschädigte offensichtlich überzogene Positionen oder offensichtlich unnötige Aufwendungen für erforderlich halten darf. Der Maßstab der Offensichtlichkeit ist dabei im Regelfall das Laienwissen. Einige Beispiele aus der Rechtsprechung und einige generelle Überlegungen zeigen Ihnen, worum es geht.]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 13:57:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/subjektbezogener-schadenbegriff-plausibilitaetskontrolle-der-abgerechneten-und-ggf-vereinbarten-kosten-durch-geschaedigten-f173542</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/subjektbezogener-schadenbegriff-plausibilitaetskontrolle-der-abgerechneten-und-ggf-vereinbarten-kosten-durch-geschaedigten-f173542</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Schutz des Geschädigten durch den subjektbezogenen Schadenbegriff in den jeweiligen Ausprägungsformen des Werkstatt-, Sachverständigen-, Haken-, Mietwagenrisikos etc. geht nicht so weit, dass der Geschädigte offensichtlich überzogene Positionen oder offensichtlich unnötige Aufwendungen für erforderlich halten darf. Der Maßstab der Offensichtlichkeit ist dabei im Regelfall das Laienwissen. Einige Beispiele aus der Rechtsprechung und einige generelle Überlegungen zeigen Ihnen, worum es geht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Reparaturkosten | Die Legende um die „verbotenen“  UPE-Aufschläge bei Tesla</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 25.9.2018, VI ZR 65/18, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei Unfallschäden an einem Tesla wenden Versicherer gern ein, UPE-Aufschläge seien nicht zu erstatten, weil Tesla die UPE-Aufschläge verbiete. Als Beleg wird ein Urteil des LG München I vorgelegt. Darin findet man jedoch nur einen Hinweis darauf, der Gerichtssachverständige habe bei Recherchen ermittelt, dass Tesla die Ersatzteilpreise vorschreibe und ein Preisaufschlag nicht erhoben werden dürfe. Einen Beleg für diese These gibt es im Urteil nicht. Den kann es nach Auffassung von UE auch nicht geben.]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 06:28:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/reparaturkosten-die-legende-um-die-verbotenen-upe-aufschlaege-bei-tesla-f173396</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/reparaturkosten-die-legende-um-die-verbotenen-upe-aufschlaege-bei-tesla-f173396</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Unfallschäden an einem Tesla wenden Versicherer gern ein, UPE-Aufschläge seien nicht zu erstatten, weil Tesla die UPE-Aufschläge verbiete. Als Beleg wird ein Urteil des LG München I vorgelegt. Darin findet man jedoch nur einen Hinweis darauf, der Gerichtssachverständige habe bei Recherchen ermittelt, dass Tesla die Ersatzteilpreise vorschreibe und ein Preisaufschlag nicht erhoben werden dürfe. Einen Beleg für diese These gibt es im Urteil nicht. Den kann es nach Auffassung von UE auch nicht geben.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Restwert/Wiederbeschaffungswert | BGH: Der Einfluss eines zweiten Totalschadens auf einen kurz zuvor erlittenen Totalschaden am selben Fahrzeug</title>
      <description><![CDATA[Da für die fiktive Abrechnung eines Sachschadens das weitere Schicksal der beschädigten Sache keine Rolle spielt, ist es für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten unerheblich, ob die Sache später erneut beschädigt wird. Das ist der Leitsatz der BGH-Entscheidung zur Abrechnung zweier sich kurz hintereinander ohne zwischenzeitliche Instandsetzung ereignenden rechnerischen Totalschäden, wobei das Fahrzeug nach dem ersten noch nutzbar war.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 14:30:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/restwertwiederbeschaffungswert-bgh-der-einfluss-eines-zweiten-totalschadens-auf-einen-kurz-zuvor-erlittenen-totalschaden-am-selben-fahrzeug-f173521</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/restwertwiederbeschaffungswert-bgh-der-einfluss-eines-zweiten-totalschadens-auf-einen-kurz-zuvor-erlittenen-totalschaden-am-selben-fahrzeug-f173521</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Da für die fiktive Abrechnung eines Sachschadens das weitere Schicksal der beschädigten Sache keine Rolle spielt, ist es für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten unerheblich, ob die Sache später erneut beschädigt wird. Das ist der Leitsatz der BGH-Entscheidung zur Abrechnung zweier sich kurz hintereinander ohne zwischenzeitliche Instandsetzung ereignenden rechnerischen Totalschäden, wobei das Fahrzeug nach dem ersten noch nutzbar war.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>SV-Honorarregress | AG Fürth mit musterhaft gutem Urteil in einem SV-Honorarregress</title>
      <description><![CDATA[In einem vom Versicherer gegen den Schadengutachter nach vollständiger Erstattung der Gutachterkosten geführten Verfahren wegen Rückforderung von Gutachterkosten hat das AG Fürth alle relevanten Punkte sauber abgearbeitet. Grundlage der Honorarrechnung des Gutachters war eine Preisvereinbarung zwischen ihm und dem Geschädigten.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 13:59:54 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/sv-honorarregress-ag-fuerth-mit-musterhaft-gutem-urteil-in-einem-sv-honorarregress-f173520</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/sv-honorarregress-ag-fuerth-mit-musterhaft-gutem-urteil-in-einem-sv-honorarregress-f173520</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In einem vom Versicherer gegen den Schadengutachter nach vollständiger Erstattung der Gutachterkosten geführten Verfahren wegen Rückforderung von Gutachterkosten hat das AG Fürth alle relevanten Punkte sauber abgearbeitet. Grundlage der Honorarrechnung des Gutachters war eine Preisvereinbarung zwischen ihm und dem Geschädigten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rechtsanwaltsgebühren | 1,0-Gebühr-Kampagne von R+V und KRAVAG: Logische Konsequenz von Werkstattrisiko &amp; Co.?</title>
      <description><![CDATA[Flächendeckend reduzieren die R+V und die KRAVAG die Erstattung der Anwaltskosten nach der vorgerichtlichen Schadenregulierung auf eine 1,0-Gebühr. Begründung: „Bezogen auf den gesamten Anwendungsbereich der Nr. 2300 VV ist der vorliegende Fall als unterdurchschnittlich in der Schwierigkeit und im Umfang zu bewerten. Die angemessene Gebühr muss sich daher am unteren Ende des Gebührenrahmens orientieren. Wir haben auf Basis einer 1,0-Geschäftsgebühr abgerechnet und somit das Doppelte der Mindestgebühr übernommen.“ Was ist davon zu halten?]]></description>
      <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 15:19:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/rechtsanwaltsgebuehren-10-gebuehr-kampagne-von-rv-und-kravag-logische-konsequenz-von-werkstattrisiko-co-f173469</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/rechtsanwaltsgebuehren-10-gebuehr-kampagne-von-rv-und-kravag-logische-konsequenz-von-werkstattrisiko-co-f173469</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Flächendeckend reduzieren die R+V und die KRAVAG die Erstattung der Anwaltskosten nach der vorgerichtlichen Schadenregulierung auf eine 1,0-Gebühr. Begründung: ?Bezogen auf den gesamten Anwendungsbereich der Nr. 2300 VV ist der vorliegende Fall als unterdurchschnittlich in der Schwierigkeit und im Umfang zu bewerten. Die angemessene Gebühr muss sich daher am unteren Ende des Gebührenrahmens orientieren. Wir haben auf Basis einer 1,0-Geschäftsgebühr abgerechnet und somit das Doppelte der Mindestgebühr übernommen.? Was ist davon zu halten?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mietwagenkosten | Mietwagen bei nur knapp 17 km/Tag für Mitarbeiterin einer Bäckerei, die um 4:30 Uhr am Arbeitsplatz sein muss</title>
      <description><![CDATA[Das verunfallte Fahrzeug wird gemeinschaftlich von Vater und Tochter genutzt, und zwar außerhalb großstädtischer Strukturen. Arbeitsbeginn der Tochter in einer Bäckerei ist um 4:30 Uhr. Am Ende der Mietwagennutzung standen kalendertäglich nur durchschnittlich 16,58 km zu Buche. Bei weniger als 20 km/Tag, so meinte der Versicherer, müsse er die Mietwagenkosten nicht erstatten. Das sah das AG Bad Neustadt a.d. Saale anders.]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Apr 2026 14:14:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/mietwagen/mietwagenkosten-mietwagen-bei-nur-knapp-17-kmtag-fuer-mitarbeiterin-einer-baeckerei-die-um-430-uhr-am-arbeitsplatz-sein-muss-f173434</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/mietwagen/mietwagenkosten-mietwagen-bei-nur-knapp-17-kmtag-fuer-mitarbeiterin-einer-baeckerei-die-um-430-uhr-am-arbeitsplatz-sein-muss-f173434</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das verunfallte Fahrzeug wird gemeinschaftlich von Vater und Tochter genutzt, und zwar außerhalb großstädtischer Strukturen. Arbeitsbeginn der Tochter in einer Bäckerei ist um 4:30 Uhr. Am Ende der Mietwagennutzung standen kalendertäglich nur durchschnittlich 16,58 km zu Buche. Bei weniger als 20 km/Tag, so meinte der Versicherer, müsse er die Mietwagenkosten nicht erstatten. Das sah das AG Bad Neustadt a.d. Saale anders.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gutachterkosten | Abtretung, Rückabtretung – und dennoch anwendbares  Sachverständigenrisiko</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: AG Bersenbrück 24.3.2026, 4 C 415/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das AG Bersenbrück wendet das Sachverständigenrisiko auch dann an, wenn der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch zunächst an den Schadengutachter abgetreten hat und nun auf der Grundlage einer Rückabtretung die restlichen Gutachterkosten einklagt. Die Auffassung anderer Gerichte, das sei ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen, teilt es ausdrücklich nicht.]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Apr 2026 14:13:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-abtretung-rueckabtretung-und-dennoch-anwendbares-sachverstaendigenrisiko-f173435</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-abtretung-rueckabtretung-und-dennoch-anwendbares-sachverstaendigenrisiko-f173435</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das AG Bersenbrück wendet das Sachverständigenrisiko auch dann an, wenn der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch zunächst an den Schadengutachter abgetreten hat und nun auf der Grundlage einer Rückabtretung die restlichen Gutachterkosten einklagt. Die Auffassung anderer Gerichte, das sei ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen, teilt es ausdrücklich nicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wiederbeschaffungswert | LG Landshut zum Wiederbeschaffungswert bei gebrauchtem Fahrzeug des Autohändlers</title>
      <description><![CDATA[Auch wenn das verunfallte, bereits benutzte Fahrzeug im Bestand eines Autohändlers ist, ist der Wiederbeschaffungswert am normalen Markt zu ermitteln. Eine durch nichts unterlegte Behauptung des Versicherers ins Blaue hinein, ein Autohändler bekomme auch auf Gebrauchtwagen 15 Prozent Händlerrabatt, ist ohne jede Bedeutung. Auf die Anschaffungskosten für das verunfallte Fahrzeug kommt es ebenfalls nicht an, entschied das LG Landshut.]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Apr 2026 13:58:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/wiederbeschaffungswert-lg-landshut-zum-wiederbeschaffungswert-bei-gebrauchtem-fahrzeug-des-autohaendlers-f173433</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/wiederbeschaffungswert-lg-landshut-zum-wiederbeschaffungswert-bei-gebrauchtem-fahrzeug-des-autohaendlers-f173433</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch wenn das verunfallte, bereits benutzte Fahrzeug im Bestand eines Autohändlers ist, ist der Wiederbeschaffungswert am normalen Markt zu ermitteln. Eine durch nichts unterlegte Behauptung des Versicherers ins Blaue hinein, ein Autohändler bekomme auch auf Gebrauchtwagen 15 Prozent Händlerrabatt, ist ohne jede Bedeutung. Auf die Anschaffungskosten für das verunfallte Fahrzeug kommt es ebenfalls nicht an, entschied das LG Landshut.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gutachterkosten | AG Bersenbrück: Geschädigter muss nicht mit nach dem Unfall noch nutzbaren Fahrzeug zum Gutachter fahren</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: AG Bersenbrück 24.3.2026, 4 C 415/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ein interessantes Argument, warum der Geschädigte den Schadengutachter zum verunfallten Fahrzeug kommen lassen darf und nicht selbst zum Gutachter fahren muss, um Fahrtkosten des Gutachters zu vermeiden, liefert das AG Bersenbrück.]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Apr 2026 13:53:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-ag-bersenbrueck-geschaedigter-muss-nicht-mit-nach-dem-unfall-noch-nutzbaren-fahrzeug-zum-gutachter-fahren-f173432</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-ag-bersenbrueck-geschaedigter-muss-nicht-mit-nach-dem-unfall-noch-nutzbaren-fahrzeug-zum-gutachter-fahren-f173432</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein interessantes Argument, warum der Geschädigte den Schadengutachter zum verunfallten Fahrzeug kommen lassen darf und nicht selbst zum Gutachter fahren muss, um Fahrtkosten des Gutachters zu vermeiden, liefert das AG Bersenbrück.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Regress | Teilerfolg des Versicherers im Regress wegen Verbringungskosten vor AG Stade</title>
      <description><![CDATA[Ein Urteil des AG Stade wird voraussichtlich ab sofort von den Versicherern in Regressverfahren im Hinblick auf Verbringungskosten präsentiert werden. Denn so gut und richtig es die Frage des Reparaturumfangs entschieden hat, so sehr springt es bei den Verbringungskosten zu kurz.]]></description>
      <pubDate>Thu, 16 Apr 2026 11:26:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-teilerfolg-des-versicherers-im-regress-wegen-verbringungskosten-vor-ag-stade-f173397</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-teilerfolg-des-versicherers-im-regress-wegen-verbringungskosten-vor-ag-stade-f173397</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Urteil des AG Stade wird voraussichtlich ab sofort von den Versicherern in Regressverfahren im Hinblick auf Verbringungskosten präsentiert werden. Denn so gut und richtig es die Frage des Reparaturumfangs entschieden hat, so sehr springt es bei den Verbringungskosten zu kurz.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Regress | Anhängerzugvorrichtung gemäß Schadengutachten erneuert: Regress gescheitert</title>
      <description><![CDATA[Im Schadengutachten, das zur Grundlage des Reparaturauftrages gemacht wurde, war nach einem Auffahrunfall die Anhängerzugvorrichtung zur Erneuerung vorgesehen. Auftragsgemäß wurde sie erneuert. Der Versicherer hat die Reparaturkosten erstattet, verlangte aber dann von der Werkstatt die Kosten für das Ersatzteil und die darauf entfallende Arbeitszeit zurück. Damit hatte er beim AG Stade keinen Erfolg.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 09:41:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-anhaengerzugvorrichtung-gemaess-schadengutachten-erneuert-regress-gescheitert-f173379</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-anhaengerzugvorrichtung-gemaess-schadengutachten-erneuert-regress-gescheitert-f173379</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Schadengutachten, das zur Grundlage des Reparaturauftrages gemacht wurde, war nach einem Auffahrunfall die Anhängerzugvorrichtung zur Erneuerung vorgesehen. Auftragsgemäß wurde sie erneuert. Der Versicherer hat die Reparaturkosten erstattet, verlangte aber dann von der Werkstatt die Kosten für das Ersatzteil und die darauf entfallende Arbeitszeit zurück. Damit hatte er beim AG Stade keinen Erfolg.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Schadenabwicklung | „Versicherer hat angerufen, die waren so nett am Telefon“ – die Argumente für richtigen Weg</title>
      <description><![CDATA[„Die Versicherung hat schon angerufen, die waren so nett am Telefon. Die haben gesagt, ich bräuchte keinen Schadengutachter und keinen Anwalt. Und wenn ich jetzt noch Gutachter und Anwalt einschalte, müsste ich die Kosten dafür selbst tragen.“ Das oder Ähnliches hat wohl schon jeder Serviceberater vom Kunden gehört, wenn es zum ersten Gespräch kommt. UE hat für diesen Fall die Urteile als Argumentationshilfe zusammengestellt.]]></description>
      <pubDate>Fri, 27 Mar 2026 11:32:37 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/schadenabwicklung-versicherer-hat-angerufen-die-waren-so-nett-am-telefon-die-argumente-fuer-richtigen-weg-f173043</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/schadenabwicklung-versicherer-hat-angerufen-die-waren-so-nett-am-telefon-die-argumente-fuer-richtigen-weg-f173043</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[?Die Versicherung hat schon angerufen, die waren so nett am Telefon. Die haben gesagt, ich bräuchte keinen Schadengutachter und keinen Anwalt. Und wenn ich jetzt noch Gutachter und Anwalt einschalte, müsste ich die Kosten dafür selbst tragen.? Das oder Ähnliches hat wohl schon jeder Serviceberater vom Kunden gehört, wenn es zum ersten Gespräch kommt. UE hat für diesen Fall die Urteile als Argumentationshilfe zusammengestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Regress | Weiteres Urteil zur Unwirksamkeit der alten HUK-Vorteilsausgleichsabtretung</title>
      <description><![CDATA[Auch eine Abteilung des AG Köln hat entschieden, dass die alte Vorteilsausgleichsabtretung der HUK unwirksam ist. Denn die von der HUK vorformulierte Abtretungserklärung der Geschädigten sei hinsichtlich der abzutretenden Forderung in sich widersprüchlich und unbestimmt, mithin unwirksam. Aus der Abtretungserklärung werde nicht hinreichend deutlich, welche etwaigen Ansprüche der Geschädigten gegenüber dem Sachverständigen von der Abtretung umfasst sein sollen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 23 Mar 2026 14:20:33 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-weiteres-urteil-zur-unwirksamkeit-der-alten-huk-vorteilsausgleichsabtretung-f172969</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-weiteres-urteil-zur-unwirksamkeit-der-alten-huk-vorteilsausgleichsabtretung-f172969</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch eine Abteilung des AG Köln hat entschieden, dass die alte Vorteilsausgleichsabtretung der HUK unwirksam ist. Denn die von der HUK vorformulierte Abtretungserklärung der Geschädigten sei hinsichtlich der abzutretenden Forderung in sich widersprüchlich und unbestimmt, mithin unwirksam. Aus der Abtretungserklärung werde nicht hinreichend deutlich, welche etwaigen Ansprüche der Geschädigten gegenüber dem Sachverständigen von der Abtretung umfasst sein sollen.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
</rss>
