<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
  <channel>
    <title>Unfallregulierung effektiv</title>
    <description>Professionelles Schadenmanagement in der Kfz-Branche</description>
    <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 10:22:08 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 29 Sep 2026 04:28:55 +0200</lastBuildDate>
    <generator>Vogel Communications Group (http://www.vogel.de)</generator>
    <link>https://www.iww.de/ue</link>
    <atom:link rel="self" type="application/rss+xml" href="https://www.iww.de/ue/feeds/rss"/>
    <item>
      <title>Gutachterkosten | AG Kiel: Schreiben „Bis 2.500 Euro Schaden benötigen wir  kein Gutachten“ ist wirkungslos</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: AG Kiel 12.8.2026, 115 C 168/26, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das AG Kiel hat entschieden: Bei einem Schaden von ca. 1.800 Euro zzgl. einer Wertminderung von 300 Euro sind die Kosten für ein Schadengutachten als erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB anzusehen. Daran ändert auch nichts, dass der Geschädigte ein Schreiben des Versicherers mit dem Inhalt bekommen hat, dass die Einschaltung eines Sachverständigen bei Reparaturkosten voraussichtlich unter 2.500 Euro netto nicht erforderlich sei.]]></description>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 10:22:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-ag-kiel-schreiben-bis-2500-euro-schaden-benoetigen-wir-kein-gutachten-ist-wirkungslos-f176438</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-ag-kiel-schreiben-bis-2500-euro-schaden-benoetigen-wir-kein-gutachten-ist-wirkungslos-f176438</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das AG Kiel hat entschieden: Bei einem Schaden von ca. 1.800 Euro zzgl. einer Wertminderung von 300 Euro sind die Kosten für ein Schadengutachten als erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB anzusehen. Daran ändert auch nichts, dass der Geschädigte ein Schreiben des Versicherers mit dem Inhalt bekommen hat, dass die Einschaltung eines Sachverständigen bei Reparaturkosten voraussichtlich unter 2.500 Euro netto nicht erforderlich sei.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gutachterkostenregress | AG Leipzig zur Aufklärungspflicht des Werkunternehmers bei vereinbartem Preis</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 1.6.2017, VII ZR 95/16, Urteil; AG Leipzig 11.8.2026, 104 C 2275/26, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
In einem Urteil zur Aufklärungspflicht des Werkunternehmers gegenüber dem Kunden im Hinblick auf einen vereinbarten Preis hat das AG Leipzig bei einem Gutachterhonorar Ausführungen gemacht, die auch auf der Höhe nach vereinbarte Positionen wie Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder Lackmaterialzuschlag übertragen werden können. Das AG hat sich dabei auf die BGH-Rechtsprechung und Stimmen in der Fachliteratur gestützt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 10:17:41 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkostenregress-ag-leipzig-zur-aufklaerungspflicht-des-werkunternehmers-bei-vereinbartem-preis-f176435</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkostenregress-ag-leipzig-zur-aufklaerungspflicht-des-werkunternehmers-bei-vereinbartem-preis-f176435</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In einem Urteil zur Aufklärungspflicht des Werkunternehmers gegenüber dem Kunden im Hinblick auf einen vereinbarten Preis hat das AG Leipzig bei einem Gutachterhonorar Ausführungen gemacht, die auch auf der Höhe nach vereinbarte Positionen wie Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder Lackmaterialzuschlag übertragen werden können. Das AG hat sich dabei auf die BGH-Rechtsprechung und Stimmen in der Fachliteratur gestützt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Regress | Regressurteil vom AG Fürth – Weckruf für Werk- stätten: Nicht so lässig bei Auftragsannahme!</title>
      <description><![CDATA[Das ging gründlich schief beim AG Fürth: Das Gericht gesteht der Werkstatt nicht „ihren“, sondern nur den üblichen Stundenverrechnungssatz in der Region zu und verurteilt sie zur Rückzahlung. Was ist da schiefgegangen?]]></description>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 10:16:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-regressurteil-vom-ag-fuerth-weckruf-fuer-werk-staetten-nicht-so-laessig-bei-auftragsannahme-f176436</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-regressurteil-vom-ag-fuerth-weckruf-fuer-werk-staetten-nicht-so-laessig-bei-auftragsannahme-f176436</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das ging gründlich schief beim AG Fürth: Das Gericht gesteht der Werkstatt nicht ?ihren?, sondern nur den üblichen Stundenverrechnungssatz in der Region zu und verurteilt sie zur Rückzahlung. Was ist da schiefgegangen?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fiktive Abrechnung | Wirkt sich noch nicht behobener kleiner  Unfallschaden auf „scheckheftgepflegt“ aus?</title>
      <description><![CDATA[Am scheckheftgepflegten Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des neuen Schadeneintritts ein noch nicht reparierter kleiner Vorschaden vorhanden. Entweder es ist der kleine fremdverschuldete Schaden am Stoßfänger oder aber ein noch nicht behobener Blechschaden. Beeinflusst dies den Status scheckheftgepflegt? Das ist der Kern einer Leserfrage.]]></description>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 10:15:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/fiktive-abrechnung-wirkt-sich-noch-nicht-behobener-kleiner-unfallschaden-auf-scheckheftgepflegt-aus-f176437</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/fiktive-abrechnung-wirkt-sich-noch-nicht-behobener-kleiner-unfallschaden-auf-scheckheftgepflegt-aus-f176437</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Am scheckheftgepflegten Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des neuen Schadeneintritts ein noch nicht reparierter kleiner Vorschaden vorhanden. Entweder es ist der kleine fremdverschuldete Schaden am Stoßfänger oder aber ein noch nicht behobener Blechschaden. Beeinflusst dies den Status scheckheftgepflegt? Das ist der Kern einer Leserfrage.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gutachterkosten | LG München I positioniert sich klar gegen Pflicht zum Zeitaufwandshonorar</title>
      <description><![CDATA[In einer aktuellen Entscheidung, in der es auch um die Frage geht, ob ein Schadengutachter nur nach Zeitaufwand abrechnen dürfe, zitiert das AG München zustimmend die Auffassung einer Berufungskammer des LG München I aus einem Beschluss vom 15.01.2025, Az. 17 S 12752/24.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 16:35:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-lg-muenchen-i-positioniert-sich-klar-gegen-pflicht-zum-zeitaufwandshonorar-f176404</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-lg-muenchen-i-positioniert-sich-klar-gegen-pflicht-zum-zeitaufwandshonorar-f176404</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In einer aktuellen Entscheidung, in der es auch um die Frage geht, ob ein Schadengutachter nur nach Zeitaufwand abrechnen dürfe, zitiert das AG München zustimmend die Auffassung einer Berufungskammer des LG München I aus einem Beschluss vom 15.01.2025, Az. 17 S 12752/24.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Regress | Gerichtsgutachter braucht drei Stunden und 43 Minuten für etwas, was die Werkstatt nebenbei machen soll</title>
      <description><![CDATA[Sehr originell und für den auf Regress gegen die Werkstatt klagenden Versicherer extrem teuer verlief im Nachhinein betrachtet ein Rechtsstreit vor dem AG Elmshorn. Der Versicherer reklamierte eine Überhöhung der Reparaturkosten um 5,5 Prozent, was nach seiner Auffassung die Werkstatt zu einem Hinweis an den Geschädigten verpflichten sollte, das Gutachten sei überzogen und manches müsse man nicht so machen. Denn die Werkstatt sei verpflichtet, das Gutachten eingehend zu kontrollieren.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 15:48:31 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-gerichtsgutachter-braucht-drei-stunden-und-43-minuten-fuer-etwas-was-die-werkstatt-nebenbei-machen-soll-f176403</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-gerichtsgutachter-braucht-drei-stunden-und-43-minuten-fuer-etwas-was-die-werkstatt-nebenbei-machen-soll-f176403</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Sehr originell und für den auf Regress gegen die Werkstatt klagenden Versicherer extrem teuer verlief im Nachhinein betrachtet ein Rechtsstreit vor dem AG Elmshorn. Der Versicherer reklamierte eine Überhöhung der Reparaturkosten um 5,5 Prozent, was nach seiner Auffassung die Werkstatt zu einem Hinweis an den Geschädigten verpflichten sollte, das Gutachten sei überzogen und manches müsse man nicht so machen. Denn die Werkstatt sei verpflichtet, das Gutachten eingehend zu kontrollieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gutachterkosten | AG Tettnang: Der Geschädigte entscheidet, ob er ein Gutachten braucht – und nicht der Schädiger/Versicherer</title>
      <description><![CDATA[Ein bereits vorliegender Kostenvoranschlag hindert nicht die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens. Der Kostenvoranschlag wird nämlich von der Werkstatt erstellt, die später auch die Reparatur durchführt, und enthält lediglich eine vorläufige Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten. Das Sachverständigengutachten hat aber einen weiteren Zweck. Es ermöglicht eine von der Werkstatt unabhängige Feststellung und Dokumentation von Art und Umfang des Unfallschadens sowie des erforderlichen Reparaturwegs, entschied das AG Tettnang.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 10:38:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-ag-tettnang-der-geschaedigte-entscheidet-ob-er-ein-gutachten-braucht-und-nicht-der-schaedigerversicherer-f176382</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-ag-tettnang-der-geschaedigte-entscheidet-ob-er-ein-gutachten-braucht-und-nicht-der-schaedigerversicherer-f176382</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein bereits vorliegender Kostenvoranschlag hindert nicht die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens. Der Kostenvoranschlag wird nämlich von der Werkstatt erstellt, die später auch die Reparatur durchführt, und enthält lediglich eine vorläufige Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten. Das Sachverständigengutachten hat aber einen weiteren Zweck. Es ermöglicht eine von der Werkstatt unabhängige Feststellung und Dokumentation von Art und Umfang des Unfallschadens sowie des erforderlichen Reparaturwegs, entschied das AG Tettnang.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Unfallregulierung am 16.10.2026 | Wissens-Update für mehr Ertrag im Unfallschadengeschäft</title>
      <description><![CDATA[Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar „Unfallregulierung“ einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren – mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/iww-webinar-unfallregulierung-am-16102026-wissens-update-fuer-mehr-ertrag-im-unfallschadengeschaeft-f172872</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/iww-webinar-unfallregulierung-am-16102026-wissens-update-fuer-mehr-ertrag-im-unfallschadengeschaeft-f172872</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar ?Unfallregulierung? einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren ? mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Regress | Werkstatt darf auch eine andere als die nächstgelegene Lackiererei aussuchen</title>
      <description><![CDATA[Für AG Marienberg gehen Verbringungskosten für 
60 km entfernten Lackierfachbetrieb in Ordnung Für AG Marienberg gehen Verbringungskosten für 
60 km entfernten Lackierfachbetrieb in Ordnung In einem Rechtsstreit über die Rückforderung von Verbringungskosten hat das AG Marienberg entschieden: Die Werkstatt war berechtigt, die Lackierarbeiten im 60 km entfernten Lackierfachbetrieb durchführen zu lassen und entsprechende Verbringungskosten in Rechnung zu stellen. Es gibt keine Verpflichtung der Werkstatt, den günstigsten Lackierbetrieb aufzusuchen, zumal hier offenbleibt, ob ein anderer räumlich näherer Lackierbetrieb überhaupt in der Lage gewesen wäre, zeitnah und fachgerecht die entsprechenden Arbeiten durchzuführen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 08:55:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-werkstatt-darf-auch-eine-andere-als-die-naechstgelegene-lackiererei-aussuchen-f176339</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-werkstatt-darf-auch-eine-andere-als-die-naechstgelegene-lackiererei-aussuchen-f176339</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für AG Marienberg gehen Verbringungskosten für 
60 km entfernten Lackierfachbetrieb in Ordnung Für AG Marienberg gehen Verbringungskosten für 
60 km entfernten Lackierfachbetrieb in Ordnung In einem Rechtsstreit über die Rückforderung von Verbringungskosten hat das AG Marienberg entschieden: Die Werkstatt war berechtigt, die Lackierarbeiten im 60 km entfernten Lackierfachbetrieb durchführen zu lassen und entsprechende Verbringungskosten in Rechnung zu stellen. Es gibt keine Verpflichtung der Werkstatt, den günstigsten Lackierbetrieb aufzusuchen, zumal hier offenbleibt, ob ein anderer räumlich näherer Lackierbetrieb überhaupt in der Lage gewesen wäre, zeitnah und fachgerecht die entsprechenden Arbeiten durchzuführen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gutachterkosten | AG Coburg sieht Bagatellgrenze wegen Preissteigerungen bei bis zu 1.500 Euro netto</title>
      <description><![CDATA[Leicht nachvollziehbar bezieht sich das AG Coburg auf den in der Vergangenheit rasanten Anstieg des Verbraucherpreisindexes und ordnet die Bagatellgrenze bei 1.250 bis 1.500 Euro netto ein (AG Coburg, Urteil vom 26.08.2026, Az. 11 C 648/26, Abruf-Nr.  255889 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 08:53:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-ag-coburg-sieht-bagatellgrenze-wegen-preissteigerungen-bei-bis-zu-1500-euro-netto-f176338</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkosten-ag-coburg-sieht-bagatellgrenze-wegen-preissteigerungen-bei-bis-zu-1500-euro-netto-f176338</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Leicht nachvollziehbar bezieht sich das AG Coburg auf den in der Vergangenheit rasanten Anstieg des Verbraucherpreisindexes und ordnet die Bagatellgrenze bei 1.250 bis 1.500 Euro netto ein (AG Coburg, Urteil vom 26.08.2026, Az. 11 C 648/26, Abruf-Nr.  255889 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gutachterkostenregress | Aufklärungspflicht des Schadengutachters bei vereinbartem Honorar: AG Greifswald bremst Versicherer aus</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: AG Greifswald, 31.8.2026, 43 C 367/24, Urteil; BGH, 4.4.2006, X ZR 122/05, Urteil; AG Köln, 9.6.2026, 170 C 309/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Hat der Schadengutachter die Höhe des Honorars bei Auftragserteilung vereinbart, beißt sich der Versicherer im Regress gegen ihn mit den „teurer als üblich“-Einwendungen die Zähne aus. Denn Vereinbarung geht vor Üblichkeit, § 632 Abs. 2 BGB. Dann zieht der Versicherer als letzte Karte den „Der Gutachter hätte den Geschädigten aufklären müssen, dass er teurer ist als üblich“-Einwand. Vor dem AG Greifswald kam er damit nicht durch.]]></description>
      <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 08:26:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkostenregress-aufklaerungspflicht-des-schadengutachters-bei-vereinbartem-honorar-ag-greifswald-bremst-versicherer-aus-f176318</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/gutachterkostenregress-aufklaerungspflicht-des-schadengutachters-bei-vereinbartem-honorar-ag-greifswald-bremst-versicherer-aus-f176318</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Hat der Schadengutachter die Höhe des Honorars bei Auftragserteilung vereinbart, beißt sich der Versicherer im Regress gegen ihn mit den ?teurer als üblich?-Einwendungen die Zähne aus. Denn Vereinbarung geht vor Üblichkeit, § 632 Abs. 2 BGB. Dann zieht der Versicherer als letzte Karte den ?Der Gutachter hätte den Geschädigten aufklären müssen, dass er teurer ist als üblich?-Einwand. Vor dem AG Greifswald kam er damit nicht durch.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ausfallschaden | Ersatzteilrückstand und Ausfallschaden: Wann Geschädigter Versicherer warnen muss</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: AG München 12.8.2015, 334 C 28183/14, Urteil; AG Bautzen 14.1.2015, 20 C 347/14, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ersatzteilrückstand als Ursache einer Reparaturverzögerung ist derzeit der Alltag in den Werkstätten. Halbfertige Fahrzeuge stehen im Weg herum, andere Reparaturen können erst gar nicht begonnen werden. Der Ausfallschaden steigt täglich. UE liegen Urteile mit Zeiträumen von 100 Tagen und mehr vor. Fast immer wird der erhöhte Ausfallschaden dem Versicherer aufgebürdet. Aber nur fast immer. Denn es gibt zwei Themen, die ein anderes Licht auf die Vorgänge werfen können.]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 12:08:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/ausfallschaden-ersatzteilrueckstand-und-ausfallschaden-wann-geschaedigter-versicherer-warnen-muss-f176309</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/ausfallschaden-ersatzteilrueckstand-und-ausfallschaden-wann-geschaedigter-versicherer-warnen-muss-f176309</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ersatzteilrückstand als Ursache einer Reparaturverzögerung ist derzeit der Alltag in den Werkstätten. Halbfertige Fahrzeuge stehen im Weg herum, andere Reparaturen können erst gar nicht begonnen werden. Der Ausfallschaden steigt täglich. UE liegen Urteile mit Zeiträumen von 100 Tagen und mehr vor. Fast immer wird der erhöhte Ausfallschaden dem Versicherer aufgebürdet. Aber nur fast immer. Denn es gibt zwei Themen, die ein anderes Licht auf die Vorgänge werfen können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ausfallschaden | OLG Celle: Keine Pflicht zur Notreparatur bei einem umfangreichen Schaden</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Celle, 2.7.2025, Az. 14 U 14/25, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Bei lange anhaltendem Ausfall des verunfallten Fahrzeugs, weil der Versicherer extrem langsam reguliert hat und der Geschädigte den Schaden erst nach Geldeingang reparieren lassen konnte, kommt häufig der Einwand, der Geschädigte hätte eine Notreparatur durchführen lassen müssen. Auch da stellt sich regelmäßig die Frage, wovon der Geschädigte die bezahlen soll. In einem Fall des OLG Celle hatte der Versicherer jedoch bereits einen Teilbetrag auf den Schaden geleistet. Er meinte, der hätte für die Notreparatur ausgereicht. Das OLG sieht keine Pflicht zur Notreparatur bei einem umfangreichen Schaden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 11:34:46 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/ausfallschaden-olg-celle-keine-pflicht-zur-notreparatur-bei-einem-umfangreichen-schaden-f176308</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/ausfallschaden-olg-celle-keine-pflicht-zur-notreparatur-bei-einem-umfangreichen-schaden-f176308</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei lange anhaltendem Ausfall des verunfallten Fahrzeugs, weil der Versicherer extrem langsam reguliert hat und der Geschädigte den Schaden erst nach Geldeingang reparieren lassen konnte, kommt häufig der Einwand, der Geschädigte hätte eine Notreparatur durchführen lassen müssen. Auch da stellt sich regelmäßig die Frage, wovon der Geschädigte die bezahlen soll. In einem Fall des OLG Celle hatte der Versicherer jedoch bereits einen Teilbetrag auf den Schaden geleistet. Er meinte, der hätte für die Notreparatur ausgereicht. Das OLG sieht keine Pflicht zur Notreparatur bei einem umfangreichen Schaden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ausfallschaden | OLG Celle: Warnhinweis wegen fehlender Mittel zur Vorfinanzierung genügt auch ohne finanzielle Details</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Celle, 2.7.2025, 14 U 14/25, Urteil; LG Darmstadt, 6.2.2026, 28 S 77/25, Urteil; LG Duisburg, 2.7.2025, 8 O 8/25, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der gemäß § 254 Abs. 2 BGB nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung notwendige Warnhinweis des Geschädigten an die Schädigerseite, er sei zur Vorfinanzierung des Schadens nicht in der Lage, ist auch ausreichend, wenn dabei keine Einzelheiten zur finanziellen Situation übermittelt werden, entschied das OLG Celle.]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 11:24:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/ausfallschaden-olg-celle-warnhinweis-wegen-fehlender-mittel-zur-vorfinanzierung-genuegt-auch-ohne-finanzielle-details-f176306</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/ausfallschaden-olg-celle-warnhinweis-wegen-fehlender-mittel-zur-vorfinanzierung-genuegt-auch-ohne-finanzielle-details-f176306</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der gemäß § 254 Abs. 2 BGB nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung notwendige Warnhinweis des Geschädigten an die Schädigerseite, er sei zur Vorfinanzierung des Schadens nicht in der Lage, ist auch ausreichend, wenn dabei keine Einzelheiten zur finanziellen Situation übermittelt werden, entschied das OLG Celle.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Regress | Zur Frage der Abratungspflicht der Werkstatt: AG Duisburg-Hamborn sieht fehlende Kausalität mangels Befolgungsvermutung</title>
      <description><![CDATA[Auch das AG Duisburg-Hamborn hat sich in einem insgesamt sehr gut gemachten Urteil der Linie angeschlossen, dass es auf die Frage einer Abratungspflicht der Werkstatt hinsichtlich einzelner Arbeitsschritte, die im Gutachten vorgesehen sind, gar nicht ankommt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 11:08:52 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-zur-frage-der-abratungspflicht-der-werkstatt-ag-duisburg-hamborn-sieht-fehlende-kausalitaet-mangels-befolgungsvermutung-f176305</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/regress-zur-frage-der-abratungspflicht-der-werkstatt-ag-duisburg-hamborn-sieht-fehlende-kausalitaet-mangels-befolgungsvermutung-f176305</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch das AG Duisburg-Hamborn hat sich in einem insgesamt sehr gut gemachten Urteil der Linie angeschlossen, dass es auf die Frage einer Abratungspflicht der Werkstatt hinsichtlich einzelner Arbeitsschritte, die im Gutachten vorgesehen sind, gar nicht ankommt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Neuwertentschädigung | Fahrzeug vor Verkauf mehr als zwölf Monate Standzeit – keine Neuwertentschädigung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 12.1.2005, VIII ZR 109/04, Urteil; AG Hannover 19.4.2018, 504 C 7241/17, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das verunfallte Fahrzeug ist zum Unfallzeitpunkt „nicht älter als einen Monat“, hat nicht mehr als 1.000 km Laufleistung und wird so beschädigt, dass die Karosseriestruktur ernstlich betroffen ist, der Schaden also nicht nur durch Schraubteile behoben werden kann (BGH, Urteil vom 09.06.2009, 
Az. VI ZR 110/08, Abruf-Nr.  092210 ). Wenn sich der Geschädigte dann auch noch als Ersatz ein neues Fahrzeug kauft, kann er das verunfallte Fahrzeug auf Neuwertbasis abrechnen. Doch die Frage, was „nicht älter als einen Monat“ bedeutet, hat das OLG Saarbrücken beschäftigt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 17:17:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/neuwertentschaedigung-fahrzeug-vor-verkauf-mehr-als-zwoelf-monate-standzeit-keine-neuwertentschaedigung-f176297</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/neuwertentschaedigung-fahrzeug-vor-verkauf-mehr-als-zwoelf-monate-standzeit-keine-neuwertentschaedigung-f176297</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das verunfallte Fahrzeug ist zum Unfallzeitpunkt ?nicht älter als einen Monat?, hat nicht mehr als 1.000 km Laufleistung und wird so beschädigt, dass die Karosseriestruktur ernstlich betroffen ist, der Schaden also nicht nur durch Schraubteile behoben werden kann (BGH, Urteil vom 09.06.2009, 
Az. VI ZR 110/08, Abruf-Nr.  092210 ). Wenn sich der Geschädigte dann auch noch als Ersatz ein neues Fahrzeug kauft, kann er das verunfallte Fahrzeug auf Neuwertbasis abrechnen. Doch die Frage, was ?nicht älter als einen Monat? bedeutet, hat das OLG Saarbrücken beschäftigt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fiktive Abrechnung | Vom Versicherer behaupteter Großkundenrabatt im Rahmen der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 29.10.2019, VI ZR 45/19, Urteil; LG Osnabrück 22.7.2026, 5 O 692/26, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Dass ein prozessual zugrunde zu legender Großkundenrabatt auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung anzurechnen ist, ist vom BGH geklärt (Urteil vom 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19, Abruf-Nr.  212615 ). Allerdings muss der Schädiger seine These vom Großkundenrabatt substanziieren. Eine pure Behauptung ohne Anhaltspunkte genügt nicht. Die genügt erst recht nicht, wenn der Geschädigte zum Beleg für einen beseitigten Vorschaden am Fahrzeug eine damalige Reparaturrechnung vorlegt, die keinen Rabatt ausweist, entschied das LG Osnabrück.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 10:45:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/fiktive-abrechnung-vom-versicherer-behaupteter-grosskundenrabatt-im-rahmen-der-abrechnung-fiktiver-reparaturkosten-f175829</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/fiktive-abrechnung-vom-versicherer-behaupteter-grosskundenrabatt-im-rahmen-der-abrechnung-fiktiver-reparaturkosten-f175829</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Dass ein prozessual zugrunde zu legender Großkundenrabatt auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung anzurechnen ist, ist vom BGH geklärt (Urteil vom 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19, Abruf-Nr.  212615 ). Allerdings muss der Schädiger seine These vom Großkundenrabatt substanziieren. Eine pure Behauptung ohne Anhaltspunkte genügt nicht. Die genügt erst recht nicht, wenn der Geschädigte zum Beleg für einen beseitigten Vorschaden am Fahrzeug eine damalige Reparaturrechnung vorlegt, die keinen Rabatt ausweist, entschied das LG Osnabrück.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Restwert | Wenn der Versicherer die fehlende Empfangsvollmacht des Anwalts für ein Restwertüberangebot kennt und ignoriert</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: AG Stadtroda 2.7.2026, 4 C 81/26, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der Anwalt teilt dem Versicherer im ersten Anspruchsschreiben mit, dass er keine Vollmacht hat, Restwertüberangebote entgegenzunehmen. Das ignoriert der Versicherer und schickt das Überangebot dorthin. Wirkungslos, sagt das AG Stadtroda (AG Stadtroda, Urteil vom 02.07.2026, Az. 4 C 81/26, Abruf-Nr.  255462 , eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Stark, HSP, Hamburg/Stade).]]></description>
      <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 09:03:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/restwert-wenn-der-versicherer-die-fehlende-empfangsvollmacht-des-anwalts-fuer-ein-restwertueberangebot-kennt-und-ignoriert-f175789</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/restwert-wenn-der-versicherer-die-fehlende-empfangsvollmacht-des-anwalts-fuer-ein-restwertueberangebot-kennt-und-ignoriert-f175789</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Anwalt teilt dem Versicherer im ersten Anspruchsschreiben mit, dass er keine Vollmacht hat, Restwertüberangebote entgegenzunehmen. Das ignoriert der Versicherer und schickt das Überangebot dorthin. Wirkungslos, sagt das AG Stadtroda (AG Stadtroda, Urteil vom 02.07.2026, Az. 4 C 81/26, Abruf-Nr.  255462 , eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Stark, HSP, Hamburg/Stade).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haftung/Schadenhöhe | OLG Dresden zur eingeschränkten Bedeutung einer Reparaturkostenübernahmeerklärung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Dresden 2.12.2025, 14 U 704/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
„Hiermit erteilen wir eine Reparaturkostenübernahmebestätigung für den unfallbedingten Fahrzeugschaden.“ Das war der Wortlaut einer Bestätigung des Versicherers zur Reparaturkostenübernahme. Nach der Instandsetzung des Fahrzeugs erhob der Versicherer einen Vorschadeneinwand. Das kann er noch tun, sagt das OLG Dresden, und liegt damit völlig richtig. Denn schon der Wortlaut sagt, dass nur die „unfallbedingten Reparaturkosten“ abgedeckt sein sollen. Reparaturkosten, die auf einem Vorschaden beruhen, wären, wenn es sie gibt, nicht unfallbedingt.]]></description>
      <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 08:06:47 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/haftungschadenhoehe-olg-dresden-zur-eingeschraenkten-bedeutung-einer-reparaturkostenuebernahmeerklaerung-f175788</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/haftungschadenhoehe-olg-dresden-zur-eingeschraenkten-bedeutung-einer-reparaturkostenuebernahmeerklaerung-f175788</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[?Hiermit erteilen wir eine Reparaturkostenübernahmebestätigung für den unfallbedingten Fahrzeugschaden.? Das war der Wortlaut einer Bestätigung des Versicherers zur Reparaturkostenübernahme. Nach der Instandsetzung des Fahrzeugs erhob der Versicherer einen Vorschadeneinwand. Das kann er noch tun, sagt das OLG Dresden, und liegt damit völlig richtig. Denn schon der Wortlaut sagt, dass nur die ?unfallbedingten Reparaturkosten? abgedeckt sein sollen. Reparaturkosten, die auf einem Vorschaden beruhen, wären, wenn es sie gibt, nicht unfallbedingt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Altschaden | Altschaden an einem 19 Jahre alten Fahrzeug und dessen Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: AG Coesfeld 3.7.2026, 4 C 120/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
An einem 19 Jahre alten Pkw war im Bereich der neuen Unfallbeschädigung am Heckstoßfänger bereits eine Beeinträchtigung, bei der man streiten konnte, ob das ein Schaden oder nur eine – wenn auch deutliche – Gebrauchsspur war. Diese Beeinträchtigung wurde bei der unfallbedingten Erneuerung des Stoßfängers zwangsläufig mitbeseitigt. Der vorschadenverliebteste aller Versicherer meint, die vorherige Beeinträchtigung hätte auch einer Erneuerung des Stoßfängers bedurft. Also zieht er 599,99 Euro von den Reparaturkosten ab. Da hat das AG Coesfeld nicht mitgemacht.]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Aug 2026 08:13:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/altschaden-altschaden-an-einem-19-jahre-alten-fahrzeug-und-dessen-einfluss-auf-den-wert-des-fahrzeugs-f175780</link>
      <guid>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/altschaden-altschaden-an-einem-19-jahre-alten-fahrzeug-und-dessen-einfluss-auf-den-wert-des-fahrzeugs-f175780</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[An einem 19 Jahre alten Pkw war im Bereich der neuen Unfallbeschädigung am Heckstoßfänger bereits eine Beeinträchtigung, bei der man streiten konnte, ob das ein Schaden oder nur eine ? wenn auch deutliche ? Gebrauchsspur war. Diese Beeinträchtigung wurde bei der unfallbedingten Erneuerung des Stoßfängers zwangsläufig mitbeseitigt. Der vorschadenverliebteste aller Versicherer meint, die vorherige Beeinträchtigung hätte auch einer Erneuerung des Stoßfängers bedurft. Also zieht er 599,99 Euro von den Reparaturkosten ab. Da hat das AG Coesfeld nicht mitgemacht.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
</rss>
