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  • · Fachbeitrag · Ehewohnungsverfahren

    Nutzungsvergütung auch bei Mietverhältnissen

    von RiOLG Andreas Kohlenberg, Celle

    | Ein Anspruch auf Nutzungsvergütung wird regelmäßig bei dinglicher Berechtigung des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten geltend gemacht, z. B. bei Mit- oder Alleineigentum oder einem dinglichen Wohnrecht. Das KG hat entschieden, was bei einem Mietverhältnis gilt. |

     

    1. Nutzungsvergütung auch bei Mietverhältnissen

    Ein Anspruch auf Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB kann auch bei Mietverhältnissen in Betracht kommen.

     

    • Der Fall des KG (FamRZ 15, 1191)

    Der Ehemann M war aus der allein von ihm gemieteten Ehewohnung ausgezogen, in der die erwerbslose Ehefrau F und einer der Söhne blieben. Das Verfahren zum Trennungsunterhalt war noch nicht entschieden. Der M verlangte eine Nutzungsvergütung von der F für die von ihm an den Vermieter gezahlte Miete.