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  • · Fachbeitrag · Umsatz steigern

    Präventionskurse: Welche Kassen erstatten was?

    von Alexandra Buba M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

    | Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bereits seit vielen Jahren die Teilnahme an Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungskursen. Seit Anfang 2014 gibt es eine gemeinsame Prüfstelle, die Angebote von Physiotherapeuten zertifiziert. Die Bundesregierung plant zudem ein Präventionsgesetz für dieses Jahr. Worauf müssen Therapeuten achten, wenn sie Präventionskurse anbieten? Wie beraten sie ihre Patienten am besten? |

    Mehr Aufmerksamkeit, mehr Umsatz, mehr Gewinn

    Gerade kleinere physiotherapeutische Praxen profitieren von zusätzlichen Umsätzen, die sie mit Präventionskursen generieren können. Ab einer gewissen Teilnehmerzahl ist eine Arbeitsstunde, in der ein Kurs abgehalten wird, deutlich besser bezahlt als eine, die für das Erbringen normaler Kassenleistungen bestimmt ist. Außerdem werden durch die Kurse auch Interessierte angesprochen, die (noch) nicht Patient der Praxis sind, da die Kassen die von ihnen geförderten Kurse bewerben oder diese zumindest in einer Datenbank auflisten.

    Förderung seit 25 Jahren

    Tatsächlich bezuschussen einige Kassen bereits seit 25 Jahren Präventionsangebote, seitdem der Gesetzgeber im Gesundheitsreformgesetz von 1989 dazu aufforderte, Leistungen zur primären Prävention anzubieten. Seitdem unterlagen die Regelungen einem stetigen Wandel. Das Thema Prävention rückt derzeit gesundheitspolitisch wieder mehr in den Mittelpunkt. Die Bundesregierung plant im laufenden Jahr die Verabschiedung des bereits zweimal gescheiterten Präventionsgesetzes. Enthalten ist im derzeitigen Entwurf unter anderem die Maßgabe, dass die Kassen je Versicherten jährlich sieben Euro und bis 2018 zehn Euro in Prävention investieren sollen. Ein Großteil davon soll in Kindergärten, Unternehmen und Pflegeheimen ankommen. Das zeigt, in welche Richtung künftig die Mittel fließen und wo sich neue Betätigungsfelder für Physiotherapeuten auftun, deren ureigenste Kompetenz die Prävention ist. Sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, lohnt sich also allemal, zumal die Inhalte und Kriterien für eine Förderung von Kursen zur Individualprävention sich voraussichtlich durch das Gesetz nicht ändern werden.