27.11.2025 · Nachricht aus Vollstreckung effektiv · Ordnungsgeld
Häufig fragen uns Leser, warum Gerichte selbst bei wiederholten Pflichtverstößen von Schuldnern nur niedrige Ordnungsgelder verhängen. Wirkungsvolle Sanktionen seien das kaum. Leider gibt es Fälle, z. B. im
Arbeitsrecht, bei denen Verstöße „zusammenhängend“ betrachtet werden können, so das BAG (22.9.25, 8 AZB 6/25, Abruf-Nr. 250502 ). Gläubiger sind trotzdem nicht wehrlos und können ggf. mit einer soliden Wirtschaftskraft des Schuldners argumentieren.
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27.11.2025 · Nachricht aus Vollstreckung effektiv · Zahlungsverkehr
Seit dem 9.10.25 wird bei jeder Banküberweisung – egal, ob elektronisch oder am Bankschalter – der Name des Kontoinhabers mit der Kontonummer abgeglichen. Zuletzt berichteten Nutzer über Schwierigkeiten oder gescheiterte Zahlungsversuche. Gläubiger sollten dabei gleich auf zwei „Fallen“ aufpassen und ihre Zahlungsinformationen checken.
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27.10.2025 · Nachricht aus Vollstreckung effektiv · Vollstreckungspraxis
Bei Eilentscheidungen müssen Gläubiger zügig vorgehen. Das KG weist darauf hin: Die Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO beginnt mit der Verkündung des Urteils und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt (5.8.25, 7 U 57/25, Abruf-Nr. 250443 ). Gläubiger müssen Schuldnern in Fällen wie diesen konkret ihren Vollstreckungswillen deutlich machen.
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13.02.2019 · Fachbeitrag aus Chef easy · Das geteilte Büro | Deutschland-Trend
Wer an einem Schreibtisch in einem Coworking-Raum sitzt und klickt, ist nicht allein und hat meist die Infrastruktur, die er braucht. Juristisch ist dieser ansteigende Trend nicht ganz so bequem, er bringt konkrete Probleme mit sich. Welche das sind und wie das Arbeitsrecht mit modernen Arbeitsformen Schritt hält, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, von der Nürnberger Kanzlei Manske & Partner im Interview mit dem IWW-Institut.
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27.08.2025 · Nachricht aus Vollstreckung effektiv · Vollstreckungspraxis
Regelmäßig berichten wir von Schuldnern, die eingenommene Gelder verheimlichen. Aber es gibt auch Fälle, in denen Schuldner sogar gefälschte Kontoauszüge vorlegen und damit Guthaben verschweigen. Die Gefahr steigt mit immer leistungsfähigerer Software oder KI-Tools, die auf Befehl Dokumente verändern. Wie können sich Gläubiger schützen?
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15.08.2025 · Nachricht aus Versicherung und Recht kompakt · Kanzleiorganisation
Misslingt die elektronische Übermittlung, ist eine Ersatzeinreichung nach § 46g S. 3 ArbGG bzw. § 130d S. 2 ZPO zwingend. Zudem dürfen eidesstattliche Versicherungen nicht als einfache Anlagen übermittelt werden.
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29.07.2025 · Fachbeitrag aus Vollstreckung effektiv · Vollstreckungspraxis
Häufig besitzen Schuldner kein Auto und sofern doch, wird es oft zwingend beruflich benötigt. Unsere Leserin Patrizia Müller, Hamburg, beobachtet das Freizeit- und Konsumverhalten von Schuldnern genauer, seit sie einem Schuldner auf die Schliche kam, der mit einem Wohnmobil unterwegs war.
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29.07.2025 · Nachricht aus Vollstreckung effektiv · Prozesskostenhilfe
Bei höheren titulierten Forderungen kann es für Gläubiger enorm entlastend sein, wenn für die Zwangsvollstreckung PKH bewilligt wird. Finanzielle Belastungen mindern das einzusetzende Vermögen des Gläubigers und erhöhen die Chancen auf PKH. Hierzu zählen auch Ratenzahlungen auf Anwaltskosten aus Straf- oder Bußgeldverfahren, sagt das LAG Bremen (9.4.25, 1 Ta 1/25, Abruf-Nr. 247702 ).
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28.07.2025 · Nachricht aus Arbeitsrecht aktiv · Prozesskostenhilfe
Eine im arbeitsrechtlichen Verfahren gezahlte Abfindung ist direkt für die Tilgung bewilligter Prozesskostenhilfe (PKH) zu berücksichtigen.
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07.07.2025 · Nachricht aus Arbeitsrecht aktiv · Kanzleiorganisation
Misslingt die elektronische Übermittlung, ist eine Ersatzeinreichung nach § 46g S. 3 ArbGG zwingend. Zudem dürfen eidesstattliche Versicherungen nach § 46c Abs. 3 S. 3 ArbGG nicht als einfache Anlagen übermittelt werden.
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07.07.2025 · Nachricht aus Arbeitsrecht aktiv · Zwangsvollstreckung
Da Werkstor und Betrieb geschlossen sind, landet ein zuzustellendes Urteil direkt im Briefkasten des ArbG. Dieser moniert: Der Zusteller habe einen konkreten Zustellversuch beurkundet, tatsächlich aber überhaupt nicht versucht, in die Geschäftsräume zu gelangen. Das LAG Baden-Württemberg sagt: Reine Förmelei, die Zustellung ist wirksam (5.2.25, 10 Sa 34/24, Abruf-Nr. 248784 ).
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27.06.2025 · Nachricht aus Vollstreckung effektiv · Vollstreckungspraxis
Ist bei arbeitsrechtlichen Titeln für einen Schutzantrag gemäß § 765a ZPO wahlweise das ArbG oder das AG als Vollstreckungsgericht zuständig? Nein, sagt das LAG Frankfurt/Main. Es entscheiden allein die Vollstreckungsgerichte (2.5.25, 10 Ta 402/25, Abruf-Nr. 248104 ). Ruft ein Schuldner das falsche Gericht an, ist sein Antrag zurückzuweisen. Der Fall zeigt auch: Immer wieder argumentieren Schuldner mit frei zusammengewürfelter Rechtsprechung und Literatur.
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26.11.2018 · Fachbeitrag aus RVG professionell · Verwaltungsgerichtsverfahren
Vertritt ein Anwalt den Antragsteller zunächst im Ausgangsverfahren (vorläufiger Rechtsschutz, § 80 Abs. 5 VwGO) und im folgenden Abänderungsverfahren (§ 80 Abs. 7 VwGO), entstehen die Gebühren für den jeweiligen Rechtszug bereits im Ausgangsverfahren. Sie entstehen im Abänderungsverfahren nicht noch einmal. Das gilt auch, wenn der Antrag auf Kostenfestsetzung nicht vom (verstorbenen) Bevollmächtigten gestellt wird, sondern von seinem Rechtsnachfolger gemäß § 55 BRAO, der nicht ...
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27.05.2025 · Nachricht aus Vollstreckung effektiv · Vollstreckungspraxis
Muss bei einer unvertretbaren Handlung ein Dritter mitwirken, darf der Schuldner nicht die Hände in den Schoß legen, sondern muss bei Bedarf aktiv auf den Dritten einwirken. Ansonsten droht ihm ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO. Das OLG Brandenburg führte jüngst aus, wie intensiv Schuldner Druck bei einem Notar machen müssen, wenn dieser ein Nachlassverzeichnis erstellen muss (29.11.24, 3 W 121/24, Abruf-Nr. 247962 ).
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27.05.2025 · Nachricht aus Vollstreckung effektiv · Vollstreckungspraxis
Kürzlich entschied das AG München: Es verletzt den Datenschutz, wenn Gerichtsvollzieher gerichtlich angewiesen werden, bei Nachbarn des Schuldners dessen Aufenthalts- bzw. neuen Wohnort zu ermitteln (22.12.24, 1509 M 7854/24, Abruf-Nr. 247963 ). Trotzdem ist diese „Informationsquelle“ für Gläubiger nicht verloren, sie müssen lediglich anders vorgehen.
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