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    <title>Steuern sparen professionell</title>
    <description>Die ideale Lektüre für Steuerberater, -fachangestellte und Lohnsteuerhilfevereine</description>
    <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 10:29:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 13 Oct 2026 19:44:23 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 10:29:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-webinare-loehne-und-gehaelter-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-mit-schwerpunkt-thema-gutscheine-am-15102026-f175380</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen ? genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 14.10.2026: Typische Buchungsfehler aus realen Fällen aus der Betriebsprüfungspraxis</title>
      <description><![CDATA[Buchungsfehler können Unternehmen hart treffen. Denn oft bleiben sie über Jahre unentdeckt, wiederholen sich immer wieder und kommen erst bei einer Betriebsprüfung ans Licht. Das kann zu hohen Nachzahlungen und – nicht selten – zu weiteren kritischen Nachfragen des Prüfers führen. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt Ihnen, wie Sie diese Probleme von Anfang an vermeiden. Diplom-Finanzwirt Marvin Gummels stellt Ihnen typische Feststellungen aus der Betriebsprüfung vor, zeigt die zugrunde liegenden Buchungsfehler auf und erläutert die rechtlichen Hintergründe.]]></description>
      <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 17:19:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-14102026-typische-buchungsfehler-aus-realen-faellen-aus-der-betriebspruefungspraxis-f175563</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Buchungsfehler können Unternehmen hart treffen. Denn oft bleiben sie über Jahre unentdeckt, wiederholen sich immer wieder und kommen erst bei einer Betriebsprüfung ans Licht. Das kann zu hohen Nachzahlungen und ? nicht selten ? zu weiteren kritischen Nachfragen des Prüfers führen. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt Ihnen, wie Sie diese Probleme von Anfang an vermeiden. Diplom-Finanzwirt Marvin Gummels stellt Ihnen typische Feststellungen aus der Betriebsprüfung vor, zeigt die zugrunde liegenden Buchungsfehler auf und erläutert die rechtlichen Hintergründe.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitszimmer | Nur halber oder voller Kostenabzug bei außerhäuslichem Arbeitszimmer: BFH ist am Zug</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 15.1.2013, VIII R 7/10,, Urteil; BFH 19.9.2002, VI R 70/01, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Anders als häusliche Arbeitszimmer unterliegen außerhäusliche Arbeitszimmer in Bezug auf die Werbungskosten keiner Abzugsbeschränkung der Höhe nach. Aber gilt das auch, wenn Ehegatten gemeinsam das Zimmer anmieten und nur einer der Ehegatten das Arbeitszimmer nutzt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 10:50:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/arbeitszimmer-nur-halber-oder-voller-kostenabzug-bei-ausserhaeuslichem-arbeitszimmer-bfh-ist-am-zug-f176625</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Anders als häusliche Arbeitszimmer unterliegen außerhäusliche Arbeitszimmer in Bezug auf die Werbungskosten keiner Abzugsbeschränkung der Höhe nach. Aber gilt das auch, wenn Ehegatten gemeinsam das Zimmer anmieten und nur einer der Ehegatten das Arbeitszimmer nutzt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kindbedingte Steuervergünstigungen | Eltern des Ex betreuen Kind: Kann er Übertragung des BEA-Freibetrags verhindern?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 18.6.2026, III R 2/24, Urteil; BFH 8.11.2017, III R b2/16, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei getrennt lebenden Eltern kann die Übertragung des Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA-Freibetrag) in § 32 Abs. 6 EStG auf einen Elternteil zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führen; es sei denn der andere Elternteil hat der Übertragung widersprochen. Zum Widerspruchsthema hat der BFH jetzt klargestellt: Betreut nicht ein Elternteil selbst, sondern dessen Eltern das Kind, kann er der Übertragung nicht widersprechen. SSP zeigt, worauf es ankommt und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 10:30:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/kindbedingte-steuerverguenstigungen-eltern-des-ex-betreuen-kind-kann-er-uebertragung-des-bea-freibetrags-verhindern-f176551</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei getrennt lebenden Eltern kann die Übertragung des Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA-Freibetrag) in § 32 Abs. 6 EStG auf einen Elternteil zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führen; es sei denn der andere Elternteil hat der Übertragung widersprochen. Zum Widerspruchsthema hat der BFH jetzt klargestellt: Betreut nicht ein Elternteil selbst, sondern dessen Eltern das Kind, kann er der Übertragung nicht widersprechen. SSP zeigt, worauf es ankommt und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abschreibung | Immobilien-AfA: Wirtschaftliche Nutzungsdauer kann auch nur noch 18 Jahre betragen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG München, 26.6.2026, 8 K 1147/23, Urteil; BFH, Urteil 7.10.2025, IX R 26/24, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Immobilie schneller abzuschreiben als es die Abschreibungsregeln in § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorsehen. Dazu müssen Sie darlegen, dass und warum die Immobilie eine kürzere Nutzungsdauer hat. Einem Steuerzahler ist das jetzt vor dem FG München gelungen. Er hat statt der Abschreibung über 50 Jahre eine solche über nur 18 Jahre erreicht und das AfA-Volumen damit fast verdreifacht. .]]></description>
      <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 12:02:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/abschreibung-immobilien-afa-wirtschaftliche-nutzungsdauer-kann-auch-nur-noch-18-jahre-betragen-f176373</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Immobilie schneller abzuschreiben als es die Abschreibungsregeln in § 7 Abs. 4 S. 1 EStG vorsehen. Dazu müssen Sie darlegen, dass und warum die Immobilie eine kürzere Nutzungsdauer hat. Einem Steuerzahler ist das jetzt vor dem FG München gelungen. Er hat statt der Abschreibung über 50 Jahre eine solche über nur 18 Jahre erreicht und das AfA-Volumen damit fast verdreifacht. .]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sonderausgaben | Beim BFH: Können einzelveranlagte (Ex-)Ehegatten schon im Trennungsjahr das Realsplitting wählen?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 23.7.2026, 9 K 2776/25 E, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Nach einer Trennung oder Scheidung fließt häufig Unterhalt vom besserverdienenden zum wirtschaftlich schwächeren Ehegatten. Steuerlich muss dieser Unterhalt nicht folgenlos bleiben. Mit dem sog. Realsplitting kann der Zahlende Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abziehen. Der Empfänger muss die Zahlungen dafür als sonstige Einkünfte versteuern. Der BFH muss jetzt entscheiden, ob (Ex-)Ehegatten das Realsplitting schon im Trennungsjahr wählen können.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 08:06:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderausgaben-beim-bfh-koennen-einzelveranlagte-ex-ehegatten-schon-im-trennungsjahr-das-realsplitting-waehlen-f176366</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach einer Trennung oder Scheidung fließt häufig Unterhalt vom besserverdienenden zum wirtschaftlich schwächeren Ehegatten. Steuerlich muss dieser Unterhalt nicht folgenlos bleiben. Mit dem sog. Realsplitting kann der Zahlende Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abziehen. Der Empfänger muss die Zahlungen dafür als sonstige Einkünfte versteuern. Der BFH muss jetzt entscheiden, ob (Ex-)Ehegatten das Realsplitting schon im Trennungsjahr wählen können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außergewöhnliche Belastung | Kosten für Delfin-Therapie: FG Nürnberg knüpft Abzug an amtsärztliches Gutachten oder ärztliche Bescheinigung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Nürnberg 16.6.2026, 1 K 167/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Bei der sog. Delfin-Therapie handelt es sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode. Die Aufwendungen können daher nur dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt werden, wenn die Zwangsläufigkeit vor Behandlungsbeginn durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen wird. Diese Auffassung vertritt das FG Nürnberg.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 08:06:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/aussergewoehnliche-belastung-kosten-fuer-delfin-therapie-fg-nuernberg-knuepft-abzug-an-amtsaerztliches-gutachten-oder-aerztliche-bescheinigung-f176364</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei der sog. Delfin-Therapie handelt es sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode. Die Aufwendungen können daher nur dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt werden, wenn die Zwangsläufigkeit vor Behandlungsbeginn durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen wird. Diese Auffassung vertritt das FG Nürnberg.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitszimmer | Neues zum außerhäuslichen Arbeitszimmer und nur halben oder vollen Kostenabzug</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 15.1.2013, VIII R 7/10,, Urteil; BFH 19.9.2002, VI R 70/01, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Anders als häusliche Arbeitszimmer unterliegen außerhäusliche Arbeitszimmer in Bezug auf die Werbungskosten keiner Abzugsbeschränkung der Höhe nach. Aber gilt das auch, wenn Ehegatten gemeinsam das Zimmer anmieten und nur einer der Ehegatten das Arbeitszimmer nutzt? Mit dieser Frage hat sich das FG Niedersachsen befasst.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 08:06:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/arbeitszimmer-neues-zum-ausserhaeuslichen-arbeitszimmer-und-nur-halben-oder-vollen-kostenabzug-f176376</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Anders als häusliche Arbeitszimmer unterliegen außerhäusliche Arbeitszimmer in Bezug auf die Werbungskosten keiner Abzugsbeschränkung der Höhe nach. Aber gilt das auch, wenn Ehegatten gemeinsam das Zimmer anmieten und nur einer der Ehegatten das Arbeitszimmer nutzt? Mit dieser Frage hat sich das FG Niedersachsen befasst.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pensionszusage | BFH am Zug: Ist nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erteilte Pensionszusage vGA?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster,1.7.2026, 10 K 2553/24 K,G,F, Urteil; BFH, 23.9.2008, I R 62/07, Urteil; BFH, 7.3.2018, I R 89/15, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Pensionszusage, die erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erteilt wird, kann nicht mehr steuerlich erdient werden und führt deshalb zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Dies gilt nach Ansicht des FG Münster auch für neuere Zusagen. Das letzte Wort hat aber der BFH. Er muss klären, ob die strengen Altersgrenzen nach wie vor gelten.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 08:05:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/pensionszusage-bfh-am-zug-ist-nach-vollendung-des-60-lebensjahrs-erteilte-pensionszusage-vga-f176374</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Eine Pensionszusage, die erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erteilt wird, kann nicht mehr steuerlich erdient werden und führt deshalb zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Dies gilt nach Ansicht des FG Münster auch für neuere Zusagen. Das letzte Wort hat aber der BFH. Er muss klären, ob die strengen Altersgrenzen nach wie vor gelten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Umgebautes Doppelhaus: Kann man dafür die § 7b-Sonder-AfA in Anspruch nehmen?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 12.8.2025, IX R 24/24, Urteil; FG Düsseldorf 21.7.2026, 12 K 823/26 E, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Inhaber eines Doppelhauses können für eine Hälfte die Neubau-Sonder-AfA nach § 7b EStG in Anspruch nehmen, wenn sie die beiden Doppelhaushälften zunächst für die Selbstnutzung baulich verschmolzen haben und später wieder trennen, um eine Hälfte zu vermieten. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. SSP stellt Fall, Entscheidung und die Folgen für andere Praxisfälle vor.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 08:05:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/einkommensteuer-umgebautes-doppelhaus-kann-man-dafuer-die-7b-sonder-afa-in-anspruch-nehmen-f176365</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Inhaber eines Doppelhauses können für eine Hälfte die Neubau-Sonder-AfA nach § 7b EStG in Anspruch nehmen, wenn sie die beiden Doppelhaushälften zunächst für die Selbstnutzung baulich verschmolzen haben und später wieder trennen, um eine Hälfte zu vermieten. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. SSP stellt Fall, Entscheidung und die Folgen für andere Praxisfälle vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sonderausgaben | BFH: Zahlungen an den Förderverein einer Schule können „Schulgeld“ sein</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 25.10.2023, 13 K 841/21 E, Urteil;  BFH 3.6.2026, X R 27/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eltern, die Zahlungen an einen Förderverein leisten, der die Gelder wiederum an einen Schulträger zur Finanzierung der Schule weiterleitet, die die eigenen Kinder besuchen, dürfen sich freuen: Die Zahlungen stellen Schulgeld i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG dar – und sind somit als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt in letzter Instanz auch der BFH.]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 08:05:41 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderausgaben-bfh-zahlungen-an-den-foerderverein-einer-schule-koennen-schulgeld-sein-f176363</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eltern, die Zahlungen an einen Förderverein leisten, der die Gelder wiederum an einen Schulträger zur Finanzierung der Schule weiterleitet, die die eigenen Kinder besuchen, dürfen sich freuen: Die Zahlungen stellen Schulgeld i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG dar ? und sind somit als Sonderausgaben abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt in letzter Instanz auch der BFH.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Unternehmensbesteuerung | Betriebsruhe, Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe: Wann gilt was?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 12.5.2011, IV R 36/09, Urteil; BFH 10.10.1996, IV R 4/95, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Krankheit, fehlende Nachfolger oder wirtschaftliche Schwierigkeiten – es gibt viele Auslöser, die dazu führen, dass ein Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss. Steuerlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Betriebsunterbrechung vorliegt oder der Betrieb bereits aufgegeben wurde. SSP zeigt Ihnen, welche steuerlichen Folgen die einzelnen Varianten haben und wie Sie vermeiden, dass aus einer vorübergehenden Pause eine steuerpflichtige Betriebsaufgabe wird.]]></description>
      <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 09:40:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/unternehmensbesteuerung-betriebsruhe-betriebsunterbrechung-oder-betriebsaufgabe-wann-gilt-was-f176323</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/unternehmensbesteuerung-betriebsruhe-betriebsunterbrechung-oder-betriebsaufgabe-wann-gilt-was-f176323</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Krankheit, fehlende Nachfolger oder wirtschaftliche Schwierigkeiten ? es gibt viele Auslöser, die dazu führen, dass ein Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss. Steuerlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Betriebsunterbrechung vorliegt oder der Betrieb bereits aufgegeben wurde. SSP zeigt Ihnen, welche steuerlichen Folgen die einzelnen Varianten haben und wie Sie vermeiden, dass aus einer vorübergehenden Pause eine steuerpflichtige Betriebsaufgabe wird.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuererklärung | Interessanter Musterprozess: Rundfunkbeitrag abzugsfähig?</title>
      <description><![CDATA[Jeden Monat zahlen Sie 18,36 Euro für den Rundfunk – unabhängig davon, ob Sie das Angebot tatsächlich nutzen. Steuerlich gilt dieser Aufwand als privat veranlasst. Doch nun muss das FG Mecklenburg-Vorpommern klären, ob der Rundfunkbeitrag nicht doch steuermindernd berücksichtigt werden muss.]]></description>
      <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 09:35:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuererklaerung-interessanter-musterprozess-rundfunkbeitrag-abzugsfaehig-f176377</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Jeden Monat zahlen Sie 18,36 Euro für den Rundfunk ? unabhängig davon, ob Sie das Angebot tatsächlich nutzen. Steuerlich gilt dieser Aufwand als privat veranlasst. Doch nun muss das FG Mecklenburg-Vorpommern klären, ob der Rundfunkbeitrag nicht doch steuermindernd berücksichtigt werden muss.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Neu aus dem BMF: Bei Führungskräften kann Home-Office zur Betriebsstätte mutieren</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 18.6.2026, IV B 2 – S 1301/01410/007/264, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das BMF hat die Grundsätze zum Begriff der Betriebsstätte neu gefasst. Besonders praxisrelevant sind dabei die Ausführungen zum Home-Office: Im Normalfall stellt dieses zwar keine Betriebsstätte dar. Bei Geschäftsführern und anderen leitenden Mitarbeitern, die geschäftsleitende Funktionen ausüben, sowie bei grenzüberschreitenden Home-Office-Modellen kann das aber durchaus anders sein. SSP liefert die Details.]]></description>
      <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 09:35:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/einkommensteuer-neu-aus-dem-bmf-bei-fuehrungskraeften-kann-home-office-zur-betriebsstaette-mutieren-f176362</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/einkommensteuer-neu-aus-dem-bmf-bei-fuehrungskraeften-kann-home-office-zur-betriebsstaette-mutieren-f176362</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF hat die Grundsätze zum Begriff der Betriebsstätte neu gefasst. Besonders praxisrelevant sind dabei die Ausführungen zum Home-Office: Im Normalfall stellt dieses zwar keine Betriebsstätte dar. Bei Geschäftsführern und anderen leitenden Mitarbeitern, die geschäftsleitende Funktionen ausüben, sowie bei grenzüberschreitenden Home-Office-Modellen kann das aber durchaus anders sein. SSP liefert die Details.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Handwerkerleistungen | Handwerkerbonus in § 35a EStG soll 2027 sinken – so holen Sie 2026 noch alles raus</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 18.7.2024; 14 K 1966/23 E, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG soll ab 2027 weniger attraktiv werden. Statt 20 Prozent sollen ab 2027 nur noch 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen berücksichtigt werden; zugleich soll der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro sinken. Wer ohnehin Handwerkerarbeiten plant, sollte deshalb jetzt prüfen, ob und wie sich der höhere Steuerabzug noch für 2026 sichern lässt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 13:48:28 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/handwerkerleistungen-handwerkerbonus-in-35a-estg-soll-2027-sinken-so-holen-sie-2026-noch-alles-raus-f176233</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG soll ab 2027 weniger attraktiv werden. Statt 20 Prozent sollen ab 2027 nur noch 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen berücksichtigt werden; zugleich soll der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro sinken. Wer ohnehin Handwerkerarbeiten plant, sollte deshalb jetzt prüfen, ob und wie sich der höhere Steuerabzug noch für 2026 sichern lässt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuerbescheid | BMF präzisiert Regelungen zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 13.8.2026, IV D 1 – S 0284-a/00002/011/237, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Das BMF hat Anwendungsfragen zur Neufassung des § 122a AO geregelt. Die Vorschrift regelt die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Sie ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.]]></description>
      <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 13:15:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuerbescheid-bmf-praezisiert-regelungen-zur-elektronischen-bekanntgabe-von-steuerbescheiden-f176232</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuerbescheid-bmf-praezisiert-regelungen-zur-elektronischen-bekanntgabe-von-steuerbescheiden-f176232</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF hat Anwendungsfragen zur Neufassung des § 122a AO geregelt. Die Vorschrift regelt die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Sie ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außergewöhnliche Belastung | Kosten für „Hirnschrittmacher“ sind auch ohne amtsärztliches Gutachten abziehbar</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Baden-Württemberg, 20.3.2026, 8 K 236/26, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die Kosten einer Tiefenhirnstimulation („Hirnschrittmacher“) bei therapieresistenter Depression stellen abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen dar. Es ist für den Abzug auch nicht erforderlich, vorab ein amtsärztliches Gutachten einzuholen. Die Methode ist nämlich seit 2022 wissenschaftlich anerkannt. Das hat das FG Baden-Württemberg rechtskräftig entschieden.]]></description>
      <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 13:14:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/aussergewoehnliche-belastung-kosten-fuer-hirnschrittmacher-sind-auch-ohne-amtsaerztliches-gutachten-abziehbar-f176231</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/aussergewoehnliche-belastung-kosten-fuer-hirnschrittmacher-sind-auch-ohne-amtsaerztliches-gutachten-abziehbar-f176231</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Kosten einer Tiefenhirnstimulation (?Hirnschrittmacher?) bei therapieresistenter Depression stellen abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen dar. Es ist für den Abzug auch nicht erforderlich, vorab ein amtsärztliches Gutachten einzuholen. Die Methode ist nämlich seit 2022 wissenschaftlich anerkannt. Das hat das FG Baden-Württemberg rechtskräftig entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außergewöhnliche Belastung | BFH am Zug: Kann der Pflegepauschbetrag auch nachträglich geltend gemacht werden?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf, Urteil 20.10.25, Az. 14 K 1541/24, BFH VI R 19/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Als Steuerzahler können Sie wegen der außergewöhnlichen Belastung, die Ihnen durch die Pflege eines Angehörigen entsteht, anstelle der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten der Pflege auch einen Pauschbetrag 
geltend machen. Der BFH muss jetzt entscheiden, ob Sie die Pauschbeträge noch Jahre später rückwirkend beantragen können. Das FG Düsseldorf hat das in der Vorinstanz bejaht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 11:14:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/aussergewoehnliche-belastung-bfh-am-zug-kann-der-pflegepauschbetrag-auch-nachtraeglich-geltend-gemacht-werden-f176172</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/aussergewoehnliche-belastung-bfh-am-zug-kann-der-pflegepauschbetrag-auch-nachtraeglich-geltend-gemacht-werden-f176172</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Als Steuerzahler können Sie wegen der außergewöhnlichen Belastung, die Ihnen durch die Pflege eines Angehörigen entsteht, anstelle der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten der Pflege auch einen Pauschbetrag 
geltend machen. Der BFH muss jetzt entscheiden, ob Sie die Pauschbeträge noch Jahre später rückwirkend beantragen können. Das FG Düsseldorf hat das in der Vorinstanz bejaht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | BFH mit Klartext: Energiepreispauschale war bei Arbeitnehmern steuerbar</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil:  BFH 11.6.2026, VI R 15/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro gehörte zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. § 119 Abs. 1 S. 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Das hat der BFH in letzter Instanz klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 11:12:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/arbeitnehmer/einkommensteuer-bfh-mit-klartext-energiepreispauschale-war-bei-arbeitnehmern-steuerbar-f176171</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/arbeitnehmer/einkommensteuer-bfh-mit-klartext-energiepreispauschale-war-bei-arbeitnehmern-steuerbar-f176171</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro gehörte zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. § 119 Abs. 1 S. 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Das hat der BFH in letzter Instanz klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sonderausgaben | Vermögensstockspende: BFH verlangt vollständige Erfassung schon im Zuwendungsjahr</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 6.12.2018, X R 11/17, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Eine größere Spende in den Vermögensstock einer Stiftung kann über bis zu zehn Jahre steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das regelt § 10b Abs. 1a S. 4 EStG. Dies setzt aber voraus, dass das gesamte abziehbare Spendenvolumen bereits im Zuwendungsjahr im Steuerbescheid zugrunde gelegt worden ist. Das hat der BFH einem Spender, der von drei Mio. Euro nur einen Bruchteil im Zahlungsjahr absetzen wollte, ins Stammbuch geschrieben und dessen gesamten Sonderausgabenabzug auf magere 552 Euro reduziert.]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 10:43:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderausgaben-vermoegensstockspende-bfh-verlangt-vollstaendige-erfassung-schon-im-zuwendungsjahr-f175863</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderausgaben-vermoegensstockspende-bfh-verlangt-vollstaendige-erfassung-schon-im-zuwendungsjahr-f175863</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine größere Spende in den Vermögensstock einer Stiftung kann über bis zu zehn Jahre steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das regelt § 10b Abs. 1a S. 4 EStG. Dies setzt aber voraus, dass das gesamte abziehbare Spendenvolumen bereits im Zuwendungsjahr im Steuerbescheid zugrunde gelegt worden ist. Das hat der BFH einem Spender, der von drei Mio. Euro nur einen Bruchteil im Zahlungsjahr absetzen wollte, ins Stammbuch geschrieben und dessen gesamten Sonderausgabenabzug auf magere 552 Euro reduziert.]]></content:encoded>
    </item>
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