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    <title>Steuern sparen professionell</title>
    <description>Die ideale Lektüre für Steuerberater, -fachangestellte und Lohnsteuerhilfevereine</description>
    <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 08:45:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sun, 28 Jun 2026 07:44:20 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Webinar Recht und Steuern in Stiftungen | Webinar am 30.06.2026: Aktuelles aus der Rechtsprechung,  Finanzverwaltung und Gesetzgebung für Stiftungen im Überblick</title>
      <description><![CDATA[Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten, vor allem im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. Dieses Fachwissen updatet einmal pro Quartal die IWW-Webinar-Reihe „Recht und Steuern in Stiftungen“. Im Webinar am 30.06.2026 gibt Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl einen Überblick für Stiftungen über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, Gesetzgebung und aus der Finanzverwaltung.]]></description>
      <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 08:45:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/sb/gemeinnuetzige-stiftungen/iww-webinar-recht-und-steuern-in-stiftungen-webinar-am-30062026-aktuelles-aus-der-rechtsprechung-finanzverwaltung-und-gesetzgebung-fuer-stiftungen-im-ueberblick-f173017</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten, vor allem im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. Dieses Fachwissen updatet einmal pro Quartal die IWW-Webinar-Reihe ?Recht und Steuern in Stiftungen?. Im Webinar am 30.06.2026 gibt Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl einen Überblick für Stiftungen über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, Gesetzgebung und aus der Finanzverwaltung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 30.06.2026: Aktuelle Steuergestaltungen  für die tägliche Berater-Praxis</title>
      <description><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 11:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-30062026-aktuelle-steuergestaltungen-fuer-die-taegliche-berater-praxis-f173456</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | GmbH-GGf bleibt nach Anteilsverkauf Gf: Fällt Vergütung unter § 17 oder § 19 EStG?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.4.20174, IX R 46/15, Urteil; BFH 23.4.2009, VI R 39/08, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Es ist nicht unüblich, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer seine GmbH verkauft und sich vertraglich verpflichtet, der GmbH für einen bestimmten Zeitraum weiter als Geschäftsführer zu dienen. Gehören diese Zusatzzahlungen dann zum Veräußerungspreis i. S. v. § 17 EStG oder sind sie als Arbeitslohn (§ 19 EStG) zu werten? Die Konsequenz wäre eine vollständige Besteuerung. Der BFH hat sich dazu jetzt neu positioniert und den Abgrenzungsmaßstab konkretisiert. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor.]]></description>
      <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 09:46:22 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-gmbh-ggf-bleibt-nach-anteilsverkauf-gf-faellt-verguetung-unter-17-oder-19-estg-f174635</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es ist nicht unüblich, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer seine GmbH verkauft und sich vertraglich verpflichtet, der GmbH für einen bestimmten Zeitraum weiter als Geschäftsführer zu dienen. Gehören diese Zusatzzahlungen dann zum Veräußerungspreis i. S. v. § 17 EStG oder sind sie als Arbeitslohn (§ 19 EStG) zu werten? Die Konsequenz wäre eine vollständige Besteuerung. Der BFH hat sich dazu jetzt neu positioniert und den Abgrenzungsmaßstab konkretisiert. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuererklärung | Verträge im Profisport und Social Media: Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 31.3.2026, 10 K 48/25 E, G, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die steuerliche Einordnung von Kooperations- und Ausrüsterverträgen im Sport- und Medienbereich sorgt in der Betriebsprüfung regelmäßig für Streit. Während die Finanzverwaltung bei Social-Media-Aktivitäten und Werbepräsenzen schnell einen Gewerbebetrieb vermutet, differenziert die Rechtsprechung zunehmend genauer. Mit einem aktuellen Urteil hat das FG Düsseldorf die Abgrenzungslinie zwischen gewerblichen Influencern und bloßen Markenbotschaftern weiter verfeinert. SSP zeigt, worauf es bei der steuerlichen Weichenstellung ankommt und wo die Fallstricke liegen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 09:45:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuererklaerung-vertraege-im-profisport-und-social-media-gewerbebetrieb-oder-sonstige-einkuenfte-f174634</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die steuerliche Einordnung von Kooperations- und Ausrüsterverträgen im Sport- und Medienbereich sorgt in der Betriebsprüfung regelmäßig für Streit. Während die Finanzverwaltung bei Social-Media-Aktivitäten und Werbepräsenzen schnell einen Gewerbebetrieb vermutet, differenziert die Rechtsprechung zunehmend genauer. Mit einem aktuellen Urteil hat das FG Düsseldorf die Abgrenzungslinie zwischen gewerblichen Influencern und bloßen Markenbotschaftern weiter verfeinert. SSP zeigt, worauf es bei der steuerlichen Weichenstellung ankommt und wo die Fallstricke liegen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>In eigener Sache | Lehrvideo zur „E-Auto-Förderung“ ist 100. Jubiläumsvideo</title>
      <description><![CDATA[Im Jahr 2022 hat SSP die Lehrvideo-Reihe ins Leben gerufen. Ihr Ziel war und ist es, den SSP-Lesern steuerliche Sachverhalte und Problemstellungen in einem anderen – modernen – Format zu vermitteln, und so auch die „Zweite Reihe“ und die jüngere Generation in der Steuerkanzlei anzusprechen. Jetzt feiert die Lehrvideo-Reihe Jubiläum. Mit dem Lehrvideo zur „E-Auto-Förderung“ ist das 100. Video erschienen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 12:57:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/in-eigener-sache-lehrvideo-zur-e-auto-foerderung-ist-100-jubilaeumsvideo-f174608</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Jahr 2022 hat SSP die Lehrvideo-Reihe ins Leben gerufen. Ihr Ziel war und ist es, den SSP-Lesern steuerliche Sachverhalte und Problemstellungen in einem anderen ? modernen ? Format zu vermitteln, und so auch die ?Zweite Reihe? und die jüngere Generation in der Steuerkanzlei anzusprechen. Jetzt feiert die Lehrvideo-Reihe Jubiläum. Mit dem Lehrvideo zur ?E-Auto-Förderung? ist das 100. Video erschienen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuererklärung | Mitarbeiterbeteiligung in Form von Genussrechten:  Sind Zahlungen Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 28.4.2026, 6 K 6115/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.]]></description>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 10:28:44 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuererklaerung-mitarbeiterbeteiligung-in-form-von-genussrechten-sind-zahlungen-arbeitslohn-oder-kapitaleinkuenfte-f174581</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuererklaerung-mitarbeiterbeteiligung-in-form-von-genussrechten-sind-zahlungen-arbeitslohn-oder-kapitaleinkuenfte-f174581</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gewerbesteuer | Neues zur „Abfärbefalle“ – Wann Freiberufler ihr steuerliches Privileg gefährden</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 27.8.2014, VIII R 16/11, Urteil; BFH 4.2.2025, VIII R 4/22, Urteil; FG Berlin-Brandenburg 13.11.2024, 1 K 1125/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die „gewerbliche Infektion“ ist eines der größten steuerlichen Risiken für Freiberufler. Im Ernstfall drohen Gewerbesteuerpflicht und Bilanzierungszwang für die gesamte Gesellschaft. Wie präsent das Thema ist, belegt ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg: Werden „externe Partner“ zu autonom eingesetzt, kann der Status der Freiberuflichkeit entfallen. SSP nimmt das zum Anlass, das Risiko der „Abfärbe- bzw. Infektionsfalle“ anhand typischer Fallgestaltungen aus der Praxis zu analysieren.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 08:54:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gewerbesteuer-neues-zur-abfaerbefalle-wann-freiberufler-ihr-steuerliches-privileg-gefaehrden-f174242</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gewerbesteuer-neues-zur-abfaerbefalle-wann-freiberufler-ihr-steuerliches-privileg-gefaehrden-f174242</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die ?gewerbliche Infektion? ist eines der größten steuerlichen Risiken für Freiberufler. Im Ernstfall drohen Gewerbesteuerpflicht und Bilanzierungszwang für die gesamte Gesellschaft. Wie präsent das Thema ist, belegt ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg: Werden ?externe Partner? zu autonom eingesetzt, kann der Status der Freiberuflichkeit entfallen. SSP nimmt das zum Anlass, das Risiko der ?Abfärbe- bzw. Infektionsfalle? anhand typischer Fallgestaltungen aus der Praxis zu analysieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GmbH | Darlehen wird mit null Prozent verzinst: Eigen- oder Fremdkapital?</title>
      <description><![CDATA[In Ausgabe 12/2025 hat SSP die Vorteilhaftigkeit der Verzinsung von Gesellschafter-Darlehen an die „eigene“ GmbH vorgestellt. Ein Leser geht einen Schritt zurück und fragt: Wird ein unverzinstes Darlehen überhaupt als Fremdkapital anerkannt, weil eine fehlende Verzinsung regelmäßig fremdunüblich ist?]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 08:22:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gmbh-darlehen-wird-mit-null-prozent-verzinst-eigen-oder-fremdkapital-f174238</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gmbh-darlehen-wird-mit-null-prozent-verzinst-eigen-oder-fremdkapital-f174238</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In Ausgabe 12/2025 hat SSP die Vorteilhaftigkeit der Verzinsung von Gesellschafter-Darlehen an die ?eigene? GmbH vorgestellt. Ein Leser geht einen Schritt zurück und fragt: Wird ein unverzinstes Darlehen überhaupt als Fremdkapital anerkannt, weil eine fehlende Verzinsung regelmäßig fremdunüblich ist?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abfindung | Außerordentliche Einkünfte: Tarifermäßigung des § 34 EStG gibt es ab Veranlagungszeitraum 2025 nur über die..</title>
      <description><![CDATA[Außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Darauf hat das FinMin Thüringen hingewiesen. Arbeitnehmer müssen – über die Einkommensteuererklärung – selbst dafür sorgen, die Steuerermäßigung zu erhalten.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 08:21:52 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/arbeitnehmer/abfindung-ausserordentliche-einkuenfte-tarifermaessigung-des-34-estg-gibt-es-ab-veranlagungszeitraum-2025-nur-ueber-die-f174236</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Darauf hat das FinMin Thüringen hingewiesen. Arbeitnehmer müssen ? über die Einkommensteuererklärung ? selbst dafür sorgen, die Steuerermäßigung zu erhalten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vermietung | Die Sonder-AfA nach § 7b EStG: Wie Sie eine  drohende Rückgängigmachung vermeiden</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 21.5.2025, IV C 3 – S 2197/00009/011/024, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Problematisch ist aber häufig, dass die Nutzungsvoraussetzungen rund zehn Jahre lang einzuhalten sind und sich innerhalb dieser Zeitspanne häufig die Absichten des Vermieters ändern können. Das zeigt auch die Frage eines SSP-Lesers. Lernen Sie deshalb die Fallkonstellationen kennen, in denen die Sonder-AfA rückwirkend entfällt und erfahren Sie, wie sie sich (manchmal) noch retten lässt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 08:21:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vermietung-die-sonder-afa-nach-7b-estg-wie-sie-eine-drohende-rueckgaengigmachung-vermeiden-f174237</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vermietung-die-sonder-afa-nach-7b-estg-wie-sie-eine-drohende-rueckgaengigmachung-vermeiden-f174237</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Sonder-AfA nach § 7b EStG erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Problematisch ist aber häufig, dass die Nutzungsvoraussetzungen rund zehn Jahre lang einzuhalten sind und sich innerhalb dieser Zeitspanne häufig die Absichten des Vermieters ändern können. Das zeigt auch die Frage eines SSP-Lesers. Lernen Sie deshalb die Fallkonstellationen kennen, in denen die Sonder-AfA rückwirkend entfällt und erfahren Sie, wie sie sich (manchmal) noch retten lässt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Immobilienbesteuerung | Leben und arbeiten im Mobilheim: So  werden Tiny Houses steuerlich behandelt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 25.4.1996,  III R 47/93, Urteil; BFH 22.7.2020, II R 37/17, Urteil; LAG Hessen 6.2.2026, 10 SLa 529/25 SK, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Angesichts steigender Kosten für bezahlbaren Wohnraum gewinnen alternative Wohnformen an Bedeutung. Ein Trend, der sich fest etabliert hat, ist das „Tiny House“. Ob als kostengünstiges Eigenheim, mobiles Home-Office oder attraktives Renditeobjekt – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch die steuerliche Einordnung ist komplex. Sie hängt maßgeblich von der baulichen Beschaffenheit und der konkreten Nutzung ab. SSP erläutert, wie Sie Tiny Houses rechtssicher einordnen und welche steuerlichen Fallstricke zu beachten sind.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 08:21:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/immobilienbesteuerung-leben-und-arbeiten-im-mobilheim-so-werden-tiny-houses-steuerlich-behandelt-f174234</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Angesichts steigender Kosten für bezahlbaren Wohnraum gewinnen alternative Wohnformen an Bedeutung. Ein Trend, der sich fest etabliert hat, ist das ?Tiny House?. Ob als kostengünstiges Eigenheim, mobiles Home-Office oder attraktives Renditeobjekt ? die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch die steuerliche Einordnung ist komplex. Sie hängt maßgeblich von der baulichen Beschaffenheit und der konkreten Nutzung ab. SSP erläutert, wie Sie Tiny Houses rechtssicher einordnen und welche steuerlichen Fallstricke zu beachten sind.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsausgaben | Das Arbeitszimmer des Selbstständigen: BFH bestätigt harte Aufzeichnungspflichten</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 24.3.2026, VIII R 6/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat die Aufzeichnungspflichten konkretisiert, die gelten, wenn ein Selbstständiger mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen will. SSP stellt sie vor.]]></description>
      <pubDate>Sat, 30 May 2026 08:34:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/betriebsausgaben-das-arbeitszimmer-des-selbststaendigen-bfh-bestaetigt-harte-aufzeichnungspflichten-f174231</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/betriebsausgaben-das-arbeitszimmer-des-selbststaendigen-bfh-bestaetigt-harte-aufzeichnungspflichten-f174231</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH hat die Aufzeichnungspflichten konkretisiert, die gelten, wenn ein Selbstständiger mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen will. SSP stellt sie vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vermietung | PV-Anlage auf vermieteter Immobilie: Was ist bei einem Mieterstrommodell mit Wärmepumpe steuerlich zu beachten?</title>
      <description><![CDATA[Ein SSP-Leser fragt: Mein Mandant vermietet ein Objekt. Auf dem Dach wurde eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie PV-Anlage installiert. Erzeugter Strom wird den Mietern über ein Mieterstrommodell berechnet, nicht benötigter Strom wird eingespeist (EEG-Vergütung). In dem Objekt wird eine Wärmepumpe betrieben, die einen Teil des PV-Anlagen-Stroms verwendet. Auch dieser Strom wird auf die Mieter umgelegt. Was ist steuerfrei?]]></description>
      <pubDate>Sat, 30 May 2026 08:33:18 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/photovoltaik/vermietung-pv-anlage-auf-vermieteter-immobilie-was-ist-bei-einem-mieterstrommodell-mit-waermepumpe-steuerlich-zu-beachten-f174230</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/photovoltaik/vermietung-pv-anlage-auf-vermieteter-immobilie-was-ist-bei-einem-mieterstrommodell-mit-waermepumpe-steuerlich-zu-beachten-f174230</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein SSP-Leser fragt: Mein Mandant vermietet ein Objekt. Auf dem Dach wurde eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie PV-Anlage installiert. Erzeugter Strom wird den Mietern über ein Mieterstrommodell berechnet, nicht benötigter Strom wird eingespeist (EEG-Vergütung). In dem Objekt wird eine Wärmepumpe betrieben, die einen Teil des PV-Anlagen-Stroms verwendet. Auch dieser Strom wird auf die Mieter umgelegt. Was ist steuerfrei?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fahrtkosten | Privat-Pkw statt Dienstwagen genutzt: BFH streicht steuerlichen Kostenabzug rigoros</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 19.1.2017, VI R 37/15, Urteil; FG Niedersachsen 18.9.2024, 9 K 183/23, Urteil; BFH 21.1.2026, VI R 30/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die steuerliche „Über-Kreuz-Nutzung“ – den Dienstwagen privat der Familie überlassen und für Dienstreisen das Privatfahrzeug nutzen – galt lange als geschickter Weg, um zusätzliche Werbungskosten zu generieren. Doch der BFH hat diesem Modell jüngst eine klare Absage erteilt: Steht ein Dienstwagen zur Verfügung, ist der Aufwand für den Privat-Pkw trotz beruflicher Veranlassung als „unangemessen“ einzustufen. SSP analysiert die Entscheidung und zeigt, warum nicht nur der Werbungskostenabzug 
kritisch, sondern auch der Betriebsausgabenabzug gefährdet ist.]]></description>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 08:23:32 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/fahrtkosten-privat-pkw-statt-dienstwagen-genutzt-bfh-streicht-steuerlichen-kostenabzug-rigoros-f174151</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die steuerliche ?Über-Kreuz-Nutzung? ? den Dienstwagen privat der Familie überlassen und für Dienstreisen das Privatfahrzeug nutzen ? galt lange als geschickter Weg, um zusätzliche Werbungskosten zu generieren. Doch der BFH hat diesem Modell jüngst eine klare Absage erteilt: Steht ein Dienstwagen zur Verfügung, ist der Aufwand für den Privat-Pkw trotz beruflicher Veranlassung als ?unangemessen? einzustufen. SSP analysiert die Entscheidung und zeigt, warum nicht nur der Werbungskostenabzug 
kritisch, sondern auch der Betriebsausgabenabzug gefährdet ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>E-Mobilität | E-Auto-Förderung: Seit 19.05.2026 kann sie beantragt werden</title>
      <description><![CDATA[Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Diese Förderung kann seit dem 19.05.2026 beantragt werden, rückwirkend zum 01.01.2026.  Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen wurden oder werden. Das zweite entscheidende Förderkriterium ist die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens.]]></description>
      <pubDate>Tue, 19 May 2026 09:30:43 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/e-mobilitaet-e-auto-foerderung-seit-19052026-kann-sie-beantragt-werden-f174066</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Diese Förderung kann seit dem 19.05.2026 beantragt werden, rückwirkend zum 01.01.2026.  Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen wurden oder werden. Das zweite entscheidende Förderkriterium ist die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elterngeld | LSG Baden-Württemberg: Urlaubsabgeltung erhöht Elterngeld nicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg 21.10.2025, L 11 EG 1724/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 18 May 2026 11:30:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeld-nicht-f174042</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeld-nicht-f174042</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug auf An- bzw.  Vorauszahlungen: Das verlangt der BFH</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.12.2025, V R 38/23, Urteil; BFH 2.12.2015, V R 15/15, Urteil; EuGH 15.11.2017, C-374/16, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat unlängst dazu Stellung genommen, welche Voraussetzungen an den Vorsteuerabzug auf Anzahlungen zu stellen sind. Im konkreten Fall war der Rechnungsempfänger Opfer eines Betrugs geworden. Die versprochene Ware (Photovoltaikanlage) war gar nicht geliefert worden. SSP nimmt die Entscheidung zum Anlass, den Vorsteuerabzug auf An- bzw. Vorauszahlungen einmal grundsätzlich zu beleuchten.]]></description>
      <pubDate>Wed, 13 May 2026 10:55:41 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/umsatzsteuer-vorsteuerabzug-auf-an-bzw-vorauszahlungen-das-verlangt-der-bfh-f173996</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH hat unlängst dazu Stellung genommen, welche Voraussetzungen an den Vorsteuerabzug auf Anzahlungen zu stellen sind. Im konkreten Fall war der Rechnungsempfänger Opfer eines Betrugs geworden. Die versprochene Ware (Photovoltaikanlage) war gar nicht geliefert worden. SSP nimmt die Entscheidung zum Anlass, den Vorsteuerabzug auf An- bzw. Vorauszahlungen einmal grundsätzlich zu beleuchten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sonderzahlung | Urlaubsgeld in Corona-Sonderzahlung umgewandelt: BFH bestätigt Steuerfreiheit</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 25/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt hat. Eine konkrete (individuelle) Belastung der Begünstigten durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 13:22:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderzahlung-urlaubsgeld-in-corona-sonderzahlung-umgewandelt-bfh-bestaetigt-steuerfreiheit-f173915</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderzahlung-urlaubsgeld-in-corona-sonderzahlung-umgewandelt-bfh-bestaetigt-steuerfreiheit-f173915</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt hat. Eine konkrete (individuelle) Belastung der Begünstigten durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>V+V-Einkünfte | Einnahmen des Vermieters auch bei Zahlung des Mieters an einen Dritten</title>
      <description><![CDATA[Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen sind. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 11 May 2026 10:42:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vv-einkuenfte-einnahmen-des-vermieters-auch-bei-zahlung-des-mieters-an-einen-dritten-f173876</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vv-einkuenfte-einnahmen-des-vermieters-auch-bei-zahlung-des-mieters-an-einen-dritten-f173876</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen sind. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitgeberleistungen | Keine Mehrheit im Bundesrat für Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro</title>
      <description><![CDATA[Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst gestoppt. Sie war vom Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden. Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden.]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 14:31:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-keine-mehrheit-im-bundesrat-fuer-entlastungspraemie-in-hoehe-von-1000-euro-f173872</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-keine-mehrheit-im-bundesrat-fuer-entlastungspraemie-in-hoehe-von-1000-euro-f173872</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
  </channel>
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