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  <title type="text">Steuern sparen professionell</title>
  <subtitle type="text">Die ideale Lektüre für Steuerberater, -fachangestellte und Lohnsteuerhilfevereine</subtitle>
  <updated>2026-03-30T08:25:32+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Vorsteuer | Paukenschlag vom EuG: Gericht stellt Grund- sätze des Vorsteuerabzugs auf den Kopf]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: EUG 11.2.2026, T-689/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bis vor kurzem galt, dass der Vorsteuerabzug frühestens geltend gemacht werden kann, wenn die Rechnung vorliegt. Denn die Rechnung stellt einen zentralen Bestandteil des Vorsteuerabzugs dar. Dieser Grundsatz ist kürzlich vom Europäischen Gericht (EuG) aber aufgehoben worden. Das 
Gericht hat festgestellt, dass der Vorsteuerabzug auch für frühere Perioden zulässig ist, sofern die Rechnung bis zur Abgabe der Steuererklärung 
vorliegt. SSP macht Sie mit der Entscheidung und deren Folgen vertraut.]]></summary>
    <updated>2026-03-30T08:25:32+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/vorsteuer-paukenschlag-vom-eug-gericht-stellt-grund-saetze-des-vorsteuerabzugs-auf-den-kopf-f173051"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bis vor kurzem galt, dass der Vorsteuerabzug frühestens geltend gemacht werden kann, wenn die Rechnung vorliegt. Denn die Rechnung stellt einen zentralen Bestandteil des Vorsteuerabzugs dar. Dieser Grundsatz ist kürzlich vom Europäischen Gericht (EuG) aber aufgehoben worden. Das 
Gericht hat festgestellt, dass der Vorsteuerabzug auch für frühere Perioden zulässig ist, sofern die Rechnung bis zur Abgabe der Steuererklärung 
vorliegt. SSP macht Sie mit der Entscheidung und deren Folgen vertraut.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Steuergestaltung | Mit Gutscheinen das Geschäft ankurbeln und die Steuerbelastung minimieren]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die meisten Unternehmen geben Gutscheine aus – und das nicht ohne Grund. Mit (als Geschenk genutzten) Gutscheinen können neue Kunden gewonnen und bei nicht eingelösten Gutscheinen sogar eine Nettorendite von bis zu 100 Prozent generiert werden. SSP wirft deshalb einen 360-Grad-Blick auf das Gutschein-Thema. Erfahren Sie, wie (nicht eingelöste) 
Gutscheine bei der Gewinnermittlung behandelt werden und was bei 
Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen für die Umsatzbesteuerung gilt.]]></summary>
    <updated>2026-03-30T08:25:26+02:00</updated>
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Gutscheine bei der Gewinnermittlung behandelt werden und was bei 
Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen für die Umsatzbesteuerung gilt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Steuerticker | Wichtiges auf den Punkt gebracht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben.]]></summary>
    <updated>2026-03-30T08:25:22+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Werbungskosten/Betriebsausgaben | Erheblich gestiegene Spritpreise: Wann Sie tatsächliche Kfz-Kosten absetzen können]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.11.2024, VI R 9/22, Urteil; BFH 7.4.1992,  VI R 113/88, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Spritpreise von über zwei Euro pro Liter werfen bei vielen Steuerzahlern die berechtigte Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen man anstelle der unauskömmlichen Kilometerpauschalen die tatsächlichen Kilometerkosten steuerlich geltend machen kann. SSP klärt auf.]]></summary>
    <updated>2026-03-30T08:24:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/werbungskostenbetriebsausgaben-erheblich-gestiegene-spritpreise-wann-sie-tatsaechliche-kfz-kosten-absetzen-koennen-f173054"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Spritpreise von über zwei Euro pro Liter werfen bei vielen Steuerzahlern die berechtigte Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen man anstelle der unauskömmlichen Kilometerpauschalen die tatsächlichen Kilometerkosten steuerlich geltend machen kann. SSP klärt auf.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | BFH: Verkauf hochpreisigen Wohnmobils innerhalb der Spekulationsfrist ist steuerfrei]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 29.10.219, IX R 10/18, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Gegenstände des täglichen Gebrauchs unterliegen nicht der Spekulationsbesteuerung des § 23 EStG. Auch ein hochpreisiges Wohnmobil kann ein solcher Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein. Das hat der BFH jetzt klargestellt. Folglich unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung des Wohnmobils nicht der Einkommensteuer. SSP ordnet das Urteil ein und erläutert die steuerrechtlichen Hintergründe.]]></summary>
    <updated>2026-03-30T08:23:53+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/einkommensteuer-bfh-verkauf-hochpreisigen-wohnmobils-innerhalb-der-spekulationsfrist-ist-steuerfrei-f173053"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Gegenstände des täglichen Gebrauchs unterliegen nicht der Spekulationsbesteuerung des § 23 EStG. Auch ein hochpreisiges Wohnmobil kann ein solcher Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein. Das hat der BFH jetzt klargestellt. Folglich unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung des Wohnmobils nicht der Einkommensteuer. SSP ordnet das Urteil ein und erläutert die steuerrechtlichen Hintergründe.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Update Aktivrente: Diese acht Fragen sind auch in den BMF-FAQ noch ungeklärt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In Ausgabe 01/2026 hat SSP umfangreich über die neue Aktivrente 
berichtet. Am 06.02.2026 hat das BMF dazu Antworten auf „frequently asked questions“ (FAQ) veröffentlicht. Und trotzdem ist längst nicht 
alles klar. Die Praxis lehrt vielmehr, dass immer wieder neue Fragen 
auftauchen, die bislang unbeantwortet sind. SSP geht nachfolgend auf acht davon im Detail ein.]]></summary>
    <updated>2026-03-30T08:23:49+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/einkommensteuer-update-aktivrente-diese-acht-fragen-sind-auch-in-den-bmf-faq-noch-ungeklaert-f173052"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In Ausgabe 01/2026 hat SSP umfangreich über die neue Aktivrente 
berichtet. Am 06.02.2026 hat das BMF dazu Antworten auf ?frequently asked questions? (FAQ) veröffentlicht. Und trotzdem ist längst nicht 
alles klar. Die Praxis lehrt vielmehr, dass immer wieder neue Fragen 
auftauchen, die bislang unbeantwortet sind. SSP geht nachfolgend auf acht davon im Detail ein.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 11.05.2026: Brennpunkte  in der Sozialversicherungsprüfung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Für Unternehmen ist eine Sozialversicherungsprüfung in der Regel ein großer Stressfaktor. Doch mit der richtigen Vorbereitung können sie schon im Vorfeld Sicherheit schaffen und der Prüfung gelassen entgegensehen. Das IWW-Webinar „Brennpunkte in der Sozialversicherungsprüfung“ am 11.05.2026 hilft Ihnen dabei! In zwei effektiven Stunden am PC erläutert Ihnen Dr. Alexander Bouzutschky, auf welche Bereiche sich die Prüfer bei der Sozialversicherungsprüfung derzeit besonders konzentrieren. So lassen sich teure Fehler vermeiden.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T14:00:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-11052026-brennpunkte-in-der-sozialversicherungspruefung-n172197"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Neues IWW-Einzelwebinar am 26.05.2026 | Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding und warum und wo die Stiftungsholding ihre Vorteile hat]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Holdingstrukturen sind in Deutschland wegen der vielen steuerlichen Privilegien beliebt. Allen voran die klassische GmbH-Holding. Doch warum wird immer wieder die GmbH als Holding gewählt? Als echte Alternative bietet es sich an, als Holding eine Familienstiftung zu integrieren. Diese bietet nämlich nicht nur für die Erbfolge Vorteile, sondern auch für die laufende Besteuerung. Im Webinar am 26.05.2026 erläutert Ihnen Marvin Gummels durch eine klare und beispielorientierte Gegenüberstellung die elementaren steuerlichen Vorteile einer Stiftungsholding im Vergleich zu einer GmbH-Holding.]]></summary>
    <updated>2026-03-27T08:20:25+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/neues-iww-einzelwebinar-am-26052026-die-stiftungsholding-als-alternative-zur-gmbh-holding-und-warum-und-wo-die-stiftungsholding-ihre-vorteile-hat-f173029"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Holdingstrukturen sind in Deutschland wegen der vielen steuerlichen Privilegien beliebt. Allen voran die klassische GmbH-Holding. Doch warum wird immer wieder die GmbH als Holding gewählt? Als echte Alternative bietet es sich an, als Holding eine Familienstiftung zu integrieren. Diese bietet nämlich nicht nur für die Erbfolge Vorteile, sondern auch für die laufende Besteuerung. Im Webinar am 26.05.2026 erläutert Ihnen Marvin Gummels durch eine klare und beispielorientierte Gegenüberstellung die elementaren steuerlichen Vorteile einer Stiftungsholding im Vergleich zu einer GmbH-Holding.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[GmbH | Ausscheidender GGf arbeitet weiter: Einmalkapitalauszahlung einer Pensionszusage ist keine verdeckte Gewinnausschüttung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 10.12.2025, 10 K 10135/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Knüpft die Pensionszusage zugunsten des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers die Fälligkeit der Versorgungsleistung ans „Ausscheiden aus dem Unternehmen” mit Vollendung des 65. Lebensjahrs an, so kann der Begriff des „Ausscheidens” so zu verstehen sein, dass bereits das Ausscheiden aus der Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer von den Vertragsparteien als ausreichend angesehen wurde. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung vertritt das FG Berlin-Brandenburg.]]></summary>
    <updated>2026-03-18T10:45:38+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gmbh-ausscheidender-ggf-arbeitet-weiter-einmalkapitalauszahlung-einer-pensionszusage-ist-keine-verdeckte-gewinnausschuettung-f172865"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Knüpft die Pensionszusage zugunsten des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers die Fälligkeit der Versorgungsleistung ans ?Ausscheiden aus dem Unternehmen? mit Vollendung des 65. Lebensjahrs an, so kann der Begriff des ?Ausscheidens? so zu verstehen sein, dass bereits das Ausscheiden aus der Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer von den Vertragsparteien als ausreichend angesehen wurde. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung vertritt das FG Berlin-Brandenburg.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[BFH-aktuell | Abfindung für lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.1.2026, VIII R 6/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in 
Raten geleistet werden. Das hat der BFH klargestellt.]]></summary>
    <updated>2026-03-17T12:35:10+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/bfh-aktuell-abfindung-fuer-lebzeitigen-pflichtteilsverzicht-unterliegt-nicht-der-einkommensteuer-f172856"/>
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Raten geleistet werden. Das hat der BFH klargestellt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | § 8 EStDV: Können Gebäudeteile rückwirkend steuerschonend entnommen werden?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[§ 8 EStDV wurde novelliert und der neue Satz 1 gilt rückwirkend für alle offenen Fälle. Für die Praxis stellen sich zwei Fragen: Wie ist mit Gebäudeteilen umzugehen, für die sich rückwirkend die Möglichkeit zur Behandlung als Privatvermögen ergibt? Was ist zu beachten, wenn dieser 
Gebäudeteil schon bislang fehlerhaft als Privatvermögen behandelt 
wurde? Letzteres ist vor allem bei einem betrieblich genutzten Arbeitszimmer im Privathaushalt des Unternehmers der Fall. SSP liefert die Antworten.]]></summary>
    <updated>2026-03-13T08:02:56+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer--8-estdv-koennen-gebaeudeteile-rueckwirkend-steuerschonend-entnommen-werden-f172759"/>
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Gebäudeteil schon bislang fehlerhaft als Privatvermögen behandelt 
wurde? Letzteres ist vor allem bei einem betrieblich genutzten Arbeitszimmer im Privathaushalt des Unternehmers der Fall. SSP liefert die Antworten.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Neuer Service für Betroffene | Finanzskandal bei der Bayerischen Versorgungskammer: Neue IWW-Website mit Maßnahmenpaket für Betroffene und FAQ]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet Kapitalanlagen von rund 117 Mrd. Euro. Sie führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Versorgungswerken, u. a. für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Zahnärzte, Ärzte und Apotheker. Aktuell steht sie in der Kritik, weil sie aufgrund von Fehlspekulationen Millionenverluste angehäuft haben soll. Versicherte machen sich große Sorgen um ihre Altersversorgung und möchten sich wehren. Das IWW hat vor diesem Hintergrund eine eigene Website erstellt und bietet ein Maßnahmenpaket für Betroffene.]]></summary>
    <updated>2026-03-10T13:45:37+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neuer-service-fuer-betroffene-finanzskandal-bei-der-bayerischen-versorgungskammer-neue-iww-website-mit-massnahmenpaket-fuer-betroffene-und-faq-f172704"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Kinderfreibetrag | Wichtige Verhandlung am 21.04. vor dem FG Niedersachsen: Sind die Kinderfreibeträge zu niedrig und damit verfassungswidrig?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das FG Niedersachsen verhandelt am 21.04. um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 20 über eine Frage, die das Potenzial hat, das deutsche Steuer- und Familienrecht grundlegend zu beeinflussen. Es geht darum, ob die seit Jahren 
geltenden Kinderfreibeträge im Einkommensteuerrecht tatsächlich das 
verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern abdecken – oder ob sie, wie der 7. Senat des Gerichts es bereits für das Jahr 2014 festgestellt hat, zu niedrig bemessen und damit verfassungswidrig sind.]]></summary>
    <updated>2026-03-09T12:53:08+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das FG Niedersachsen verhandelt am 21.04. um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 20 über eine Frage, die das Potenzial hat, das deutsche Steuer- und Familienrecht grundlegend zu beeinflussen. Es geht darum, ob die seit Jahren 
geltenden Kinderfreibeträge im Einkommensteuerrecht tatsächlich das 
verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern abdecken ? oder ob sie, wie der 7. Senat des Gerichts es bereits für das Jahr 2014 festgestellt hat, zu niedrig bemessen und damit verfassungswidrig sind.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[E-Mobilität | „E-Auto-Förderung“: So lässt sie sich durch Steuergestaltung sichern und optimieren]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[„Die Nachfrage ist da“. So lautete die Schlagzeile der „Main-Post“ vom 02.02.2026 zum Interesse an der neuen E-Auto-Förderung. Dreh- und 
Angelpunkt ist das „zu versteuernde Einkommen“ (z. v. E.). Nur Steuerbürger, deren z. v. E. bestimmte Grenzen nicht überschreitet, kommen nämlich in den Genuss der E-Auto-Prämie. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, welche Maßnahmen Ihnen als Privatperson zur Verfügung stehen, um das z. v. E. zu reduzieren, um in den Genuss der Förderung zu kommen.]]></summary>
    <updated>2026-03-05T08:15:00+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">?Die Nachfrage ist da?. So lautete die Schlagzeile der ?Main-Post? vom 02.02.2026 zum Interesse an der neuen E-Auto-Förderung. Dreh- und 
Angelpunkt ist das ?zu versteuernde Einkommen? (z. v. E.). Nur Steuerbürger, deren z. v. E. bestimmte Grenzen nicht überschreitet, kommen nämlich in den Genuss der E-Auto-Prämie. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, welche Maßnahmen Ihnen als Privatperson zur Verfügung stehen, um das z. v. E. zu reduzieren, um in den Genuss der Förderung zu kommen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Mitarbeiterbeteiligung | BFH: Gewinnanteile aus typisch stiller Beteiligung sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil:  BFH 21.10.2025, VIII R 13/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Arbeitnehmer, die eine typisch stille Beteiligung am Unternehmen ihres Arbeitgebers erhalten, versteuern die Gewinnanteile daraus als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfüllt sind. Das hat der BFH entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-03-04T10:05:08+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/kapitalanleger/mitarbeiterbeteiligung-bfh-gewinnanteile-aus-typisch-stiller-beteiligung-sind-als-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen-zu-versteuern-f172554"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Arbeitnehmer, die eine typisch stille Beteiligung am Unternehmen ihres Arbeitgebers erhalten, versteuern die Gewinnanteile daraus als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfüllt sind. Das hat der BFH entschieden.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Gewinnermittlung | BFH-Urteil: Kein Sonderbetriebsvermögen II bei verlustbringenden GmbH-Anteilen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 25.9.2025, IV R 12/23, Urteil; FG Baden-Württemberg 6.2.2023, 10 K 1285/20, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die neue Beteiligung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG an einer Kapitalgesellschaft ist nicht allein schon deshalb als wirtschaftlich 
vorteilhaft und damit als Sonderbetriebsvermögen II anzusehen, weil die Beteiligung bislang der GmbH & Co KG allein gehörte. Das hat der BFH klargestellt. SSP hat die Entscheidung für Sie analysiert und stellt deren Konsequenzen für die „Beteiligungspraxis“ vor.]]></summary>
    <updated>2026-03-02T10:09:09+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die neue Beteiligung des Kommanditisten einer GmbH &amp; Co. KG an einer Kapitalgesellschaft ist nicht allein schon deshalb als wirtschaftlich 
vorteilhaft und damit als Sonderbetriebsvermögen II anzusehen, weil die Beteiligung bislang der GmbH &amp; Co KG allein gehörte. Das hat der BFH klargestellt. SSP hat die Entscheidung für Sie analysiert und stellt deren Konsequenzen für die ?Beteiligungspraxis? vor.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Lohnsteuer | Empfang für Arbeitnehmer-Verabschiedung: BFH gibt Finanzverwaltung kontra]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 19.11.2025, VI R 18/24, Urteil; BFH 28.1.2003, VI R 48/99, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Aufwendungen, die ein Unternehmen für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand trägt, führen beim zu Verabschiedenden dann nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Wann das letzteres der Fall ist, hat der BFH jetzt klargestellt und sich dabei gegen die Auffassung der Finanzverweltung gestellt.]]></summary>
    <updated>2026-03-02T09:56:39+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/lohnsteuer-empfang-fuer-arbeitnehmer-verabschiedung-bfh-gibt-finanzverwaltung-kontra-f172486"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Umgang mit dem Finanzamt | BFH-Pressekonferenz: 40 Prozent der Revisionsverfahren enden pro Steuerbürger]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BFH hat auf seiner Jahrespressekonferenz am 24.02.2026 die unverändert hohe Quote hervorgehoben, in den das höchste deutsche Steuergericht Musterprozesse pro Steuerzahler entschieden hat. Im Jahr 2025 gingen 40 Prozent der Revisionsverfahren zugunsten der Steuerzahler aus; bei den Nichtzulassungsbeschwerden lag die Erfolgsquote bei 15 Prozent. Es lohnt sich also, Rechtsmittel einzulegen und auch den Gang zum BFH nicht zu scheuen.]]></summary>
    <updated>2026-02-24T14:20:02+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/umgang-mit-dem-finanzamt-bfh-pressekonferenz-40-prozent-der-revisionsverfahren-enden-pro-steuerbuerger-f172394"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Sonderausgaben | Kinderbetreuungskosten: Win-Win-Gestaltungen mit Opa und Oma als Betreuer]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 9.2.2012, III R 67/09, Urteil;  BFH 27.11.2025, III R 8/23, Urteil; BFH 17.11.1978, VI R 116/78, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Kinderbetreuungskosten lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Doch was gilt, wenn die Betreuung nicht durch fremde Dritte, sondern durch Familienangehörige erfolgt? Insbesondere wenn sich die Großeltern um das Kind kümmern? SSP zeigt Ihnen, wann und warum 
diese Betreuungsmodelle für beide Seiten besonders attraktiv sind.]]></summary>
    <updated>2026-02-24T11:18:18+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderausgaben-kinderbetreuungskosten-win-win-gestaltungen-mit-opa-und-oma-als-betreuer-f172389"/>
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diese Betreuungsmodelle für beide Seiten besonders attraktiv sind.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Standortfördergesetz | § 6b Abs. 10 EStG: Steuerstundungsmodell mit vervierfachtem Höchstbetrag nutzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[§ 6b EStG gestattet Ihnen, stille Reserven steuerneutral auf andere Wirtschaftsgüter zu übertragen und so eine Steuerstundung zu erreichen. Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften war dieses Modell auf 500.000 Euro begrenzt. Das hat sich durch das Standortfördergesetz geändert, der Höchstbetrag beträgt jetzt zwei Mio. Euro.]]></summary>
    <updated>2026-02-24T11:17:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/standortfoerdergesetz--6b-abs-10-estg-steuerstundungsmodell-mit-vervierfachtem-hoechstbetrag-nutzen-f172390"/>
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