<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <title type="text">Steuern sparen professionell</title>
  <subtitle type="text">Die ideale Lektüre für Steuerberater, -fachangestellte und Lohnsteuerhilfevereine</subtitle>
  <updated>2026-05-21T16:00:00+02:00</updated>
  <generator uri="http://www.vogel.de">Vogel Communications Group</generator>
  <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp"/>
  <link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.iww.de/ssp/feeds/atom"/>
  <id>https://www.iww.de/ssp</id>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 26.06.2026: Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit – das sind die lohnsteuerlichen Möglichkeiten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen – etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket. In der Praxis ist das meist jedoch schwieriger als gedacht, denn die Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Dipl.-Finw. Marvin Gummels erläutert in einem zweistündigen Webinar am 26.06.2026 die Optionen und ihre Umsetzung anhand von praktischen Beispielen. Er stellt Ihnen die Besonderheiten der jeweiligen Varianten vor, zeigt die Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug und gibt konkrete Gestaltungstipps.]]></summary>
    <updated>2026-05-21T16:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-26062026-arbeitgeberleistungen-bei-fahrten-zur-arbeit-das-sind-die-lohnsteuerlichen-moeglichkeiten-f173613"/>
    <id>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-26062026-arbeitgeberleistungen-bei-fahrten-zur-arbeit-das-sind-die-lohnsteuerlichen-moeglichkeiten-f173613</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen ? etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket. In der Praxis ist das meist jedoch schwieriger als gedacht, denn die Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Dipl.-Finw. Marvin Gummels erläutert in einem zweistündigen Webinar am 26.06.2026 die Optionen und ihre Umsetzung anhand von praktischen Beispielen. Er stellt Ihnen die Besonderheiten der jeweiligen Varianten vor, zeigt die Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug und gibt konkrete Gestaltungstipps.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 30.06.2026: Aktuelle Steuergestaltungen  für die tägliche Berater-Praxis]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></summary>
    <updated>2026-05-21T15:30:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-30062026-aktuelle-steuergestaltungen-fuer-die-taegliche-berater-praxis-f173456"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-30062026-aktuelle-steuergestaltungen-fuer-die-taegliche-berater-praxis-f173456</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Neues IWW-Einzelwebinar am 26.05.2026 | Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding und warum und wo die Stiftungsholding ihre Vorteile hat]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Holdingstrukturen sind in Deutschland wegen der vielen steuerlichen Privilegien beliebt. Allen voran die klassische GmbH-Holding. Doch warum wird immer wieder die GmbH als Holding gewählt? Als echte Alternative bietet es sich an, als Holding eine Familienstiftung zu integrieren. Diese bietet nämlich nicht nur für die Erbfolge Vorteile, sondern auch für die laufende Besteuerung. Im Webinar am 26.05.2026 erläutert Ihnen Marvin Gummels durch eine klare und beispielorientierte Gegenüberstellung die elementaren steuerlichen Vorteile einer Stiftungsholding im Vergleich zu einer GmbH-Holding.]]></summary>
    <updated>2026-05-21T09:20:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/neues-iww-einzelwebinar-am-26052026-die-stiftungsholding-als-alternative-zur-gmbh-holding-und-warum-und-wo-die-stiftungsholding-ihre-vorteile-hat-f173029"/>
    <id>https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/neues-iww-einzelwebinar-am-26052026-die-stiftungsholding-als-alternative-zur-gmbh-holding-und-warum-und-wo-die-stiftungsholding-ihre-vorteile-hat-f173029</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Holdingstrukturen sind in Deutschland wegen der vielen steuerlichen Privilegien beliebt. Allen voran die klassische GmbH-Holding. Doch warum wird immer wieder die GmbH als Holding gewählt? Als echte Alternative bietet es sich an, als Holding eine Familienstiftung zu integrieren. Diese bietet nämlich nicht nur für die Erbfolge Vorteile, sondern auch für die laufende Besteuerung. Im Webinar am 26.05.2026 erläutert Ihnen Marvin Gummels durch eine klare und beispielorientierte Gegenüberstellung die elementaren steuerlichen Vorteile einer Stiftungsholding im Vergleich zu einer GmbH-Holding.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[E-Mobilität | E-Auto-Förderung: Seit 19.05.2026 kann sie beantragt werden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Die Förderung kann seit dem 19.05.2026 beantragt werden, rückwirkend zum 01.01.2026.  Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen wurden oder werden. Das zweite entscheidende Förderkriterium ist die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens.]]></summary>
    <updated>2026-05-19T09:30:43+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/e-mobilitaet-e-auto-foerderung-seit-19052026-kann-sie-beantragt-werden-f174066"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/e-mobilitaet-e-auto-foerderung-seit-19052026-kann-sie-beantragt-werden-f174066</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Die Förderung kann seit dem 19.05.2026 beantragt werden, rückwirkend zum 01.01.2026.  Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen wurden oder werden. Das zweite entscheidende Förderkriterium ist die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Elterngeld | LSG Baden-Württemberg: Urlaubsabgeltung erhöht Elterngeld nicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg 21.10.2025, L 11 EG 1724/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.]]></summary>
    <updated>2026-05-18T11:30:30+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeld-nicht-f174042"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeld-nicht-f174042</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug auf An- bzw. Vorauszahlungen: Das verlangt der BFH]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.12.2025, V R 38/23, Urteil; BFH 2.12.2015, V R 15/15, Urteil; EuGH 15.11.2017, C-374/16, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat unlängst dazu Stellung genommen, welche Voraussetzungen an den Vorsteuerabzug auf Anzahlungen zu stellen sind. Im konkreten Fall war der Rechnungsempfänger Opfer eines Betrugs geworden. Die versprochene Ware (Photovoltaikanlage) war gar nicht geliefert worden. SSP nimmt die Entscheidung zum Anlass, den Vorsteuerabzug auf An- bzw. Vorauszahlungen einmal grundsätzlich zu beleuchten.]]></summary>
    <updated>2026-05-13T10:55:41+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/umsatzsteuer-vorsteuerabzug-auf-an-bzw-vorauszahlungen-das-verlangt-der-bfh-f173996"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/umsatzsteuer-vorsteuerabzug-auf-an-bzw-vorauszahlungen-das-verlangt-der-bfh-f173996</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BFH hat unlängst dazu Stellung genommen, welche Voraussetzungen an den Vorsteuerabzug auf Anzahlungen zu stellen sind. Im konkreten Fall war der Rechnungsempfänger Opfer eines Betrugs geworden. Die versprochene Ware (Photovoltaikanlage) war gar nicht geliefert worden. SSP nimmt die Entscheidung zum Anlass, den Vorsteuerabzug auf An- bzw. Vorauszahlungen einmal grundsätzlich zu beleuchten.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Sonderzahlung | Urlaubsgeld in Corona-Sonderzahlung umgewandelt: BFH bestätigt Steuerfreiheit]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 25/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt hat. Eine konkrete (individuelle) Belastung der Begünstigten durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T13:22:16+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderzahlung-urlaubsgeld-in-corona-sonderzahlung-umgewandelt-bfh-bestaetigt-steuerfreiheit-f173915"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/sonderzahlung-urlaubsgeld-in-corona-sonderzahlung-umgewandelt-bfh-bestaetigt-steuerfreiheit-f173915</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt hat. Eine konkrete (individuelle) Belastung der Begünstigten durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[V+V-Einkünfte | Einnahmen des Vermieters auch bei Zahlung des Mieters an einen Dritten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen sind. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt.]]></summary>
    <updated>2026-05-11T10:42:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vv-einkuenfte-einnahmen-des-vermieters-auch-bei-zahlung-des-mieters-an-einen-dritten-f173876"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vv-einkuenfte-einnahmen-des-vermieters-auch-bei-zahlung-des-mieters-an-einen-dritten-f173876</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen sind. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Arbeitgeberleistungen | Keine Mehrheit im Bundesrat für Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst gestoppt. Sie war vom Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden. Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T14:31:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-keine-mehrheit-im-bundesrat-fuer-entlastungspraemie-in-hoehe-von-1000-euro-f173872"/>
    <id>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-keine-mehrheit-im-bundesrat-fuer-entlastungspraemie-in-hoehe-von-1000-euro-f173872</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst gestoppt. Sie war vom Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden. Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[V+V-Einkünfte | Auch als Immobilist kann man sich fortbilden und hohe  Aufwendungen als Werbungskosten absetzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 21.12.2007, IV B 2 – S 2144/07/002, Schreiben; BFH 28.5.2015, VIII B 40/14, Beschluss; FG Sachssen 1.10.2025, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder anstrebt, kann sich in diesen Dingen fortbilden und auch hohe Kosten als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Es hat einem Steuerzahler über 5.000 Euro für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel „Immocation Steuerclass“ als Werbungskosten anerkannt.]]></summary>
    <updated>2026-05-01T09:11:37+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vv-einkuenfte-auch-als-immobilist-kann-man-sich-fortbilden-und-hohe-aufwendungen-als-werbungskosten-absetzen-f173738"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vv-einkuenfte-auch-als-immobilist-kann-man-sich-fortbilden-und-hohe-aufwendungen-als-werbungskosten-absetzen-f173738</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder anstrebt, kann sich in diesen Dingen fortbilden und auch hohe Kosten als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Es hat einem Steuerzahler über 5.000 Euro für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel ?Immocation Steuerclass? als Werbungskosten anerkannt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Dauerdefizitäre Tätigkeit: BMF mit höheren Anforderungen an Unternehmereigenschaft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 22.03.1996, III R 49/95,Urteil; BFH 25.6.1984, GrS 4/82, Urteil; FG Baden-Württemberg 9.2.2017, 1 K 841/15, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Wird eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, sind erzielte Gewinne – aber auch Verluste – ertragsteuerlich nicht relevant. Weil es bezogen auf die Unternehmereigenschaft dagegen auf die Einnahmeerzielungsabsicht ankommt, konnten dennoch oft Vorsteuerüberhänge deklariert und so Erstattungen generiert werden. Ein aktuelles BMF-Schreiben stellt das jedoch infrage, sodass bei verlustträchtigen (Hobby)-Tätigkeiten der Vorsteuerabzug gefährdet ist. SSP klärt auf.]]></summary>
    <updated>2026-05-01T08:31:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/umsatzsteuer-dauerdefizitaere-taetigkeit-bmf-mit-hoeheren-anforderungen-an-unternehmereigenschaft-f173737"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/umsatzsteuer-dauerdefizitaere-taetigkeit-bmf-mit-hoeheren-anforderungen-an-unternehmereigenschaft-f173737</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wird eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, sind erzielte Gewinne ? aber auch Verluste ? ertragsteuerlich nicht relevant. Weil es bezogen auf die Unternehmereigenschaft dagegen auf die Einnahmeerzielungsabsicht ankommt, konnten dennoch oft Vorsteuerüberhänge deklariert und so Erstattungen generiert werden. Ein aktuelles BMF-Schreiben stellt das jedoch infrage, sodass bei verlustträchtigen (Hobby)-Tätigkeiten der Vorsteuerabzug gefährdet ist. SSP klärt auf.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[BFH aktuell | Wann trägt ein Gesellschafter ein Unternehmerrisiko und wird zum „atypisch Stillen“?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 13.11.2025, IV R 24/23, Urteil; FG Baden-Württemberg 23.2.2023, 3 K 2942/20, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Begründen Einlagen in eine GmbH, die aus Dienstleistungen bestehen, die der Gesellschafter in der Zukunft für die GmbH erbringt, eine typische oder eine atypische stille Beteiligung an der GmbH? Mit dieser Frage hat sich der BFH auseinandergesetzt. SSP stellt Ihnen die Entscheidung und deren Folgen für die Praxis vor.]]></summary>
    <updated>2026-04-30T11:57:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/bfh-aktuell-wann-traegt-ein-gesellschafter-ein-unternehmerrisiko-und-wird-zum-atypisch-stillen-f173732"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/bfh-aktuell-wann-traegt-ein-gesellschafter-ein-unternehmerrisiko-und-wird-zum-atypisch-stillen-f173732</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Begründen Einlagen in eine GmbH, die aus Dienstleistungen bestehen, die der Gesellschafter in der Zukunft für die GmbH erbringt, eine typische oder eine atypische stille Beteiligung an der GmbH? Mit dieser Frage hat sich der BFH auseinandergesetzt. SSP stellt Ihnen die Entscheidung und deren Folgen für die Praxis vor.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Unter der IAB-Gewinngrenze bleiben und mit dem Abzugsbetrag Steuern gestalten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Unternehmer ihre Steuerbelastung aktiv beeinflussen. Sie können Gewinn und damit Steuern reduzieren, ohne eine Ausgabe getätigt zu haben, und später angeschaffte Wirtschaftsgüter auch noch schneller abschreiben. Eine Voraussetzung für die Nutzung des IAB ist, dass der Gewinn des Unternehmens 200.000 Euro nicht überschreitet. Aber wie errechnet sich der für den IAB relevante Gewinn? Dazu hat sich jüngst der BFH geäußert.]]></summary>
    <updated>2026-04-30T11:51:06+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-unter-der-iab-gewinngrenze-bleiben-und-mit-dem-abzugsbetrag-steuern-gestalten-f173720"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-unter-der-iab-gewinngrenze-bleiben-und-mit-dem-abzugsbetrag-steuern-gestalten-f173720</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Unternehmer ihre Steuerbelastung aktiv beeinflussen. Sie können Gewinn und damit Steuern reduzieren, ohne eine Ausgabe getätigt zu haben, und später angeschaffte Wirtschaftsgüter auch noch schneller abschreiben. Eine Voraussetzung für die Nutzung des IAB ist, dass der Gewinn des Unternehmens 200.000 Euro nicht überschreitet. Aber wie errechnet sich der für den IAB relevante Gewinn? Dazu hat sich jüngst der BFH geäußert.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Steuergestaltung | Schwester-GmbH: Durch geschickte  Darlehensgestaltung Verlustvorträge nutzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 26.10.1987, GrS 2/86, Urteil; BFH 17.10.2001, I R 97/00, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei Schwester-Kapitalgesellschaften laufen die Geschäfte nicht immer gleich gut. Erzielt eine Gesellschaft Verluste und die andere Gewinne, stellt sich schnell die Frage, wie die Verluste steuerlich genutzt werden können. Benötigt die gewinnbringende Gesellschaft für Investitionen Kapital, kann aus einer Darlehensgewährung bei geschickter Gestaltung Potenzial zur Verlustverrechnung gewonnen werden. SSP zeigt anhand eines Praxisfalls, wie das konkret geht.]]></summary>
    <updated>2026-04-30T11:45:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/steuergestaltung-schwester-gmbh-durch-geschickte-darlehensgestaltung-verlustvortraege-nutzen-f173721"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/steuergestaltung-schwester-gmbh-durch-geschickte-darlehensgestaltung-verlustvortraege-nutzen-f173721</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei Schwester-Kapitalgesellschaften laufen die Geschäfte nicht immer gleich gut. Erzielt eine Gesellschaft Verluste und die andere Gewinne, stellt sich schnell die Frage, wie die Verluste steuerlich genutzt werden können. Benötigt die gewinnbringende Gesellschaft für Investitionen Kapital, kann aus einer Darlehensgewährung bei geschickter Gestaltung Potenzial zur Verlustverrechnung gewonnen werden. SSP zeigt anhand eines Praxisfalls, wie das konkret geht.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Gesetzesänderungen | Tankrabatt ist durch – 1.000 Euro-Entlastungsprämie muss noch durch den Bundesrat]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin werden ab dem 01.05.2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschl. des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Das entsprechende Gesetz hat am 24.04.2026 die parlamentarischen Hürden genommen. Noch nicht ganz so weit ist das Gesetzesverfahren bei der 1.000 Euro-Entlastungsprämie gediehen.]]></summary>
    <updated>2026-04-27T12:11:18+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/gesetzesaenderungen-tankrabatt-ist-durch-1000-euro-entlastungspraemie-muss-noch-durch-den-bundesrat-f173610"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/gesetzesaenderungen-tankrabatt-ist-durch-1000-euro-entlastungspraemie-muss-noch-durch-den-bundesrat-f173610</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin werden ab dem 01.05.2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschl. des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Das entsprechende Gesetz hat am 24.04.2026 die parlamentarischen Hürden genommen. Noch nicht ganz so weit ist das Gesetzesverfahren bei der 1.000 Euro-Entlastungsprämie gediehen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebsausgaben | Handgeld an Fußballprofi: Sofort abzugsfähig oder auf Vertragsdauer abzuschreiben?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH, Urteil, 3.3.26, IX R 33/23  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Wie sind Handgelder, die ein Fußballclub an Lizenzspieler anlässlich des Vertragsneuabschlusses oder bei Vertragsverlängerung zahlt, steuerlich zu werten? Mit dieser Frage hat sich der BFH befasst.  Der BFH unterscheidet drei Fallkonstellationen.]]></summary>
    <updated>2026-04-24T11:19:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/betriebsausgaben-handgeld-an-fussballprofi-sofort-abzugsfaehig-oder-auf-vertragsdauer-abzuschreiben-f173717"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/betriebsausgaben-handgeld-an-fussballprofi-sofort-abzugsfaehig-oder-auf-vertragsdauer-abzuschreiben-f173717</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wie sind Handgelder, die ein Fußballclub an Lizenzspieler anlässlich des Vertragsneuabschlusses oder bei Vertragsverlängerung zahlt, steuerlich zu werten? Mit dieser Frage hat sich der BFH befasst.  Der BFH unterscheidet drei Fallkonstellationen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Mobilität | Das „Carsharing“ im Steuercheck: So setzen Nutzer ihre Aufwendungen steuerlich ab]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.8.2012, VIII R 33/09, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Carsharing kommt v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode. Aber gestiegene Benzinpreise und Versicherungsprämien sowie hohe Stellplatzkosten machen das Modell auch in ländlichen Regionen mehr und mehr zum Gesprächsthema. Doch worum geht es beim Carsharing überhaupt? Wie lassen sich die Kosten steuerlich absetzen? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich im Vergleich zu den klassischen Nutzungsmodellen; nämlich Erwerb bzw. Leasing des 
Fahrzeugs? SSP geht allen Fragen auf den Grund.]]></summary>
    <updated>2026-04-23T12:18:23+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/mobilitaet-das-carsharing-im-steuercheck-so-setzen-nutzer-ihre-aufwendungen-steuerlich-ab-f173563"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/mobilitaet-das-carsharing-im-steuercheck-so-setzen-nutzer-ihre-aufwendungen-steuerlich-ab-f173563</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Carsharing kommt v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode. Aber gestiegene Benzinpreise und Versicherungsprämien sowie hohe Stellplatzkosten machen das Modell auch in ländlichen Regionen mehr und mehr zum Gesprächsthema. Doch worum geht es beim Carsharing überhaupt? Wie lassen sich die Kosten steuerlich absetzen? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich im Vergleich zu den klassischen Nutzungsmodellen; nämlich Erwerb bzw. Leasing des 
Fahrzeugs? SSP geht allen Fragen auf den Grund.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Strenge versus modifizierte Trennungstheorie: So hat sich der BFH aktuell positioniert]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.3.2025, IX R 17/24, Urteil;  FG Rheinland-Pfalz 14.6.2023, 2 K 1826/20, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei der Besteuerung von Personengesellschaften wurde bei der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern viele Jahre darüber gestritten, ob die strenge oder eine modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Der BFH hat sich jetzt eindeutig zugunsten der modifizierten Trennungstheorie positioniert. Dieser Beitrag ordnet die neue BFH-Entscheidung ein und erläutert die Hintergründe.]]></summary>
    <updated>2026-04-22T19:59:16+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-strenge-versus-modifizierte-trennungstheorie-so-hat-sich-der-bfh-aktuell-positioniert-f173551"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-strenge-versus-modifizierte-trennungstheorie-so-hat-sich-der-bfh-aktuell-positioniert-f173551</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei der Besteuerung von Personengesellschaften wurde bei der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern viele Jahre darüber gestritten, ob die strenge oder eine modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Der BFH hat sich jetzt eindeutig zugunsten der modifizierten Trennungstheorie positioniert. Dieser Beitrag ordnet die neue BFH-Entscheidung ein und erläutert die Hintergründe.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | EuG-Urteil zum Vorsteuerabzug: Der EuGH wird es prüfen und wahrscheinlich kassieren]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: EuG 10.2.2026, T-689/24, Urteil; EuGH 12.3.2026, Rs. C 521/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Vorsteuerabzug ist für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der Steuererklärung für diesen Besteuerungszeitraum die Rechnung empfangen hat. Das hat der EuG 
entschieden (SSP 04/2026, Seite 16). Der Erste Generalanwalt am EuGH war damit nicht einverstanden. Er hat eine Überprüfung durch den EuGH veranlasst.]]></summary>
    <updated>2026-04-22T12:18:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/umsatzsteuer-eug-urteil-zum-vorsteuerabzug-der-eugh-wird-es-pruefen-und-wahrscheinlich-kassieren-f173564"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/umsatzsteuer-eug-urteil-zum-vorsteuerabzug-der-eugh-wird-es-pruefen-und-wahrscheinlich-kassieren-f173564</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Vorsteuerabzug ist für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der Steuererklärung für diesen Besteuerungszeitraum die Rechnung empfangen hat. Das hat der EuG 
entschieden (SSP 04/2026, Seite 16). Der Erste Generalanwalt am EuGH war damit nicht einverstanden. Er hat eine Überprüfung durch den EuGH veranlasst.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Beim BFH: Ist gesplittete Ausgleichszahlung nach § 89b HGB tarifbegünstigt?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 13.2.2026, 4 K 1985/22 F, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH muss sich unter dem Az. IV R 6/26 mit der Frage befassen, wann ein in zwei Raten gezahlter Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters nach § 89b HGB unter die Fünftel-Regelung in § 34 EStG fällt. Das FG Münster hatte das in der Vorinstanz für den Fall bejaht, dass Teilbestände rechtlich eigenständig und zu variablen Werten übertragen werden.]]></summary>
    <updated>2026-04-20T16:28:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/einkommensteuer-beim-bfh-ist-gesplittete-ausgleichszahlung-nach-89b-hgb-tarifbeguenstigt-f173471"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/einkommensteuer-beim-bfh-ist-gesplittete-ausgleichszahlung-nach-89b-hgb-tarifbeguenstigt-f173471</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BFH muss sich unter dem Az. IV R 6/26 mit der Frage befassen, wann ein in zwei Raten gezahlter Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters nach § 89b HGB unter die Fünftel-Regelung in § 34 EStG fällt. Das FG Münster hatte das in der Vorinstanz für den Fall bejaht, dass Teilbestände rechtlich eigenständig und zu variablen Werten übertragen werden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
</feed>
