<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <title type="text">Steuern sparen professionell</title>
  <subtitle type="text">Die ideale Lektüre für Steuerberater, -fachangestellte und Lohnsteuerhilfevereine</subtitle>
  <updated>2026-06-30T07:33:33+02:00</updated>
  <generator uri="http://www.vogel.de">Vogel Communications Group</generator>
  <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp"/>
  <link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.iww.de/ssp/feeds/atom"/>
  <id>https://www.iww.de/ssp</id>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Wann sind Tanzschulen nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FinMin Sachsen 16.2.2026, 35-S 7179/62/72-2026/6751, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (FinMin) hat zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen Stellung genommen. Die Verfügung betrifft sowohl vergangene als auch künftige Veranlagungszeiträume und unterschiedliche Tanzkurse.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T07:33:33+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/umsatzsteuer-wann-sind-tanzschulen-nach-4-nr-21-ustg-steuerbefreit-f174773"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/umsatzsteuer-wann-sind-tanzschulen-nach-4-nr-21-ustg-steuerbefreit-f174773</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (FinMin) hat zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen Stellung genommen. Die Verfügung betrifft sowohl vergangene als auch künftige Veranlagungszeiträume und unterschiedliche Tanzkurse.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebliche Altersversorgung | Musterprozess beim BVerfG: Fünftel-Regelung auch bei baV-Kapitalleistung durch Pensionskassen und Direktversicherungen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 30.10.2025, X R 28/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 372/26 eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die Frage beantwortet haben will, ob es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt, dass die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nicht bei Kapitalleistungen aus sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgungen gewährt wird.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T07:33:26+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/betriebliche-altersversorgung-musterprozess-beim-bverfg-fuenftel-regelung-auch-bei-bav-kapitalleistung-durch-pensionskassen-und-direktversicherungen-f174770"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/betriebliche-altersversorgung-musterprozess-beim-bverfg-fuenftel-regelung-auch-bei-bav-kapitalleistung-durch-pensionskassen-und-direktversicherungen-f174770</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 372/26 eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die Frage beantwortet haben will, ob es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt, dass die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nicht bei Kapitalleistungen aus sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgungen gewährt wird.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebsausgaben | Leserforum: Wie gestaltet sich § 4e Abs. 3 EStG bei Liquidation des Arbeitgebers im Verteilungszeitraum?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein SSP-Leser fragt: Eine GmbH hat eine Pensionsverpflichtung übernommen und für diese die Anwendung des § 4e Abs. 3 EStG beantragt. Deshalb wird der Betriebsausgabenabzug über zehn Jahre verteilt gewährt. Das Problem: Die GmbH wurde innerhalb des Verteilungszeitraums liquidiert. Kann der verbleibende Restbetrag im Jahr der Liquidation als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?]]></summary>
    <updated>2026-06-30T07:33:19+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/betriebsausgaben-leserforum-wie-gestaltet-sich-4e-abs-3-estg-bei-liquidation-des-arbeitgebers-im-verteilungszeitraum-f174768"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/betriebsausgaben-leserforum-wie-gestaltet-sich-4e-abs-3-estg-bei-liquidation-des-arbeitgebers-im-verteilungszeitraum-f174768</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein SSP-Leser fragt: Eine GmbH hat eine Pensionsverpflichtung übernommen und für diese die Anwendung des § 4e Abs. 3 EStG beantragt. Deshalb wird der Betriebsausgabenabzug über zehn Jahre verteilt gewährt. Das Problem: Die GmbH wurde innerhalb des Verteilungszeitraums liquidiert. Kann der verbleibende Restbetrag im Jahr der Liquidation als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Altersvorsorge | Stichtag 01.01.2027: Das Altersvorsorge-depot ersetzt die Riester-Rente]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ab dem 01.01.2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge. Es soll durch mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und geänderte Förderregelungen überzeugen. SSP stellt die neuen Regelungen vor und vergleicht sie mit der weiterhin relevanten Riester-Förderung.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T07:33:10+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/altersvorsorge-stichtag-01012027-das-altersvorsorge-depot-ersetzt-die-riester-rente-f174774"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/altersvorsorge-stichtag-01012027-das-altersvorsorge-depot-ersetzt-die-riester-rente-f174774</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ab dem 01.01.2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge. Es soll durch mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und geänderte Förderregelungen überzeugen. SSP stellt die neuen Regelungen vor und vergleicht sie mit der weiterhin relevanten Riester-Förderung.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Versorgungsleistungen für Überlassung einer Wohnung: So ist der Stand der Dinge]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 11.3.2010, IV C 3 – S 2221/09/10004, Schreiben; LfSt Rheinland-Pfalz 26.3.2026, S 2221 – 0006#2025/0001 – 0404 St, Verfügung -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Kann der Übernehmer eines Grundstücks auch den Mietwert einer Wohnung, die der Übergeber nach Übertragung des Grundstücks weiter nutzen darf, bei seinem Sonderausgabenabzug berücksichtigen? Diese Frage beschäftigt aktuell den BFH und auch die Finanzverwaltung. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T07:33:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/einkommensteuer-versorgungsleistungen-fuer-ueberlassung-einer-wohnung-so-ist-der-stand-der-dinge-f174772"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/einkommensteuer-versorgungsleistungen-fuer-ueberlassung-einer-wohnung-so-ist-der-stand-der-dinge-f174772</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Kann der Übernehmer eines Grundstücks auch den Mietwert einer Wohnung, die der Übergeber nach Übertragung des Grundstücks weiter nutzen darf, bei seinem Sonderausgabenabzug berücksichtigen? Diese Frage beschäftigt aktuell den BFH und auch die Finanzverwaltung. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Vorweggenommene Erbfolge | Schenkung von Versicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt: Das sagen die Gerichte]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 28.1.2026, II R 27/22, Urteil; FG Köln 4.9.2025, 7 K 330/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die unentgeltliche Übertragung von Lebens- und Rentenversicherungen unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist ein beliebtes Instrument der vorweggenommenen Erbfolge. Auch die erbschaft- und schenkungsteuerliche Rechtsprechung interessiert sich dafür. SSP stellt sie Ihnen vor und erläutert, welche Gestaltungen steuerlich interessant sind und von welchen man besser die Finger lassen sollte.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T07:32:45+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/vorweggenommene-erbfolge-schenkung-von-versicherungen-unter-niessbrauchsvorbehalt-das-sagen-die-gerichte-f174771"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/vorweggenommene-erbfolge-schenkung-von-versicherungen-unter-niessbrauchsvorbehalt-das-sagen-die-gerichte-f174771</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die unentgeltliche Übertragung von Lebens- und Rentenversicherungen unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist ein beliebtes Instrument der vorweggenommenen Erbfolge. Auch die erbschaft- und schenkungsteuerliche Rechtsprechung interessiert sich dafür. SSP stellt sie Ihnen vor und erläutert, welche Gestaltungen steuerlich interessant sind und von welchen man besser die Finger lassen sollte.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Übertragung eines Mitunternehmeranteils: Fehlbuchung reicht für „Entgeltlichkeit“ nicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Rheinland-Pfalz 28.9.2023, 6 K 1796/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die buchhalterische Erfassung eines Zahlungsvorgangs auf einem Kapitalkonto eines Mitunternehmers allein führt noch nicht zu einer Verbindlichkeit. Die Übernahme dieses Kontos stellt somit nicht automatisch einen entgeltlichen Vorgang dar. Das hat der BFH entschieden. SSP stellt Ihnen Hintergründe und Praxisfolgen der Entscheidung vor.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T07:32:27+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-uebertragung-eines-mitunternehmeranteils-fehlbuchung-reicht-fuer-entgeltlichkeit-nicht-f174769"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-uebertragung-eines-mitunternehmeranteils-fehlbuchung-reicht-fuer-entgeltlichkeit-nicht-f174769</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die buchhalterische Erfassung eines Zahlungsvorgangs auf einem Kapitalkonto eines Mitunternehmers allein führt noch nicht zu einer Verbindlichkeit. Die Übernahme dieses Kontos stellt somit nicht automatisch einen entgeltlichen Vorgang dar. Das hat der BFH entschieden. SSP stellt Ihnen Hintergründe und Praxisfolgen der Entscheidung vor.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | GmbH-GGf bleibt nach Anteilsverkauf Gf: Fällt Vergütung unter § 17 oder § 19 EStG?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.4.20174, IX R 46/15, Urteil; BFH 23.4.2009, VI R 39/08, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Es ist nicht unüblich, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer seine GmbH verkauft und sich vertraglich verpflichtet, der GmbH für einen bestimmten Zeitraum weiter als Geschäftsführer zu dienen. Gehören diese Zusatzzahlungen dann zum Veräußerungspreis i. S. v. § 17 EStG oder sind sie als Arbeitslohn (§ 19 EStG) zu werten? Die Konsequenz wäre eine vollständige Besteuerung. Der BFH hat sich dazu jetzt neu positioniert und den Abgrenzungsmaßstab konkretisiert. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor.]]></summary>
    <updated>2026-06-22T09:46:22+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-gmbh-ggf-bleibt-nach-anteilsverkauf-gf-faellt-verguetung-unter-17-oder-19-estg-f174635"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/einkommensteuer-gmbh-ggf-bleibt-nach-anteilsverkauf-gf-faellt-verguetung-unter-17-oder-19-estg-f174635</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Es ist nicht unüblich, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer seine GmbH verkauft und sich vertraglich verpflichtet, der GmbH für einen bestimmten Zeitraum weiter als Geschäftsführer zu dienen. Gehören diese Zusatzzahlungen dann zum Veräußerungspreis i. S. v. § 17 EStG oder sind sie als Arbeitslohn (§ 19 EStG) zu werten? Die Konsequenz wäre eine vollständige Besteuerung. Der BFH hat sich dazu jetzt neu positioniert und den Abgrenzungsmaßstab konkretisiert. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Steuererklärung | Verträge im Profisport und Social Media: Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 31.3.2026, 10 K 48/25 E, G, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die steuerliche Einordnung von Kooperations- und Ausrüsterverträgen im Sport- und Medienbereich sorgt in der Betriebsprüfung regelmäßig für Streit. Während die Finanzverwaltung bei Social-Media-Aktivitäten und Werbepräsenzen schnell einen Gewerbebetrieb vermutet, differenziert die Rechtsprechung zunehmend genauer. Mit einem aktuellen Urteil hat das FG Düsseldorf die Abgrenzungslinie zwischen gewerblichen Influencern und bloßen Markenbotschaftern weiter verfeinert. SSP zeigt, worauf es bei der steuerlichen Weichenstellung ankommt und wo die Fallstricke liegen.]]></summary>
    <updated>2026-06-22T09:45:45+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuererklaerung-vertraege-im-profisport-und-social-media-gewerbebetrieb-oder-sonstige-einkuenfte-f174634"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuererklaerung-vertraege-im-profisport-und-social-media-gewerbebetrieb-oder-sonstige-einkuenfte-f174634</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die steuerliche Einordnung von Kooperations- und Ausrüsterverträgen im Sport- und Medienbereich sorgt in der Betriebsprüfung regelmäßig für Streit. Während die Finanzverwaltung bei Social-Media-Aktivitäten und Werbepräsenzen schnell einen Gewerbebetrieb vermutet, differenziert die Rechtsprechung zunehmend genauer. Mit einem aktuellen Urteil hat das FG Düsseldorf die Abgrenzungslinie zwischen gewerblichen Influencern und bloßen Markenbotschaftern weiter verfeinert. SSP zeigt, worauf es bei der steuerlichen Weichenstellung ankommt und wo die Fallstricke liegen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[In eigener Sache | Lehrvideo zur „E-Auto-Förderung“ ist 100. Jubiläumsvideo]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im Jahr 2022 hat SSP die Lehrvideo-Reihe ins Leben gerufen. Ihr Ziel war und ist es, den SSP-Lesern steuerliche Sachverhalte und Problemstellungen in einem anderen – modernen – Format zu vermitteln, und so auch die „Zweite Reihe“ und die jüngere Generation in der Steuerkanzlei anzusprechen. Jetzt feiert die Lehrvideo-Reihe Jubiläum. Mit dem Lehrvideo zur „E-Auto-Förderung“ ist das 100. Video erschienen.]]></summary>
    <updated>2026-06-18T12:57:27+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/in-eigener-sache-lehrvideo-zur-e-auto-foerderung-ist-100-jubilaeumsvideo-f174608"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/in-eigener-sache-lehrvideo-zur-e-auto-foerderung-ist-100-jubilaeumsvideo-f174608</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Im Jahr 2022 hat SSP die Lehrvideo-Reihe ins Leben gerufen. Ihr Ziel war und ist es, den SSP-Lesern steuerliche Sachverhalte und Problemstellungen in einem anderen ? modernen ? Format zu vermitteln, und so auch die ?Zweite Reihe? und die jüngere Generation in der Steuerkanzlei anzusprechen. Jetzt feiert die Lehrvideo-Reihe Jubiläum. Mit dem Lehrvideo zur ?E-Auto-Förderung? ist das 100. Video erschienen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Steuererklärung | Mitarbeiterbeteiligung in Form von Genussrechten:  Sind Zahlungen Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 28.4.2026, 6 K 6115/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter-nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.]]></summary>
    <updated>2026-06-17T10:28:44+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuererklaerung-mitarbeiterbeteiligung-in-form-von-genussrechten-sind-zahlungen-arbeitslohn-oder-kapitaleinkuenfte-f174581"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/steuererklaerung-mitarbeiterbeteiligung-in-form-von-genussrechten-sind-zahlungen-arbeitslohn-oder-kapitaleinkuenfte-f174581</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter-nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Gewerbesteuer | Neues zur „Abfärbefalle“ – Wann Freiberufler ihr steuerliches Privileg gefährden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 27.8.2014, VIII R 16/11, Urteil; BFH 4.2.2025, VIII R 4/22, Urteil; FG Berlin-Brandenburg 13.11.2024, 1 K 1125/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die „gewerbliche Infektion“ ist eines der größten steuerlichen Risiken für Freiberufler. Im Ernstfall drohen Gewerbesteuerpflicht und Bilanzierungszwang für die gesamte Gesellschaft. Wie präsent das Thema ist, belegt ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg: Werden „externe Partner“ zu autonom eingesetzt, kann der Status der Freiberuflichkeit entfallen. SSP nimmt das zum Anlass, das Risiko der „Abfärbe- bzw. Infektionsfalle“ anhand typischer Fallgestaltungen aus der Praxis zu analysieren.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T08:54:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gewerbesteuer-neues-zur-abfaerbefalle-wann-freiberufler-ihr-steuerliches-privileg-gefaehrden-f174242"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gewerbesteuer-neues-zur-abfaerbefalle-wann-freiberufler-ihr-steuerliches-privileg-gefaehrden-f174242</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die ?gewerbliche Infektion? ist eines der größten steuerlichen Risiken für Freiberufler. Im Ernstfall drohen Gewerbesteuerpflicht und Bilanzierungszwang für die gesamte Gesellschaft. Wie präsent das Thema ist, belegt ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg: Werden ?externe Partner? zu autonom eingesetzt, kann der Status der Freiberuflichkeit entfallen. SSP nimmt das zum Anlass, das Risiko der ?Abfärbe- bzw. Infektionsfalle? anhand typischer Fallgestaltungen aus der Praxis zu analysieren.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[GmbH | Darlehen wird mit null Prozent verzinst: Eigen- oder Fremdkapital?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In Ausgabe 12/2025 hat SSP die Vorteilhaftigkeit der Verzinsung von Gesellschafter-Darlehen an die „eigene“ GmbH vorgestellt. Ein Leser geht einen Schritt zurück und fragt: Wird ein unverzinstes Darlehen überhaupt als Fremdkapital anerkannt, weil eine fehlende Verzinsung regelmäßig fremdunüblich ist?]]></summary>
    <updated>2026-06-01T08:22:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gmbh-darlehen-wird-mit-null-prozent-verzinst-eigen-oder-fremdkapital-f174238"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/gmbh-darlehen-wird-mit-null-prozent-verzinst-eigen-oder-fremdkapital-f174238</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In Ausgabe 12/2025 hat SSP die Vorteilhaftigkeit der Verzinsung von Gesellschafter-Darlehen an die ?eigene? GmbH vorgestellt. Ein Leser geht einen Schritt zurück und fragt: Wird ein unverzinstes Darlehen überhaupt als Fremdkapital anerkannt, weil eine fehlende Verzinsung regelmäßig fremdunüblich ist?</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Abfindung | Außerordentliche Einkünfte: Tarifermäßigung des § 34 EStG gibt es ab Veranlagungszeitraum 2025 nur über die..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Darauf hat das FinMin Thüringen hingewiesen. Arbeitnehmer müssen – über die Einkommensteuererklärung – selbst dafür sorgen, die Steuerermäßigung zu erhalten.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T08:21:52+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/arbeitnehmer/abfindung-ausserordentliche-einkuenfte-tarifermaessigung-des-34-estg-gibt-es-ab-veranlagungszeitraum-2025-nur-ueber-die-f174236"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/arbeitnehmer/abfindung-ausserordentliche-einkuenfte-tarifermaessigung-des-34-estg-gibt-es-ab-veranlagungszeitraum-2025-nur-ueber-die-f174236</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Darauf hat das FinMin Thüringen hingewiesen. Arbeitnehmer müssen ? über die Einkommensteuererklärung ? selbst dafür sorgen, die Steuerermäßigung zu erhalten.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Vermietung | Die Sonder-AfA nach § 7b EStG: Wie Sie eine  drohende Rückgängigmachung vermeiden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 21.5.2025, IV C 3 – S 2197/00009/011/024, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Problematisch ist aber häufig, dass die Nutzungsvoraussetzungen rund zehn Jahre lang einzuhalten sind und sich innerhalb dieser Zeitspanne häufig die Absichten des Vermieters ändern können. Das zeigt auch die Frage eines SSP-Lesers. Lernen Sie deshalb die Fallkonstellationen kennen, in denen die Sonder-AfA rückwirkend entfällt und erfahren Sie, wie sie sich (manchmal) noch retten lässt.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T08:21:20+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vermietung-die-sonder-afa-nach-7b-estg-wie-sie-eine-drohende-rueckgaengigmachung-vermeiden-f174237"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/immobilienbesitzer/vermietung-die-sonder-afa-nach-7b-estg-wie-sie-eine-drohende-rueckgaengigmachung-vermeiden-f174237</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Sonder-AfA nach § 7b EStG erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Problematisch ist aber häufig, dass die Nutzungsvoraussetzungen rund zehn Jahre lang einzuhalten sind und sich innerhalb dieser Zeitspanne häufig die Absichten des Vermieters ändern können. Das zeigt auch die Frage eines SSP-Lesers. Lernen Sie deshalb die Fallkonstellationen kennen, in denen die Sonder-AfA rückwirkend entfällt und erfahren Sie, wie sie sich (manchmal) noch retten lässt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Immobilienbesteuerung | Leben und arbeiten im Mobilheim: So  werden Tiny Houses steuerlich behandelt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 25.4.1996,  III R 47/93, Urteil; BFH 22.7.2020, II R 37/17, Urteil; LAG Hessen 6.2.2026, 10 SLa 529/25 SK, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Angesichts steigender Kosten für bezahlbaren Wohnraum gewinnen alternative Wohnformen an Bedeutung. Ein Trend, der sich fest etabliert hat, ist das „Tiny House“. Ob als kostengünstiges Eigenheim, mobiles Home-Office oder attraktives Renditeobjekt – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch die steuerliche Einordnung ist komplex. Sie hängt maßgeblich von der baulichen Beschaffenheit und der konkreten Nutzung ab. SSP erläutert, wie Sie Tiny Houses rechtssicher einordnen und welche steuerlichen Fallstricke zu beachten sind.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T08:21:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/immobilienbesteuerung-leben-und-arbeiten-im-mobilheim-so-werden-tiny-houses-steuerlich-behandelt-f174234"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/immobilienbesteuerung-leben-und-arbeiten-im-mobilheim-so-werden-tiny-houses-steuerlich-behandelt-f174234</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Angesichts steigender Kosten für bezahlbaren Wohnraum gewinnen alternative Wohnformen an Bedeutung. Ein Trend, der sich fest etabliert hat, ist das ?Tiny House?. Ob als kostengünstiges Eigenheim, mobiles Home-Office oder attraktives Renditeobjekt ? die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch die steuerliche Einordnung ist komplex. Sie hängt maßgeblich von der baulichen Beschaffenheit und der konkreten Nutzung ab. SSP erläutert, wie Sie Tiny Houses rechtssicher einordnen und welche steuerlichen Fallstricke zu beachten sind.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebsausgaben | Das Arbeitszimmer des Selbstständigen: BFH bestätigt harte Aufzeichnungspflichten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 24.3.2026, VIII R 6/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat die Aufzeichnungspflichten konkretisiert, die gelten, wenn ein Selbstständiger mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen will. SSP stellt sie vor.]]></summary>
    <updated>2026-05-30T08:34:19+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/unternehmer/betriebsausgaben-das-arbeitszimmer-des-selbststaendigen-bfh-bestaetigt-harte-aufzeichnungspflichten-f174231"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/unternehmer/betriebsausgaben-das-arbeitszimmer-des-selbststaendigen-bfh-bestaetigt-harte-aufzeichnungspflichten-f174231</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BFH hat die Aufzeichnungspflichten konkretisiert, die gelten, wenn ein Selbstständiger mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen will. SSP stellt sie vor.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Vermietung | PV-Anlage auf vermieteter Immobilie: Was ist bei einem Mieterstrommodell mit Wärmepumpe steuerlich zu beachten?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein SSP-Leser fragt: Mein Mandant vermietet ein Objekt. Auf dem Dach wurde eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie PV-Anlage installiert. Erzeugter Strom wird den Mietern über ein Mieterstrommodell berechnet, nicht benötigter Strom wird eingespeist (EEG-Vergütung). In dem Objekt wird eine Wärmepumpe betrieben, die einen Teil des PV-Anlagen-Stroms verwendet. Auch dieser Strom wird auf die Mieter umgelegt. Was ist steuerfrei?]]></summary>
    <updated>2026-05-30T08:33:18+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/photovoltaik/vermietung-pv-anlage-auf-vermieteter-immobilie-was-ist-bei-einem-mieterstrommodell-mit-waermepumpe-steuerlich-zu-beachten-f174230"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/photovoltaik/vermietung-pv-anlage-auf-vermieteter-immobilie-was-ist-bei-einem-mieterstrommodell-mit-waermepumpe-steuerlich-zu-beachten-f174230</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein SSP-Leser fragt: Mein Mandant vermietet ein Objekt. Auf dem Dach wurde eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie PV-Anlage installiert. Erzeugter Strom wird den Mietern über ein Mieterstrommodell berechnet, nicht benötigter Strom wird eingespeist (EEG-Vergütung). In dem Objekt wird eine Wärmepumpe betrieben, die einen Teil des PV-Anlagen-Stroms verwendet. Auch dieser Strom wird auf die Mieter umgelegt. Was ist steuerfrei?</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Fahrtkosten | Privat-Pkw statt Dienstwagen genutzt: BFH streicht steuerlichen Kostenabzug rigoros]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 19.1.2017, VI R 37/15, Urteil; FG Niedersachsen 18.9.2024, 9 K 183/23, Urteil; BFH 21.1.2026, VI R 30/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die steuerliche „Über-Kreuz-Nutzung“ – den Dienstwagen privat der Familie überlassen und für Dienstreisen das Privatfahrzeug nutzen – galt lange als geschickter Weg, um zusätzliche Werbungskosten zu generieren. Doch der BFH hat diesem Modell jüngst eine klare Absage erteilt: Steht ein Dienstwagen zur Verfügung, ist der Aufwand für den Privat-Pkw trotz beruflicher Veranlassung als „unangemessen“ einzustufen. SSP analysiert die Entscheidung und zeigt, warum nicht nur der Werbungskostenabzug 
kritisch, sondern auch der Betriebsausgabenabzug gefährdet ist.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T08:23:32+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/fahrtkosten-privat-pkw-statt-dienstwagen-genutzt-bfh-streicht-steuerlichen-kostenabzug-rigoros-f174151"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/fahrtkosten-privat-pkw-statt-dienstwagen-genutzt-bfh-streicht-steuerlichen-kostenabzug-rigoros-f174151</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die steuerliche ?Über-Kreuz-Nutzung? ? den Dienstwagen privat der Familie überlassen und für Dienstreisen das Privatfahrzeug nutzen ? galt lange als geschickter Weg, um zusätzliche Werbungskosten zu generieren. Doch der BFH hat diesem Modell jüngst eine klare Absage erteilt: Steht ein Dienstwagen zur Verfügung, ist der Aufwand für den Privat-Pkw trotz beruflicher Veranlassung als ?unangemessen? einzustufen. SSP analysiert die Entscheidung und zeigt, warum nicht nur der Werbungskostenabzug 
kritisch, sondern auch der Betriebsausgabenabzug gefährdet ist.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[E-Mobilität | E-Auto-Förderung: Seit 19.05.2026 kann sie beantragt werden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Diese Förderung kann seit dem 19.05.2026 beantragt werden, rückwirkend zum 01.01.2026.  Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen wurden oder werden. Das zweite entscheidende Förderkriterium ist die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens.]]></summary>
    <updated>2026-05-19T09:30:43+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/e-mobilitaet-e-auto-foerderung-seit-19052026-kann-sie-beantragt-werden-f174066"/>
    <id>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/e-mobilitaet-e-auto-foerderung-seit-19052026-kann-sie-beantragt-werden-f174066</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Zu versteuerndes 
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an 
der Förderwaage Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Diese Förderung kann seit dem 19.05.2026 beantragt werden, rückwirkend zum 01.01.2026.  Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen wurden oder werden. Das zweite entscheidende Förderkriterium ist die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
</feed>
