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  • · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Gang vors FG lohnt sich: In 40 Prozent der Fälle siegen die Steuerzahler

    | Die Erfolgsquote der Steuerzahler bei Klagen vor den Finanzgerichten steigt. Im Jahr 2014 waren über 40 Prozent der Klagen erfolgreich. Das hat der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) nach Auswertung des Geschäftsberichts der Finanzgerichte für die Jahre 2013 bis 2015 mitgeteilt. |

     

    Hintergrund | Wenn Sie sich mit dem Finanzamt nicht einigen können, sind die 18 Finanzgerichte (FG) der Bundesländer gefragt. Laut dem Geschäftsbericht der FG für die Jahre 2013 bis 2015 gingen dort allein im letzten Jahr 34.974 Klagen und 6.013 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz ein. Die Anzahl der Verfahren ist rückläufig, die Erfolgsquote für die Steuerzahler aber steigt. In etwas mehr als 40 Prozent der Verfahren konnten die Kläger im Jahr 2014 einen Erfolg erzielen, in dem die Finanzämter im Klageverfahren den Steuerbescheid änderten oder die FG ganz oder teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Die Zahlen zeigen, dass sich der Gang vor die Gerichte lohnt, wenn gut informierte Steuerzahler mit Einspruchsentscheidungen der Finanzämter nicht einverstanden sind.

     

    Wichtig | Ähnlich gut wie vor den FG ist die Erfolgsquote beim BFH. Das oberste deutsche Finanzgericht hat im vergangenen Jahr 2.721 Verfahren abgeschlossen. Davon wurden bei den Revisionsverfahren 41 Prozent zugunsten der Steuerzahler entschieden, bei den Nichtzulassungsbeschwerden waren es immerhin noch 14 Prozent.

    Quelle: ID 44146311

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