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    <title>Schuldnerschutz kompakt</title>
    <description>Schuldner optimal beraten und effizient vertreten</description>
    <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:20:00 +0100</pubDate>
    <lastBuildDate>Thu, 14 May 2026 17:09:00 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Webinare | Ihre IWW-Webinare im nächsten Quartal auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Auch im 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:20:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-ihre-iww-webinare-im-naechsten-quartal-auf-einen-blick-f142086</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Gerichtsvollziehervollstreckung | Verbesserter Schuldnerschutz ab 1.1.22</title>
      <description><![CDATA[Das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG; BGBl. I, S. 850) tritt am 1.1.22 in Kraft. Der folgende Beitrag erläutert das Wichtigste.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:15:24 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/gerichtsvollziehervollstreckung-verbesserter-schuldnerschutz-ab-1122-f142085</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das ?Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur A?nderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes? (Gerichtsvollzieherschutzgesetz ? GvSchuG; BGBl. I, S. 850) tritt am 1.1.22 in Kraft. Der folgende Beitrag erläutert das Wichtigste.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>P-Konto | Datenweitergabe  und Löschungspflicht</title>
      <description><![CDATA[Die Weitergabe von Daten an Auskunfteien und zum Abruf dieser Daten ist seit 1.12.21 in § 909 ZPO – neu – geregelt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:15:22 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-datenweitergabe-und-loeschungspflicht-f142084</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Weitergabe von Daten an Auskunfteien und zum Abruf dieser Daten ist seit 1.12.21 in § 909 ZPO ? neu ? geregelt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>P-Konto-Novelle | P-Konto und Verwaltungsvollstreckung</title>
      <description><![CDATA[§ 910 ZPO betrifft seit dem 1.12.21 die Pfändung von Kontoguthaben in der Verwaltungsvollstreckung. In § 910 S. 1 ZPO wird klargestellt, dass die in §§ 850k, 850l ZPO n. F. sowie in Abschnitt 4 enthaltenen Regelungen (§§ 899 bis 909 ZPO n. F.) auch bei einer Pfändung von Kontoguthaben wegen Forderungen gelten, die im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden. Es wird damit klargestellt, welche Aufgaben den Verwaltungsbehörden bei der Kontopfändung zukommen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:15:19 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-p-konto-und-verwaltungsvollstreckung-f142083</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[§ 910 ZPO betrifft seit dem 1.12.21 die Pfa?ndung von Kontoguthaben in der Verwaltungsvollstreckung. In § 910 S. 1 ZPO wird klargestellt, dass die in §§ 850k, 850l ZPO n. F. sowie in Abschnitt 4 enthaltenen Regelungen (§§ 899 bis 909 ZPO n. F.) auch bei einer Pfa?ndung von Kontoguthaben wegen Forderungen gelten, die im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden. Es wird damit klargestellt, welche Aufgaben den Verwaltungsbeho?rden bei der Kontopfa?ndung zukommen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verfahrensrecht | Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nicht anfechtbar</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Frankfurt a. M. 10.9.2021, 26 W 15/21, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 707 Abs. 2 S. 2, § 719 Abs. 1 S. 1 ZPO sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (OLG Frankfurt 10.9.21, 26 W 15/21, Abruf-Nr.  225665 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:15:17 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/vollstreckungsschutz/verfahrensrecht-einstellung-der-zwangsvollstreckung-ist-nicht-anfechtbar-f142082</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach § 707 Abs. 2 S. 2, § 719 Abs. 1 S. 1 ZPO sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (OLG Frankfurt 10.9.21, 26 W 15/21, Abruf-Nr.  225665 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Schufa-Eintragungen | Datenspeicherung aus öffentlichen Registern bei privaten Unternehmen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: VG Wiesbaden 31.8.2021, 6 K 226/21 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das VG Wiesbaden hat entschieden, dem EuGH mehrere klärungsbedürftige Fragen vorzulegen, die die Eintragung einer Restschuldbefreiung bei der Schufa Holding AG betreffen (31.8.21, 6 K 226/21, Abruf-Nr.  225819 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:15:14 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/schufa-eintragungen-datenspeicherung-aus-oeffentlichen-registern-bei-privaten-unternehmen-f142081</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das VG Wiesbaden hat entschieden, dem EuGH mehrere klärungsbedürftige Fragen vorzulegen, die die Eintragung einer Restschuldbefreiung bei der Schufa Holding AG betreffen (31.8.21, 6 K 226/21, Abruf-Nr.  225819 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Unpfändbaren Betrag berechnen | Teilweise Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis der Lohnpfändung spielen Anträge auf „teilweise Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen gemäß § 850c Abs. 4 ZPO“ eine große Rolle. Da das Vollstreckungsgericht hier bei seiner Entscheidung nicht auf die Pfändungstabelle Bezug nehmen darf, muss es den 
Betrag, in dessen Umfang der Unterhaltsberechtigte nur teilweise bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages zu berücksichtigen ist, genau festlegen. Das kann betragsmäßig, aber auch prozentual erfolgen. Schuldner und Drittschuldner stehen bei solchen Beschlüssen dann oft vor dem Problem, dass sie nicht wissen, wie sich der (un)pfändbare Betrag ermittelt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:15:04 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/vollstreckungsschutz/unpfaendbaren-betrag-berechnen-teilweise-nichtberuecksichtigung-unterhaltsberechtigter-f142080</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis der Lohnpfändung spielen Anträge auf ?teilweise Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen gemäß § 850c Abs. 4 ZPO? eine große Rolle. Da das Vollstreckungsgericht hier bei seiner Entscheidung nicht auf die Pfändungstabelle Bezug nehmen darf, muss es den 
Betrag, in dessen Umfang der Unterhaltsberechtigte nur teilweise bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages zu berücksichtigen ist, genau festlegen. Das kann betragsmäßig, aber auch prozentual erfolgen. Schuldner und Drittschuldner stehen bei solchen Beschlüssen dann oft vor dem Problem, dass sie nicht wissen, wie sich der (un)pfändbare Betrag ermittelt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vergütung | Vorzeitige Restschuldbefreiung nach alter Rechtslage</title>
      <description><![CDATA[In SSK 21, 106, haben wir über die Vergütung eines Anwalts nach der bis zum 30.9.20 geltenden Rechtslage berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und erläutert, welche Vergütungsansprüche beim Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. entstehen. Kann der Schuldner die Kosten des Verfahrens aufbringen, verkürzt sich die Laufzeit des Verfahrens nach dieser Vorschrift auf fünf Jahre. Im Hinblick auf die Rechtsanwaltsvergütung ist wie folgt zu unterscheiden:]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Dec 2021 09:15:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/insolvenz/verguetung-vorzeitige-restschuldbefreiung-nach-alter-rechtslage-f142079</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In SSK 21, 106, haben wir über die Vergütung eines Anwalts nach der bis zum 30.9.20 geltenden Rechtslage berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und erläutert, welche Vergütungsansprüche beim Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. entstehen. Kann der Schuldner die Kosten des Verfahrens aufbringen, verkürzt sich die Laufzeit des Verfahrens nach dieser Vorschrift auf fünf Jahre. Im Hinblick auf die Rechtsanwaltsvergütung ist wie folgt zu unterscheiden:]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haftungsfallen | Corona-Steuerstundung bereits zum 30.9.21 ausgelaufen</title>
      <description><![CDATA[Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern, hat das BMF mit Schreiben vom 19.3.20 und 18.3.21 eine bundesweite einheitliche Regelung zur vereinfachten Gewährung von zinslosen Steuerstundungen an nachweislich unmittelbar und erheblich betroffene Unternehmen geschaffen: Hiernach konnte unter Darlegung der Verhältnisse für bereits fällige Steuern oder bis zum 30.6.21 fällig werdende Steuern eine Stundung beantragt werden. Diese wurde dann vereinfacht nur bis zum 30.9.21 gewährt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Nov 2021 14:31:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/haftungsfallen-corona-steuerstundung-bereits-zum-30921-ausgelaufen-f141629</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern, hat das BMF mit Schreiben vom 19.3.20 und 18.3.21 eine bundesweite einheitliche Regelung zur vereinfachten Gewährung von zinslosen Steuerstundungen an nachweislich unmittelbar und erheblich betroffene Unternehmen geschaffen: Hiernach konnte unter Darlegung der Verhältnisse für bereits fällige Steuern oder bis zum 30.6.21 fällig werdende Steuern eine Stundung beantragt werden. Diese wurde dann vereinfacht nur bis zum 30.9.21 gewährt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>P-Konto | Das sind die Aufgaben des Kreditinstituts  seit dem 1.12.21</title>
      <description><![CDATA[In § 908 ZPO sind seit dem 1.12.21 die Aufgaben des Kreditinstituts in einer Norm zusammengefasst. Es handelt sich dabei sowohl um bereits bekannte Pflichten nach altem Recht als auch um neue Mitteilungspflichten. Enthält der PfÜB keine Angaben, ist es Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag zu ermitteln und an den Schuldner auszuzahlen. 
Dabei muss er berücksichtigen, dass die in § 902 S. 1 ZPO genannten Unterhaltspflichten und Sonderbezüge des Schuldners zu einer Erhöhung der nach § 899 Abs. 1 ZPO maßgeblichen Pfändungsfreibeträge führen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 30 Nov 2021 14:10:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-das-sind-die-aufgaben-des-kreditinstituts-seit-dem-11221-f141627</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In § 908 ZPO sind seit dem 1.12.21 die Aufgaben des Kreditinstituts in einer Norm zusammengefasst. Es handelt sich dabei sowohl um bereits bekannte Pflichten nach altem Recht als auch um neue Mitteilungspflichten. Enthält der PfÜB keine Angaben, ist es Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag zu ermitteln und an den Schuldner auszuzahlen. 
Dabei muss er berücksichtigen, dass die in § 902 S. 1 ZPO genannten Unterhaltspflichten und Sonderbezüge des Schuldners zu einer Erhöhung der nach § 899 Abs. 1 ZPO maßgeblichen Pfändungsfreibeträge führen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Missbräuchliche Auskunftsersuchen | Strengere Anforderungen an Melderegisterauskünfte beabsichtigt</title>
      <description><![CDATA[Die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person sollen für die Melderegisterauskunft angehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 5.11.21 beschlossen (BT-Drucksache 728/21).]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Nov 2021 14:20:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/missbraeuchliche-auskunftsersuchen-strengere-anforderungen-an-melderegisterauskuenfte-beabsichtigt-f141628</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person sollen für die Melderegisterauskunft angehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 5.11.21 beschlossen (BT-Drucksache 728/21).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lohnpfändung | Lohnvorschuss, Arbeitgeberdarlehen, Arbeitszeitkonto: Das ist bei der Lohnpfändung zu beachten</title>
      <description><![CDATA[Lohnvorschüsse, Arbeitgeberdarlehen und sog. Arbeitszeitkonten sorgen in der Vollstreckungspraxis immer wieder für Streitigkeiten. So ist oft 
unklar, ob und welche pfändbaren Beträge auszuzahlen sind. Der folgende Beitrag klärt auf.]]></description>
      <pubDate>Mon, 29 Nov 2021 12:03:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/lohnpfaendung-lohnvorschuss-arbeitgeberdarlehen-arbeitszeitkonto-das-ist-bei-der-lohnpfaendung-zu-beachten-f141622</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Lohnvorschüsse, Arbeitgeberdarlehen und sog. Arbeitszeitkonten sorgen in der Vollstreckungspraxis immer wieder für Streitigkeiten. So ist oft 
unklar, ob und welche pfändbaren Beträge auszuzahlen sind. Der folgende Beitrag klärt auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Ihre IWW-Webinare im nächsten Quartal auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Auch im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:]]></description>
      <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 08:50:17 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-ihre-iww-webinare-im-naechsten-quartal-auf-einen-blick-f141528</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-ihre-iww-webinare-im-naechsten-quartal-auf-einen-blick-f141528</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>P-Konto-Novelle | Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags durch das Vollstreckungsgericht</title>
      <description><![CDATA[Die Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags durch das Vollstreckungsgericht beim P-Konto ist derzeit u. a. in § 850k Abs. 4 ZPO geregelt. Künftig finden sich die Bestimmungen hierüber in § 906 ZPO n. F. Im Einzelnen gilt Folgendes:]]></description>
      <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 08:50:14 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-festsetzung-eines-abweichenden-pfaendungsfreien-betrags-durch-das-vollstreckungsgericht-f141527</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-festsetzung-eines-abweichenden-pfaendungsfreien-betrags-durch-das-vollstreckungsgericht-f141527</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags durch das Vollstreckungsgericht beim P-Konto ist derzeit u. a. in § 850k Abs. 4 ZPO geregelt. Künftig finden sich die Bestimmungen hierüber in § 906 ZPO n. F. Im Einzelnen gilt Folgendes:]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vorsorge | Der richtige Umgang mit Geld: Haushaltsplanung als Handwerkszeug für den Schuldner</title>
      <description><![CDATA[Bereits Mitte des Monats wird bei vielen Schuldnern das Geld knapp. Sie leihen sich Geld bei Freunden und Verwandten, um bis zur nächsten 
Gehalts- oder Leistungszahlung wieder „über die Runden“ zu kommen. So begeben sie sich schnell in eine Schuldenspirale. Der folgende Beitrag 
beschreibt, wie dies vermieden werden kann.]]></description>
      <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 08:50:11 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/vorsorge-der-richtige-umgang-mit-geld-haushaltsplanung-als-handwerkszeug-fuer-den-schuldner-f141526</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bereits Mitte des Monats wird bei vielen Schuldnern das Geld knapp. Sie leihen sich Geld bei Freunden und Verwandten, um bis zur nächsten 
Gehalts- oder Leistungszahlung wieder ?über die Runden? zu kommen. So begeben sie sich schnell in eine Schuldenspirale. Der folgende Beitrag 
beschreibt, wie dies vermieden werden kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Forderungsvollstreckung | Einmalleistungen aus Lebensversicherung sind „sonstige Einkünfte“ nach § 850i ZPO</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 29.4.2021, IX ZB 25/20, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BGH hat jetzt entschieden: Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO geltend machen. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.]]></description>
      <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 08:50:08 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/forderungsvollstreckung-einmalleistungen-aus-lebensversicherung-sind-sonstige-einkuenfte-nach-850i-zpo-f141525</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/forderungsvollstreckung-einmalleistungen-aus-lebensversicherung-sind-sonstige-einkuenfte-nach-850i-zpo-f141525</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hat jetzt entschieden: Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO geltend machen. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>P-Konto-Novelle | Anordnung der befristeten Unpfändbarkeit von Guthaben auf P-Konto: Das ist zu beachten</title>
      <description><![CDATA[Durch die neuen P-Konto-Pfändungsregelungen wird der bis zum 30.11.21 bestehende § 850l ZPO zum 1.12.21 in die Neuregelung des § 907 ZPO n. F. verlagert. Wie auch die Vorgängerregelung bezweckt die Vorschrift auf 
Antrag des Schuldners die Möglichkeit der Anordnung einer befristeten 
Unpfändbarkeit von Guthaben nur auf einem P-Konto durch das Vollstreckungsgericht in den Fällen, in denen eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint. Es handelt sich hierbei um eine Sonderbestimmung für das P-Konto (BT-Drucksache 16/12714, S. 22.). In Härtefällen bleibt § 765a ZPO daneben anwendbar (BT-Drucksache 16/7615, S. 30; BFH ZInsO 17, 1855). Der folgende Beitrag klärt darüber auf, welche Voraussetzungen und Wirkungen ein solcher Antrag hat.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Nov 2021 12:22:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-anordnung-der-befristeten-unpfaendbarkeit-von-guthaben-auf-p-konto-das-ist-zu-beachten-f141049</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Durch die neuen P-Konto-Pfändungsregelungen wird der bis zum 30.11.21 bestehende § 850l ZPO zum 1.12.21 in die Neuregelung des § 907 ZPO n. F. verlagert. Wie auch die Vorgängerregelung bezweckt die Vorschrift auf 
Antrag des Schuldners die Möglichkeit der Anordnung einer befristeten 
Unpfändbarkeit von Guthaben nur auf einem P-Konto durch das Vollstreckungsgericht in den Fällen, in denen eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint. Es handelt sich hierbei um eine Sonderbestimmung für das P-Konto (BT-Drucksache 16/12714, S. 22.). In Härtefällen bleibt § 765a ZPO daneben anwendbar (BT-Drucksache 16/7615, S. 30; BFH ZInsO 17, 1855). Der folgende Beitrag klärt darüber auf, welche Voraussetzungen und Wirkungen ein solcher Antrag hat.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Räumungsvollstreckung | Vernichtung von Räumungsgut: § 885a ZPO richtig auslegen und anwenden</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BverfG 18.6.2021, 2 BvR 1077/21, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Bei einer nach § 885a ZPO vereinfachten Räumung müssen Schuldner aufpassen. Das BVerfG hat jetzt eine einstweilige Anordnung wegen drohender Vernichtung des Räumungsguts zurückgewiesen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Nov 2021 11:48:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/raeumungsvollstreckung-vernichtung-von-raeumungsgut-885a-zpo-richtig-auslegen-und-anwenden-f141048</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/raeumungsvollstreckung-vernichtung-von-raeumungsgut-885a-zpo-richtig-auslegen-und-anwenden-f141048</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einer nach § 885a ZPO vereinfachten Räumung müssen Schuldner aufpassen. Das BVerfG hat jetzt eine einstweilige Anordnung wegen drohender Vernichtung des Räumungsguts zurückgewiesen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>P-Konto-Novelle | P-Konto im Minus:  Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot ab 1.12.21</title>
      <description><![CDATA[Im Zuge der Neuregelungen zum P-Konto ab 1.12.21 enthält § 901 ZPO n. F. Regelungen für Konten, die einen negativen Saldo aufweisen. Künftig ist klar geregelt, dass Kreditinstitute bei negativen Kontoständen eines 
P-Kontos eine eingehende Gutschrift nicht mehr zum eigenen Kontoausgleich verwenden können. Der folgende Beitrag erläutert, was das für Schuldner bedeutet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Nov 2021 11:32:00 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-p-konto-im-minus-aufrechnungs-und-verrechnungsverbot-ab-11221-f141047</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-p-konto-im-minus-aufrechnungs-und-verrechnungsverbot-ab-11221-f141047</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Zuge der Neuregelungen zum P-Konto ab 1.12.21 enthält § 901 ZPO n. F. Regelungen fu?r Konten, die einen negativen Saldo aufweisen. Künftig ist klar geregelt, dass Kreditinstitute bei negativen Kontoständen eines 
P-Kontos eine eingehende Gutschrift nicht mehr zum eigenen Kontoausgleich verwenden können. Der folgende Beitrag erläutert, was das für Schuldner bedeutet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kontopfändungen | Auslegung eines PfÜB</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: AG Hannover 24.7.2020, 904 IK 1132/19 - 6 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
In der Praxis treffen Kontopfändungen und Insolvenzverfahren oft aufeinander. Dabei gibt es immer wieder Streit zwischen Insolvenzverwaltern und Gläubigern. So war es auch in einem aktuellen Fall des AG Hannover.]]></description>
      <pubDate>Fri, 01 Oct 2021 09:25:17 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssk/insolvenz/kontopfaendungen-auslegung-eines-pfueb-f140828</link>
      <guid>https://www.iww.de/ssk/insolvenz/kontopfaendungen-auslegung-eines-pfueb-f140828</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis treffen Kontopfändungen und Insolvenzverfahren oft aufeinander. Dabei gibt es immer wieder Streit zwischen Insolvenzverwaltern und Gläubigern. So war es auch in einem aktuellen Fall des AG Hannover.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
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