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  <title type="text">Schuldnerschutz kompakt</title>
  <subtitle type="text">Schuldner optimal beraten und effizient vertreten</subtitle>
  <updated>2021-12-01T09:20:00+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Ihre IWW-Webinare im nächsten Quartal auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch im 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:]]></summary>
    <updated>2021-12-01T09:20:00+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch im 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Gerichtsvollziehervollstreckung | Verbesserter Schuldnerschutz ab 1.1.22]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG; BGBl. I, S. 850) tritt am 1.1.22 in Kraft. Der folgende Beitrag erläutert das Wichtigste.]]></summary>
    <updated>2021-12-01T09:15:24+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[P-Konto | Datenweitergabe  und Löschungspflicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Weitergabe von Daten an Auskunfteien und zum Abruf dieser Daten ist seit 1.12.21 in § 909 ZPO – neu – geregelt.]]></summary>
    <updated>2021-12-01T09:15:22+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Weitergabe von Daten an Auskunfteien und zum Abruf dieser Daten ist seit 1.12.21 in § 909 ZPO ? neu ? geregelt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[P-Konto-Novelle | P-Konto und Verwaltungsvollstreckung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[§ 910 ZPO betrifft seit dem 1.12.21 die Pfändung von Kontoguthaben in der Verwaltungsvollstreckung. In § 910 S. 1 ZPO wird klargestellt, dass die in §§ 850k, 850l ZPO n. F. sowie in Abschnitt 4 enthaltenen Regelungen (§§ 899 bis 909 ZPO n. F.) auch bei einer Pfändung von Kontoguthaben wegen Forderungen gelten, die im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden. Es wird damit klargestellt, welche Aufgaben den Verwaltungsbehörden bei der Kontopfändung zukommen.]]></summary>
    <updated>2021-12-01T09:15:19+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Verfahrensrecht | Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nicht anfechtbar]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Frankfurt a. M. 10.9.2021, 26 W 15/21, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 707 Abs. 2 S. 2, § 719 Abs. 1 S. 1 ZPO sind Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, nicht anfechtbar (OLG Frankfurt 10.9.21, 26 W 15/21, Abruf-Nr.  225665 ).]]></summary>
    <updated>2021-12-01T09:15:17+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Schufa-Eintragungen | Datenspeicherung aus öffentlichen Registern bei privaten Unternehmen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VG Wiesbaden 31.8.2021, 6 K 226/21 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das VG Wiesbaden hat entschieden, dem EuGH mehrere klärungsbedürftige Fragen vorzulegen, die die Eintragung einer Restschuldbefreiung bei der Schufa Holding AG betreffen (31.8.21, 6 K 226/21, Abruf-Nr.  225819 ).]]></summary>
    <updated>2021-12-01T09:15:14+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Unpfändbaren Betrag berechnen | Teilweise Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Praxis der Lohnpfändung spielen Anträge auf „teilweise Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen gemäß § 850c Abs. 4 ZPO“ eine große Rolle. Da das Vollstreckungsgericht hier bei seiner Entscheidung nicht auf die Pfändungstabelle Bezug nehmen darf, muss es den 
Betrag, in dessen Umfang der Unterhaltsberechtigte nur teilweise bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages zu berücksichtigen ist, genau festlegen. Das kann betragsmäßig, aber auch prozentual erfolgen. Schuldner und Drittschuldner stehen bei solchen Beschlüssen dann oft vor dem Problem, dass sie nicht wissen, wie sich der (un)pfändbare Betrag ermittelt.]]></summary>
    <updated>2021-12-01T09:15:04+01:00</updated>
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Betrag, in dessen Umfang der Unterhaltsberechtigte nur teilweise bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages zu berücksichtigen ist, genau festlegen. Das kann betragsmäßig, aber auch prozentual erfolgen. Schuldner und Drittschuldner stehen bei solchen Beschlüssen dann oft vor dem Problem, dass sie nicht wissen, wie sich der (un)pfändbare Betrag ermittelt.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vergütung | Vorzeitige Restschuldbefreiung nach alter Rechtslage]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In SSK 21, 106, haben wir über die Vergütung eines Anwalts nach der bis zum 30.9.20 geltenden Rechtslage berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und erläutert, welche Vergütungsansprüche beim Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. entstehen. Kann der Schuldner die Kosten des Verfahrens aufbringen, verkürzt sich die Laufzeit des Verfahrens nach dieser Vorschrift auf fünf Jahre. Im Hinblick auf die Rechtsanwaltsvergütung ist wie folgt zu unterscheiden:]]></summary>
    <updated>2021-12-01T09:15:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssk/insolvenz/verguetung-vorzeitige-restschuldbefreiung-nach-alter-rechtslage-f142079"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In SSK 21, 106, haben wir über die Vergütung eines Anwalts nach der bis zum 30.9.20 geltenden Rechtslage berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und erläutert, welche Vergütungsansprüche beim Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. entstehen. Kann der Schuldner die Kosten des Verfahrens aufbringen, verkürzt sich die Laufzeit des Verfahrens nach dieser Vorschrift auf fünf Jahre. Im Hinblick auf die Rechtsanwaltsvergütung ist wie folgt zu unterscheiden:</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Haftungsfallen | Corona-Steuerstundung bereits zum 30.9.21 ausgelaufen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern, hat das BMF mit Schreiben vom 19.3.20 und 18.3.21 eine bundesweite einheitliche Regelung zur vereinfachten Gewährung von zinslosen Steuerstundungen an nachweislich unmittelbar und erheblich betroffene Unternehmen geschaffen: Hiernach konnte unter Darlegung der Verhältnisse für bereits fällige Steuern oder bis zum 30.6.21 fällig werdende Steuern eine Stundung beantragt werden. Diese wurde dann vereinfacht nur bis zum 30.9.21 gewährt.]]></summary>
    <updated>2021-11-30T14:31:00+01:00</updated>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[P-Konto | Das sind die Aufgaben des Kreditinstituts  seit dem 1.12.21]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In § 908 ZPO sind seit dem 1.12.21 die Aufgaben des Kreditinstituts in einer Norm zusammengefasst. Es handelt sich dabei sowohl um bereits bekannte Pflichten nach altem Recht als auch um neue Mitteilungspflichten. Enthält der PfÜB keine Angaben, ist es Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag zu ermitteln und an den Schuldner auszuzahlen. 
Dabei muss er berücksichtigen, dass die in § 902 S. 1 ZPO genannten Unterhaltspflichten und Sonderbezüge des Schuldners zu einer Erhöhung der nach § 899 Abs. 1 ZPO maßgeblichen Pfändungsfreibeträge führen.]]></summary>
    <updated>2021-11-30T14:10:00+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In § 908 ZPO sind seit dem 1.12.21 die Aufgaben des Kreditinstituts in einer Norm zusammengefasst. Es handelt sich dabei sowohl um bereits bekannte Pflichten nach altem Recht als auch um neue Mitteilungspflichten. Enthält der PfÜB keine Angaben, ist es Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag zu ermitteln und an den Schuldner auszuzahlen. 
Dabei muss er berücksichtigen, dass die in § 902 S. 1 ZPO genannten Unterhaltspflichten und Sonderbezüge des Schuldners zu einer Erhöhung der nach § 899 Abs. 1 ZPO maßgeblichen Pfändungsfreibeträge führen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Missbräuchliche Auskunftsersuchen | Strengere Anforderungen an Melderegisterauskünfte beabsichtigt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person sollen für die Melderegisterauskunft angehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 5.11.21 beschlossen (BT-Drucksache 728/21).]]></summary>
    <updated>2021-11-29T14:20:00+01:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Lohnpfändung | Lohnvorschuss, Arbeitgeberdarlehen, Arbeitszeitkonto: Das ist bei der Lohnpfändung zu beachten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Lohnvorschüsse, Arbeitgeberdarlehen und sog. Arbeitszeitkonten sorgen in der Vollstreckungspraxis immer wieder für Streitigkeiten. So ist oft 
unklar, ob und welche pfändbaren Beträge auszuzahlen sind. Der folgende Beitrag klärt auf.]]></summary>
    <updated>2021-11-29T12:03:00+01:00</updated>
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unklar, ob und welche pfändbaren Beträge auszuzahlen sind. Der folgende Beitrag klärt auf.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Ihre IWW-Webinare im nächsten Quartal auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:]]></summary>
    <updated>2021-11-04T08:50:17+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/iww-webinare-ihre-iww-webinare-im-naechsten-quartal-auf-einen-blick-f141528"/>
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    <title type="html"><![CDATA[P-Konto-Novelle | Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags durch das Vollstreckungsgericht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags durch das Vollstreckungsgericht beim P-Konto ist derzeit u. a. in § 850k Abs. 4 ZPO geregelt. Künftig finden sich die Bestimmungen hierüber in § 906 ZPO n. F. Im Einzelnen gilt Folgendes:]]></summary>
    <updated>2021-11-04T08:50:14+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-festsetzung-eines-abweichenden-pfaendungsfreien-betrags-durch-das-vollstreckungsgericht-f141527"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags durch das Vollstreckungsgericht beim P-Konto ist derzeit u. a. in § 850k Abs. 4 ZPO geregelt. Künftig finden sich die Bestimmungen hierüber in § 906 ZPO n. F. Im Einzelnen gilt Folgendes:</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Vorsorge | Der richtige Umgang mit Geld: Haushaltsplanung als Handwerkszeug für den Schuldner]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bereits Mitte des Monats wird bei vielen Schuldnern das Geld knapp. Sie leihen sich Geld bei Freunden und Verwandten, um bis zur nächsten 
Gehalts- oder Leistungszahlung wieder „über die Runden“ zu kommen. So begeben sie sich schnell in eine Schuldenspirale. Der folgende Beitrag 
beschreibt, wie dies vermieden werden kann.]]></summary>
    <updated>2021-11-04T08:50:11+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/vorsorge-der-richtige-umgang-mit-geld-haushaltsplanung-als-handwerkszeug-fuer-den-schuldner-f141526"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bereits Mitte des Monats wird bei vielen Schuldnern das Geld knapp. Sie leihen sich Geld bei Freunden und Verwandten, um bis zur nächsten 
Gehalts- oder Leistungszahlung wieder ?über die Runden? zu kommen. So begeben sie sich schnell in eine Schuldenspirale. Der folgende Beitrag 
beschreibt, wie dies vermieden werden kann.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Forderungsvollstreckung | Einmalleistungen aus Lebensversicherung sind „sonstige Einkünfte“ nach § 850i ZPO]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 29.4.2021, IX ZB 25/20, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BGH hat jetzt entschieden: Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO geltend machen. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.]]></summary>
    <updated>2021-11-04T08:50:08+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/forderungsvollstreckung-einmalleistungen-aus-lebensversicherung-sind-sonstige-einkuenfte-nach-850i-zpo-f141525"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BGH hat jetzt entschieden: Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO geltend machen. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[P-Konto-Novelle | Anordnung der befristeten Unpfändbarkeit von Guthaben auf P-Konto: Das ist zu beachten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Durch die neuen P-Konto-Pfändungsregelungen wird der bis zum 30.11.21 bestehende § 850l ZPO zum 1.12.21 in die Neuregelung des § 907 ZPO n. F. verlagert. Wie auch die Vorgängerregelung bezweckt die Vorschrift auf 
Antrag des Schuldners die Möglichkeit der Anordnung einer befristeten 
Unpfändbarkeit von Guthaben nur auf einem P-Konto durch das Vollstreckungsgericht in den Fällen, in denen eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint. Es handelt sich hierbei um eine Sonderbestimmung für das P-Konto (BT-Drucksache 16/12714, S. 22.). In Härtefällen bleibt § 765a ZPO daneben anwendbar (BT-Drucksache 16/7615, S. 30; BFH ZInsO 17, 1855). Der folgende Beitrag klärt darüber auf, welche Voraussetzungen und Wirkungen ein solcher Antrag hat.]]></summary>
    <updated>2021-11-02T12:22:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-anordnung-der-befristeten-unpfaendbarkeit-von-guthaben-auf-p-konto-das-ist-zu-beachten-f141049"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Durch die neuen P-Konto-Pfändungsregelungen wird der bis zum 30.11.21 bestehende § 850l ZPO zum 1.12.21 in die Neuregelung des § 907 ZPO n. F. verlagert. Wie auch die Vorgängerregelung bezweckt die Vorschrift auf 
Antrag des Schuldners die Möglichkeit der Anordnung einer befristeten 
Unpfändbarkeit von Guthaben nur auf einem P-Konto durch das Vollstreckungsgericht in den Fällen, in denen eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint. Es handelt sich hierbei um eine Sonderbestimmung für das P-Konto (BT-Drucksache 16/12714, S. 22.). In Härtefällen bleibt § 765a ZPO daneben anwendbar (BT-Drucksache 16/7615, S. 30; BFH ZInsO 17, 1855). Der folgende Beitrag klärt darüber auf, welche Voraussetzungen und Wirkungen ein solcher Antrag hat.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Räumungsvollstreckung | Vernichtung von Räumungsgut: § 885a ZPO richtig auslegen und anwenden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BverfG 18.6.2021, 2 BvR 1077/21, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Bei einer nach § 885a ZPO vereinfachten Räumung müssen Schuldner aufpassen. Das BVerfG hat jetzt eine einstweilige Anordnung wegen drohender Vernichtung des Räumungsguts zurückgewiesen.]]></summary>
    <updated>2021-11-02T11:48:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssk/schuldnerberatung/raeumungsvollstreckung-vernichtung-von-raeumungsgut-885a-zpo-richtig-auslegen-und-anwenden-f141048"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[P-Konto-Novelle | P-Konto im Minus:  Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot ab 1.12.21]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im Zuge der Neuregelungen zum P-Konto ab 1.12.21 enthält § 901 ZPO n. F. Regelungen für Konten, die einen negativen Saldo aufweisen. Künftig ist klar geregelt, dass Kreditinstitute bei negativen Kontoständen eines 
P-Kontos eine eingehende Gutschrift nicht mehr zum eigenen Kontoausgleich verwenden können. Der folgende Beitrag erläutert, was das für Schuldner bedeutet.]]></summary>
    <updated>2021-11-02T11:32:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ssk/aktuelle-gesetzgebung/p-konto-novelle-p-konto-im-minus-aufrechnungs-und-verrechnungsverbot-ab-11221-f141047"/>
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P-Kontos eine eingehende Gutschrift nicht mehr zum eigenen Kontoausgleich verwenden können. Der folgende Beitrag erläutert, was das für Schuldner bedeutet.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Kontopfändungen | Auslegung eines PfÜB]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: AG Hannover 24.7.2020, 904 IK 1132/19 - 6 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
In der Praxis treffen Kontopfändungen und Insolvenzverfahren oft aufeinander. Dabei gibt es immer wieder Streit zwischen Insolvenzverwaltern und Gläubigern. So war es auch in einem aktuellen Fall des AG Hannover.]]></summary>
    <updated>2021-10-01T09:25:17+02:00</updated>
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