Webinar-Reihe
IWW-Webinare Datenschutz
Aktuelle Praxisfragen der DS-GVO
Datenverarbeitungsverbote, Rechenschafts- und Dokumentationspflichten, Beweislastumkehr und dazu noch hohe Bußgelder: Die Vorschriften der DS-GVO sind knallhart. Und ihre Auslegung ist in vielen Punkten immer noch unklar. Die Webinar-Reihe klärt aktuelle Umsetzungsfragen und zeigt, wie Sie Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten fit für die neuen Anforderungen machen.

Einzelbuchung
Abonnement
Q1/2020
10.02.2020 · 10:00 - 12:00 Uhr
inkl. Aufzeichnung
Q2/2020
11.05.2020 · 10:00 - 12:00 Uhr
inkl. Aufzeichnung
Q3/2020
28.09.2020 · 10:00 - 12:00 Uhr
inkl. Aufzeichnung
Q4/2020
16.11.2020 · 10:00 - 12:00 Uhr
inkl. Aufzeichnung
Fragen und Antworten zur Webinar-Reihe
Wie funktioniert die Teilnahme am Webinar?
Das Webinar findet am Veranstaltungstag live statt und wird auf Ihren PC übertragen. Nach Ihrer Buchung erhalten Sie einen Zugangslink, mit dem Sie als Teilnehmer in den virtuellen Seminarraum gelangen. Um einen Eindruck von unseren Webinaren zu erhalten, können Sie sich hier kostenlos eine ältere Aufzeichnung ansehen.
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wir führen unsere Webinare mit der Plattform Zoom durch, die ausgesprochen einfach zu bedienen ist. Hier gibt es eine Möglichkeit, die Technik vorab zu testen: https://zoom.us/test
Wann erfahre ich die weiteren Themen der Webinar-Reihe?
Um unsere Webinare aktuell zu halten, werden die konkreten Themen in der Regel frühestens sechs bis acht Wochen vor dem Webinar-Termin hier bekannt gegeben. (Zur Themenseite)
Wann und wie lange habe ich Zugang zur Webinar-Aufzeichnung?
Den Link zur Webinar-Aufzeichnung erhalten Sie ca. zwei bis drei Arbeitstage nach Abschluss des Webinars per E-Mail. Die Aufzeichnung steht Ihnen danach mindestens 3 Monate zur Verfügung. In dieser Zeit können Sie sich die Aufzeichnung beliebig oft anschauen.
Was passiert, wenn ich am Webinar-Termin verhindert bin?
Sie können uns gerne einen Ersatzteilnehmer stellen. Wenn uns der neue Teilnehmer namentlich bekannt ist, erhält dieser eine Teilnahmebestätigung. Zusätzlich steht Ihnen zum nachträglichen Studium die Aufzeichnung des Webinars zur Verfügung. Eine Teilnahmebestätigung dürfen wir jedoch nur für die tatsächliche Teilnahme am Webinar-Termin ausstellen.