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  <title type="text">StiftungsBrief</title>
  <subtitle type="text">Pflichtlektüre für Berater und Stiftungsverantwortliche</subtitle>
  <updated>2026-08-05T08:36:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar Recht und Steuern in Stiftungen | Webinar am 09.09.2026: Die Stiftungsorgane – von A wie Aufsichtsrat bis V wie Vorstand]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten, vor allem im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. Dieses Fachwissen updatet einmal pro Quartal die IWW-Webinar-Reihe „Recht und Steuern in Stiftungen“. Im Webinar am 09.09.2026 erläutert Ihnen Rechtsanwältin Tina Bieniek alles Wissenswerte rund um die Stiftungsorgane – von A wie Aufsichtsrat bis V wie Vorstand.]]></summary>
    <updated>2026-08-05T08:36:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten, vor allem im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. Dieses Fachwissen updatet einmal pro Quartal die IWW-Webinar-Reihe ?Recht und Steuern in Stiftungen?. Im Webinar am 09.09.2026 erläutert Ihnen Rechtsanwältin Tina Bieniek alles Wissenswerte rund um die Stiftungsorgane ? von A wie Aufsichtsrat bis V wie Vorstand.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Persönlichkeitsrecht | Schmähkritik: Wann sind Persönlichkeitsrechte verletzt und wann ist es noch freie Meinungsäußerung?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Frankfurt a. M. 12.6.2026, 25 U 165/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Auch Stiftungen und Vereine sind Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dadurch vor Falschbehauptungen, Formalbeleidigungen und Schmähkritik geschützt. Sie können dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 und 1004 BGB geltend machen. Das hat das OLG Frankfurt a. M. im Fall eines Vereins klargestellt. Im konkreten Fall – ein Verein war von einem Kreisverband einer Partei öffentlich als „linksextrem“ bezeichnet worden – hat das Gericht den Unterlassungsanspruch aber verneint.]]></summary>
    <updated>2026-08-04T08:58:45+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch Stiftungen und Vereine sind Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dadurch vor Falschbehauptungen, Formalbeleidigungen und Schmähkritik geschützt. Sie können dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 und 1004 BGB geltend machen. Das hat das OLG Frankfurt a. M. im Fall eines Vereins klargestellt. Im konkreten Fall ? ein Verein war von einem Kreisverband einer Partei öffentlich als ?linksextrem? bezeichnet worden ? hat das Gericht den Unterlassungsanspruch aber verneint.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 21.09.2026 | Spezial-Webinar zur Sozialversicherungspflicht bestimmter Berufs- und Personengruppen von A bis Z am 21.09.2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und Beschäftigungsgruppen vor und gibt Tipps zur rechtssicheren Anwendung der Regeln.]]></summary>
    <updated>2026-08-04T08:54:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-spezial-webinar-zur-sozialversicherungspflicht-bestimmter-berufs-und-personengruppen-von-a-bis-z-am-21092026-f174874"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Familienstiftung | Aktiengewinne bzw. -verluste: Wie werden sie in Familienstiftung steuerlich behandelt?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Hamburg 27.6.2025, 5 K 9/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Leser fragt: Eine Familienstiftung veräußert innerhalb eines Jahres Aktien. Dabei erzielt sie einen Gewinn von 1.000 sowie einen Verlust von 3.000 Euro. Zudem sind 1.500 Euro tatsächliche Werbungskosten mit Bezug zur Vermögensverwaltung angefallen (keine unmittelbaren Veräußerungskosten). Wie werden die Einkünfte für Zwecke der Besteuerung ermittelt?]]></summary>
    <updated>2026-08-03T15:33:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/familienstiftung-aktiengewinne-bzw-verluste-wie-werden-sie-in-familienstiftung-steuerlich-behandelt-f175479"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Familienstiftung | FG München: Stiftungsvermögen einer liechtensteinischen Alt-Stiftung fällt nicht in Nachlass]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG München 15.1.2025, 4 K 158/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Bei einer vor dem 01.04.2009 errichteten liechtensteinischen Alt-Stiftung fallen die vermögensbezogenen Herrschaftsbefugnisse des Stifters nach liechtensteinischem Recht höchstpersönlich aus und sind nicht vererblich. Deshalb gehört das Stiftungsvermögen beim Tod des Stifters nicht zum Nachlass. Das FG München wertete den Übergang des Vermögens an die Stiftung im entschiedenen Fall vielmehr als Schenkung auf den Todesfall und bestätigte die Schenkungsteuer.]]></summary>
    <updated>2026-08-03T08:33:52+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/familienstiftung-fg-muenchen-stiftungsvermoegen-einer-liechtensteinischen-alt-stiftung-faellt-nicht-in-nachlass-f175461"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Steuerbefreiung für Sportprämien: Gesetzgeber erweitert Kreis der Organisationen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Gesetzgeber hat die Steuerbefreiung für Sportprämienzahlungen in 
§ 3 Nr. 73 EStG mit Wirkung zum 01.01.2026 erweitert: Neben der Stiftung Deutsche Sporthilfe sind jetzt auch gemeinnützige Organisationen der Länder aufgeführt, die hinsichtlich Förderzweck und Organisation mit der Sporthilfe vergleichbar sind (z. B. Landesstiftungen zur Sportförderung). Ebenso steuerfrei sind Prämienzahlungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder.]]></summary>
    <updated>2026-07-31T15:11:07+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Editorial August 2026 | Aktuelle Diskussionen in der Stiftungswelt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Stiftungswelt gibt es gegenwärtig einige spannende Diskussionen. Echte oder vermeintliche „Stiftungspäpste“ bewerben und propagieren bestimmte Stiftungsformen, wie etwa Familienstiftungen.]]></summary>
    <updated>2026-07-31T15:06:16+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/zwischenruf/editorial-august-2026-aktuelle-diskussionen-in-der-stiftungswelt-f175457"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Sozialversicherungspflicht | Übergangsregelung in § 127 Abs. 1 SGB IV: Erklärung der Lehrkraft auch noch in Prüf- und Gerichtsverfahren möglich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Schleswig-Holstein, 31.3.2026, L 10 BA 14/22, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ hat der Gesetzgeber in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte verankert; diese ist bis zum 31.12.2027 befristet. Nun hat das LSG Schleswig‑Holstein unter Bezugnahme auf die BSG‑Rechtsprechung entschieden, dass die nach § 127 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV erforderliche Erklärung der Lehrkraft auch noch in Prüf‑ und nachfolgenden Gerichtsverfahren für vor dem Inkrafttreten dieser Regelung geprüfte und abgeschlossene Sachverhalte abgegeben werden kann.]]></summary>
    <updated>2026-07-31T11:36:55+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftungsverwaltung/sozialversicherungspflicht-uebergangsregelung-in-127-abs-1-sgb-iv-erklaerung-der-lehrkraft-auch-noch-in-pruef-und-gerichtsverfahren-moeglich-f175453"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Als Reaktion auf das ?Herrenberg-Urteil? hat der Gesetzgeber in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte verankert; diese ist bis zum 31.12.2027 befristet. Nun hat das LSG Schleswig?Holstein unter Bezugnahme auf die BSG?Rechtsprechung entschieden, dass die nach § 127 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV erforderliche Erklärung der Lehrkraft auch noch in Prüf? und nachfolgenden Gerichtsverfahren für vor dem Inkrafttreten dieser Regelung geprüfte und abgeschlossene Sachverhalte abgegeben werden kann.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Familiengenossenschaften | BFH lässt gleich drei Revisionen zu Familiengenossenschaften zu]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die steuerliche Anerkennung von Familiengenossenschaften als lukratives Gestaltungsmodell beschäftigt nun den BFH in gleich drei Revisionsverfahren. Das ist bemerkenswert: Nachdem Finanzverwaltung und Finanzgerichte das Gestaltungsmodell bislang durchweg abgelehnt haben, erhält der BFH nun Gelegenheit, die maßgeblichen Rechtsfragen höchstrichterlich zu klären.]]></summary>
    <updated>2026-07-30T10:04:35+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/familiengenossenschaften-bfh-laesst-gleich-drei-revisionen-zu-familiengenossenschaften-zu-f175410"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | BMF justiert AEAO nach: Das sind die  für Stiftungen wichtigsten Neuerungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 2.7.2026, IV D 5 – S 0170/00082/004/015, Schreiben; BFH 12.12.2024, V R 28/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) überarbeitet. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf dem Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“. Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz 2025 hat das BMF (leider) noch nicht umfassend kommentiert, die neuen Freigrenzen sind aber bereits integriert. SB zeigt Ihnen, welche Änderungen für Stiftungen in der Praxis besonders relevant sind.]]></summary>
    <updated>2026-07-27T13:48:43+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/gemeinnuetzigkeit-bmf-justiert-aeao-nach-das-sind-die-fuer-stiftungen-wichtigsten-neuerungen-f175344"/>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></summary>
    <updated>2026-07-15T13:03:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Neues zu Vorsteuerabzug und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit: So sind Stiftungen betroffen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 1.4.2026, III C 2 - S 7316/00022/007/023, Schreiben; BFH 3.3.2011, V R 23/10 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Stiftungen verwirklichen regelmäßig unternehmerische, ideelle und ggf. private oder destinatärbezogene Nutzungen nebeneinander. Das BMF hat allerdings die umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Gegenstände geändert. Wird ein unternehmerisch genutzter Gegenstand später vermehrt für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im engeren Sinne verwendet, ist nicht mehr die unentgeltliche Wertabgabe zu prüfen. Maßgeblich ist vielmehr eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG. SB erläutert die Folgen.]]></summary>
    <updated>2026-07-13T09:08:07+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/umsatzsteuer-neues-zu-vorsteuerabzug-und-nichtwirtschaftlicher-taetigkeit-so-sind-stiftungen-betroffen-f175027"/>
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      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
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    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Stiftungen verwirklichen regelmäßig unternehmerische, ideelle und ggf. private oder destinatärbezogene Nutzungen nebeneinander. Das BMF hat allerdings die umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Gegenstände geändert. Wird ein unternehmerisch genutzter Gegenstand später vermehrt für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im engeren Sinne verwendet, ist nicht mehr die unentgeltliche Wertabgabe zu prüfen. Maßgeblich ist vielmehr eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG. SB erläutert die Folgen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar am 21.09.2026 | Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen: Spielregeln kennen und Fehler vermeiden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand – so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></summary>
    <updated>2026-07-08T11:21:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand ? so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | VG Berlin: Wann eine Organisation gegen den Gedanken der Völkerverständigung handelt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VG Berlin 27.4.2026, 1 L 787/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 51 Abs. 3 AO ist Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit, dass eine Körperschaft nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat sich im Fall eines Vereins jetzt damit befasst, wie die Regelung auszulegen ist.]]></summary>
    <updated>2026-07-08T07:59:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nach § 51 Abs. 3 AO ist Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit, dass eine Körperschaft nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat sich im Fall eines Vereins jetzt damit befasst, wie die Regelung auszulegen ist.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Enthaftungsmanagement | Haftung und Enthaftungsmanagement – Teil 2: Risikomanagement und Prävention in Stiftungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. In Teil 2 der SB-Beitragsserie geht es um Strategien für das Enthaftungsmanagement – vom Compliance-System über externe Beratung und Stiftungsaufsicht sowie Ressortbildung bis hin zu Haftungsprivilegierungen und -freistellungen sowie Versicherungslösungen.]]></summary>
    <updated>2026-07-06T09:09:13+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Auseinandersetzung mit dem Thema ?Haftung? ist für jede Stiftung unumgänglich. In Teil 2 der SB-Beitragsserie geht es um Strategien für das Enthaftungsmanagement ? vom Compliance-System über externe Beratung und Stiftungsaufsicht sowie Ressortbildung bis hin zu Haftungsprivilegierungen und -freistellungen sowie Versicherungslösungen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Entgelttransparenz | Entgelttransparenz in Stiftungen:  Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch wenn die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie noch nicht bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, steht fest, dass sie neue 
Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich bringt – beginnend mit neuen Anforderungen im Bewerbungsprozess über die Gehaltsverhandlungen bis hin zu Berichts- und Informationspflichten sowie Auskunftsansprüchen der Arbeitnehmer. Die Vorgaben der Richtlinie betreffen alle Arbeitgeber, 
also auch gemeinnützige Einrichtungen und Stiftungen, die Arbeitnehmer beschäftigen – unabhängig von ihrer Größe. Nachfolgend die Eckpunkte.]]></summary>
    <updated>2026-07-06T09:02:05+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftungsverwaltung/entgelttransparenz-entgelttransparenz-in-stiftungen-was-arbeitgeber-jetzt-wissen-muessen-f174872"/>
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Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich bringt ? beginnend mit neuen Anforderungen im Bewerbungsprozess über die Gehaltsverhandlungen bis hin zu Berichts- und Informationspflichten sowie Auskunftsansprüchen der Arbeitnehmer. Die Vorgaben der Richtlinie betreffen alle Arbeitgeber, 
also auch gemeinnützige Einrichtungen und Stiftungen, die Arbeitnehmer beschäftigen ? unabhängig von ihrer Größe. Nachfolgend die Eckpunkte.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | Tax Law Clinics werden ab dem 01.09.2026 gesetzlich zugelassen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Rechtsberatungen durch Studierende im Steuerrecht in Form von gemeinnützigen Tax Law Clinics sind ab dem 01.09.2026 legal. Eine entsprechende Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Bundesrat beschlossen. Damit dürfen Studierende unter fachlicher Anleitung unentgeltliche steuerrechtliche Beratung leisten.]]></summary>
    <updated>2026-07-03T08:40:03+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-recht/gemeinnuetzigkeit-tax-law-clinics-werden-ab-dem-01092026-gesetzlich-zugelassen-f174865"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | FinMin Sachsen konkretisiert Umsatzsteuerbefreiung von Tanzschulen bzw. Tanzkursen nach § 4 Nr. 21 UStG]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 7.10.2010, V R 12/10, UIrteil; EuGH 21.10.2021, C-373/19, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das Sächsische Finanzministerium hat sich in einem aktuellen Erlass mit der Steuerbefreiung von Tanzschulen bzw. Tanzkursen nach § 4 Nr. 21 UStG befasst. Die Verfügung betrifft sowohl vergangene als auch künftige Veranlagungszeiträume und liefert eine Übersicht über die von Tanzschulen angebotenen Kurse und deren umsatzsteuerliche Behandlung.]]></summary>
    <updated>2026-07-02T10:10:59+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/umsatzsteuer-finmin-sachsen-konkretisiert-umsatzsteuerbefreiung-von-tanzschulen-bzw-tanzkursen-nach-4-nr-21-ustg-f174832"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Gemeinnützigkeit | Gemeinnützige Holding: FG Berlin äußert sich zu satzungsmäßigen Voraussetzungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 28.4.2026, 8 K 8128/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Reine Holding- und Beteiligungsgesellschaften können seit dem Jahressteuergesetz 2020 gemeinnützig sein (§ 57 Abs. 4 AO). Die Frage der 
Ausgestaltung der Satzungszwecke hat die Finanzverwaltung bislang offengelassen. Das FG Berlin-Brandenburg trifft dazu jetzt Klarstellungen: Eine gemeinnützige Holding muss einen eigenen, konkreten Zweck nennen – der bloße Verweis auf die Öffnungsklausel genügt nicht.]]></summary>
    <updated>2026-07-02T09:14:37+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/gemeinnuetzigkeit-gemeinnuetzige-holding-fg-berlin-aeussert-sich-zu-satzungsmaessigen-voraussetzungen-f174831"/>
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Ausgestaltung der Satzungszwecke hat die Finanzverwaltung bislang offengelassen. Das FG Berlin-Brandenburg trifft dazu jetzt Klarstellungen: Eine gemeinnützige Holding muss einen eigenen, konkreten Zweck nennen ? der bloße Verweis auf die Öffnungsklausel genügt nicht.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Editorial Juli 2026 | Ehrenamt in der Stiftung – das richtige Maß zwischen Einsatz und Ausbeutung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Stiftungswelt gibt es viele ehrenamtlich Tätige. Gut ausgebildete Ehrenamtler werden gesucht und sind eine große Stütze unseres Gemeinwesens.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T11:35:22+02:00</updated>
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