Mehr Frauen in Vorstände

Zweites Führungspositionen-Gesetz Mehr Frauen in Vorstände

Mit verbindlichen Vorgaben will die Bundesregierung mehr Frauen in die Vorstände großer Unternehmen bringen. Die Regelung betrifft die Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Das Gesetz ist am Mittwoch in reformierter Fassung in Kraft getreten.

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Die Grafik zeigt auf grünem Grund die Überschrift "Mehr Frauen an die Spitze", darunter "Kabinett beschließt verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen großer Unternehmen". (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll deutlich erhöht werden.

Überschrift: Mehr Frauen an die Spitze

Neues Gesetz für mehr Frauen in Vorständen großer Unternehmen.

Foto: Bundesregierung

Frauen sind in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst noch immer unterrepräsentiert. Um das zu ändern, hatte das Bundeskabinett im Januar eine Reform des Gesetzes zur Frauenquote auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist am 11. August in seiner reformierten Fassung in Kraft getreten. Bundesfrauenministerin Lambrecht sprach von einem „Meilenstein für die Frauen in Deutschland“.  

Bei großen Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind, soll ab vier Vorstandsmitgliedern künftig mindestens eine Frau im Vorstand sein. Denn in den Vorständen deutscher Unternehmen sind Frauen weiterhin kaum vertreten. Bereits seit vier Jahren gilt für Aufsichtsräte eine Frauenquote und die Verpflichtung zur Förderung weiblicher Führungskräfte. Diese Regelung zeigt Wirkung.

Im Bereich der Privatwirtschaft hat die 2016 eingeführte fixe Aufsichtsratsquote zu einer erheblichen Steigerung des durchschnittlichen Frauenanteils in Aufsichtsräten geführt. Hier wurde die 30-Prozent-Schwelle bereits im Geschäftsjahr 2017 überschritten und lag am im November 2020 bei 35,2 Prozent. Der Frauenanteil im Vorstand, für den es bislang keine Mindestbeteiligung gab, hat sich im Vergleich zu den Aufsichtsräten weniger positiv entwickelt.

Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils

Seit 2016 müssen größere Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, sogenannte Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Leitungspositionen festlegen. Drei Viertel der Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, haben sich auf Vorstandsebene entweder keine Zielgröße oder aber eine Null als Zielgröße gesetzt. Eine Null bedeutet, dass keine Frau für den Vorstand eingeplant wird.

Um das zu ändern, gibt es neue Berichtspflichten. Sollen dem Vorstand ausschließlich Männer angehören, muss das Unternehmen dies künftig gesondert begründen.

Mehr Frauen in den Führungsebenen der Bundesunternehmen

Der Bund kann in einigen privatwirtschaftlichen Unternehmen mitbestimmen und selbst Mitglieder in die Aufsichtsräte entsenden. Auch für ihn galt seit 2016 eine Quote von 30 Prozent für alle neu von ihm zu bestimmenden Mitglieder. Seit 2018 liegt diese Quote sogar bei 50 Prozent für alle vom Bund neu zu besetzenden Sitze in Aufsichtsräten.

In den Organen von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, sind Frauen noch immer unterrepräsentiert. Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes gilt deshalb künftig bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung für Frauen und Männer . Daneben findet die feste Mindestquote von 30 Prozent auch für den Aufsichtsrat Anwendung.

Zudem wird für die Leitungsorgane der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherung Bund oder Bundesagentur für Arbeit) eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann eingeführt.

Führungspositionen in der Bundesverwaltung

Auch die Regelungen für den öffentlichen Dienst werden weiterentwickelt: Gremien, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann, sollen künftig paritätisch besetzt werden. Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 soll im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden.

Der neue Gesetzentwurf setzt Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und die Beschlüsse der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe um.