Basis­konto Giro­konto für alle – immer noch zu teuer

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Basis­konto - Giro­konto für alle – immer noch zu teuer

Karte zum Konto. Seit 2016 haben Menschen mit geringem Einkommen das Recht auf ein Giro­konto. © Adobe Stock / studio v-zwoelf

Ein Basis­konto bekommt jeder, ohne Schufa-Abfrage. Unser Vergleich Basiskonten zeigt: Nur drei von 222 Konto­modellen sind für Online-Kunden kostenlos.

Basis­konto Testergebnisse für 222 Basis­konten freischalten

Basis­konten – so langen die Banken zu

Alle Menschen, auch die ohne ein geregeltes Einkommen, haben seit Mitte 2016 per Gesetz Anspruch auf ein Giro­konto. Aber diese Menschen – zum Beispiel Sozial­hilfe­empfänger, Wohnungs­lose und Geflüchtete – haben nur Anspruch auf ein Basis­konto. Dafür zahlen sie besonders viel und teil­weise mehr als bei unserem ersten Test vor fünf Jahren. Bei den teuersten Banken kostet die Konto­führung für unseren Modell­kunden mehr als 200 Euro im Jahr. Das zeigt unser aktueller Vergleich Basiskonten bei 141 Banken.

Tipp: Kostenlose klassische Giro­konten für Gehalts- und Renten­empfänger, bei denen alle Buchungen inklusive und keine Bedingungen zu erfüllen sind, zeigt unser großer Vergleich Girokonto.

Unser Rat

Auswahl. Wer das Basis­konto als Filial­konto führt, findet kein Gratis-Basis­konto. Günstig sind die Basis­konten der GLS Bank mit 60,60 Euro pro Jahr und der KD-Bank Bank für Kirche und Diakonie mit 63,80 Euro pro Jahr.

Online. Wer das Basis­konto online führt, muss bei der ING, der KT Bank und der VR Bank Dreieich-Offenbach keine Konto­führungs­gebühr bezahlen. Bei den anderen Banken ist das Online­konto oft güns­tiger, als wenn Sie es in der Filiale führen.

Diese Konto­kosten sind gestiegen

Teurer sind die Konten, weil vor allem die Kosten für den monatlichen Grund­preis, für Über­weisungen per Papier und für die Girocard (früher Ec-Karte) gestiegen sind. Bei manchen Banken verteuerten sich sogar mehrere Posten. Die Pommersche Volks­bank erhöhte zum Beispiel den monatlichen Grund­preis von 2,39 Euro auf 7,99 Euro. Die Bank hob die Kosten für beleghafte Über­weisungen von 0,44 Euro auf 2 Euro und für die Girocard von 5 Euro auf 12 Euro an. Der Jahres­preis ist dadurch bei Filial­konto­führung auf 180,38 Euro (von 104,50 Euro) und bei Online­konto­führung auf 112,48 Euro (von 96,80 Euro) gestiegen.

Basis­konto soll Zahlungs­verkehr ermöglichen

Das Basis­konto soll für Menschen mit sehr wenig und unregelmäßigem Einkommen die Teil­nahme am bargeldlosen Zahlungs­verkehr ermöglichen. Der Inhaber bekommt eine Girocard. In den Jahres­preis für ein Basis­konto haben wir den Grund­preis, die Girocard und typische Buchungen einge­rechnet. Wir haben die Preise anhand von Modell­fällen ermittelt, einmal Filial­konto­führung und einmal Online­konto­führung (So haben wir getestet). Es gibt 22 Banken, bei denen zahlungs­schwache Kunden weniger als 100 Euro pro Jahr bei Filial­konto­führung zahlen. Welche das sind, zeigt unser Vergleich Basiskonten.

Das sind die teuersten Basis­konten

Eine der teuersten Banken ist die Volks­bank eG Die Gestalter­bank. Der Jahres­preis für den Modell­filial­kunden beträgt bei ihr 334,30 Euro. In unserem Test haben wir weitere 23 Konto­modelle gefunden, bei denen unser Modell­kunde mehr als 200 Euro im Jahr für die Filial­konto­führung zahlen muss. Auch bei der Sparkasse Saarbrücken: Bei ihr stieg der Jahres­preis für den Modell­kunden bei dem Basis­konto Classic 2.0 um knapp 100 Euro auf 264,80 Euro. Der Grund­preis stieg von 3,90 Euro auf 4,90 Euro, beleghafte Über­weisungen von 0,80 Euro auf 2,50 Euro, Last­schriften, Gutschriften, Zahlungen mit der Girocard und Dauer­auftrags­ausführungen von 0,40 Euro auf 0,50 Euro. Güns­tiger wird es, wenn bei der Sparkasse Saarbrücken das Basis­konto online geführt wird. Es kostet 46,80 Euro im Jahr. Auch die Sparkasse Trier ist sehr teuer: Der Jahres­preis für den Modell­kunden beträgt rund 264 Euro.

Eine gesetzliche Definition des Basis­konto­preises ist nötig

Banken begründen den hohen Preis meist mit einem Mehr­aufwand für Beratung und Eröff­nung im Vergleich zum herkömm­lichen Girokonto. Im Gesetz steht nur, dass der Preis sich an den markt­üblichen Entgelten orientieren und angemessen sein sollte.

Diese Schwach­stelle führe dazu, dass die Gebühren immer höher werden, hat der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) wieder­holt bemängelt. Damit hätten Menschen zwar einen Rechts­anspruch auf ein Konto, könnten es sich womöglich aber kaum leisten. Das derzeitige Gesetz lasse den Banken zu viel Spielraum.

Der Bundes­gerichts­hof hat am 30. Juni 2020 gegen die Deutsche Bank geur­teilt: Ein monatlicher Grund­preis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Über­weisung im Rahmen eines Basis­kontos sind zu hoch und damit unwirk­sam (Az. XI ZR 119/19). Die Preise sollten das durch­schnitt­liche Nutzer­verhalten dieser Konto­inhaber angemessen widerspiegeln (mehr in unserer Meldung 9 Euro für Jedermann-Girokonto sind zu viel).

Hier können Kunden Konto­gebühren zurück­fordern

Kundinnen und Kunden, die ein Basis­konto bei der Deutschen Bank haben, können die bis Ende Juni 2020 gezahlten Konto­gebühren in vollem Umfang zurück­fordern, so die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen (NRW). Da die Entgelt­klausel für das Basis­konto unwirk­sam war, müssten die Kunden für den Zeitraum bis Ende Juni über­haupt keine Konto­gebühren mehr zahlen.

Betroffene müssen ihren Anspruch aktiv geltend machen. Sie können hierzu einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Falls die Deutsche Bank die Erstattung ganz oder teil­weise ablehnt, könnten sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale NRW beraten lassen. Auch Kunden anderer Banken mit teuren Basis­konto-Entgelten könnten diese dort auf mögliche Erstattungs­ansprüche prüfen lassen.

Konto­eröff­nung nur ausnahms­weise abge­lehnt

Nur in seltenen Fällen darf eine Bank die Eröff­nung eines Basis­kontos ablehnen (siehe Antworten auf häufige Fragen). Wenn die Bank die Eröff­nung eines Basis­kontos verweigert, sollten Betroffene sich an den Ombuds­mann des jeweiligen Banken­verbandes wenden (Über­sicht Schlichtungsstellen). Es gibt auch die Möglich­keit, vor einem Zivilge­richt zu klagen oder bei der Bafin ein Verwaltungs­verfahren zu beantragen (bafin.de).

Giro­konto, Basis­konto – was ist was?

Steck­brief Basis­konto

  • Gesetzlicher Anspruch auf Konto­eröff­nung, nur eines pro Person
  • Konto­eröff­nung mit Ausweisdokument mit Foto: Personal­ausweis, Reisepass, Aufenthalts­gestattung, Duldungs­papier oder Ankunfts­nach­weis sowie Post­anschrift
  • Umfasst nur grund­legende Leistungen wie Barein- und -auszahlung, Über­weisung, Last­schrift, Dauer­auftrag und Girocard, nicht aber Dispokredit und Kreditkarte
  • Kündigung durch die Bank nur aus wichtigem Grund

Steck­brief Giro­konto

  • Bank entscheidet über die Konto­eröff­nung, mehrere sind möglich
  • Konto­eröff­nung mit Personal­ausweis oder Reisepass mit ­Melde­bescheinigung
  • Umfasst alle Konto­leistungen, Dispokredit und Kreditkarte sind möglich, Dispohöhe hängt von ­Gehalts- oder Renten­eingang oder Bonität des Kunden ab (Vergleich Girokonten)
  • Bank kann jeder­zeit mit Frist von zwei Monaten kündigen

FAQ – Schufa, Kreditkarte, Pfändungs­schutz

Wer kann bei welcher Bank ein Basis­konto eröffnen?

Anspruch auf Abschluss eines Basis­kontenvertrags hat jeder, der sich recht­mäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt für Menschen ohne festen Wohn­sitz, für Asyl­suchende und Geduldete, aber auch für insolvente Personen und Menschen in einer anderen finanziellen Notlage, für Saison­arbeiter und Austausch­studenten. Kundin oder Kunde muss geschäfts­fähig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Jede Bank, die Giro­konten für Verbraucher in Deutsch­land führt, ist gesetzlich verpflichtet, ein Basis­konto anzu­bieten – und zwar jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Stellung.

Was muss ich für die Konto­eröff­nung tun und welche Unterlagen sind notwendig?

Es gibt für die Eröff­nung eines Basis­kontos ein zweiseitiges Formular. Das erhalten Sie von der Bank Ihrer Wahl vor Ort, per Post oder können es im Internet herunter­laden. Mit dem Antrag geht das Einrichten des Kontos schneller, er ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bank muss Ihnen bestätigen, dass sie den Antrag bekommen hat. Damit die Bank Ihre Identität prüfen kann, müssen Sie sich mit einem Dokument ausweisen, auf dem ein Foto von Ihnen ist und die wichtigsten Daten zu Ihrer Person stehen, wie Name, Geburts­datum und Geburts­ort. Als Dokument akzeptiert sind:

  • Reisepass,
  • Personal­ausweis,
  • Aufenthalts­gestattung,
  • Duldungs­papier mit Siegel der deutschen Ausländerbehörde,
  • Ankunfts­nach­weis.

Für die Konto­eröff­nung genügt es, wenn Sie eine Post­anschrift angeben, zum Beispiel von Verwandten, Freunden oder einer Beratungs­stelle. Sie müssen an der Adresse nicht gemeldet sein. Wichtig ist aber, dass Sie über diese Adresse erreich­bar sind.

Um Geflüchteten aus der Ukraine die Eröff­nung eines guthabenbasierten Basis­kontos zu ermöglichen, hat die Bundes­finanz­aufsicht die Vorgaben vereinfacht. Wenn Reisepass oder ukrai­nische ID-Card fehlen, dürfen Banken ein anderes ukrai­nisches Ausweisdokument heran­ziehen und zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde wie Anlauf-, Fiktions- oder Melde­bescheinigung.

Kann eine Bank die Eröff­nung eines Basis­kontos ablehnen?

Ja, aber nur in seltenen Fällen. Nachdem der Antrag auf Konto­eröff­nung gestellt wurde, hat die Bank für eine Entscheidung zehn Tage Zeit. Wenn sie eine Konto­eröff­nung ablehnt, muss sie das inner­halb von zehn Tagen tun und begründen. Es gibt folgende Ablehnungs­gründe:

  • Sie nutzen bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutsch­land.
  • Sie wurden in den vergangenen drei Jahren wegen einer Straftat gegen die Bank, einen ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt.
  • Sie hatten bereits ein Basis­konto bei derselben Bank, das Ihnen wegen Zahlungs­verzugs oder Nutzung zu verbotenen Zwecken gekündigt wurde.
  • Die Bank verstößt mit der Eröff­nung des Kontos gegen ihre allgemeinen Sorgfalts­pflichten aus dem Geld­wäsche- und Kreditwesengesetz.

Wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder einer laufenden Pfändung darf sie die Konto­eröff­nung nicht ablehnen.

Kann ich mich gegen eine Ablehnung wehren?

Sie können sich an die für die Bank zuständige Schlichtungs­stelle wenden, vor einem Zivilge­richt klagen oder bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) ein Verwaltungs­verfahren beantragen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Die Bafin hat einen Monat Zeit, Ihren Antrag zu prüfen. Wenn sich heraus­stellt, dass Ihnen das Konto zu Unrecht verwehrt wurde, ordnet sie die Konto­eröff­nung an.

Kann ich das Basis­konto auch ohne Filiale führen und alles im Internet regeln?

Ja, das ist bei den meisten Banken möglich – verpflichtet sind die Banken dazu nicht. Die 1822direkt als Direkt­bank­tochter der Frank­furter Sparkasse bietet selbst kein eigenes Basis­konto an, sondern verweist die Kunden an die Filialen der Muttergesell­schaft. In unserem Vergleich Basiskonten haben wir neben dem Jahres­preis für die Filial-Konto­führung auch den Preis für die Online-Konto­führung berechnet. Er ist oft merk­lich nied­riger als für das Filial­konto. Nur noch bei der ING, der KT Bank und der VR Bank Dreieich-Offenbach ist das Online-Basis­konto kostenlos.

Wenn Sie sich die Konto­führung am PC zutrauen, können Sie ein vorhandenes Basis­konto recht einfach auf ein Online­konto umstellen. Unsere Checkliste zur Kontoführung online beschreibt in fünf Schritten, wie das geht.

Darf die Bank mein Basis­konto einfach kündigen?

Ja, im Einzel­fall sind Banken berechtigt, Basis­konten zu kündigen. Sie müssen dies aber schriftlich begründen. Möglich ist das aus folgenden Gründen:

  • Auf Ihrem Basis­konto sind inner­halb von zwei Jahren weder Geld­eingänge noch -ausgänge zu verzeichnen, sodass die Bank sicher sein kann, dass sie die Konto­führungs­kosten nicht bekommt.
  • Sie erfüllen nicht mehr die Voraus­setzungen für das Basis­konto, zum Beispiel weil Ihre Duldung ausläuft.
  • Sie haben bereits ein anderes Konto, das Sie genauso nutzen können.
  • Sie haben eine Straftat zum Nachteil der Bank oder eines ihrer Mitarbeiter begangen.
  • Sie sind mit dem Konto­führungs­entgelt mehr als drei Monate in Verzug und der Betrag über­steigt 100 Euro.

Die Kündigungs­frist beträgt mindestens zwei Monate.

Habe ich einen Anspruch auf eine Kreditkarte zum Basis­konto?

Nein, einen Anspruch auf eine Kreditkarte haben Sie nicht. Die meisten Kreditkarten­umsätze rechnen die Anbieter nur einmal im Monat ab, das ist quasi wie ein vierwöchiger Kredit und den gibt es für das Basis­konto nicht. Einige Banken geben aber Prepaid-Kreditkarten aus. Mit denen können Sie nur so viel Geld ausgeben, wie Sie vorher auf die Karte geladen haben (Kontomodelle mit Prepaid-Kreditkarten).

Was ist der Unterschied zum Pfändungs­schutz­konto?

Ein Pfändungs­schutz­konto („P-Konto“) dient ebenfalls dem normalen Zahlungs­verkehr, sorgt jedoch dafür, dass verschuldeten Menschen genug Geld zum Leben bleibt. Bei Konto­pfändung bleibt ein Teil der Einkünfte vor Gläubigern sicher: bis zu einem Sockelfrei­betrag von 1 330,16 Euro pro Person je Kalendermonat (Stand 1. Juli 2022). Seit 1. Dezember 2021 sind Verbesserungen für das P-Konto in Kraft getreten. Jeder Konto­inhaber hat gegen­über seiner Bank den Anspruch, dass sein Giro­konto – also auch das Basis­konto – als P-Konto geführt wird. Es sind aber zwei unterschiedliche Arten von Konten (Special Überschuldung).

Welches Konto muss ich eröffnen, wenn ich ein Konto ohne Schufa-Eintrag haben will?

Gerade für diesen Fall ist das Basis­konto das richtige. Die Bank muss für Sie das Konto eröffnen, auch wenn Sie eine schlechte Schufa haben. Der Gesetz­geber hat das Basis­konto ja gerade auch für die Menschen geschaffen, die bisher kein Konto wegen einer schlechten Schufa bekommen haben. Da das Konto auf Guthabenbasis geführt wird, ist ein Schufa-Eintrag nicht notwendig.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.06.2023 um 13:17 Uhr
    Änderung meiner Bankverbindung

    @Ludwigtest1: Teilen Sie uns bitte per E-Mail unter test.de@stiftung-warentest mit, worauf sich diese Bankverbindung bezieht, ob Sie ein Zeitschriftenabonnement oder eine test.de-Flatrate beziehen. Teilen Sie uns dann auch die Abonnementnummer (der Zeitschrift) oder Ihren test.de-Benutzernamen mit. Beachten Sie bitte, dass Sie hier sensible Bankdaten auf einer Seite posten, die für jeden einsehbar ist. Wenn Sie sich hier einloggen, können Sie Ihren Kommentar jederzeit löschen.

  • Ludwigtest1 am 11.06.2023 um 21:43 Uhr
    Änderung meiner Bankverbindung

    Änderung der Bankverbindung :
    Ludwig Biegerl -Adelheid Biegerl
    Raiffeisenbank
    Oberpfalz Nordwest
    DE51770697640000290068
    BIC: GENODEF1KEM

  • Heimspieler am 27.04.2023 um 21:24 Uhr
    Kein Basiskonto mehr bei Comdirect

    Comdirect bietet kein Basiskonto mehr an. Die Bank verweist auf die teureren Basiskonto-Angebote der Commerzbank.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.11.2021 um 16:33 Uhr
    Kontowechsel Basiskonto

    @ThomThom83: Laut Gesetz haben Sie nur einen Anspruch auf ein Basiskonto. Sollte die Bank auf eine Kündigungsbestätigung bestehen, könnten Sie so vorgehen: Sie kündigen Ihr altes Basiskonto nicht sofort sondern zum 01.01.2022 oder zum 01.02.2022 und lassen sich die Kündigung von Ihrer alten Bank bestätigen und suchen sich dann eine neue Bank. Sollte es hierbei dann zu Problemen kommen, sollten Sie sich direkt bei der BaFin beschweren.

  • ThomThom83 am 16.11.2021 um 22:24 Uhr
    Kontowechsel Basiskonto

    Ich möchte mein Basiskonto wechseln, da ich monatlich bei der örtlichen Sparkasse zwischen 13 und 16€ an Gebühren zahle (jeder Geschäftsvorfall kostet 0,20€ plus Kontoführungsgebühr) . Allerdings ist dieser Wechsel gar nicht so einfach, viele Banken machen es dem Kunden unnötig schwer.
    So wird etwa recht oft verlangt das ich das alte Konto schon gekündigt haben muss, also aktuell ohne Konto darstehen muss ehe man bereit ist ein Konto zu eröffnen. Oder es wird eine Kündigungsbestätigung der aktuellen Bank verlangt - die gibt es aber nicht weil ich mein Konto ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann.
    Neulich hieß es sogar ich hätte schon drei Basiskonten...
    SInd diese "Spielchen" denn zulässig und lohnt sich der Aufwand einer Beschwerde bei der BaFIn in solchen Fällen?