Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

06.04.2023

Das BEPS-MLI: Wichtiges Element des BEPS-Projekts der OECD

Das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) wurde am 7. Juni 2017 von der Bundesrepublik Deutschland zusammen mit 67 anderen Staaten und Gebieten in Paris unterzeichnet. Das Übereinkommen haben zum Stand 23. März 2023 bereits 100 Staaten und Gebiete unterzeichnet.

Das BEPS-MLI ist ein wichtiges Element des BEPS-Projekts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der Zwanzig (G20). Dadurch sollen zahlreiche Empfehlungen des Projekts unmittelbar in die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen der teilnehmenden Staaten implementiert werden.

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Dabei handelt es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Hintergrund war die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen aufgrund bestehender Besteuerungsinkongruenzen ihre Steuerlast auf ein Minimum senken konnten. Dies führt zu Steuermindereinnahmen und erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Diesem Problem kann nachhaltig nur mit international abgestimmten Maßnahmen begegnet werden. Dem BEPS-Projekt haben sich alle Staaten der OECD und der G20 sowie Entwicklungs- und Schwellenländer angeschlossen. Dass sich die Staatengemeinschaft auf diese neuen Standards einigen konnte, ist ein Meilenstein und ein Novum für die internationale Steuerpolitik.

Die Einigung auf die sogenannte Zwei-Säulen-Lösung zur internationalen Besteuerung von Unternehmen knüpft an diesen Erfolg an.

Das BEPS-MLI ist am 1. April 2021 für Deutschland in Kraft getreten, allerdings noch nicht wirksam geworden. Wirksam wird es erst, wenn Deutschland gegenüber der OECD notifiziert, dass die erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind. Diese Notifizierung soll erst nach Abschluss eines zweiten Gesetzgebungsverfahrens erfolgen, das die Modifikationen der vom BEPS-MLI erfassten Steuerabkommen konkretisiert.