11.06.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Nimmt der Antragsteller einen Strafantrag zurück, kann für ihn hinterher ein „dickes Ende“ kommen. Ihm droht nämlich ggf. die Übernahme der Kosten des Verfahrens nach § 470 StPO. Mit dieser Frage befasst sich eine neuere Entscheidung des LG Kaiserslautern.
> lesen